Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umsetzung der neuen ÄAppO
Hallo!
Meinen Kommilitonen und mich würde interessieren (es geht um ein Referat) wie die Umsetzung der neuen AO bei euch abgelaufen ist.
Insbesondere würde uns folgendes interessieren:
1) Habt ihr tatsächlich in der Klinik für jedes Fach nur einen Wiederholungsversuch, d.h. seid ihr nach der zweiten verhauenen Klausur z.B. in Arbeitsmedizin draußen?
2) In der Vorklinik: Hier auch nur maximal drei Wiederholungen pro Fach und danach dürft ihr an dem Kurs nicht mehr teilnehmen?
3) Wie genau sieht eure Blockaufteilung in der Klinik aus? Ist es so, dass ihr, wenn ihr nicht alle Kurse von Block B erfolgreich absolviert habt, ihr nicht in den nächsten Studienabschnitt übertreten dürft?
Wär echt cool, wenn ihr ein paar Einblicke in euer Studium geben könntet ;-)
Grüße aus Münster!
DjBonsai
12.12.2005, 18:17
Da ich in der Vorklinik bin, kann ich nur auf Frage 2 antworten:
Ja...es ist so, das wir max. 3 Wiederholungsversuche (2 Schriftliche und eine Mündliche) haben, allerdings können die Profs das auch in Eigenregie erweitern.
Wenn also Prof. Xy der Meinung ist, dass die Klausur doch ziemlich schwer war und viele durchgefallen sind, kann er da noch einen Wiederholungsversuch dran hängen, aber wird nie gemacht.
Ansonsten kann es auch mal sowas, wie eine Gleitklausel-Regelung geben, oder es gibt wirklich nach der ersten schriftlichen Prüfung nur noch eine mündliche Prüfung und dann ist der Zug abgefahren.
In Düsseldorf bauen ja viele Kurs auf solche Prüfungen auf, was einem dann schon mal den Zugang zu einem Kurs verwehren kann, aber in einem Jahr hat man dann wieder die Chance und kann solange mit den anderen Kursen weitermachen, so dass man mit ein wenig Glück und etwas mehr Arbeit eigentlich kein Jahr verlieren sollte.
Danke schonmal für die Antwort!
Ist vielleicht noch jemand aus der Klinik hier oder kann sonstwie die anderen Fragen beantworten?
doctor_dumpfbacke
15.12.2005, 17:25
zu 1) ganz im gegenteil, wir haben so viele Wiederholungsmöglichkeiten, wie wir wollen
zu 3) also ich weiß, dass in der studienordnung steht, dass man mind. 80% der scheine von den blöcken a und b braucht, um an block c und d teilnehmen zu dürfen. aber ich kenne mindestens eine, die garantiert keine 80% hat und trotzdem block d macht. also entweder erzählt sie was falsches oder es hapert an der umsetzung der studienordnung in dem fall.
Okay, vielen Dank! :-)
Wir haben unser Referat heute gehalten und vielleicht interessiert euch folgendes:
Die Begrenzung der Versuche, einen Schein zu erlangen (und dann nach dem dritten Versuch oder wann auch immer eine erneute Prüfung nicht zu erlauben) widerspricht dem Landesgesetz NRW.
Wenn ihr also in der Vorklinik beim wiederholten Male einen Schein nicht bekommt und dann gesagt wird, dass ihr keinen weiteren Versuch mehr habt, könnt ihr dagegen klagen und werdet wohl recht bekommen.
So ist das, wenn ich das recht verstanden habe (ich übernehme selbstverständlich keine Gewähr)
Susi2710
17.12.2005, 19:45
Man braucht keine bestimmte Anzahl von Scheinen, um in die Blöcke C/D zu kommen, man muss nur an den Kursen der Blöcke A/B teilgenommen haben, dh zur Klausur zugelassen worden sein. Nur in allgemeiner Pharma muss man den Schein haben, um den Kurs klin. Pharma belegen zu dürfen.
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