PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jahresentgeltgrenze PKV 2023



Seiten : [1] 2 3

CarlaR
06.01.2023, 22:13
Nachdem ich letztes Jahr auf Grund einer Anstellung in einem peripheren Haus und Anrechnung der Dienste für die Jahresentgeltgrenze in die PKV wechseln konnte, musste ich nach Wechsel an die Uniklinik und Nicht-Anrechnen meiner Dienste wieder in die GKV wechseln. Da mir zunächst gesagt worden, dass es nur für wenige Monate ist, da ich dieses Jahr die Jahresentgeltgrenze (3. Stufe) überschreite, habe ich es unter viel Protest akzeptiert. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass die Grenze dieses Jahr angehoben wurde und ich erneut 130€ zu wenig pro Monat verdiene.
Jeden Monat zahle ich jetzt über 400€ mehr in der GKV als in der PKV, sammele keine Altersrückstellung und so langsam lohnt sich ein Wechsel in die PKV nicht mehr.
Hat irgendjemand Tipps, wie ich es doch noch dieses Jahr schaffe über die Grenze zu verdienen? Ein Wechsel an ein peripheres Haus, steht nicht zur Wahl. Ich denke gerade über eine zusätzliche Anstellung nach, diese muss ja mindestens über einem Minijob sein, sonst zählt sie nicht. Oder hat jemand noch Argumente, wie ich mir die Dienste anrechnen lassen kann? Ich habe bereits auch schon eine Bescheinigung über regelmäßige Bereitschaftsdienste eingereicht bei der LBV, diese hat nicht ausgereicht.
Ich hoffe, jemand hat einen rettenden Tipp :)

Lakemond
07.01.2023, 01:20
Und warum sollen Dienste nicht mitzählen?
Was hat das LBV damit zu tun?

Bonnerin
07.01.2023, 08:04
Natürlich zählen Bereitschaftsdienste mit. Ich habe der Personalabteilung einem entsprechenden Screenshot geschickt, wo das explizit mit genannt wurde. Im Anschluss kam der Hinweis, dass es okay sei. Ansonsten nen Arbeitsrechtler einen kurzen Zweizeiler aufsetzen lassen, wenn alles andere nicht geht.

CarlaR
07.01.2023, 08:26
Und welcher Screenshot war das? Kannst du mir das zukommen lassen?
Wenn man im Internet nachließt steht ja schon was von pauschalisierten Bereitschaftsdienst.

CarlaR
07.01.2023, 08:28
Diese finden unregelmäßig steht und es ist nicht vertraglich ausgemacht, an wie vielen ich teilnehme.
Die LBV macht die die Abrechnung der Unikliniken in NRW.

Bonnerin
07.01.2023, 09:01
Wenn du an einer Uniklinik in NRW tätig bist, dann folgt auf den Screenshot mit "pauschal Bereitschaftsdienst" ein Screenshot aus dem TV-Ä des Marburger Bunds, wo drin steht, dass man bis zu 4 - 5 Dienste/Monat machen muss...weniger wirds ja im Zweifelsfall eh nie sein.

freak1
07.01.2023, 09:19
Die Diskussion habe ich mit dem LBV auch schon geführt. Schriftlich mit Anwalt und allem. Hätte klagen müssen. Ein Jahr später haben sie es plötzlich eingerechnet. Bei Leuten vor mir auch schon, bei mir dann nicht.

Sie zählen definitiv dazu, gibt genug höchstrichterliche Urteile deswegen. Aber wenn du Pech beim LBV hast, musst du dagegen klagen.

Ob sich die PKV im Hinblick auf die unvorstellbaren Preise im Alter lohnt, ist natürlich wieder die andere Frage.

CarlaR
07.01.2023, 09:34
Meinst du das hier: „ Ab 1. Januar 2020:
(10) 1BeiderAnordnungvonBereitschaftsdienstengemäßderAb sätze2bis5hatdie Ärztin / der Arzt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderhalbjahres monatlich im Durchschnitt nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten.“

Wenn es das nicht sein sollte, kannst du mir einen Screenshot zu senden ([email protected])?

CarlaR
07.01.2023, 09:39
Ich sehe mich leider mittlerweile klagen oder einen Zweitjob annehmen. Der darf aber ja nur angestellt sein, das finde ich problematisch.

Bonnerin
07.01.2023, 10:13
Meinst du das hier: „ Ab 1. Januar 2020:
(10) 1BeiderAnordnungvonBereitschaftsdienstengemäßderAb sätze2bis5hatdie Ärztin / der Arzt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderhalbjahres monatlich im Durchschnitt nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten.“

Wenn es das nicht sein sollte, kannst du mir einen Screenshot zu senden ([email protected])?

Jup. Und irgendwo davor steht glaube ich noch ein Passus, das generell Bereitschaftsdienste abgeleistet werden müssen.

@freak: Du meinst im Vergleich zur besonders kostengünstigen freiwilligen GKV im Alter ohne den Bonus der Krankenversicherung der Rentner, wenn man nur Rente über das Versorgungswerk? Bei beiden geht es extrem steil nach oben, bei der PKV kann man zumindest auf Altersrückstellungen hoffen...

Thomas24
07.01.2023, 11:33
Jup. Und irgendwo davor steht glaube ich noch ein Passus, das generell Bereitschaftsdienste abgeleistet werden müssen.

@freak: Du meinst im Vergleich zur besonders kostengünstigen freiwilligen GKV im Alter ohne den Bonus der Krankenversicherung der Rentner, wenn man nur Rente über das Versorgungswerk? Bei beiden geht es extrem steil nach oben, bei der PKV kann man zumindest auf Altersrückstellungen hoffen...

Das Problem ist ja, dass bei den freiwillig GKV Versicherten die Beitragshöhe auf alle Einkommensarten erhoben werden wird (also Versorgungswerk, VBL, aber auch Mieten, Zinsen, Dividenden etc.). Bei der KVdR ist das zur Zeit IMHO aber noch nicht so geregelt. Wie das in 20 bis 30 Jahren aussehen wird, wenn die Demographie endgültig zuschlägt, weiß man natürlich nicht.

anignu
07.01.2023, 11:36
Du meinst im Vergleich zur besonders kostengünstigen freiwilligen GKV im Alter ohne den Bonus der Krankenversicherung der Rentner, wenn man nur Rente über das Versorgungswerk? Bei beiden geht es extrem steil nach oben, bei der PKV kann man zumindest auf Altersrückstellungen hoffen...
Zumindest gibt es bei der GKV nach oben eine Grenze. Auch wenn sie hoch sein kann. Bei der PKV ist oben gar kein Deckel vorhanden.
Ich find die Masche der PKV mit "wir bieten neue Tarife für junge Leute an und die alten Tarife werden nur immer teurer" ziemlich link. Genug im Kollegenkreis eher meines Alters oder bissl drüber laufen daher mit der PKV in keinster Weise günstiger und die Aussichten sind auch nicht besser. Und nach aktuellem Stand der Rechtslage komm ich später auch in die KVdR.

Relaxometrie
07.01.2023, 12:06
nach aktuellem Stand der Rechtslage komm ich später auch in die KVdR.
Ist das dann der Fall, wenn man aus einem "Leben vor dem Versorgungswerk" ein Konto mit mindestens 60 Monaten Einzahlung bei der DRV hat? Das ist bei mir nämlich der Fall. Bedeutet das dann also, dass man (die derzeitige Rechtslage vorausgesetzt) automatisch in die für einen vorteilhaftere KVdR kommt, sofern man nicht doch noch irgendwann in die PKV wechselt?

Bonnerin
07.01.2023, 12:16
@anignu: Wer in die PKV wechselt mit dem einzigen Ziel, Geld zu sparen, hat sich da auch den völlig falschen Grund ausgesucht...

@relaxometrie: Wir hatten diese Diskussion mal im generellen Assistenzarzt-Thread. Muss mal schauen, ob ich das wiederfinde...

Relaxometrie
07.01.2023, 12:19
@Bonnerin: Ja, das diskutieren wir ja immer wieder mal. Wollte jetzt nur schnell wissen, ob ich es richtig verstanden habe. Brauchst da nicht extra die Boardsuche anzuwerfen.

Nefazodon
07.01.2023, 12:26
Ist das dann der Fall, wenn man aus einem "Leben vor dem Versorgungswerk" ein Konto mit mindestens 60 Monaten Einzahlung bei der DRV hat? Das ist bei mir nämlich der Fall. Bedeutet das dann also, dass man (die derzeitige Rechtslage vorausgesetzt) automatisch in die für einen vorteilhaftere KVdR kommt, sofern man nicht doch noch irgendwann in die PKV wechselt?

Das ist richtig.

Voraussetzung sind mindestens 60 Beitragsmonate (Pflichtbeiträge oder freiwillig), sowie, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90% gesetzlich versichert war.

Moorhühnchen
07.01.2023, 13:48
Ist das dann der Fall, wenn man aus einem "Leben vor dem Versorgungswerk" ein Konto mit mindestens 60 Monaten Einzahlung bei der DRV hat? Das ist bei mir nämlich der Fall. Bedeutet das dann also, dass man (die derzeitige Rechtslage vorausgesetzt) automatisch in die für einen vorteilhaftere KVdR kommt, sofern man nicht doch noch irgendwann in die PKV wechselt?
Es wurde ja vor Weihnachten schonmal kurz angerissen, ob man für genau diese Thematik nicht einen eigenen Thread eröffnen könnte. Leider ist die Diskussion damals auch im Sande verlaufen. Müsste suchen...

Ich wäre immer noch interessiert! ;-)

EDIT: hier war's: https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?22233-Treffpunkt-f%FCr-gestresste-Assistenz%E4rztinnen-und-%E4rzte&p=2249579&viewfull=1#post2249579

anignu
08.01.2023, 14:50
Voraussetzung sind mindestens 60 Beitragsmonate (Pflichtbeiträge oder freiwillig), sowie, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90% gesetzlich versichert war.
Genau, und für freiwillige Einzahlungen reicht der Mindestbeitrag...

@anignu: Wer in die PKV wechselt mit dem einzigen Ziel, Geld zu sparen, hat sich da auch den völlig falschen Grund ausgesucht...
Was ist denn dann der Grund?
Die geringeren Wartezeiten? Hab ich als Arzt auch. Wenn ich nen Termin irgendwo wirklich brauch bekomm ich den schon schnell genug.
Dass man manche Sachen nicht bezahlen muss? Ich zahl pro Jahr glaub ich keine 100€ für die gesamte Familie dazu...

Ich find die Nachteile halt teils krass. Dass man manche Sachen die bei der GKV einfach bezahlt werden erst aufwändig beantragen muss. Dass man Arztrechnungen bekommt die von der PKV dann teils doch nicht erstattet werden. Dass man teils in Vorleistung gehen muss (klar, je nach Vertrag) und sich das Geld erst wieder zurückholen muss. Etc.
Und dazu kommt dass man bei niedrigerem Verdienst einfach weiter zahlt und im Alter nicht weiß wo man landet.

Feuerblick
08.01.2023, 14:59
Naja, also, dass man in der PKV Sachen beantragen muss, die die GKV automatisch bezahlt, habe ich noch nie erlebt. Ich hatte auch noch nie Diskussionen, dass die PKV irgendwas nicht bezahlen wollte, was vertraglich deren Job war. Weder bei mir noch bei meinem Vater. :-nix
Und ja, man muss in Vorleistung gehen, aber wenn man direkt nach Rechnungseingang die Rechnung an die Kasse übermittelt, dann kommt die Kohle auch schnell. Sprich: Höhere Beträge mache ich als Terminüberweisung am Ende des Zahlungszeitraums. Bis dahin hat meine Kasse das locker an mich überwiesen. Geht alles schön per App.
Was man im Alter zahlen würde, muss man sich halt vorher mal ausrechnen lassen bzw. den Betrag bei der Altersvorsorge mit einplanen. Wobei... wer weiß, was Karlchen und Co noch anstellen, bis unsereiner mal im Rentenalter ist. :-))

Hätte ich Familie, wäre ich wohl auch in der GKV. Da das aber nie mein Plan war und auch nie passieren wird, ist das so schon in Ordnung.

anignu
08.01.2023, 15:05
Naja, also, dass man in der PKV Sachen beantragen muss, die die GKV automatisch bezahlt, habe ich noch nie erlebt.
Freunde von mir haben ein Kind das speziellere Unterstützung braucht. Um da einen stationären Aufenthalt von 2 Wochen zu bekommen braucht es aufwändige Anträge die bei der GKV automatisch bezahlt werden. Ebenfalls betraf es genetische Untersuchungen eben bei dem Kind.

Ich hatte auch noch nie Diskussionen, dass die PKV irgendwas nicht bezahlen wollte, was vertraglich deren Job war. Weder bei mir noch bei meinem Vater. :-nix
Mei, was heißt "vertraglich deren Job". Bei ner Freundin von mit hat der Gynäkologe bei mehreren Terminen irgendwelche 4D-Ultraschalluntersuchungen und sonstiges Zeug gemacht die sauteuer waren und die Freundin blieb unter anderem auf diesen Kosten sitzen da die Kasse gesagt hat "war nicht indiziert".

Sind halt alles so Geschichten auf die ich verzichten kann...