Teevee
05.08.2026, 13:00
Sehr ausführliche und ehrliche Antworten. In Teilen ist das nachvollziehbare Kritik.
Beschönigt habe ich nichts, das war meine Erfahrung aus meinem Bereich. Du schreibst es ja selbst am Ende: Aus der Klinik heraus sieht man vor allem die Prüfungen und die Kürzungen. Das ist eine andere Perspektive als meine. Ich sehe beide Richtungen, also auch die Fälle, die durchgehen und die, bei denen eine Ablehnung der Kasse gekippt wird. Dafür sehe ich nicht, was aus meiner Beurteilung auf Station wird.
Zu den schlechten Gutachten: Die gibt es. Wenn jemand behauptet, es gäbe keine Empfehlungen zu einer Erkrankung, obwohl europäische / internationale Leitlinien existieren, die genau die beantragte Therapie empfehlen, dann ist das schlicht falsch und gehört im Widerspruch entsprechend adressiert. Da gibt es nichts zu verteidigen.
Solche und solche gibt es in jedem Unternehmen, auch im MD und auch in jeder Klinik.
Sachlich dazu: Der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse ist nicht auf Deutschland beschränkt. Deutsche Leitlinien (v.a. S3) haben ihr Gewicht, internationale aber genauso. Gibt es keine deutsche Leitlinie, recherchiert man die internationale Datenlage umso genauer. Und wenn z.B. die amerikanische oder die britische Leitlinie das eine sagt und die deutsche etwas anderes, dann stellt man das dar und benennt die jeweils zugrunde liegende Evidenz. Wer das nicht tut, macht seine Arbeit nicht gewissenhaft genug.
Zu den Begutachtungsanleitungen: Dass die Kriterien öffentlich und nachlesbar sind, ist Sinn der Sache. Prüfmaßstäbe, die niemand kennt, wären das eigentliche Problem. Und wenn ein Sachverhalt nach besserer Darstellung anders bewertet wird, war in aller Regel die Dokumentation das Problem und nicht die Bewertung.
Zum Punkt Überlieger:
Dass pflegerische bzw soziale Gründe keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit begründen, ist keine Erfindung des MD, sondern folgt aus dem Gesetz und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG. Das löst dein Problem auf Station natürlich nicht. Für genau diese Konstellation gibt es aber andere Wege, z.B. die Übergangspflege (für bis zu 10 Tage) im Krankenhaus. Daneben gibt es die Kurzzeitpflege. Die Voraussetzungen müssen dokumentiert werden, sonst greift es nicht.
Fairerweise muss man dazusagen: Ich weiß, dass nicht jedes Haus die Übergangspflege überhaupt anbietet, weil der organisatorische Aufwand hoch und die Vergütung aus Sicht vieler Kliniken nicht ausreichend ist. Das ist ein reales Problem, aber keines, das der Gutachter verursacht oder lösen kann. Und: 10 Tage (wie bei der Übergangspflege) lösen nicht jeden Fall. Wenn niemand den Patienten nimmt, steht man danach wieder da. Dass daraus Druck auf der Station entsteht, bestreite ich nicht. Das ist eine Versorgungslücke, die weder durch ein Gutachten noch durch dessen Ausbleiben geschlossen wird.
Zum Vorwurf, der MD stehle sich aus der Verantwortung: Ich würde das anders beschreiben. Man weiß, dass die eigene Bewertung Gewicht hat, und begutachtet entsprechend gewissenhaft. Wenn medizinisch ja und formal nein, dann führt man genau das aus. Die Kasse weiß dann, was sie hat, und hat die Entscheidungshoheit darüber, ob sie dort, wo sie kann, mehr zahlt als sie muss. Jeder Akteur hat seine Rolle, seine Entscheidungshoheit und seine Verantwortung. Sich rauszureden wäre, das Ergebnis nicht sauber zu begründen. Es zu begründen und die Entscheidung dann dem zu überlassen, der sie zu treffen hat, ist etwas anderes.
Was ich auch hier zugeben muss: Es gibt Bereiche, in denen die Trennung zwischen medizinisch und formal weniger scharf ist als z.B. beim Off-Label-Use. Reha ist so ein Beispiel. Wenn die sozialmedizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird in der Regel nicht bewilligt. Und ja, eine Reha würde den allermeisten Menschen guttun. Nur geht es eben nicht um „würde guttun", sondern darum, ob sie im Sinne der Richtlinie geboten ist und ob unter anderem ambulante Maßnahmen ausgeschöpft, zumutbar und zielführend sind. Das kann im Einzelfall hart rüberkommen.
Dass dieses System perfekt ist, würde ich nie behaupten. Es ist aber das, was wir haben, und die Alternativen wären nicht besser. Ohne Regeln und ohne eine Instanz, die sie im Einzelfall fachlich prüft, hätte man entweder eine Gesundheits-Vollkasko-Versicherung, deren Beiträge niemand bezahlen will, oder eine Steuerung rein nach Kassenlage ganz ohne medizinische Beurteilung. Und die Anreize wären ebenfalls andere: Einfach pro Nacht zu bezahlen und fertig, das hatten wir schon mal und es hat bekanntlich genau in die andere Richtung gewirkt. Irgendwo muss eine Grenze sein. Wo sie liegt, entscheidet der Gesetzgeber. Der MD trifft die fachliche Beurteilung auf Grundlage eben dieser Kriterien.
Und zu „hat mit Arzt-Sein nichts mehr zu tun": Da widerspreche ich. Dass Begutachten nicht Patientenversorgung ist, das stimmt. Man holt nicht für einen konkreten Menschen das Maximum raus, man ist neutraler Beurteiler. Das ist ein Rollenwechsel und ob man den will, ist eine sehr persönliche Frage. Wenn du „Arzt sein" für dich mit Versorgung gleichsetzt, ist das deine persönliche Definition und für dich völlig legitim. Etwas anderes ist die Aussage, Begutachtung sei keine ärztliche Tätigkeit mehr. Das trifft nicht zu. Ob z.B. eine Behandlung indiziert, notwendig oder ausgeschöpft war, lässt sich nur medizinisch beurteilen. Dasselbe gilt für die Einordnung eines Sachverhalts anhand der dokumentierten Umstände und der relevanten Kontextfaktoren (wohlgemerkt der belegten und nicht der gemutmaßten). Das lässt sich nicht delegieren, deswegen verlangt das Gesetz dafür auch Ärzte.
Sozialmedizin ist eine eigene ärztliche Zusatzbezeichnung, und Gutachtertätigkeit gibt es genauso bei Gerichten, der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften. Es ist nunmal eine andere ärztliche Rolle. Ob sie einem liegt, ist eine ganz andere Frage und da bin ich völlig bei dir: Das ist nichts für jeden.
Zu deinem letzten Satz, dass bei dir vielleicht eine Verzerrung vorliegt, weil du nur die negativen Seiten mitbekommst: Das glaube ich tatsächlich und ich finde es sehr ehrlich, dass du es selbst ansprichst. Auffällig wird immer nur das, was Ärger macht. Ein Gutachten, das die Sache bestätigt oder das eine Ablehnung der Kasse kippt, ist am nächsten Tag vergessen. Hängen bleibt das, worüber man sich geärgert hat. Das ist bei mir mit meiner Sicht auf die Klinik nicht anders.
Was ich mir insgesamt wünschen würde, ist mehr Austausch in diese Richtung und deutlich mehr Sozialmedizin in Studium und Weiterbildung. Ich habe in der Einarbeitung beim MD Dinge gelernt, die mir vorher in Klinik und Praxis nie jemand gesagt hat. Und jeder Gutachter, den ich kenne, sagt dasselbe: Vieles wäre in der Klinikzeit klarer gewesen, wenn man es gewusst hätte. Ein Teil des Ärgers über den MD entsteht mMn genau dort.
Beschönigt habe ich nichts, das war meine Erfahrung aus meinem Bereich. Du schreibst es ja selbst am Ende: Aus der Klinik heraus sieht man vor allem die Prüfungen und die Kürzungen. Das ist eine andere Perspektive als meine. Ich sehe beide Richtungen, also auch die Fälle, die durchgehen und die, bei denen eine Ablehnung der Kasse gekippt wird. Dafür sehe ich nicht, was aus meiner Beurteilung auf Station wird.
Zu den schlechten Gutachten: Die gibt es. Wenn jemand behauptet, es gäbe keine Empfehlungen zu einer Erkrankung, obwohl europäische / internationale Leitlinien existieren, die genau die beantragte Therapie empfehlen, dann ist das schlicht falsch und gehört im Widerspruch entsprechend adressiert. Da gibt es nichts zu verteidigen.
Solche und solche gibt es in jedem Unternehmen, auch im MD und auch in jeder Klinik.
Sachlich dazu: Der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse ist nicht auf Deutschland beschränkt. Deutsche Leitlinien (v.a. S3) haben ihr Gewicht, internationale aber genauso. Gibt es keine deutsche Leitlinie, recherchiert man die internationale Datenlage umso genauer. Und wenn z.B. die amerikanische oder die britische Leitlinie das eine sagt und die deutsche etwas anderes, dann stellt man das dar und benennt die jeweils zugrunde liegende Evidenz. Wer das nicht tut, macht seine Arbeit nicht gewissenhaft genug.
Zu den Begutachtungsanleitungen: Dass die Kriterien öffentlich und nachlesbar sind, ist Sinn der Sache. Prüfmaßstäbe, die niemand kennt, wären das eigentliche Problem. Und wenn ein Sachverhalt nach besserer Darstellung anders bewertet wird, war in aller Regel die Dokumentation das Problem und nicht die Bewertung.
Zum Punkt Überlieger:
Dass pflegerische bzw soziale Gründe keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit begründen, ist keine Erfindung des MD, sondern folgt aus dem Gesetz und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG. Das löst dein Problem auf Station natürlich nicht. Für genau diese Konstellation gibt es aber andere Wege, z.B. die Übergangspflege (für bis zu 10 Tage) im Krankenhaus. Daneben gibt es die Kurzzeitpflege. Die Voraussetzungen müssen dokumentiert werden, sonst greift es nicht.
Fairerweise muss man dazusagen: Ich weiß, dass nicht jedes Haus die Übergangspflege überhaupt anbietet, weil der organisatorische Aufwand hoch und die Vergütung aus Sicht vieler Kliniken nicht ausreichend ist. Das ist ein reales Problem, aber keines, das der Gutachter verursacht oder lösen kann. Und: 10 Tage (wie bei der Übergangspflege) lösen nicht jeden Fall. Wenn niemand den Patienten nimmt, steht man danach wieder da. Dass daraus Druck auf der Station entsteht, bestreite ich nicht. Das ist eine Versorgungslücke, die weder durch ein Gutachten noch durch dessen Ausbleiben geschlossen wird.
Zum Vorwurf, der MD stehle sich aus der Verantwortung: Ich würde das anders beschreiben. Man weiß, dass die eigene Bewertung Gewicht hat, und begutachtet entsprechend gewissenhaft. Wenn medizinisch ja und formal nein, dann führt man genau das aus. Die Kasse weiß dann, was sie hat, und hat die Entscheidungshoheit darüber, ob sie dort, wo sie kann, mehr zahlt als sie muss. Jeder Akteur hat seine Rolle, seine Entscheidungshoheit und seine Verantwortung. Sich rauszureden wäre, das Ergebnis nicht sauber zu begründen. Es zu begründen und die Entscheidung dann dem zu überlassen, der sie zu treffen hat, ist etwas anderes.
Was ich auch hier zugeben muss: Es gibt Bereiche, in denen die Trennung zwischen medizinisch und formal weniger scharf ist als z.B. beim Off-Label-Use. Reha ist so ein Beispiel. Wenn die sozialmedizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird in der Regel nicht bewilligt. Und ja, eine Reha würde den allermeisten Menschen guttun. Nur geht es eben nicht um „würde guttun", sondern darum, ob sie im Sinne der Richtlinie geboten ist und ob unter anderem ambulante Maßnahmen ausgeschöpft, zumutbar und zielführend sind. Das kann im Einzelfall hart rüberkommen.
Dass dieses System perfekt ist, würde ich nie behaupten. Es ist aber das, was wir haben, und die Alternativen wären nicht besser. Ohne Regeln und ohne eine Instanz, die sie im Einzelfall fachlich prüft, hätte man entweder eine Gesundheits-Vollkasko-Versicherung, deren Beiträge niemand bezahlen will, oder eine Steuerung rein nach Kassenlage ganz ohne medizinische Beurteilung. Und die Anreize wären ebenfalls andere: Einfach pro Nacht zu bezahlen und fertig, das hatten wir schon mal und es hat bekanntlich genau in die andere Richtung gewirkt. Irgendwo muss eine Grenze sein. Wo sie liegt, entscheidet der Gesetzgeber. Der MD trifft die fachliche Beurteilung auf Grundlage eben dieser Kriterien.
Und zu „hat mit Arzt-Sein nichts mehr zu tun": Da widerspreche ich. Dass Begutachten nicht Patientenversorgung ist, das stimmt. Man holt nicht für einen konkreten Menschen das Maximum raus, man ist neutraler Beurteiler. Das ist ein Rollenwechsel und ob man den will, ist eine sehr persönliche Frage. Wenn du „Arzt sein" für dich mit Versorgung gleichsetzt, ist das deine persönliche Definition und für dich völlig legitim. Etwas anderes ist die Aussage, Begutachtung sei keine ärztliche Tätigkeit mehr. Das trifft nicht zu. Ob z.B. eine Behandlung indiziert, notwendig oder ausgeschöpft war, lässt sich nur medizinisch beurteilen. Dasselbe gilt für die Einordnung eines Sachverhalts anhand der dokumentierten Umstände und der relevanten Kontextfaktoren (wohlgemerkt der belegten und nicht der gemutmaßten). Das lässt sich nicht delegieren, deswegen verlangt das Gesetz dafür auch Ärzte.
Sozialmedizin ist eine eigene ärztliche Zusatzbezeichnung, und Gutachtertätigkeit gibt es genauso bei Gerichten, der Rentenversicherung und den Berufsgenossenschaften. Es ist nunmal eine andere ärztliche Rolle. Ob sie einem liegt, ist eine ganz andere Frage und da bin ich völlig bei dir: Das ist nichts für jeden.
Zu deinem letzten Satz, dass bei dir vielleicht eine Verzerrung vorliegt, weil du nur die negativen Seiten mitbekommst: Das glaube ich tatsächlich und ich finde es sehr ehrlich, dass du es selbst ansprichst. Auffällig wird immer nur das, was Ärger macht. Ein Gutachten, das die Sache bestätigt oder das eine Ablehnung der Kasse kippt, ist am nächsten Tag vergessen. Hängen bleibt das, worüber man sich geärgert hat. Das ist bei mir mit meiner Sicht auf die Klinik nicht anders.
Was ich mir insgesamt wünschen würde, ist mehr Austausch in diese Richtung und deutlich mehr Sozialmedizin in Studium und Weiterbildung. Ich habe in der Einarbeitung beim MD Dinge gelernt, die mir vorher in Klinik und Praxis nie jemand gesagt hat. Und jeder Gutachter, den ich kenne, sagt dasselbe: Vieles wäre in der Klinikzeit klarer gewesen, wenn man es gewusst hätte. Ein Teil des Ärgers über den MD entsteht mMn genau dort.