Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WTF nach Elternzeit?!
Hab nie gesagt, dass es meiner Frau schlecht geht. Aber addiere mal zusätzlich zur Vollzeit noch Korrektur- und Vorbereitungszeiten, Pflichten als Stufenleiterin, Begleitung von Referndarinnen, Gespräche mit Eltern und Schüler*innen, Betreuung von AGs, Vertretungsstunden, Begleitung von Projekten und Klassenfahrten, um nur mal spontan den Inhalt der letzten drei Wochen zu rekapitulieren. Egal. Darum geht's ja nicht.
Hart bleiben gegenüber ner Mutter mit Kind mit Betreuungsproblem. Geilo.
Endoplasmatisches Reticulum
27.09.2023, 12:52
......
Autolyse
27.09.2023, 14:23
[...]Sie ist halt nicht das Zentrum der Welt. Der Chef hat auch eine Verpflichtung gegenüber dem restlichen Team und macht seinen Job. Emotionalität bringt da nichts.
Das Ergebnis ist das Selbe, nur das eben kein Lohn gezahlt wird. Kind geht nicht in die Betreuung, damit nicht versorgt, kollidierender Pflichtenkreis und damit subjektive Unmöglichkeit nach § 275 III BGB, damit keine Leistungspflicht mehr. Rechtsfolge nach § 326 I 1. Hs BGB, weshalb die Vergütung weg ist, aber mit A13/A14 in der Hinterhand nagt man nicht eben am Hungertuch. Kündigung in entsprechender Anwendung von § 326 V BGB -> Gelächter in der Südkurve. Billiger käme man nicht an eine Abfindung.
jadefee92
27.09.2023, 14:29
Eben das. Wir nagen nicht am Hungertuch, Tochter will nicht, A13 an der Hinterhand, daher wäre das fehlende Gehalt erst Mal egal. Wenn du sagst, ich habe bei kollidierendem Pflichtenkreis keine Leistungspflicht mehr, denkst du, ich kann einen Auflösungsvertrag mehr oder minder erzwingen?
Autolyse
27.09.2023, 14:32
Eben das. Wir nagen nicht am Hungertuch, Tochter will nicht, A13 an der Hinterhand, daher wäre das fehlende Gehalt erst Mal egal. Wenn du sagst, ich habe bei kollidierendem Pflichtenkreis keine Leistungspflicht mehr, denkst du, ich kann einen Auflösungsvertrag mehr oder minder erzwingen?
Nein. Die können versuchen dich rauszuschmeißen. Dagegen klagt man dann und schaut mal, was die Gegenseite auf dem Basar der Güteverhandlung so anbieten will.
Feuerblick
27.09.2023, 14:34
Eben das. Wir nagen nicht am Hungertuch, Tochter will nicht, A13 an der Hinterhand, daher wäre das fehlende Gehalt erst Mal egal. Wenn du sagst, ich habe bei kollidierendem Pflichtenkreis keine Leistungspflicht mehr, denkst du, ich kann einen Auflösungsvertrag mehr oder minder erzwingen?
Was das Erzwingen angeht, möchte ich folgendes zu bedenken geben: Du bist vermutlich mit einem Mann, der Lehrer ist, örtlich gebunden, oder? Solltest du also irgendwann wieder in deinem Job arbeiten wollen, wäre es vielleicht gut, nicht zuviel Porzellan zu zerschlagen und eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden. Die Medizinwelt ist klein und wenn man nicht mal eben wegziehen kann für eine neue Stelle, kann Zoff rund um eine Vertragsauflösung schon mal ein Problem bei späteren Bewerbungen sein. Muss nicht, kann aber. Daher vielleicht doch nochmal versuchen, eine gute Lösung für alle zu finden. Kann ja sein, dass dein Kind einfach nur noch ein paar Wochen braucht und dann liebt es Tagesmutter oder Kita.
Wenn du allerdings sowieso keine Lust mehr auf den Job hast und auch perspektivisch zumindest in diesem Fach nie mehr arbeiten möchtest, dann kannst du auch mit dem Holzhammer drangehen.
jadefee92
27.09.2023, 14:42
... und ziehe die mindestens 13 Arbeitsstunden pro Woche wieder ab, die nicht vom Deputat geschluckt werden.
Sie ist halt nicht das Zentrum der Welt. Der Chef hat auch eine Verpflichtung gegenüber dem restlichen Team und macht seinen Job. Emotionalität bringt da nichts.
Nein. Die können versuchen dich rauszuschmeißen. Dagegen klagt man dann und schaut mal, was die Gegenseite auf dem Basar der Güteverhandlung so anbieten will.
Das wäre sogar krasser als ein Auflösungsvertrag, ich denke, ich brauche doch wirklich einen Brief von einem Arbeitsrechtler.
Zum Gebunden sein: ja bin ich, allerdings in großer Metropolregion mit ca. 10 Kliniken in 35 Min Umkreis und mein Chef ist nicht gerade beliebt und berüchtigt dafür, aus unfairen Gründen zu selektieren, vermutlich wäre also nicht mal ein schlechtes Arbeitszeugnis Grund dafür, hier keine Stelle in der Anästhesie mehr zu finden.
Und für meine Kinder gehe ich tatsächlich durchs Feuer.
jadefee92
27.09.2023, 14:46
Was das Erzwingen angeht, möchte ich folgendes zu bedenken geben: Du bist vermutlich mit einem Mann, der Lehrer ist, örtlich gebunden, oder? Solltest du also irgendwann wieder in deinem Job arbeiten wollen, wäre es vielleicht gut, nicht zuviel Porzellan zu zerschlagen und eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden. Die Medizinwelt ist klein und wenn man nicht mal eben wegziehen kann für eine neue Stelle, kann Zoff rund um eine Vertragsauflösung schon mal ein Problem bei späteren Bewerbungen sein. Muss nicht, kann aber. Daher vielleicht doch nochmal versuchen, eine gute Lösung für alle zu finden. Kann ja sein, dass dein Kind einfach nur noch ein paar Wochen braucht und dann liebt es Tagesmutter oder Kita.
Wenn du allerdings sowieso keine Lust mehr auf den Job hast und auch perspektivisch zumindest in diesem Fach nie mehr arbeiten möchtest, dann kannst du auch mit dem Holzhammer drangehen.
Deshalb wollte ich ja mehr Zeit. Ich habe sogar Mehrarbeit im Dezember angeboten um für Längerdauern im November zu entschädigen. Monat bei dem es immer brennt wegen der Feiertage
fightinglizard
27.09.2023, 14:47
Das Ergebnis ist das Selbe, nur das eben kein Lohn gezahlt wird. Kind geht nicht in die Betreuung, damit nicht versorgt, kollidierender Pflichtenkreis und damit subjektive Unmöglichkeit nach § 275 III BGB, damit keine Leistungspflicht mehr. Rechtsfolge nach § 326 I 1. Hs BGB, weshalb die Vergütung weg ist, aber mit A13/A14 in der Hinterhand nagt man nicht eben am Hungertuch. Kündigung in entsprechender Anwendung von § 326 V BGB -> Gelächter in der Südkurve. Billiger käme man nicht an eine Abfindung.
Kann man 275 BGB überhaupt auf Arbeitsverhältnisse anwenden und wenn ja, dann auf diesen einen Fall? Klingt fast "zu einfach".
Da gibt es doch tausend Gesetze zu Pflichten als Arbeitnehmer und v.a. in der (Post-)Schwangerschaft.
Dir bleiben nicht viele Möglichkeiten. Urlaub nehmen, Kind-Krankentage verwenden (du und dein Mann habt je 10 Tage pro Jahr) oder Sonderurlaub unbezahlt mit AU nehmen.
Auf der anderen Seite überlegen, ob es nicht einfacher ist, zu kündigen. Der AG wird sicherlich auch daran interessiert sein, dich früher aus dem Vertrag zu lassen, da du ihm "krank" nichts nützt.
Es gibt noch eine dritte Option und die wäre, eine andere Vertrauensperson für das Kind zu finden. Großeltern, Tante/Onkel, Freunde der Familie.
Endoplasmatisches Reticulum
27.09.2023, 14:49
Nein. Die können versuchen dich rauszuschmeißen. Dagegen klagt man dann und schaut mal, was die Gegenseite auf dem Basar der Güteverhandlung so anbieten will.
Werden sie nicht. Man kickt keine Leute raus, die man zur Arbeit zwingen will, als Lösung für den Mückenstich, dass die sich weigern zu arbeiten. Aber der Vermerk klebt wie Honig und entweder folgt dann das Vergeltungsrausekeln, sobald sich die Personalsituation entspannt hat, die Endlagerung im Stationsfrondienst ohne jede Spur weiterer Ausbildung, oder eben die schnöde Nichtverlängerung.
Zum Gebunden sein: ja bin ich, allerdings in großer Metropolregion mit ca. 10 Kliniken in 35 Min Umkreis und mein Chef ist nicht gerade beliebt und berüchtigt dafür, aus unfairen Gründen zu selektieren, vermutlich wäre also nicht mal ein schlechtes Arbeitszeugnis Grund dafür, hier keine Stelle in der Anästhesie mehr zu finden.
Ich würde noch die Frage ins Rennen werfen, wie die Trägerstruktur dieser Häuser ist. Wenn du bei einer der Discounterketten arbeitest, die von den 10 Kliniken 8 betreiben, dann kannst du dich mit einer rechtlichen Auseinandersetzung für die anderen Häuser verbrennen, selbst wenn die Chefs da deinem Noch-Chef eine Schmeißfliegenklatsche im Dachgeschoss attestieren.
jadefee92
27.09.2023, 14:57
.....
Feuerblick
27.09.2023, 15:00
Eher nicht. Das wäre ja eine gütliche Einigung. Zumindest dann, wenn du ihn nicht zwingst sondern überzeugst.
Autolyse
27.09.2023, 16:58
Kann man 275 BGB überhaupt auf Arbeitsverhältnisse anwenden und wenn ja, dann auf diesen einen Fall? Klingt fast "zu einfach".
Da gibt es doch tausend Gesetze zu Pflichten als Arbeitnehmer und v.a. in der (Post-)Schwangerschaft. [...]
Wie willst Du denn die Leistungsstörungen im Arbeitsrecht regeln ohne Rückgriff auf das allgemeine Schuldrecht? Im Gegensatz zu Österreich gibt es kein Arbeitsgesetzbuch. Die zusätzlichen Regeln gibt es, weil sie den Eltern zusätzliche Rechte einräumen, also die allgemeinen Regeln verdrängen.
jadefee92
28.09.2023, 14:34
So, falls es doch noch mal jemanden trifft: Rücksprache Anwalt für Arbeitsrecht und Elternzeitberatung:
-Bei Elternzeitberatung mein Problem einmal pro Woche, jedoch in der Regel Einigung Chef über Sonderurlaub oder unterfristige Elternzeitzustimmung
-Daher in der Regel Empfehlung zur Beantragung von 2 Jahren Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit im 2. Jahr, weil dann noch mehr Handhabe zur Verschiebung der Teilzeit.
Anwalt für Arbeitsrecht:
-Wenn ich da weiter arbeiten will bei seiner Meinung nach renitentem Arbeitgeber nur in dem ich wirklich wie vereinbart komme
-Kein Grund für fristlose Kündigung erfüllt, Arbeitgeber wird dem widersprechen
-Bei Kündigung durch Arbeitgeber kein Grund für Abfindung, da fehlende Betreuung im weitesten Sinn selbstverschuldet, da ich sie ausschlage.
Optionen:
- schlankeste Lösung: zu Ende Dezember kündigen und krank melden
-zu Ende Dezember kündigen und um Aufhebungsvertrag bitten, wobei er da auch keine Interessen sieht seitens des Arbeitgebers außer Nachbesetzen von Stellen (und wir haben genug offene Stellen...)
- fernbleiben mit Abmahnung und ggf. arbeitsrechtlichen Konsequenzen+ schlechtes Arbeitszeugnis etc
- Versuch, über Personalabteilung Zustimmung zur 2. Elternzeit zu erreichen, da Chef zwar Dienstvorgesetzter, aber nicht Arbeitgeber.
Ich danke euch herzlich für euren ganzen Input! Ich berichte gerne nochmal, wie es denn ausging.
dadüdada123
28.09.2023, 21:16
Bist du sicher, dass du die ganzen Details in einem öffentlichen Forum hier teilen willst?
Bist du sicher, dass du die ganzen Details in einem öffentlichen Forum hier teilen willst?
Sie hat doch jetzt erstmal nur die Optionen aufgezeigt, die sich ihr nach einer Rechtsberatung aufgetan haben.
Ich würde auch so handeln wie du jadefee92. Wir wollten Kind 1 mit einem Jahr vor dem PJ-Start zur Tagesmutter geben- Katastrophe! Mein Mann hat Stunden reduziert und ich durfte kulanterweise auch nachts und am Wochenende meine Stunden abarbeiten.
Mit 2 Jahren neuer Versuch- mit viel Tränen und Zwang hat es für 2 Monate geklappt. Dann war ich allerdings wieder schwanger und habe die Kita sofort beendet da ich zuhause war und alle waren glücklich.
Insgesamt ist der deutsche Usus mit 1 Jahr zuhause für mich als Österreicherin mit Option 1-3 Jahre zuhause zu bleiben sowieso schwierig vorzustellen. Über das Wohl des Kindes würde ich meinen Beruf nicht stellen, Punkt.
aschenputtel1977
03.10.2023, 12:51
Ich würde auch so handeln wie du jadefee92. Wir wollten Kind 1 mit einem Jahr vor dem PJ-Start zur Tagesmutter geben- Katastrophe! Mein Mann hat Stunden reduziert und ich durfte kulanterweise auch nachts und am Wochenende meine Stunden abarbeiten.
Mit 2 Jahren neuer Versuch- mit viel Tränen und Zwang hat es für 2 Monate geklappt. Dann war ich allerdings wieder schwanger und habe die Kita sofort beendet da ich zuhause war und alle waren glücklich.
Insgesamt ist der deutsche Usus mit 1 Jahr zuhause für mich als Österreicherin mit Option 1-3 Jahre zuhause zu bleiben sowieso schwierig vorzustellen. Über das Wohl des Kindes würde ich meinen Beruf nicht stellen, Punkt.
Nun ja, bis 3 Jahre Elternzeit stehen ja hier auch jedem Elternteil offen... Sogar bis zur Einschulung des Kindes oder war es bis zu, 8. Geburtstag? Ich weiß es grade nicht genau.
Feuerblick
04.10.2023, 20:38
Übrigens: Wer in seinem ersten Beitrag überhaupt gleich Werbung unterbringt, kann das Forum auch schnell wieder verlassen. Werbung ist hier nicht erwünscht. Auch nicht, wenn man sie mehrfach postet. Das nur mal so am Rande.
undtiefeinatmen
05.10.2023, 07:12
Leider habe ich die Zugangsdaten von meinem ursprünglichen Account vergessen und ich habe mich anscheinend initial auch mit einer meiner selten genutzten Adressen angemeldet, so dass ich einfach nicht nehr reinkomme. Ich habe mich extra für die Kollegin neu angemeldet (hab auch nicht gecheckt dass der erste Post wegen angeblicher Werbung gelöscht wurde) weil ich als Mami weiß wie sehr das Herz blutet, sein Kind in Stress zu sehen. Es gibt Hilfe zur Eingewöhnung (ich hatte jemanden vorgeschlagen, der mir von anderen Ärzte-Mamis empfohlen wurde). Tut mir leid wenn das als Werbung angesehen wird. Ich wollte konstruktive Hilfe geben. Ansonsten: bleib dir selbe treu, Mami. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.