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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten während dem Studium



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LotF
08.02.2012, 22:02
wie stellst du dir das denn neben rund 40h die Woche genau vor?

Gimlie
09.02.2012, 07:46
@Master:
Nun auch während dem Semsterferien, spezielle während der Famulatur arbeite ich ausschließlich am Wochenende. Während der Famu unter der Woche zu arbeiten ist unmöglich. Sicher kann man mit den entsprechenden Stellen reden und die lassen einem zur Arbeit gehen, aber ganze Tage nicht da sein heist dann eben nicht geleistete Tage. Das ist meist was anderes wenn man mal einen Tag wegen der Dr.Arbeit fehlt. Den bekommt man dann oft trotzdem bescheinigt.
Gerade in der Pflege ist es doch aber so, dass es gut möglich ist nur am Wochenende zu arbeiten, oder eben an den Feiertagen. Möglich ist prinzipiell immer alles, aber man muss bei allem arbeiten auch immer darauf achten dass man, gerade in der Vorklinik, recht viel Zeit zum lernen braucht und aber auch einfach mal Zeit um NICHTS zu machen! In der Klinik dann ist auch meist viel Zeit von der Dr.Arbeit belegt, wenn man eine macht, oder von Wahlfächern die man machen muss etc.,etc. Ich bin froh nur an den Wochenenden zu arbeiten und sehr selten mal unter der Woche. Wie schon mal geschrieben ist das Arbeitswochenende nicht immer das angenehmste, aber eben Mittel zum Zweck. Einige in meinem Semseter arbeiten auch viel Nachts unter der Woche, die finden das meist ganz ok, sind dann aber selten in den Vorlesungen. Da muss letztlich auch wieder jeder seinen Weg finden.

Absolute Arrhythmie
09.02.2012, 10:54
Hach, am schönsten wärs wenn ich dann gar nicht mehr arbeiten müsste *seufz*

Gimlie
10.02.2012, 07:55
Wohl wahr :-music

Michael 2.0
06.03.2012, 13:41
Hallo zusammen,
ich mußte eine längere Zeit aus privaten Gründen mein Studium unterbrechen und steige erst jetzt wieder ins Studium ein. Ich befinde mich noch in der Vorklinik und mir fehlen noch Scheine für die Anmeldung zum Physikum. Da ich leider nicht im Lotto gewonnen habe und auch nicht im Besitz von reichen Eltern bin muß ich mich komplett alleine finanzieren. Zur Zeit habe ich einen 40-Stunden Job. Ich weiß, viel zu viel und recht habt ihr.Ich muß "nur" :-kotz noch Klausuren schreiben aber das ist auch nicht so einfach. Spätestens nach dem Physikum werde ich meine Stundenzahl auf 20 herunter schrauben. Meine Frage an euch ist ehr, wie schafft ihr es, euch nach der Arbeit noch zu motivieren um zu lernen ? Da ich jetzt wieder einsteige grübel ich manchmal herum was ich eigentlich zuerst lernen sollte. Ich kam zu den Entschluß, welche Klausuren könnte ich demnächst mitschreiben bzw. werden angeboten und das lernste dann erst einmal. Naja und da ist noch etwas....ihr kennt es alle.....ich arbeite zum Beispiel mit der Dualen Reihe...das halbe Buch durchgearbeitet und dann...ohje...wie war das noch einmal auf Seite 5 ? Genau man(n)/frau vergißt immer wieder so vieles. Aber wahrscheinlich gibt es da gegen sowieso kein Mittel oder vielleicht doch von Ratiopharm ? :-D
Ich frage mich wie ich das früher gemacht habe....da hatte ich Mathe, Deutsch, Englisch, Physik, Chemie....aber okay da mußte ich nicht arbeiten gehen. :(
Gruß Mike

uhl66
07.03.2012, 11:32
Hallo ihr,

ich klinke mich hier mal ein, da ich auch eine Frage habe:
Kann ich nur über den AG versichert sein, wenn ich mehr als 20 h/Wo nebenher arbeite? Habe das aus den bisherigen Artikeln und meiner relativ uninformativen Google-Suche so verstanden.

Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich mich mit meiner 30%-Stelle (laut Vertrag nicht als Werkstudent) und den damit verbundenen 12 h/Wo über meine Beschäftigung versichern kann? Wäre mir deutlich lieber..

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

LG :)

stellam19
07.03.2012, 12:20
@ uhl66: Habe das gleiche Problem.
Das "Werkstudentenprivileg" ist leider kein Wahlrecht und gilt auch Ü30 wenn man:

- nicht mehr als 20h / Woche arbeitet (die Stunden dürfen auch nicht am Wochenende und/oder den Abendstunden sein).
Wenn mehr als 20h/Woche in den Semesterferien gearbeitet wird, gilt man auch als Werkstudent außer man leistet auch mehr als 20h im Semester.

Du musst Dich also leider selbst freiwillig versichern (ca. 150,00 Euro), wenn die Familienversicherung nicht greift. Eine freiwillige Mitgliedschaft endet automatisch, wenn ein sozialversicherungpflichtiges AV eingegangen wird. Aber nicht umgekehrt. Da muss grundsätzlich immer wieder die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft neu beantragt werden.

LotF
08.03.2012, 23:34
wie kann denn ein Werkstudentenstatus Pflicht sein? Wenn der AN dem AG keine Immatrikulationsbescheinigung vorweist, um die Vorzüge eines Werkstudenten "genießen" zu können, müssen doch KV Beiträge abgeführt werden und diese können deutlich unter denen der freiwilligen Versicherung liegen. Also solange es sich nicht um einen Minijob handelt (und es ist für den AG oft attraktiver einen Midijob draus zu machen), dann sehe ich gerade nicht, wieso man sich nicht über die Beschäftigung versichern könnte?!

stellam19
09.03.2012, 11:14
Bei der Imma, hast Du doch einen Versicherungsnachweis vorlegen müssen? Davon geht ein Teil von der Uni an KK zurück. D.h., bei Deiner Krankenkasse gibt es einen Vermerk, dass du studierst.

Nehmen wir mal an Du verschweigst Deinem AG, dass Du studierst und er meldet dich normal an - geht solange gut bis die KK prüft. Dann darfst Du die falsch abgerechneten Monate nachzahlen.

Ich finds ja auch sch...., weil ich dachte auch, dass ich so um die teure freiwillige rumkomme mittels Midijob. Funktioniert nur wenn mehr als 20h /Woche im Semester gearbeitet wird - da man dann faktisch für die KK kein Werkstudent/Student mehr ist.

LotF
09.03.2012, 12:01
das kann ich nicht nachvollziehen. Dadurch würde jeder Student erheblich gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt werden. Denn in deinem geschilderten Fall, würde man sogar noch mit der stud. Krankenversicherung bei 401 Euro brutto seine knapp 80 Euro an KV und PV zahlen, wobei ein normaler Arbeitehmer auf rund 20 Euro für alles ohne RV kommt. Ich sehe nicht ganz, warum mein Arbeitgeber verpflichtet sein müsste mich als Werkstudent zu führen bzw. ich verpflichtet sein sollte ihm mein Studium zu nennen. Dass die KV weiss, dass ich Student bin - da magst du Recht haben. Für den AG dürfte es teurer sein mich nicht als Werkstudent zu beschäftigen. Das ist also eine Sache, die man dann individuell aushandeln muss. Ich finde aber nichts dazu, dass ich verpflichtet wäre einen Werksstudentenstatus anzugeben, der mir im Endeffekt nur Nachteile bringt, wenn der Pflichtbeitrag unter dem des freiwilligen oder studentischen fix Beitrages liegt. Hast du zu deiner Aussage eine seriöse Quelle zur Hand?

uhl66
09.03.2012, 12:05
Hi stellam,

danke für deine Antwort.
Ich bin nicht Ü30, deshalb bin ich "nur" bei irgendwas zwischen 70 und 80 Euro. Ich habe auch gar nicht ausgerechnet, wieviel mich die Versicherung über meinen AG kosten würde.

Ich hatte das überlegt, weil ich als Studentin keinen Anspruch auf Krankengeld habe (außer mit einer schicken Zusatzversicherung). Ich hatte letzten Herbst einen schweren Unfall, war etliche Wochen im KH und bin seitdem arbeitsunfähig und das noch bis April. Ich habe die normale 6-wöchige Lohnfortzahlung vom AG erhalten und seitdem stehe ich ohne Einkommen da, weil ich eben keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Was mich in eine ziemlich beschissene Situation gebracht hat..

Midijob ist bis 800€, oder? Da lieg ich (sofern ich arbeiten gehe, haha) drüber. Deshalb verstehe ich durchaus das Interesse meines AG, mich als Studentin einzustellen und so die Sozialabgaben für mich zu sparen. War mir halt nicht sicher, ob das eine Strategie von ihm ist, oder ob ich wirklich keine Chance habe, mich über ihn zu versichern.

LG

stellam19
09.03.2012, 12:20
Die Krankenkasse, mein Steuerberater, Personalabteilung haben mir diese Antwort gegeben. Kannst du eigentlich auch bei den meisten online nachlesen (20 h Regelung, Sozialversicherungsfrei bis auf RV). Kannst Du evtl. einen Freund bitten, bei seiner Krankenkasse mal nachzufragen, damit du keine schlafenden Hunde weckst?

Es soll ja Arbeitgeber geben, die es nicht so genau nehmen und Arbeitsverträge mit mehr als 20h/ Woche ausstellen .... Solange wir in D noch keinen allgemein gültigen Mindestlohn haben...

LotF
09.03.2012, 12:34
Krankenkasse und Personalabteilung haben selbst ein interesse daran, dass du als Werkstudent tätig bist. Das sind keine seriösen Quellen - Gesetzestext wäre super. So finde ich nur, dass man sich von der Pflicht befreien KANN, was auch Sinn macht, wenn man eben mehr abdrücken müsste als die 80 bzw. 140 Euro bzw. familienversichert wäre.

uhl666, naja, für die KV dürfte das bei dir dann keinen großen Unterschied machen oder sogar von Vorteil sein mit der stud. Versicherung. Wenn du nun aber auch noch andere Nachteile hast, musst du mal durchrechnen, ob es nicht besser für dich wäre monatlich selbst etwas zur Seite zu legen.

stellam19
09.03.2012, 12:42
wo findest Du denn diese Passage mit der Befreiung im SGB? Käme nämlich gerne legal um die 150 Euro rum :-)

LotF
09.03.2012, 13:04
ich finde gar nix, desswegen ja meine Frage :D Aber ich werde nachher mal suchen, interessiert mich nämlich schon, wie das rechtlich aussieht.

LotF
30.03.2012, 11:22
Ich habe heute mal bei der DAK angerufen und mir wurde bestätigt, dass man die 75 Euro zahlen müsste. Dagegen habe ich im Internet jetzt doch noch etwas schönes gefunden und zwar hat mich Wikipedia darauf gebracht, da es auch dort bei der stud. Versicherung so angegeben ist:
https://www.bkk-essanelle.de/fileadmin/medien/DownloadCenter/versicherung-und-beitraege/merkblatt/merkblatt-krankenversicherung-studenten.pdf



"Welche Versicherungsarten sind vorrangig gegenüber der stud. Versicherung?"
- versicherungspflichte Beschäftigung

Dies dürfte nun aber auch bedeuten, dass der Arbeitgeber diesbezüglich nicht einmal ein Wahlrecht hätte. Heißt: möchte er sparen, muss er sich einen Studenten suchen, der noch in der Familienversicherung ist! Hingegen widerspricht sich dieses Merkblatt in der Zusammenfassung unten selbst und es würde im Widerspruch zu dem Werkstudentenprivileg stehen. Daher müsste man es wohl als Wahlrecht des Studenten ansehen.

Edit: auch die BKK mobil schreibt sowas

Die Familienversicherung ist gegenüber der studentischen Krankenversicherung vorrangig. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Sind sie Arbeitnehmer, ist diese Pflichtversicherung vorrangig. (http://www.bkk-mobil-oil.de/krankenversicherung/angebot/studenten/krankenversicherung-fuer-studenten.html)

stellam19
03.04.2012, 22:31
Ich habe heute mal bei der DAK angerufen und mir wurde bestätigt, dass man die 75 Euro zahlen müsste. Dagegen habe ich im Internet jetzt doch noch etwas schönes gefunden und zwar hat mich Wikipedia darauf gebracht, da es auch dort bei der stud. Versicherung so angegeben ist:
https://www.bkk-essanelle.de/fileadmin/medien/DownloadCenter/versicherung-und-beitraege/merkblatt/merkblatt-krankenversicherung-studenten.pdf

Dies dürfte nun aber auch bedeuten, dass der Arbeitgeber diesbezüglich nicht einmal ein Wahlrecht hätte. Heißt: möchte er sparen, muss er sich einen Studenten suchen, der noch in der Familienversicherung ist! Hingegen widerspricht sich dieses Merkblatt in der Zusammenfassung unten selbst und es würde im Widerspruch zu dem Werkstudentenprivileg stehen. Daher müsste man es wohl als Wahlrecht des Studenten ansehen.

Edit: auch die BKK mobil schreibt sowas
(http://www.bkk-mobil-oil.de/krankenversicherung/angebot/studenten/krankenversicherung-fuer-studenten.html)

Hi,
habe mir das o.g. Dokument mal durchgelesen. Darin ist weiter unter auch erläutert, wann man versicherungspflichtig ist (20h Regel). Darunter greift die Studentische Versicherung bzw. Alters-und Verdienstabhängig die Familienversicherung als vorrangige. Versicherungspflichtige Beschäftigung ist bei ordentlichen Studierenden nur vorrangig, wenn mehr als 20h/ Woche :-(

Das Problem ist wohl, dass "Student" wohl SV-rechtlich als" immatrikuliert (und weniger als 20h Woche arbeitend)" definiert ist. "Arbeitnehmer" = immatrikuliert und mehr als 20h arbeitend.

Bei Immatrikulation meldet die Uni an die Krankenkasse (Krankenkassenwisch). Jetzt hatte ich schon überlegt, diesen ggf. nicht vorzulegen, da ich ja über 30 bin. Hier kommt es wohl auf die Uni an. Leider verweigern, die Unis, die ich in der engeren Wahl habe, die Einschreibung ohne den Wisch, obwohl dieser § auf Ü30 eigentlich nicht anwendbar ist. Bevor nach jahrelanger Warterei es wg. einer sturen Dame im Sekretariat scheitert, die halt einfach keinen Bock hat, sich mit nicht standardmäßigen Studienbewerbern auseinanderzusetzen, werde ich 150 Euro zahlen oder versuchen einen Arbeitgeber zu finden, bei dem ich auf dem Papier mehr als 20h/Woche mache - zum Hungerlohn versteht sich.

Falls jemand praktische (Langzeit-)Erfahrung mit SV-Meldungspflichtiger-Arbeit als Student bei offiziell weniger als 20h hat, wäre ich für Anregungen sehr dankbar.

Problem an der Sache: selbst wenn der AG dich als normalen Arbeitnehmer anmeldet, entscheidet letztendlich die KV über die Einstufung. Das mag manchmal bis zur Prüfung eine Weile dauern.

SuperSonic
04.04.2012, 06:46
Das Problem ist wohl, dass "Student" wohl SV-rechtlich als" immatrikuliert (und weniger als 20h Woche arbeitend)" definiert ist. "Arbeitnehmer" = immatrikuliert und mehr als 20h arbeitend.
Ja, so lautet die allgemeine Auffassung.


Bei Immatrikulation meldet die Uni an die Krankenkasse (Krankenkassenwisch). Jetzt hatte ich schon überlegt, diesen ggf. nicht vorzulegen, da ich ja über 30 bin. Hier kommt es wohl auf die Uni an. Leider verweigern, die Unis, die ich in der engeren Wahl habe, die Einschreibung ohne den Wisch, obwohl dieser § auf Ü30 eigentlich nicht anwendbar ist.
Die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben (http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/KV-Nachweis.pdf). Es kommt dabei nicht darauf an, nach welchem § man versichert oder versicherungsfrei ist.

LotF
04.04.2012, 08:18
ich bin ebenfalls über die Problematik der Befreiung von der Versicherungspflicht durch Werkstudent und Versicherungspflicht als Arbeitnehmer gestolpert. Dies hieße nun aber automatisch, dass jeder Student mit stud. Krankenversicherung gegenüber normalen Arbeitnehmern in einem gewissen Einkommensbereich benachteiligt werden. Bei 410 Euro rund 45 vs 79 Euro und man hätte mit den 45 Euro auch noch einen umfassenderen Schutz, da mehr Versicherungen abgedeckt sind. Bei den 79 Euro kommt dann auch noch die Rentenversicherung i. H. v. 21 Euro oben drauf. Dies stellt insgesamt eine Benachteiligung von 55 Euro im Monat, also 660 Euro im Jahr dar. Dies wird sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, da an anderen Stellen offensichtlich Studenten entlastet werden sollen.

Mich wundert nur: dieser Einkommensbereich ist ja nun nicht untypisch für Studenten und diese ganze Situation auch nicht. Bin ich der einzige dem dies so merkwürdig erscheint und nicht bereit ist mehr zu zahlen als ein anderer Arbeitnehmer, der kein Student ist? Vor allem auch: was tut man dagegen, sowas dürfte wohl schnell vorm Sozialgericht landen, wenn die Krankenkasse nicht kulant ist oder irre ich mich?

EDIT: Mich macht auch stutzig, dass dieses Werkstudentprivileg kein Wahlrecht sein soll. Man ist doch bspw. auch bei einem zu hohem Einkommen von der Versicherungspflicht befreit, kann sich doch aber in der GKV versichern und das geschieht doch auch ganz normal als Arbeitnehmer?!

Kyutrexx
04.04.2012, 09:22
Mal zur Eingangsfrage zurück: man kann soviel arbeiten, wie man will neben dem Studium (wer Bafoeg bekommt, muss die Höchstgrenze beachten).
Der Grund: es besteht keine Pflicht des Studenten, die Universität über Nebentätigkeiten zu informieren.

Die 20 h Grenze hat nur Bedeutung für die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzieht.

Ansonsten gilt: wer mehr als 400 Euro aus nichtselbstständiger oder 365 Euro aus beliebiger Tätigkeit (z.B. Selbstständigkeit) verdient, muss sich selbst versichern.
Bei Nichtselbstständiger Tätigkeit ("Angestellter") macht das der Arbeitgeber.