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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten während dem Studium



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stellam19
04.04.2012, 09:26
Mal zur Eingangsfrage zurück: man kann soviel arbeiten, wie man will neben dem Studium (wer Bafoeg bekommt, muss die Höchstgrenze beachten).
Der Grund: es besteht keine Pflicht des Studenten, die Universität über Nebentätigkeiten zu informieren.

Die 20 h Grenze hat nur Bedeutung für die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzieht.

Ansonsten gilt: wer mehr als 400 Euro aus nichtselbstständiger oder 365 Euro aus beliebiger Tätigkeit (z.B. Selbstständigkeit) verdient, muss sich selbst versichern.
Bei Nichtselbstständiger Tätigkeit ("Angestellter") macht das der Arbeitgeber.

und für uns natürlich interessanter auch die KV+PV

Herzkasperl
04.04.2012, 11:11
Mal zur Eingangsfrage zurück: man kann soviel arbeiten, wie man will neben dem Studium (wer Bafoeg bekommt, muss die Höchstgrenze beachten).
Der Grund: es besteht keine Pflicht des Studenten, die Universität über Nebentätigkeiten zu informieren.

Die 20 h Grenze hat nur Bedeutung für die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzieht.

Ansonsten gilt: wer mehr als 400 Euro aus nichtselbstständiger oder 365 Euro aus beliebiger Tätigkeit (z.B. Selbstständigkeit) verdient, muss sich selbst versichern.
Bei Nichtselbstständiger Tätigkeit ("Angestellter") macht das der Arbeitgeber.

Vielen Dank, mich hat in München so ne oberschlaue Co-Assistentin (Studenten ausm 5. Semester beim Präppen) dermaßen blöd angefahren mit ihren 20 Stunden...

SuperSonic
04.04.2012, 20:27
Die 20 h Grenze hat nur Bedeutung für die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzieht.
RV-Beiträge werden auch bei < 20 h/Woche fällig.


Ansonsten gilt: wer mehr als 400 Euro aus nichtselbstständiger oder 365 Euro aus beliebiger Tätigkeit (z.B. Selbstständigkeit) verdient, muss sich selbst versichern.
Bei Nichtselbstständiger Tätigkeit ("Angestellter") macht das der Arbeitgeber.
Quelle für den letzten Satz?


Vielen Dank, mich hat in München so ne oberschlaue Co-Assistentin (Studenten ausm 5. Semester beim Präppen) dermaßen blöd angefahren mit ihren 20 Stunden...
Inwiefern "angefahren"?

papiertiger
05.04.2012, 06:35
bin grad zu faul, den ganzen Beitrag zu durchforsten, daher weiß ich nicht obs schon erwähnt wurde und inwiefern für den Fragesteller überhaupt alterstechnisch relevant - aber solange man noch unter solche Geschichten wie Familienversicherung über Eltern (idR wenn unter 25, in bestimmten Fällen auch länger) fällt ist neben der Verdienstgrenze fürs Bafög und der Wochenstundenbegrenzung auch die Verdienstgrenze, ab der man aus der Familienversicherung fliegt interessant - da ist nämlich meines Wissens bei über 400 Euro/Monat ganz schnell Schluss, und man sollte sich schon überlegen, ob man SO viel mehr verdienen kann, dass es sich lohnt Krankenversicherung dann selbst zu bezahlen.

falls das in dem Fall uninteressant ist oder schon abgefrühstückt ist - Einwurf einfach ignorieren ;-)

LotF
05.04.2012, 11:28
und du meinst nicht ein Blick auf den Beitrag vor deinem wäre schneller gewesen als die 8 Zeilen zu tippen?

papiertiger
05.04.2012, 11:47
danke für dein Hinweis, ich hatte das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen nicht auf die KV bezogen. :-keks

Herzkasperl
08.05.2012, 18:25
@SuperSonic: Von wegen ich hätte keine Ahnung, man fliegt unweigerlich von der Uni, wenn man mehr als 20h/Woche arbeitet etc. pp. Nun ja, so halt. Bis jetzt keine größere Prüfung an der Uni geschafft (Physikum auf nach dem 5. verschoben), aber die Welt erklären wollen und alles besser wissen.