Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entlassung alkoholisierter Patienten
GloriaSchmidt
13.05.2023, 06:26
Aber letzten Endes schiebt man halt auch einfach nur die Verantwortung ab um selbst keine übernehmen zu müssen.
Ihr traut euch als approbierte Ärzte mit Berufserfahrung nicht zu, zu beurteilen ob jemand „nüchtern“ genug ist um außerhalb der Notaufnahme keine größeren Schaden zu erleiden, erwartet aber genau das von einem Richter oder Ordnungsbeamten :-nix
Quatsch - „wir“ dürfen halt einfach formaljuristisch niemanden einsperren, sondern der Richter oder die Ordnungsbehörde. Letztere kommt übrigens bei der Unterbringung im Rahmen der Ordnungsverfügung (in NRW) NICHT raus und guckt sich den Patienten an. Ich beantrage
die Ordnungsverfügung, das Ordnungsamt stellt sie aus (NRW).
Bis der Richter kommt, ist der Patient meistens eh nüchtern.
„Als approbierter Arzt“ und FA Psych habe auch ich keine Glaskugel um in die Zukunft zu schauen, ob der Patient gleich vor ein Auto rennt oder nicht.
Wer besoffen ist und in der Psych landet und bleiben will, darf das sehr gern tun. Dafür brauche ich dann auch keine Ordungsbehörde, werde aber von Schwester U. angemault, warum ich unsere kostbaren Betten belege.
Anne1970
13.05.2023, 06:30
Aber letzten Endes schiebt man halt auch einfach nur die Verantwortung ab um selbst keine übernehmen zu müssen.
Ihr traut euch als approbierte Ärzte mit Berufserfahrung nicht zu, zu beurteilen ob jemand „nüchtern“ genug ist um außerhalb der Notaufnahme keine größeren Schaden zu erleiden, erwartet aber genau das von einem Richter oder Ordnungsbeamten :-nix
Genauso wie Einwilligungsfähigkeit sollte man das schon können. :grins: Zudem: Freiheit ist das höchste Gut! In der Zeit in der ich noch in der Nacht in der ZNA gearbeitet habe, zeigten die Ausgenüchterten sehr deutlich, dass sie gehen wollten: sie waren dann irgendwann weg. :D
Ergänzend: wenn wir dachten, dass das noch zu früh war oder wegen Medikamenten-Gabe Zweifel aufkamen, informierten wie die Polizei, die dann (in der Regel nicht :-) ) nach dem Pat. suchte.
Manchmal (seltenst) haben die jemanden nochmal kurz vorgestellt.
GloriaSchmidt
13.05.2023, 06:41
Genauso wie Einwilligungsfähigkeit sollte man das schon können. :grins: Zudem: Freiheit ist das höchste Gut! In der Zeit in der ich noch in der Nacht in der ZNA gearbeitet habe, zeigten die Ausgenüchterten sehr deutlich, dass sie gehen wollten: sie waren dann irgendwann weg. :D
Ergänzend: wenn wir dachten, dass das noch zu früh war oder wegen Medikamenten-Gabe Zweifel aufkamen, informierten wie die Polizei, die dann (in der Regel nicht :-) ) nach dem Pat. suchte.
Manchmal (seltenst) haben die jemanden nochmal kurz vorgestellt.
Freiheit ist absolut ein hohes Gut - und dann kommen immer diese - ich liebe sie - Konsile rein: „ist der Patient geschäftsfähig?“ von irgendeinem ZNA Arzt an den Psychiater.
Ist doch völlig uninteressant ob er geschäftsfähig ist, der Patient will ja kein Geschäft tätigen. Die Frage ist:
„Ist der Patient in der Lage, seinen freien Willen zu äußern und nach diesem nach vernünftigen Erwägungen nach diesem zu Handeln?“ - und bei Intoxikation kommt man dann oft bei „nein“ an.
Stuntman Mike
13.05.2023, 06:43
Aber letzten Endes schiebt man halt auch einfach nur die Verantwortung ab um selbst keine übernehmen zu müssen.
Völlig richtig, da steh ich zu. Für Intoxikierte möchte ich keine Verantwortung übernehmen. Der Anruf beim Ordnungsamt dauert 5 Minuten. Ich wäre doch dumm, diese zusätzliche Absicherung nicht zu nutzen….
EDIT: bei nochmaligem Durchlesen habe ich fast das Gefühl, wir haben alle andere Patienten vor Augen. Wie einer schreibt, dass bei ihm Patienten aus der Bar vom RD „entführt“ werden…:luigi:
Das würde bei uns nicht vorkommen. Wer hier sozial unauffällig ist und einfach nur einen sitzen hat (ich sag nur Schützenfeste :-dance ) wird in der Regel von Polizei oder RD direkt nach Hause gebracht. Zu uns kommt schon eine gewisse Negativauswahl, viele sind Obdachlos, Polytox, sprechen kein Deutsch etc.. Mit solchen Menschen kann immer alles passieren. Außerdem rufe ich ja nicht den Ordnugsbeamten an, nenne Name und Geburtsdatum und erwarte dann eine sofortige Entscheidung. Ich schildere die Situation, man überlegt gemeinsam das weitere Vorgehen. Das Gespräch dokumentiere ich und alles ist gut…
GloriaSchmidt
13.05.2023, 06:43
Freiheit setzt voraus, dass man in der Lage ist, seinen freien Willen zu äußern. Oder zumindest einen natürlichen Willen 😀🤷🏻*♀️
Der natürliche Wille ist doch zumindest gegeben, wenn die Betrunkenen plötzlich weg sind 😂
Ihr traut euch als approbierte Ärzte mit Berufserfahrung nicht zu, zu beurteilen ob jemand „nüchtern“ genug ist um außerhalb der Notaufnahme keine größeren Schaden zu erleiden, erwartet aber genau das von einem Richter oder Ordnungsbeamten :-nix
Immer noch nicht kapiert? Es geht nicht ums Medizinische, sondern ums Juristische. Da aber ich leider schon die wildesten Dinge erlebt, wofür man sich als Arzt vor Gericht verantworten muss. Und niemand, absolut niemand, steht einem dann bei! Im Zweifelsfall ist der Arzt der Depp, je höher die Position umso mehr (d. h. als Assi kann man es sich idR noch erlauben).
ProximaCentauri
13.05.2023, 18:53
Unter den Bedingungen sehe ich auch kein Problem, aber bitte auf wieviele der Kunden trifft das im echten Leben zu? Nach Hause, abholen lassen…können wir bitte die Alkis tauschen? ;-)
Hm... die chronischen Strassen-Alkis leben hier bei uns meistens in einer Unterkunft (z.B. der Heilsarmee), die trinken da und kommen nicht wirklich auf den Notfall, das sind auch eher die Pegeltrinker. Die, die dann oft alkoholisiert aufgeschlagen sind waren die so bis 30jährigen, die zu hart Party gemacht haben, da findet sich dann meist jemand, der die abholt, und die sind dann oft auch gesittet und schämen sich, dass sie aufgetaucht sind.
Die randalierenden Exzesstrinker werden dann oft eh mit der Polizei geschickt, da gehts dann nach Ausnüchtern meist weiter in Polizeigewahrsam oder halt direkt in die Psych.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.