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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A11/ B47 - ST-Hebungen



Unregistriert
11.04.2024, 16:10
Hallo,

in Frage 47 müsste meines Erachtens Antwort C (OP abbrechen und 12-Kanal-EKG schreiben) richtig sein. Momentan wird Antwort E (OP ohne weitere Maßnahmen fortführen) als richtig gewertet.

Ging um ST-Hebungen (0,05 mv) in der Monitorableitung bei Patientin (bekannte KHK) unter laufender Ileus-OP.

Zwar ist 0,05 mv keine signifikante Hebung, aber so richtig Auswertbar ist das am Monitor ja nicht und ich denke, da werden ja auch nicht alle Ableitungen gezeigt, kann ja sein, dass sie woanders noch hebt.

Danke

balena2011!
11.04.2024, 16:35
Hallo,

in Frage 47 müsste meines Erachtens Antwort C (OP abbrechen und 12-Kanal-EKG schreiben) richtig sein. Momentan wird Antwort E (OP ohne weitere Maßnahmen fortführen) als richtig gewertet.

Ging um ST-Hebungen (0,05 mv) in der Monitorableitung bei Patientin (bekannte KHK) unter laufender Ileus-OP.

Zwar ist 0,05 mv keine signifikante Hebung, aber so richtig Auswertbar ist das am Monitor ja nicht und ich denke, da werden ja auch nicht alle Ableitungen gezeigt, kann ja sein, dass sie woanders noch hebt.

Danke

Also ich hab so gedacht - da steht ja dass die hebungen in der Einleitung schon sind, das heißt sie sind ja so in den op Saal gefahren und haben angefangen.. wieso jetzt plötzlich abbrechen? Zumal ja 0,05 auch wenig ist.. deshalb hab ich alle antworten in denen die op abbrechen stand ausgeschlossen und mich für a entschieden, das scheinen aber die wenigsten so gedacht zu haben.. vermutlich habe ich irgendwo n Denkfehler ..

m_wets48
11.04.2024, 18:24
Antwort E ist richtig. Eine "ST-Hebung um 0,05mV" hat keine klinische Bedeutung insbesondere auf dem 5 Kanal EKG eines Anästhesie Monitors. Prinzipiell sind ST-Hebungen unter 0,1 mV als unspezifisch zu werten. Die Antwort E (nicht beirren lassen und mit der OP fortfahren) ist also korrekt.

htr48
13.04.2024, 18:39
Laut AMBOSS könnnen ST-Senkungen ≥0,05 mV (= 0,5 mm) in den Ableitungen V1–V4 auf einen posterioren Hinterwandinfarkt hindeuten. In diesem Fall sollte ein zweites EKG zusätzlich mit den Ableitungen von V7–V9 erfolgen. Bei ST-Hebungen ≥0,05 mV (= 0,5 mm) ist von einer Beteiligung der Hinterwand des linken Ventrikels auszugehen! Daher denke ich, dass Antwort C richtig sein müsste.

kalorie12
13.04.2024, 20:05
Bei ST-Hebungen ≥0,05 mV (= 0,5 mm) ist von einer Beteiligung der Hinterwand des linken Ventrikels auszugehen! Daher denke ich, dass Antwort C richtig sein müsste.

Hast Du dazu vielleicht eine Quelle?

htr48
13.04.2024, 22:32
Das habe ich im Amboss Artikel zu Myokardinfarkt gefunden. U.a. unter Sonderfälle des STEMI Posteriorer*STEMIST-Senkungen*≥0,05 mV*(= 0,5 mm) in V1–V3ST-Hebungen*≥0,05 mV*(= 0,5 mm) in*V7–V9 und das obige Zitat in einer grünen Info-Box. Weiß jemand ob man sich konkrete Quellen zu den jeweiligen Absätzen/Unterkapiteln auf AMBOSS anzeigen lassen kann?

m_wets48
14.04.2024, 10:46
Das spielt keine Rolle für diesen Fall. Die 0,05mV (unspezifischen) ST-Hebungen wurden auf dem Anästhesiegerät festgestellt (nur Extremitätenableitungen) und nicht in einem 12-Kanal EKG. Es liegen also garkeine Brustwandableitungen vor, bei denen dieser Sonderfall hätte eintreten können.