Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezept Vorlage
Weiß hier zufällig jemand, wie das so im Ausland mit dem deutschen Arztausweis ist? Kann man damit in anderen Ländern Medis einkaufen, bzw. sonst irgendwas damit anfangen? Immerhin steht da alles auf Englisch und Russisch (oder war es Griechisch??) drin...
Kathibaby
15.07.2007, 07:30
Weiß hier zufällig jemand, wie das so im Ausland mit dem deutschen Arztausweis ist? Kann man damit in anderen Ländern Medis einkaufen, bzw. sonst irgendwas damit anfangen? Immerhin steht da alles auf Englisch und Russisch (oder war es Griechisch??) drin...
Damit sollte man überall Medikamente bekommen, ist ja schließlich ein internationaler Ausweis. In Österreich geht es auf jeden Fall, da hab ich schon mal was im Urlaub gebraucht ;-) .
Schädelspalter
15.07.2007, 15:22
Da stimme ich Dir zu, allerdings sicher nicht über ein Privatrezept. Weiss allerdings auch nicht wie sonst. :-nix
Findet sich im Forum von Rippenspreizer (http://www.rippenspreizer.de/forum/showthread.php?s=&threadid=6014&perpage=10&pagenumber=1).
Ich erlaube mir, mal den entsprechenden Eintrag von "divemedic" zu zitieren
Wende dich an die Bundesopiumstelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel u. Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel.: 0228/207-4321 (tgl. 9-11h)
Wenn ich mich noch recht erinnere, musst du denen eine beglaubigte Kopie deiner Approbationsurkunde zukommen lassen, erhältst dann deine persönliche BtM-Nr. und eine bestimmte Anzahl von BtM-Rezepten.
Allerdings dauert das einige Wochen, und auch bei der Nachbestellung musst du mit 3 Wochen Lieferzeit rechnen.
Du bist allerdings verpflichtet, die BtM-Rezepte "diebstahlsicher" zu deponieren, also am besten im Tresor. Über den diebstahlsicheren Umgang mit den eigentlichen BtM weißt du sicherleich selbst gut Bescheid.
Um mit dem Rezept BtM für den "Eigenbedarf" zu erhalten, trägst du deinen eigenen Namen ein, der Kostenträger ist "Privat" (außer du hättest eine Kassenzulassung, dann ist's die AOK) und unter der exakten Bezeichnung für das Medikament mit Mengenangabe muss z.B. stehen: "Praxisbedarf" oder "PC-Bedarf"; Stempel, Unterschrift und das war's.
Den ersten Durchschlag behältst du selbst und musst ihn 30 (?)Jahre aufbewahren, das Original und den zweiten Durchschlag bekommt die Apotheke.
Tach !!!
Zum Thema Btm-Rezepte:
Anforderungschein der Bundesopiumstelle:
http://www.bfarm.de/cln_042/nn_424418/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesopiumstelle/BtM/form/Erst-Anforderung__Rezepte,templateId=raw,property=publi cationFile.rtf/Erst-Anforderung_Rezepte.rtf
Einfach irgendwas von Notarzt / Honorartätigkeit o.Ä. eintragen ...
Zusammen mit der beglaubigten Fotokopie der Appobationsurkunde an die Bundesopiumstelle schicken ..
Ich hatte dann nach 3 Tagen meine ersten 20 Rezepte !
Wurden vom Postboten in einer besonders verschlossenen Kunststoffkiste geliefert, die vom Postboten mit einem Spezialschlüssel geöffnet werden mußte ...
Wichtig: Bei Btm-Rezepten gehört zusätzlich zur Adresse auch noch die Telefonnummer des verschreibenden Arztes mit drauf !
Und vollständige Unterschrift ....
Alles in Allem ein Kinderspiel !
Wer sich aber "Praxisbedarf" rezeptiert brauch dann noch ein Btm-Buch !
Das Kostet ca. 15,-EUR !
Gruß
Vista
Relaxometrie
24.07.2007, 22:19
Ich möchte nicht extra einen neuen Privatrezept-Thread eröffnen, deswegen klemme ich meine Frage hier rein ;-)
Wie sieht es mit der Erstattung durch die Beihilfe aus, wenn ich ein Privatrezept ausstelle? Funktioniert das problemlos?
Relaxometrie
25.07.2007, 17:53
Heute habe ich einer Freundin ein Privatrezept für Ibuprofen 600mg geschrieben. In der Apotheke gab es Probleme. Letztenendes war das Medikament nicht vorrätig, aber selbst, wenn es vorrätig gewesen wäre, hätten sie es wahrscheinlich nicht rausgerückt.
Der Grund: "Das Rezept sieht so komisch aus, und ohne Stempel??? Das kann sich ja jeder selbst ausstellen."
Ich hatte die Freundin darauf vorbereitet, daß es wegen des fehlenden Stempels eventuell Probleme geben könnte, daß dieser aber laut Arzneimittelverschreibungsverordnung nicht gefordert sei.
Alles, was auf ein Privatrezept gehört, war sauber auf einen ordentlichen DIN A6-Zettel geschrieben.
Da die Apothekerin gesagt hat, daß es auch bei der Krankenkasse Probleme geben könne, hat die Freundin, für die ich das Rezept ausgestellt hatte, erstmal einen Rückzieher gemacht und ist auch nicht mehr in eine andere Apotheke gegangen.
Der Arztbesuch steht sowieso in den nächsten Tagen an, dann lässt sie sich das Rezept dort ausstellen.
Aber in oben geschildertem Fall liegt der Fehler doch eindeutig bei der Apotheke, die die Verscheibungsverordnung nicht zu kennen scheint. Oder sehe ich das falsch?
Habt Ihr so etwas auch schon erlebt? Was für Probleme hatten die Freunde/Bekannten, für die Ihr Privatrezepte ausgestellt habt, wenn sie mit dem erstmal ungewöhnlich wirkenden Rezept in die Apotheke kamen? Oder ist immer alles glatt gelaufen?
frogifrog
25.07.2007, 20:31
Hallo Relaxometrie!
Dasselbe Problem mit dem Stempel hatte ich auch!
Aber wie bereits von dir erwähnt, ist der Arztstempel NICHT notwendig.
Ich habe über 2 Jahre lang Privatrezepte bekommen und mein Arzt hat noch NIE einen Stempel draufgemacht.
Die Einlösung in der Apo war immer problemlos- bis vor kurzem:
Habe das Rezept bei der Online-Apo "Spreepharma" eingereicht.
Die haben gemeckert, weil kein Stempel drauf ist und es nicht eingelöst werden kann.
Daraufhin habe ich es mir zurückschicken lassen und bin in eine Apo hier in der Gegend gewesen. Dort wurde es ohne Probleme eingelöst!
Ist schon voll blöd, dass da jede Apo "anders" reagiert.
Mir aber egal. Sollen die halt beim Arzt anrufen und das Rezept auf Echtheit überprüfen vielleicht lernen die dann mal für die Zukunft!
Ich habe für solche Fälle (Freunde, Verwandte fragen nach Rezept) immer einen Stoß P-Rezepte aus der Klinik mit entsprechendem Stempel da. Das ist im Zweifelsfall die einfachste Methode, gibt keine Rückfragen.
Relaxometrie
25.07.2007, 21:02
Ich habe für solche Fälle (Freunde, Verwandte fragen nach Rezept) immer einen Stoß P-Rezepte aus der Klinik mit entsprechendem Stempel da. Das ist im Zweifelsfall die einfachste Methode, gibt keine Rückfragen.
Das ist dann ein Stempel, auf dem dem Sinn nach so etwas steht, wie "Innere/Augen/sonstwas-Abteilung des Krankenhauses in Musterstadt, Chefarzt Herr/ Frau Müller"?
Und das Rezept mit diesem Krankenhausstempel unterschreibst aber dann Du.
Aber nur um es nochmal klar zu verstehen: das Rezept, wie ich es abgegeben habe (blanko weißer Zettel, auf den ich dann die erforderlichen Daten nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung geschrieben habe) ist -so es die Apotheken einsehen- rechtlich einwandfrei?
[QUOTE=Relaxometrie]Das ist dann ein Stempel, auf dem dem Sinn nach so etwas steht, wie "Innere/Augen/sonstwas-Abteilung des Krankenhauses in Musterstadt, Chefarzt Herr/ Frau Müller"?
Und das Rezept mit diesem Krankenhausstempel unterschreibst aber dann Du.
QUOTE]
Genau, ist das Einfachste, erspart dumme Rückfragen. Aber so wie Du es sagtest, müsste es eigentlich einwandfrei sein. Auch wenn ich den Einwand verstehe, dass da ja jeder selber sich was rezeptieren könnte. Es müsste dann halt obligatorisch ne Arztnummer oder was auch immer vielleicht drauf stehen. Keine Ahnung, irgendetwas eben, dass einen tatsächlich als Berechtigten, dieses Rezept auszustellen, kennzeichnet. Nur das ist dann Sache derjenigen, die solche Verordnungen erstellen und kann eigentlich nicht unser Problem sein, wenn wir nach gültigen Vorschriften handeln und dann dennoch nicht anerkannt werden :-nix
el_Barto
25.07.2007, 22:25
[QUOTE=Relaxometrie]
Da die Apothekerin gesagt hat, daß es auch bei der Krankenkasse Probleme geben könne, hat die Freundin, für die ich das Rezept ausgestellt hatte, erstmal einen Rückzieher gemacht und ist auch nicht mehr in eine andere Apotheke gegangen.
QUOTE]
Die Krankenkasse bekommt das Privatrezept ja gar nicht zu Gesicht. Da kommt ja nur n Stempel drauf ( :-top ...also diesmal von der APOTHEKE) und Du bekommst es dann wieder mit. Also bei mir hat das mit der subba Privatrezeptvorlage von hier gut geklappt. Im Übrigen war ich ähnlicher Meinung wie die Apothekerin: Das kann sich ja jeder austellen *lach*
Davon abgesehen ist so ein 2,50 Euro Stempel schnell bestellt...
(P.S.: es geht mich ja nix an, aber warum hat Deine Freundin nicht einfach 1,5 rezeptfreie 400mg Ibus genommen? :-)) )
Relaxometrie
25.07.2007, 22:34
Die Krankenkasse bekommt das Privatrezept ja gar nicht zu Gesicht. Da kommt ja nur n Stempel drauf ( :-top ...also diesmal von der APOTHEKE) und Du bekommst es dann wieder mit.
Naja, man bekommt das Rezept zwar wieder mit, aber um es bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen :-))
(P.S.: es geht mich ja nix an, aber warum hat Deine Freundin nicht einfach 1,5 rezeptfreie 400mg Ibus genommen? :-)) )
Weil sie kein Ibu mehr hatte und wir einfach mal testen wollten, ob das mit dem stempellosen Rezept funktioniert.
Ich hatte meinen Arztausweis nicht dabei, sonst hätte ich mit der Apothekerin geredet und auch die Arzneimittelverschreibungsverordnung mal erwähnt.
Da es aber erstens kein Notfall war, und inzwischen auch ein Termin beim Orthopäden ausgemacht ist (da Privatpatientin, schon in 2 Tagen....aber das ist ein anderes Thema), muß ich mich da jetzt nicht weiter drum kümmern.
frogifrog
25.07.2007, 23:12
Wie ist das eigentlich beim Ausfüllen mit nem Privatrezept. Es gibt Vordrucke mit der Spalte "Status" , also da habe ich überhaupt keine Ahnung, was da hin soll!?
Wisst ihr, dass auf dem Privatrezept das Geburtsdatum des Patienten stehen muss? Soweit ich mich erinnere war das nicht immer der Fall.
Relaxometrie
25.07.2007, 23:18
Wisst ihr, dass auf dem Privatrezept das Geburtsdatum des Patienten stehen muss? Soweit ich mich erinnere war das nicht immer der Fall.
Ich habe mich daran (http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html) gehalten (§2). Das Geburtsdatum der Patientin hatte ich also auf das Rezept geschrieben.
timokaan
04.07.2008, 08:35
...entfernt...
Auf der Suche nach PKV-Rezeptvordrucken bin ich bislang immer wieder bei Anbietern mit grosser Mindestbestellmenge oder zu hohem Mindestumsatz gelandet.
Für den gelegentlichen Bedarf unpraktisch, deshalb die Idee einer Sammelbestellung.
Bei Interesse: 2,50 Euro für jeweils 50 PKV-Rezeptvordrucke (von Kohlhammer), einfaches Wordtemplate zwecks Eindrucken der Daten würde gebastelt und gemailt.
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=64182
Und was soll das bringen?
So ein Formular zu nutzen macht doch nur aus zeitersparnistechnischen Gründen Sinn wenn man einen entsprechenden Formulardrucker hat, der einem aus der EDV die entsprechenden Daten da fix draufdruckt, also z.B. in einer Praxis.
Da Privatrezepte ja an keinerlei Form gebunden sind ist es doch viel einfacher die entsprechenden Daten einfach auf ein normales Blatt Papier zu drucken, oder? :-meinung
Zumindest mach ich das immer so...
Sehe ich genauso. Ich hab mir irgendwann mal eine Vorlage gebastelt, die ich mir lokal und auf einem Server gespeichert habe, so dass ich nur noch das Rezeptfeld und den Patientennamen ausfüllen muss und dann halt ausdrucken. Und zur Not tut es auch ein Block von Novartis von der letzten Fortbildung und ein Kugelschreiber. Bisher mit selbst erstellten Rezepten keine Probleme gehabt. Nur einmal, da hatte ich meinen Ausweis vergessen, das aber erst in der Apotheke gemerkt, da wollte man mir das Novalgin so nicht geben. Bin dann eben raus, habe im Auto einen Zettel gesucht, das Novalgin ordentlich rezeptiert und zurück in die gleiche Apotheke. Die PTA wollte zwar nicht, aber der Apotheker hat schmunzelnd die Packung aus dem Schrank geholt...
Und was soll das bringen?
So ein Formular zu nutzen macht doch nur aus zeitersparnistechnischen Gründen Sinn wenn man einen entsprechenden Formulardrucker hat, der einem aus der EDV die entsprechenden Daten da fix draufdruckt, also z.B. in einer Praxis.
Da Privatrezepte ja an keinerlei Form gebunden sind ist es doch viel einfacher die entsprechenden Daten einfach auf ein normales Blatt Papier zu drucken, oder? :-meinung
Zumindest mach ich das immer so...
Klar, solange die notwendigen Daten drauf sind ist das Aussehen eigentlich total egal. Insofern kann man ja theoretisch auch ein Stück Klopapier verwenden.
Mir geht's allerdings nicht um den Eigenbedarf, sondern um gelegentliche (v.a. Wiederholungs-) Rezepte, die dann ohne eigene Anwesenheit in der Apotheke trotzdem reibungslos gehandelt werden sollen (ohne: "Das sieht aber wie ein Stück XY aus!", "Ist das ein Rezept?", etc.).
5 Cent ist es mir jedenfalls wert :-)
Klar, solange die notwendigen Daten drauf sind ist das Aussehen eigentlich total egal. Insofern kann man ja theoretisch auch ein Stück Klopapier verwenden.
Mir geht's allerdings nicht um den Eigenbedarf, sondern um gelegentliche (v.a. Wiederholungs-) Rezepte, die dann ohne eigene Anwesenheit in der Apotheke trotzdem reibungslos gehandelt werden sollen (ohne: "Das sieht aber wie ein Stück XY aus!", "Ist das ein Rezept?", etc.).
5 Cent ist es mir jedenfalls wert :-)
Naja, dann solltest Du aber drauf achten, dass Du zu den Privatrezepten, die Du im Flohmarkt kaufen willst, auch noch einen Stempel brauchst (Oder eben Deine Daten mit in das Word-Teil reinhackst...). Denn auf dem Rezept ist Dein Name und Berufsbezeichnung noch nicht drauf.
Und wenn Du das alles über ein Word-Templet drucken willst, dann kannst Du Dir auch das Geld für die völlig überflüssigen Rezeptblöcke sparen. Dann kannst Du nämlich auch sofort ein Rezept selbst drucken. Vorlagen findest Du sogar hier im Forum. Wenn nicht, melden, dann lade ich meinen Vordruck irgendwo hoch. Wie gesagt, gab bisher noch nie Probleme...
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