PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeiten



Seiten : 1 [2] 3 4

Gomer-Schreck
30.11.2004, 00:26
Eigentlich auch eine Lüge: Je mehr ein Arzt arbeitet, umso weniger verdient er pro Stunde, brauche nur die Reizwörter: Freizeitausglaich und Überstundenvergütung in den Raum stellen.
Ich weiß ja nicht, ob Du das mit diesen beiden Reizwörtern ironisch gemeint hast.

Denn Fakt ist, daß in den meisten Krankenhäusern eine Überstundenvergütung eben nicht stattfindet, da man durch massiven Druck "von oben" gezwungen wird, seine Überstunden garnicht erst aufzuschreiben. Ansonsten ist man leider ganz schnell seine Stelle los.

Und was den Freizeitausgleich betrifft: Wo offiziell keine Überstunden existieren, da braucht auch nix ausgeglichen zu werden. Allenfalls 5 Stunden pro Woche, die man aber wegen Personalknappheit oft nicht "abfeiern" kann. "Inoffiziell" sind es natürlich eher 15-20 Überstunden pro Woche... aber die darf man ja nicht aufschreiben.

Leider ist das ein Mangel des EuGH-Urteils: denn "freiwillig" darf man ja auch weiterhin länger als 48 Wochenstunden arbeiten. Leider nutzen die Krankenhausbetreiber dies halt schamlos aus. Weil sie die Ärzte nämlich ganz einfach dazu zwingen "freiwillig" länger zu arbeiten.


"Das EuGH-Urteil ist schlecht, weil wir jetzt viel mehr Übergaben machen müssen." Als ich dieses Argument gehört habe, dachte ich, mein Schwein pfeift.Also diesem Kollegen/dieser Kollegin sollte man wirklich ordentlich was auf die Mütze geben. Denn solch ein "Argument" ist schlichtweg haarsträubend und lächerlich.


Nur passiert da eben nichts von allein. Theoretisch sollten sich die Ärzte organisieren, und für die vernünftige Umsetzung: also: angemessene Vergütung-faire Arbeitszeiten kämpfen.Wie Du schon sagtest: theoretisch! Doch leider sind die beiden Ärzte-"Gewerkschaften" (Marburger Bund bzw. Hartmannbund) derart selbstverliebt, daß sie sich lieber selbst beweihräuchern und ihren Vorstandsmitgliedern Pöstchen zuschieben, statt sich ernsthaft um die Belange der Ärzte zu kümmern. Statt um ihre Mitglieder kümmern sie sich also lieber nur um sich selbst. :-meinung

Solange wir also keine Vertreter haben die sich ernsthaft um die Belange der Ärzte kümmern, wird sich daher leider kaum etwas zum Positiven verändern!

Aktarus
30.11.2004, 21:24
Das EuGH mag ja an sich edle Absichten verfolgen, wenn man es aber nun in all seinen Konsequenzen bedenkt, werde ich zumindestens damit nicht wirklich glücklich. Denn ehrlich gesagt, was hat es uns denn bisher gebracht bzw. was wird es denn noch im Stande sein zu erreichen ? Also erst einmal die Fakten, ich verdiene seit der Einführung der neuen Regelung 500 Euro weniger ( von ehemals 2150 Euro nun 1650 Euro ). Das ist schon ein sehr schmerzlicher Einschnitt, aber das muß ich hier ja wohl niemandem erklären. Daraufhin erfolgt normalerweise das Argument, daß ich dafür nun doch mehr Freizeit hätte. Nun ja, in meinem speziellen Fall ein schwaches Argument, denn was habe ich davon bis 22.00 Uhr meinen Spätdienst zu leisten, um dann am nächsten Tag wieder um 7.30 Uhr in der Klinik zu sein? Bis ich meine Übergaben gemacht habe und der letzte Handschlag auf Station getan ist, ist es sowieso meistens schon 22.30 Uhr, und wenn man so wie ich 45 bis 50 Minuten nach Hause fährt, dann lohnt es sich nun wirklich nicht, nur zum Schlafen nach Hause zu fahren. Ich übernachte also wie viele andere die nicht gerade um die Ecke wohnen in der Klinik, weil es einfach keinen Sinn macht für 9 Stunden das Klinikum zu verlassen. Außerdem passiert es ziemlich häufig, daß man kurz vor 22 Uhr noch einmal auf die RST gerufen wird (solange der Neurologe da ist wird das halt ausgenutzt). Und wer mal ernsthaft neurologisch tätig war weiß, daß so ein Konsil bzw eine Aufnahme locker eine Stunde dauern kann. Wir haben dann zwar die Anweisung um 22 Uhr einfach zu gehen und den Fall an unseren Hintergrund zu übergeben. Und wenn der aber deswegen nicht reinkommen will, dann muß der Internist den Pat. halt aufnehmen. Ehrlich gesagt, macht das natürlich keiner von uns, es ist dann aber schon ärgerlich, wenn man eigentlich Schluß hat und 5 min vor Dienstende noch ein Schlaganfall reinkommt. Das zum Thema mehr Freizeit. Mir ist es dann ehrlich gesagt lieber, wenn ich dann regulär bis zum nächsten Tag durcharbeite, um dann nach der Übergabe gegen 9 Uhr die Klinik verlassen kann und einen ganzen freien Tag vor mir habe. Das mögen andere ganz anders sehen, aber zusammengefaßt arbeite ich lieber von 7.30 bis zum nächsten Tag 9 Uhr als von 11.15 Uhr bis 22 Uhr und am nächsten Tag wieder regulär von 7.30 Uhr bis offiziell 16.00 Uhr. Aber ich verstehe es schon, wenn vor allem unsere chirurgischen Kollegen keinen Bereitschaftsdienst mehr wollen. Alles in allem bislang kein wirklicher Zugewinn. Mal ganz abgesehen davon, daß die Qualität der Versorgung natürlich rapide abnimmt. Wie schon gesagt, die Internisten versorgen dann die neurologischen Notfälle, und das läuft leider häufig schief. Oft werden auch Schlaganfallsymptome gar nicht richtig erkannt, vor allem dann, wenn die Klinik etwas dezenter bzw nur bei subtiler neurologischer Untersuchung erkennbar ist. Dazu gehören beinbetonte Hemiparesen ( grob neurologisch wird nur der Armhalteversuch durchgeführt), Hemianopsien ( werden dem Augenarzt vorgestellt ) bzw natürlich komplexere Krankheitsbilder, wie zum Beispiel ein Wallenbergsyndrom, das man auch bei bereits erfolgter Demarkation gewöhnlch im cCT nicht sieht. Ich will da jetzt auch nicht zu sehr ins Detail gehen, aber manch einer unserer Patienten würde, wenn eine fachspezifische Behandlung erfolgt wäre, möglicherweise ein kleineres neurologisches Defizit mit sich herum tragen. Hinzu kommt, daß natürlich mit zunehmender Dauer der Regelung unsere Hintergründe immer weniger Lust haben nachts in die Klinik zu fahren. Eine verständliche, aber auch irgendwie beängstigende Entwicklung. Und abgesehen davon haben die Internisten mit Abstand die schlechtesten Bedingungen mit ihrem fachübergreifenden Schichtdienst. Sie tragen die Verantwortung für die Pat., auch wenn sie von dem entsprechenden Fach keine guten Kenntnisse besitzen, und es bedarf schon einiger Überwindung für einen frischgebackenen internistischen Assistenzarzt nachts den Chefarzt der Neurologie zu wecken, weil man einen Pat. nicht richtig einschätzen kann. Also versuchen es viele erst einmal selber und manchmal geht es dabei halt leider schief.
Man mag nun argumentieren, daß die Umsetzung des EuGH Urteils schlecht sei, aber was soll denn anders werden? Es ist einfach nicht möglich unter den neuen Bedingungen die gleiche Qualität beizubehalten. Man macht es sich einfach zu leicht zu sagen, das Krankenhaus müsse mehr Leute einstellen um einen Schichtdienst aufzubauen. Und woher soll das Geld kommen ?? Durch die Einführung des DRG Systems verdienen die meisten Krankenhäuser de facto weniger als zuvor, aber auch wenn sie genauso viel erwirtschaften würden, reicht das Geld doch nicht aus, um in sämtlichen Fachrichtungen neue Leute einzustellen, zumal ja bekanntermassen viele Krankenhäuser um das finanzielle Überleben kämpfen. Also von der Seite her, denke ich nicht, daß wir da noch sehr viel Positives erwarten können. Nicht, daß ich ich jetzt falsch verstanden werde, ich würde es mehr als begrüßen, wenn neue Assistenzärzte eingestellt werden würden, um einen Schichtdienst aufzubauen. Und schön wäre es auch ein vernünftiges Gehalt dabei zu bekommen und nicht mit 1650 Euro die Klinik zu verlassen. Aber ob sich das jemals realisieren läßt wage ich ernsthaft zu bezweifeln

Gomer-Schreck
01.12.2004, 02:41
Man macht es sich einfach zu leicht zu sagen, das Krankenhaus müsse mehr Leute einstellen um einen Schichtdienst aufzubauen. Und woher soll das Geld kommen ?? Durch die Einführung des DRG Systems verdienen die meisten Krankenhäuser de facto weniger als zuvor, aber auch wenn sie genauso viel erwirtschaften würden, reicht das Geld doch nicht aus, um in sämtlichen Fachrichtungen neue Leute einzustellen, zumal ja bekanntermassen viele Krankenhäuser um das finanzielle Überleben kämpfen.Genau meine Meinung!

Selbst wenn sich die Verwaltungsfuzzies Gedanken um das Wohl ihrer Angestellten machen (was sie ja leider selten tun), dann wären ihnen trotzdem die Hände gebunden. Denn selbst beim besten Willen kann man nur das Geld ausgeben, daß man von den Krankenkassen gezahlt bekommt. Das jedoch wird dank DRG und den immer unverschämter werdenden MDKs immer weniger.

Leider interessiert sich die Politik nicht dafür, doch mal die Geldverschwendung der Krankenkassen einzubremsen (Neubau teurer Immobilien, ausufernde Verwaltungsapparate etc.).

Auch sollten unsere Politiker sich mal darüber Gedanken machen, warum die Pharmaindustrie ihre Preise jetzt um durchschnittlich 10% erhöht, obwohl sich die Ausgaben für das Gesundheitssystem gerade anfingen zu stabilisieren. Denn diese Preiserhöhungen werden schließlich Mehrausgaben von mehreren 100 Millionen Euro bewirken.

Statt dessen werden vermutlich wieder die angeblich allesamt Porsche und Mercedes fahrenden Ärzte als Sündenböcke herhalten müssen. Wie man sich jedoch bei einem Nettogehalt von nur 1.650 Euro die angeblichen Sportwagen und Luxusvillen leisten kann, dieses Geheimnis verraten uns die Politiker natürlich nicht. Statt dessen verbreiten sie lieber weiterhin die Mär, daß alle Ärzte reich sind... um so leichter weitere Einschnitte bei unserem Berufsstand durchsetzen zu können.

Ionamaria
02.12.2004, 22:58
Ich weiß ja nicht, ob Du das mit diesen beiden Reizwörtern ironisch gemeint hast.



Ja, das hab ich. Hab ich ironisch gemeint. :-blush

emergency_doc
26.12.2004, 19:20
sieht so aus, als muesste ich doch auswandern...

...oder Du engagierst Dich in der Assistenteninitiative www.klinikdirekt.de

Nicht auswandern...was ändern. Wir sind die Generation, die bald das Sagen hat !!!

Rugger
17.07.2005, 10:05
... da würde sich in Deutschland manch junger Assistenzarzt drüber freuen...
Da fragt man sich doch, warum es keinen "Social Responsibility Report" für deutsche Kliniken gibt...
(Mehr Infos zu den Arbeitsbedingungen bei GAP übrigens hier (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,365176,00.html))

R.

Rugger
21.11.2005, 10:25
70 Überstunden - da kommt bei ALDI das Gewerbeaufsichtsamt... (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,386027,00.html)
Die sollte man mal in so mancher deutschen Klinik vorbeischicken! :-notify

R.

Fraggle
22.11.2005, 16:54
Hey,

habe jetzt nicht den ganzen thread gelesen, aber hoffe, dass es hier einigermassen hinpasst. Diese email hab ich eben von einem MdB bekommen. Bezieht sich auf das Arbeitszeitgesetz der EU, das ja eigtl. zum 1.1.06 umgesetzt werden soll. Aber ich denke, aus der email ist ersichtlich, dass die Umsetzung ganz klar diese Woche vom Bundesrat auf 1 weiteres Jahr Übergangsfrist verlängert wird!
Grüsse fraggle :-sleppy



Sehr geehrter Herr x,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 12. November 2005, auch im Namen meiner Hamburger Bundestagskollegen.

CDU und CSU haben sich bei der Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit stets für einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingesetzt. Deshalb haben wir nicht nur die seinerzeitige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 als vertretbaren Kompromiss mitgetragen. Wir haben darüber hinaus im Rahmen der Verhandlungen zum parteiübergreifend vereinbarten GKV-Modernisierungsgesetz dafür gesorgt, dass die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Finanzmittel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern bereitstellt.

Um den Beteiligten die Anpassung an die neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen zu erleichtern, wurde für geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine zweijährige Übergangsfrist bis zum Jahresende 2005 geschaffen. Leider ist diese ausreichend bemessene Frist nur von einem Drittel der Krankenhäuser genutzt worden, um durch tarifvertragliche Regelungen intelligente und flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die das geltende Arbeitszeitgesetz ohne übermäßige Belastungen für das Klinikpersonal, die Krankenhäuser und die Kostenträger umsetzen. Insbesondere bei den Universitätskliniken und den Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft ist es bisher nicht gelungen, entsprechende Tarifverträge abzuschließen. Auch die Regelung zum Bereitschaftsdienst im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kann ihre Wirkung nicht wie vorgesehen entfalten, weil dieser Tarifvertrag von der Vertretung der Krankenhausärzte aufgrund anderer Dissenspunkte nicht mitgetragen wird.

Eine durchgreifende Verbesserung dieses unerfreulichen Standes der Tarifverhandlungen ist bis zum Jahresende 2005 realistischerweise nicht mehr zu erwarten. Zahlreiche Krankenhäuser müssten deshalb vom 1. Januar 2006 an die strengen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eins-zu-eins umsetzen, ohne die gesetzlichen Öffnungsklauseln für flexible Arbeitszeitmodelle nutzen zu können. Auf die damit verbundene Umstrukturierung ihrer Arbeitsorganisation, den erheblichen zusätzlichen Personalbedarf und die entsprechenden Mehrbelastungen sind diese Krankenhäuser aber nicht ausreichend vorbereitet. Es drohen daher nicht nur Verschlechterungen in der Krankenhausbe-handlung, sondern auch rechtliche Unsicherheiten für die betroffenen Ärzte und Pflegekräfte, die auch bei geänderten Arbeitszeitregelungen weiterhin eine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen haben.

Um diese nicht hinnehmbaren Folgen zu vermeiden, erscheint eine Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz um ein Jahr bis Ende 2006 für alle Beteiligten vertretbar. Bestehende tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben von dieser Verlängerung unberührt.

Die Tarifvertragsparteien sind nun aufgerufen, den zusätzlichen zeitlichen Spielraum ohne weitere Verzögerungen zu nutzen und sich endlich auf zielführende Regelungen über eine gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitszeiten zu verständigen. Für CDU und CSU ist dabei klar: Wir wollen die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern spürbar verbessern, überlange Arbeitszeiten bei den Beschäftigten abbauen und so die Patientensicherheit erhöhen. Faule Kompromisse und Blockadehaltungen zu Lasten des Gesundheitsschutzes von Ärzten, Pflegekräften und Patienten darf es nicht geben.



Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg, MdB



versendet
i.A.


--
Berit Olschewski M.A.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Büro Marcus Weinberg, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
Büro: Konrad-Adenauer-Str. 1, Zi. 3.745
--------------------------------------
Tel.: 030/ 227 - 74093
Fax: 030/ 227 - 76106
Mobil: 0175 33 888 14
http://www.marcusweinberg.de

Doktor_No
22.11.2005, 17:01
ach schön, wie die jungs immer ihre untätigkeit in hehre worte packen und dabei absolut nichts neues zu sagen haben. soll schon mal aus 2006 2007 machen und den brief fürs nächste jahr abspeichern, kann er dann wieder verschicken.

Doktor_No
22.11.2005, 17:07
der hat übrigens dem lbk-verkauf damals zugestimmt, auf solche leute kann ich bei meiner meinungsbildung gut verzichten...

Bradyphrener
22.11.2005, 17:28
... Leider ist diese ausreichend bemessene Frist nur von einem Drittel der Krankenhäuser genutzt worden, um durch tarifvertragliche Regelungen intelligente und flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die das geltende Arbeitszeitgesetz ohne übermäßige Belastungen für das Klinikpersonal, die Krankenhäuser und die Kostenträger umsetzen...

Ist schon putzig, das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist hat eine Verlängerung der Frist zur Folge. Ob das auch zieht, wenn der Staat mal Steuern von mir nachfordert?

Oliver

Robbi702
05.12.2005, 19:40
Mich würde mal interessieren, wie es mit den Arbeitszeiten nach der Assistenz-Zeit aussieht? Sind die ebenfalls so extrem oder hat man da etwas mehr Luft und Zeit für ein Privatleben?

MatzeXXL
25.12.2006, 15:22
Eigentlich ein uralter Thread....aber immer noch aktuell.

Hier die neuere DIW-Studie zur Arbeitszeit:

http://www.tdl.bayern.de/Aerzte/fakten/DIW%2038-2005%20Schwerpunkt%20Arbeitszeit%20der%20Klinikaer zte.pdf

Es gibt also wohl doch Kliniken, wo man mit 40-45 h/Woche auskommt.

Rettungshase
17.08.2018, 23:49
Ich schließe mich diesem Thread mal an:

Kennt ihr euch in Sachen Rufbereitschaft aus?
Ehrlich gesagt blicke ich das alles nicht so richtig. Grundlage sei das Arbeitszeitgesetz.

- Wenn ich z.B. nach dem normalen Tagdienst (8 - 17 Uhr) noch in der Klinik bleiben muss: Sind das dann Überstunden oder fällt das unter geleistete Stunden während der Rufbereitschaft?
- Wann darf ich am Folgetag fehlen? Wann muss ich am Folgetag fehlen?
Die Beispiele gelten beispielhaft für die Nacht Dienstag auf Mittwoch, wenn ich jeweils tagsüber von 8 - 17 Uhr arbeiten müsste und dazwischen Rufbereitschaft von 17 - 8 Uhr habe.

Beispiel 1:
Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?

Beispiel 2:
Wenn ich nachts um 3 reingerufen werde (vorher hatte ich ununterbrochene Ruhezeit) und mein Arbeitseinsatz geht bis 8:00 Uhr -> Muss ich dann noch bleiben? Wenn ja, wie lange?

Beispiel 3:
Ich gehe um 17 Uhr nach Hause, werde um 23 Uhr angerufen und bleibe bis 2:30 Uhr: Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen?

Beispiel 4:
Ich bleibe nach 17 Uhr noch bis 2:30 Uhr in der Klinik -> Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen? Oder um 13:30Uhr? Oder gar nicht?

FirebirdUSA
18.08.2018, 07:27
Es reichen 5,5h Ruhezeit wenn du insgesamt unter 12h bleibst. Ab 12h sind es 11h und natürlich kann der AG verlangen, dass du anschliesend zur Arbeit kommst.
Zum Einstieg: https://www.google.gr/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_4.pdf&ved=2ahUKEwiEou3N-_XcAhWCxosKHdHhA9IQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw3rHgU4qH3-9FiNsSSs6qZm

Beispiel 1: Ja
Beispiel 2: max. 5h (+ Pause)
Beispiel 3: Ja (bis 12h AZ reichen 5,5h Pause)
Beispiel 4: nach 11h Pause

Rettungshase
18.08.2018, 10:17
Ok, Dankeschön.
Und wenn ich um 17 Uhr gehe, um 2 Uhr reinkomme, bis 6 Uhr bleiben muss... Dann zählt das zum neuen Tag und ich muss meinen Dienst ganz normale von 8 - 17 Uhr antreten?

FirebirdUSA
18.08.2018, 10:41
Da bin ich mir nicht sicher. Anfang um 8 Uhr ist kein Problem aber die Gesamtarbeitszeit in Kombination evtl. muss/darfst du schon nach 6h nach Hause

Autolyse
18.08.2018, 10:41
Nein, es wird arbeitszeitrechtlich nicht nach Kalendertagen gezählt, sondern es zählt zum alten Arbeitstag und Du bist insgesamt über 12 Stunden Arbeitszeit gekommen.

Habt ihr keine Dienstvereinbarung dazu? Wir dürfen beim Einsatz nach Mitternacht am nächsten Tag zu Hause bleiben. :-)

FirebirdUSA
18.08.2018, 11:17
Nein, es wird arbeitszeitrechtlich nicht nach Kalendertagen gezählt, sondern es zählt zum alten Arbeitstag und Du bist insgesamt über 12 Stunden Arbeitszeit gekommen.

Habt ihr keine Dienstvereinbarung dazu? Wir dürfen beim Einsatz nach Mitternacht am nächsten Tag zu Hause bleiben. :-)
Les dir msl den Link von mir durch. Da wird eine andere Auffasdung vertreten (5.5h Pause am Stück, danach zählt Arbeitszeit zum Folgetag)

Edit: NRW meint sogar 5.5h reichen immer: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21545

Autolyse
18.08.2018, 14:08
Meines Erachtens nach sind es sogar nur fünf Stunden, weil der Einschub sich auf die reduzierte Ruhezeit des § 5 II ArbZG bezieht, weil es nämlich eine darüber hinausgehende Ausnahme ist und der Ausgangspunkt damit die Hälfte der 10 Stunden des § 5 II ArbZG ist (siehe § 5 ArbZG im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Randnummer 8).

Jetzt tritt aber der Tarifvertrag hinzu: Nehmen wir beispielhaft den der TdL, da wird in § 7 VI 4 auf die Ausnahmeregelung des § 7 I Nr. 1 und Nr. 4 ArbZG verwiesen um die Verlängerung der Arbeitszeit über die Höchstarbeitszeit hinaus zu gewährleisten. Nimmt man aber § 7 I ArbZG als Rechtfertigung, dann kommt man an der zwingenden Sonderregel des § 7 IX ArbZG nicht vorbei, die bei einer Inanspruchnahme von mehr als 12 Stunden die vollständige Ruhezeit anordnet. Dem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgend greift das auch, weil § 5 III ArbZG die Ausnahme von § 5 II (als Ausnahme von § 5 I) ArbZG ist und § 7 ArbZG insgesamt weitergehende Ausnahmen zulässt, müssen die Beschränkungen der Ausnahme auch gelten, weil die Regel nicht die modifizierende Ausnahme beschränken kann - das ergäbe systematisch keinen Sinn.