Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beihilfe zu Suizid
scrotum:
In der Zwischenzeit wurde er aber vom Pflegepersonal natürlich gezwungen, möglichst viel selbst zu machen. Wurde somit nach allen Regeln der Kunst mobilisiert und misshandelt, obwohl er sich heftig dagegen wehrte.
hallo? gehts noch? wenn man jeden patienten, der keine lust auf mobilisation hat im bett liegen lassen wuerde, haetten wir kein renten-problem mehr. und dem pflegepersonal hier misshandlungen zu unterstellen, ist schon ein bisschen krass, oder?
ehec
Raphefrau
30.09.2005, 07:48
Zitat Skrotum: Es gibt einige Szenarien, in denen ich mir einen solchen Schritt als Patient vorstellen könnte. Chorea Huntington zum Beispiel - denn ich möchte, dass mich meine Angehörigen und Freunde so in Erinnerung behalten, wie ich vor der Krankheit war. Und dieses qualvolle Warten auf den Tod, der nicht kommen will.... weiss nicht.[/QUOTE]
Ich finde das Thema recht heikel und weiß nicht genau, wie man Sterbehilfe rechtlich angehen sollte. Ich finde es jedoch falsch, daß Thema einfach zu ignorieren, denn ich stimme Dir zu: Ich könnte mir den Schritt als Patient auch vorstellen. Bei ALS (bei vollem Bewußtsein aufs Ersticken warten....) z.B., da würde ich auch wollen, daß jemand mir ein würdevolles Sterben ermöglicht. Kein Arzt sollte sich anmaßen, zu entscheiden, ob das Leben eines Patienten noch lebenswert ist (außer bei akuten Depressionen), das sollte der Patient selber entscheiden dürfen. Denn, um bei Zitaten zu bleiben: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". :-meinung
synosoph
30.09.2005, 10:14
Ein Grund, warum Sterbehilfe grundsätzlich abzulehnen ist, liegt darin, daß es sich um ärztliche Eingriffe handelt, die sich stets vollständig einer wissenschaftlichen Überprüfbarkeit oder zumindest einer praktischen Evaluation entziehen.
Nach jeder legitimen Therapie kann ich Erfolg oder Mißerfolg der Behandlungsmethode qualitativ und/oder quantitativ messen.
Nach dem Tod eines Patienten nicht. Keiner kann je feststellen, ob die Sterbehilfe die Situation des Patienten gebessert, sein Leiden gemindert hat.
Der Tod ist ein Grenze, hinter die Wissen niemals vordringt. Und da Medizin auch Wissenschaft ist, hat sie darauf kein Zugriffsrecht.
Alles wird gut
30.09.2005, 13:40
Nach dem Tod eines Patienten nicht. Keiner kann je feststellen, ob die Sterbehilfe die Situation des Patienten gebessert, sein Leiden gemindert hat.
Willst du jetzt auf dieses Himmel-Hölle Ding hinaus oder was!? :-angel
Is ja wohl albern zu behaupten, man könne einem Menschen, der sich nichts sehnlicher wünscht als tot zu sein (und hier muss selbstverständlich gegeben sein, dass er diesen Wunsch unmissverständlich äussern kann), dies nicht ermöglichen, weil die "Wissenschaft" nicht weiß, was ihn im Jenseits erwartet?!? *lol*
"Tut mir leid, sie können noch nicht in das Licht am Ende des Tunnels gehen - wir wissen noch nicht genau, welchen Lichtschutzfaktor ihr Hauttyp dafür braucht und ob es langfristig gesehen zu Hautkrebs führen kann. Deswegen bleiben sie besser hier - hier wissen sie wenigstens wie shice es ihnen geht und ihre Lebenserwartung ist ja ohnehin schon absehbar. Wollen sie vielleicht noch ein Kissen unter den Kopf, damit sie auch mal einen anderen Teil der Rauhfasertapete anschauen können...?"
Danke nein, da bestimme ich mein Ende lieber selber und setze zum Abschluss noch einen gaaaanz dicken Haufen auf die Wissenschaft! ...und wenn ich's net mehr selber kann, dann soll mir gefälligst jemand helfen - mit dem Ende mein ich - nicht den Haufen! :-))
synosoph
30.09.2005, 13:56
Es geht nicht um Jenseits oder Himmel-Hölle, sondern erst einmal nur um das was Tatsache ist: Null Überprüfbarkeit des eigenen Handelns!
Wer sich dem an einer Stelle entzieht, der darf letztlich auch keine Einwände gegen noch so abstruse, unwissenschaftliche Heilmethoden anbringen und muß alles akzeptieren. Das hat aber meiner Meinung nach nichts mehr mit Medizin zu tun. Wenn sich der Patient selbst umbringt - bitte, aber eine Arzt kann hier nicht eingreifen, weil es nicht seiner Kompetenz unterliegt.
Alles wird gut
30.09.2005, 14:04
Das eigene Handeln ist doch super überprüfbar: Puls wech, Atmung wech, keine Hirnströme und dabei friedlich eingeschlafen...
Es geht ja auch nicht um eigenmächtiges Handeln des Arztes, sondern um die konkrete Bitte des Patienten sein, ihm überdrüssiges Dasein zu beenden. Das ist nichts weiter als Selbstbestimmung über den eigenen Körper - bei Organspenden wird doch auch so ein Hickhack drum gemacht...
synosoph
30.09.2005, 14:10
...sondern um die konkrete Bitte des PatientenAls Arzt erfülle ich keine Bitten.
...ihm überdrüssiges Dasein zu beenden.Seine subjektive Interpretation. Interessant, daß die überwältigende Mehrheit der Menschen die schwer leiden nicht ihr Dasein beendet haben wollen.
Das ist nichts weiter als Selbstbestimmung über den eigenen Körper Die aber nicht uneingeschränkt existiert.
Alles wird gut
30.09.2005, 14:27
Soso, du erfüllst also keine Bitten... dann solltest du dir mal klar machen, dass du einen Dienstleistungsberuf erlernst und keine Ausbildung machst, die dich über den Willen anderer stellt! <- gängige Falschanahme
Klar ist das die subjektive Wahrnehmung des einzelnen Patienten - seine Wahrnehmung ist aber auch alles was für ihn zählt - deine oder die anderer ist noch weitaus subjektiver!
Wenn die Selbstbestimmung nicht uneingeschränkt gilt, sollte sie es aber! Man
kann schon nicht mitentscheiden, ob man geboren wird, dann sollte man wenigstens selber entscheiden dürfen, wann man vom Leben genug hat.
Wer weiterleben will, soll das tun. Wer nicht, halt nicht!
Soso, du erfüllst also keine Bitten... dann solltest du dir mal klar machen, dass du einen Dienstleistungsberuf erlernstAls Arzt solltest Du aber mit Deinen Patienten nur Dinge machen, die auch indiziert sind... oder wenigstens nicht kontraindiziert.
Das ist halt die große Frage, inwieweit eine Indikation besteht. Normalerweise leitet man Indikationen davon ab, daß man die Maßnahme durchführt unter der Annahme, daß der Patient davon profitiert, bzw. eine Kontraindikation davon, daß man mehr schadet als nützt.
Das ist bei der Sterbehilfe schwierig...
Alles wird gut
30.09.2005, 14:51
Natürlich ist das schwierig - es lässt sich auch sicher keine pauschale Antwort darauf geben á la "wenn man dass und das hat und jenes noch dazukommt bekommt man einen offiziellen Freitodschein"!
Für den einen ist ein Leben mit z.B. einem Anus preter akzeptabel für den anderen überhaupt nicht vorstellbar.
Aber ebenso wenig kann man das Recht eines Menschen auf ein selbstbestimmtes Ende pauschal ablehnen - man kann höchstens sagen ICH mache sowas dann nicht!
ehemalige Userin 24092013
30.09.2005, 15:13
Wer sagt denn, dass man im ärztlichen Dienst den Wünschen zum Sterben so direkt nachkommen muss?
Es gibt Organisationen dafür - ich würde vielleicht einfach darauf hinweisen.
Damit hat man dann eigentlich genug getan, um sein Gewissen im normalen Bereich zu halten und entsprechnder Mensch hat auch nochmal Zeit, seinen Wunsch zu überdenken, wenn er sich erstmal die Infos der Organisation besorgen muss ect.
ehemalige Userin 24092013
30.09.2005, 15:24
Wobei ich die Schmerztherapie bei Patienten die sterben oder endlich sterben dürfen schwer greifbar finde.
Es gibt Verordnungen, die mir erlauben, Analgetika und Sedationen so hoch zu stellen, bis ich finde, der Patient hat keine Schmerzen oder sonstigen Leiden mehr - und da entscheide ich allein, wieviel es dafür braucht.
Leider finde ich aber die Beurteilung, wie gross die Schmerzen sind, nicht immer einfach - vor allem, wenn mehrere mitwirken (Schichtwechsel z.B.).
Die einen finden halt, er hat genug Analgesie und die anderen finden, das langt im Leben nicht für den Patieten und so wird dann auch gehandelt.
Unterstützen die Leute dann nicht auch aktiver, wenn sie die Medikamente grosszügiger einstellen und den Kreislauf allein dadurch schon etwas weiter in den Keller drücken oder die Atemfunktion einschränken?
Wo fängt Sterbehilfe in solchen Situationen eigentlich an?
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