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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS und Hochschulauswahlverfahren



jerec482
11.03.2004, 19:08
ok...das ist eine etwas lange und verworrene Geschichte.
Mensch, die ZVS macht mich noch kirre ;)

Hab mich nach Ratschlag der Studienberatung fürs SS04 in Münster beworben, und zwar nur dort, hab jeden anderen Ort ausgeschlossen. Der Typ dort meinte, mit meinem Abischnitt (1,6 NRW) würde ich normalerweise nicht reinkommen, nur mit Hilfe eines kleinen Tricks, dem hochschulauswahlverfahren. Wichtig sei hierbei nur, dass ich jeden anderen Ort ausschließe.
Vor ner Woche hab ich dann auch Post von der ZVS bekommen, mit einem Zulassungsbescheid für Gießen. Da ich aber vorher noch einen korrigierten Kontrollbogen zurückgeschickt habe, bei dem ich alle anderen Ortswünsche ausgeschlossen habe, hat mich das schon sehr verwundert.
Hab dann auch sofort die ZVS angerufen, die haben dann auch meinen richtigen Kontrollbogen gefunden, und gesagt dass ich den irrtümlich versandten Zulassungsbescheid so schnell wie möglich zurück schicken sollte.

...leider kam bis jetzt keine Post, hab daher heute mittag bei denen angerufen. Und der ZVS Mensch sagte mir dann, dass ich gar nicht am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen kann, weil ich schon im ersten Schritt (Auswahl nach DN) zugelassen bin. Nur für Münster hätte mein Schnitt nicht gereicht.

Komischerweise steht aber im ZVS Info:
" die teilnehmer werden von der zvs unter jenen bewerben bestimmt, die im Hauptverfahren nach DN und wartezeit nicht zugelassen werden konnte. Dazu zählt auch, wer zwar nach den genannten Kriterien ausgewählt werden konnte, aber infolge einer Ausschlusserklärung von Studienorten bei der Ortsverteilung nicht berücksichtig werden konnte und deshalb einen Ablehnungsbescheid erhalten mußte."

Nach der ZVS Info kann ich also doch am Auswahlverfahren teilnehmen!

Hm vielleicht weiß ja einer von euch, wer Recht hat...ZVS info oder der ZVS mann ;). Ich werd jedenfalls langsam verrückt..

micca
11.03.2004, 23:38
Komischerweise steht aber im ZVS Info: " die teilnehmer werden von der zvs unter jenen bewerben bestimmt, die im Hauptverfahren nach DN und wartezeit nicht zugelassen werden konnte. Dazu zählt auch, wer zwar nach den genannten Kriterien ausgewählt werden konnte, aber infolge einer Ausschlusserklärung von Studienorten bei der Ortsverteilung nicht berücksichtig werden konnte und deshalb einen Ablehnungsbescheid erhalten mußte."

das steht im zvs-info und das zählt. also hat der zvs-mann unrecht und du recht auf deinen studienplatz in münster. hier lohnt sich eine klage. erfolgsaussicht: 100 %.
wahrscheinlich lohnt sich aber schon das drohen mit einer klage. verlang den abteilungsleiter (telefon) und lege (schriftlich) widerspruch gegen deinen bescheid ein. wenn sie es verpeilt haben, müssen sie sehen, wie sie dir deinen platz "nachträglich" organisieren.

viel erfolg
micca