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Anne1970
13.01.2026, 05:42
Das ist das alte Problem: wenn ich sehe, dass ich z.B. meine Zuschläge nicht bekommen habe, die Anzahl meiner Urlaubstage falsch eingetragen wurden oder gar mein Gehalt nicht überwiesen wurde, dann wende ich mich (selbst!) an die entsprechende Abteilung beim AG und mache meine Ansprüche geltend. ( Oder ein anderes Beispiel: ich verkaufe mein Auto an ein Autohaus und bekomme von der Käufer- Firma nicht den vollen vereinbarten Betrag: dann mache ich meinen Anspruch - wenn nötig juristisch - geltend)

Ich zitiere hier mal Perplexity ( um die Uhrzeit ging das schneller, als selbst zu formulieren und das Programm hat auf Basis valider Quellen gut zusammengestellt :grins: )

„Ansprüche aus einem gültigen MB-Ärzte-Tarifvertrag muss die einzelne Ärztin/der einzelne Arzt selbst gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen; ohne Geltendmachung „passiert“ rechtlich nichts. Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, ist der Weg über anwaltliche bzw. gewerkschaftliche Vertretung bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht vorgesehen.[marburger-bund +1]
Grundprinzip: Tarifvertrag gilt, aber nichts läuft „automatisch“
• Tarifverträge gelten für tarifgebundene Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitglieder unmittelbar und zwingend; der Arbeitgeber darf zu Ihrem Nachteil nicht abweichen.[youtube]
• Dennoch verlangt das Arbeitsrecht, dass derjenige, der einen Anspruch hat (z.B. falsche Eingruppierung, nicht gezahlte Zuschläge, zu viel Dienstzeit), diesen aktiv geltend macht und durchsetzt.[marburger-bund +1]

Erste Schritte im Betrieb

• Zunächst eigenen Anspruch prüfen (Tarifnorm, Entgeltgruppe, Arbeitszeitregelung etc.) und Abweichungen dokumentieren (Dienstpläne, Gehaltsabrechnungen, Mails).[marburger-bund]
• Dann schriftlich beim Arbeitgeber (Personalabteilung/Verwaltung, ggf. Chefarzt) die tarifliche Leistung konkret einfordern und auf die einschlägige Tarifregelung verweisen; dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, um tarifliche Ausschlussfristen nicht zu versäumen.[youtube +1]
Unterstützung durch Marburger Bund / Rechtsberatung
• Als Mitglied des Marburger Bundes besteht Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Juristinnen und Juristen auf kostenlose Beratung durch die Juristinnen und Juristen des zuständigen Landesverbandes; diese prüfen die Rechtslage, formulieren Schreiben und machen die Ansprüche für Sie geltend.[marburger-bund +2]
• Die MB-Juristen vertreten Mitglieder auch vor Gericht (Arbeitsgericht und ggf. weitere Instanzen), wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig nachbessert.[youtube +1]

Gerichtliche Durchsetzung

• Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er ab, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf die tarifliche Leistung (z.B. Nachzahlung von Entgelt, Zuschlägen, korrekte Eingruppierung, Anerkennung von Arbeitszeit) erhoben werden.[bundesarbeitsgericht +2]
• Erfolgreiche Verfahren des Marburger Bundes zeigen, dass Gerichte tarifvertragliche Ansprüche regelmäßig zusprechen, etwa bei Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte oder bei der Auslegung ärztespezifischer Tarifnormen.[marburger-bund +2]

Praktische Tipps für den einzelnen Arzt/die einzelne Ärztin

• Möglichst früh handeln und Ausschlussfristen im Tarifvertrag prüfen (oft 3–6 Monate für die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen).[marburger-bund +1]
• Alles schriftlich festhalten (Anspruchsschreiben, Reaktionen des Arbeitgebers, Unterlagen), frühzeitig den Marburger Bund/Landesverband einbinden und bei systematischen Verstößen auch mit Kolleginnen/Kollegen koordiniert vorgehen.[marburger-bund +2]“
soweit die KI- Zusammenfassung

Das ist halt nicht unbedingt ein bequemer Weg. Aber so sind die gesetzlichen Regeln. Ich hab den Vertrag mit dem Arbeitgeber. Und ich muss mich um meine Ansprüche, die sich aus dem Vertrag ergeben, selbst kümmern. Es wundert mich immer sehr, dass hier der Gewerkschaft latent oder direkt der Vorwurf gemacht wird, wenn sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhält ( quasi den Mitarbeitern Geld (Zeit ist Geld) stiehlt). Und die Mitarbeiter lassen sich das (aus unterschiedlichen Gründen) gefallen. (Wenn mir jemand mein Portemonnaie klauen will, wehre ich mich doch auch?)
Es gibt hier keine Möglichkeit der „Verbandsklage“; Kläger sind immer Individuen.
Ärztinnen und Ärzte klagen als Personen und werden vom Verband (MB) unterstützt. Dazu muss man aber bereit sein. Und es ist verständlich, dass sich nur selten jemand dieser Situation aussetzen kann und möchte: Aber dieses MB - Bashing ist fehl am Platz und hilft niemandem.

Leckrer
13.01.2026, 08:08
Ja, aber Marburger Bund hin oder her: @docdean hats doch schon richtig angerissen. Wie wäre es denn, wenn sich einfach mal beide Parteien an den Vertrag halten würden, einfach so???

anignu
13.01.2026, 12:05
Wie wäre es denn, wenn sich einfach mal beide Parteien an den Vertrag halten würden, einfach so???
Gute Idee. Schlags den Arbeitgebern doch vor.

Bei mir geht grad ein Autounfall vor Gericht. Das Auto stand, ein anderer ist vorbei und mir reingefahren. Die Versicherung zahlt nur die Hälfte weil "allgemeine Betriebsgefahr" und liegt das Ganze vor Gericht. Ich bin auch der Meinung dass sich Autoversicherungen mal an die gängige Rechtsprechung halten sollen und zahlen wenn ihre Mitglieder anderen Autos die stehen reinfahren. Tun sie aber nicht. Also muss ich es auch vor Gericht durchsetzen.

Arrokoth
13.01.2026, 12:18
Die häufige Kritik am MB ist doch nicht, dass er sich unzureichend für die Durchsetzung individueller Vertragspflichten einsetzt. Die Kritik ist, dass er regelmäßig Formulierungen konsentiert hat, die offensichtlich bewusst so formuliert waren, dass sie den Arbeitgebern erwartbar ermöglichen würden, sich durch Sophisterei aus einer Umsetzung herauszuwinden. Dahingehend hat sich der MB dumm gestellt, um sich anschließend überrascht zu zeigen, als das passiert ist, was jeder Kritiker prophezeit hatte.

Dooly
13.01.2026, 17:53
Bzgl. Verdi: Heute haben bereits einige gestreikt. Seitens Kliniken war auch Leipzig dabei. Aber viel mehr hört man von anderen Berufsgruppen wobei die wirklich spürbaren Gruppen für die Allgemeinbevölkerung nicht dabei gewesen waren. Ob Hiwis streiken oder Sekretariat eines Nischenstudiengangs ist nicht so relevant für die meisten.

Anne1970
14.01.2026, 03:04
@arrokoth und du meinst, der MB formuliert die Vertragsbestandteile alleine? Es sind immer beide Seiten „am Tisch“. Es ist verständlich , dass man sich das nicht vorstellen kann, wenn man nicht involviert ist: Da wird Stunden- teils tagelang mit den AG (und deren Juristen) um jede Silbe gerungen und abgewogen. Von Gerichten wird entsprechend der von dir in Frage gestellten Formulierungen regelmäßig für den Arbeitnehmer entschieden. Der AG hält sich nicht an den Vertrag, den er unterschrieben hat. Ich merke kritisch an, dass nicht mehr Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen. Einen anderen Schuldigen zu benennen ist einfacher, klar. Was ist an der Formulierung „nicht manipulierbare elektronische Zeiterfassung“ oder „Höchstarbeitszeit 40h/Woche“ nicht zu verstehen? Und die meisten AG der verschiedenen Tarifbereiche halten sich ja auch an die Verträge. Dass aktuell Unis der TDL ( Hessen ist nicht betroffen) den letzten Vertrag derart dreist missachten, ist m.E. in dieser Ausprägung neu. Man darf sich über so eine Ungeheuerlichkeit nach Monaten der Verhandlung schon wundern.

Leckrer
14.01.2026, 08:51
Was ist an der Formulierung „nicht manipulierbare elektronische Zeiterfassung“ oder „Höchstarbeitszeit 40h/Woche“ nicht zu verstehen?

Genau das steht ja eben nicht drin. Jetzt tun aber alle irgendwie erstaunt, dass ein Streichen des Nebensatzes "oder gleichwertige Verfahren" eben nicht zur Einführung von Stechuhren führt...wow.

Arrokoth
14.01.2026, 10:15
@Anne1970

Nein, das steht eben gerade nicht so drin. Und ein Tarifvertrag, der nicht selbstdurchsetzend wirkt, ist schwach.

Der MB beschäftigt erfahrene Juristen und zankt seit Jahrzehnten mit Arbeitgebern. Wenn vage Formulierungen im Vertrag landen, ist das kein Zufall, sondern eine bewusste Entscheidung. Entweder, weil der MB eine Konflikteskalation fürchtet, und/oder spekuliert, dass es die Gerichte schon richten werden.

Es ist für mich völlig unglaubwürdig, sich hier über eine Art "neue Dreistigkeit" zu wundern. Da die Arbeitgeber eindeutige Formulierungen ablehnen, aber vagen Formulierungen zustimmen, ist die Intention einer Umgehung doch wohl klar? Wenn die Arbeitgeber eine präzise Festlegung z.B. auf Chipkarten-Terminals verweigern und stattdessen auf Floskeln wie "elektronisches Verfahren" beharren, ist die Absicht dahinter eindeutig. Da braucht der MB nicht überrascht zu tun, dass es anschließend keine flächendeckende, fälschungssichere, automatisierte, hardwareterminal-basierte Erfassung beim Kommen und Gehen mit Chipkarte gibt.

Und da verlagert der MB die Verantwortung jetzt auf den einzelnen Arzt. Er konsentiert sehenden Auges einen Formelkompromiss, Kliniken nutzen die bekannten Lücken wie zu erwarten war aus, und der Arzt soll das Risiko der Klage tragen, indem er kollektive Rechte gegen den eigenen Chef erstreitet. Das ist unehrlich. Es ist der Ursinn einer Gewerkschaft, den Einzelnen durch kollektive Macht zu schützen und ihn beim Erstreiten von Verbesserungen aus der Schussbahn zu nehmen. Einen Vertrag zu konsentieren, der so interpretierbar ist, dass er Individualklagen provoziert, verfehlt die gewerkschaftliche Kernaufgabe um Meilen.

Das heißt nicht, dass der MB zaubern kann. Aber ich finde die Art unterirdisch, wie er auf berechtigte Kritik reagiert hat und sich jetzt als Opfer inszeniert, das ja unmöglich hätte wissen können, wie die Arbeitgeber den vonm MB gepriesenen Vertragsabschluss auslegen würden. Doch, hätte er. Und ich glaube ihm nicht, dass er es nicht hat.

Leckrer
14.01.2026, 16:55
Unterstreiche ich zu 100%.

Nefazodon
14.01.2026, 17:18
Was man dazu auch sagen muss, ist, dass man sich als Weiterbildungsassistent (und oft auch noch danach) in einer ungünstigen Ausgangssituation befindet, um die eigenen Rechte durchzusetzen.
In der Weiterbildung ist man vom Wohlwollen des Chefs abhängig, der einem schließlich bestimmte Rotationen ermöglichen und ganz am Ende die Facharztreife bestätigen muss. Auch haben Weiterbildungsassistenten oft nur befristete Verträge. Die sind gerade auch an den Unikliniken auch nach der Weiterbildung weit verbreitet (im Gegensatz zur Pflege, die oft unbefristete Verträge haben).

Klar kann man in dieser Situation gegen den eigenen Arbeitgeber klagen, um die Einhaltung des Tarifvertrags und eine vollständige, objektive und manipulationsfreie Zeiterfassung durchzusetzen.
Nur muss man dann damit rechnen, die nächste Vertragsverlängerung nicht zu bekommen.

Wer das ausblendet, ist nicht realistisch.

Insofern ist es unfair, die Verantwortung für die Durchsetzung des Tarifvertrags an die Ärzt:innen in Weiterbildung abzugeben.
Das ist entweder unehrlich oder verkennt die Situation

Choranaptyxis
14.01.2026, 17:37
Genau das steht ja eben nicht drin. Jetzt tun aber alle irgendwie erstaunt, dass ein Streichen des Nebensatzes "oder gleichwertige Verfahren" eben nicht zur Einführung von Stechuhren führt...wow.

Auch direkt bei einer Bewerbung an einer Uni erlebt. Stechuhr gibt es nicht, laut AA gäbe es iwo im System eine Tabelle, wo man seine Arbeitszeit eintragen könne, mache natürlich keiner.
O-Ton Gespräch, was der MB in seine Tarife schreibe und die Realität seien ja zwei Dinge. Und zum 01.01. gibt es da dann einfach 2 unbezahlte Überstunden mehrt. Habe dort nicht angefangen, aber da große Uni mit int. Ruf können die das machen, weil jeder weiß, wer aufmuckt kriegt halt nichts mehr fürs Logbuch. Da muss es einfach exakte Formulierungen geben.

Leckrer
14.01.2026, 18:37
...oder halt Fachpersonal, was mehr von sich hält und in so nem Saftladen einfach nicht arbeitet (:

Dooly
14.01.2026, 20:15
Ein Tarifabschluss ist dann gut, wenn er strukturell wirkt, nicht wenn Einzelne ihn unter persönlichem Risiko einklagen müssen. Die Umsetzung scheitert daran, dass kein struktureller Mechanismus greift, der Tarifnormen in reale Entlastung übersetzt (gleiche Fallzahlen, gleicher oder steigender Bedarf, gleiche Personaldecke …). Für die Arbeitgeberinnen ist das in Kombination mit dem Verzicht auf eine zusätzliche lineare Erhöhung eine kostenneutrale Nummer. Gute Tarifpolitik sollte nicht nur daraus bestehen, irgendetwas zu vereinbaren. Wenn interpretationsanfällige Formulierungen am Ende regelmäßig zulasten der Beschäftigten ausgelegt werden, ist das kein unvermeidbares Naturgesetz, sondern Ergebnis der Verhandlung. Dass beide Seiten unterschreiben, ändert nichts daran, dass das Ergebnis asymmetrisch wirkt – und genau diese Asymmetrie muss man auf Seiten des MB kritisieren, denn er vertritt uns. Es ist völlig unlogisch, stattdessen die Gegenseite zu blamen, dass sie gegen unsere Interessen argumentiert und verhandelt. Dass Vertragsinhalte nicht oder erst verzögert umgesetzt werden, ist kein neues Phänomen in der Tarifpolitik. Neu ist allerdings, dass man dafür explizit eine „Konsolidierungsrunde“ ausrufen muss.

anignu
14.01.2026, 23:38
Da muss es einfach exakte Formulierungen geben.
Also sorry, mit exakten Formulierungen kommt ihr doch auch nicht weiter. Dann stempelt ihr halt aus und arbeitet dann weiter. Oder es gibt die Dienstanweisung des Arbeitgebers dass um 16 Uhr ausgestempelt sein muss. Und dann habt ihr zwar später ausgestempelt aber das wird nicht anerkannt weil ihr müsst erstmal die Zeiten danach schriftlich begründen usw...
Wenn der Arbeitgeber Arbeitszeitverstöße begehen will dann kann er das tun so lange sich keiner dagegen wehrt. Tarifvertrag hin oder her. Für mich wird hier das A....-Verhalten der Arbeitgeber auf den MB angewälzt.
Thema Arbeitszeit: es stehen 40h drin. Wie viel klarer soll es denn im Tarifvertrag stehen?

Arrokoth
15.01.2026, 09:41
Wenn eindeutige Formulierungen nichts bringen, warum wehren sich die Arbeitgeberverbände so verbissen dagegen? Und warum feiert der Marburger Bund jede ineffektive Minimalkonkretisierung als Gewinn, mit deren Erstreiten man sogar das Nachgeben bei anderen Kernforderungen gerechtfertigt hat?

origamifalter
31.01.2026, 14:30
Leute ich brauche mal ein Update für Uniklinika:
40h sind eine Gehaltskürzung durch die Hintertür an der Uni: Ich mache dann unversicherte Überstunden um meine Arbeit zu schaffen. Gibt es Licht am Horizont für 2026 oder 2027?

Nefazodon
31.01.2026, 16:41
Inwiefern das? Das Gehalt wurde bei gleichzeitiger Reduktion der Stundenzahl doch gar nicht gekürzt?

Jukka666
02.02.2026, 09:13
Inwiefern das? Das Gehalt wurde bei gleichzeitiger Reduktion der Stundenzahl doch gar nicht gekürzt?

Naja, „doch“? Aber irgendwie nur dann, wenn nach 40 Std automatisch gekappt wird, oder? Verstehe ich das falsch?

In einer idealen Welt, in der jede Stunde zählt, in der man anwesend ist, natürlich nicht. Dann kriegt man das gleiche Gehalt, müsst theoretisch dafür „nur“ die 40 Stunden leisten, und die 2 Stunden, die man früher regulär dafür geleistet hat, werden als Überstunden aufgeschrieben, dann wäre es sogar günstiger, denn meines Wissens sind Überstunden ja „mehr wert“?

Aber wenn natürlich Überstunden jetzt nicht mehr bezahlt werden, was sie vielleicht früher auch nicht waren, dann kriegt man das gleiche Gehalt für 40 Stunden, ist aber gewöhnt 42 Stunden zu arbeiten Und das wäre dann die gefühlte relative Gehaltskürzung?

Leckrer
14.02.2026, 21:40
Bei den heutigen Neuigkeiten aus dem TV-L ahne ich schon wieder Böses :)

WiWi18
15.02.2026, 09:05
Bei den heutigen Neuigkeiten aus dem TV-L ahne ich schon wieder Böses :)

Dito. Selbst die TvL mit ihrer extrem starken Verdi-Streikmacht hat gerade so Inflationsausgleich durchsetzen können. Dann kriegen wir mit Sicherheit nicht einmal das hin. Eher gibt es die nächste Nullrunde.