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Hi!
Ich war leider eine zeitlang nicht mehr online (gezwungener Maßen). Aber ich danke dir für das Recherchieren der strittigen Fragen! Ist echt sehr korrekt und ich werd mich in der kommenden Woche mal dransetzen und das selbst nochmal anhand der Literatur nachrecherchieren.
Mein Widerspruch ist schon von meinem Anwalt an das LPA verschickt worden und jetzt geht das erstmal weiter mit Einsichtnahme in die Akten etc.
Und nochwas zu den Leuten, die meinen, sie seien etwas besseres nur weil sie das Physikum bestanden habe: Ich empfinde es wirklich als erschrekend, wie sich doch Leute mit einem annehmbaren Intelligenzquotienten auf so ein Niveau herablassen können! :-meinung
An alle anderen schöne Grüße und viel Erfolg beim Anfechtn! Immer schön die Fortschritte weiter posten!
Phoenix.
09.10.2006, 12:35
Hallo,
hey, ist ja unglaublich... noch so ein Pechvogel! Mir geht es haargenau genauso wie Dir!!!! Dies ist nun leider auch schon mein dritter und somit letzter Versuch und ich bin toooootaaaaaal verzweifelt und traurig!!!!!!
Würde mich also auch über Antworten und Lösungsvorschläge freuen...
Vielleicht erreichen wir ja zusammen was.....
Hey du! Tut mir sehr leid, dass dir das passiert ist.
Ich bin leider grad auch durch die Prüfungen gefallen, scheiß Gefühl...
Wollte mal fragen, was ich alles beachten muss- z.B. ob ich mich nun fürs nächste Semester beurlauben lassen muss oder ob meine Unterlagen (Studentenausweis, trallalla) noch gültig sind!?
Kannst du mir da vielleicht helfen?
Liebe Grüße!
Hallo!
Also mir ist es ähnlich ergangen.
Ich habe schon im Frühjahr geschrieben und da hat mir egal wie ich es auch gedreht habe ein Punkt gefehlt. Nun habe ich es nochmal versucht und diesesmal ist es etwas deutlicher, aber auch nicht viel...
Meine Frage bezieht sich zum einen darauf, ob man nachträglich (also fürs Frühjahr) noch was machen kann, wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Und zum anderen würde ich von euch gerne wissen, wie Ihr jetzt weiter macht... Was ist euer Plan für die nächste Zeit?
Was glaubt ihr woran es gelegen hat? (mal abgesehen davon, dass einige Fragen echt übel waren...)
Viele Güße
Melli
sonicbang
17.10.2006, 14:12
Hallo!
Weiß jemand von Euch, ob sich so ein Widerspruch wirklich lohnen kann, d.h. sind Erfolge bekannt?
Gibt es jemanden, der mit ein oder zwei Punkten zu wenig durch den Widerspruch noch bestanden hat?
Wie sind die bisherigen Ergebnisse bei Euch, die jetzt Widerspruch eingelegt haben?
MfG
Hallo alle miteinander!
Habe nun tatsächlich, nach langem Zögern und Überlegen, Widerspruch eingelegt und habe mir sagen lassen, dass ich eigentlich ganz gute Chancen habe.... Möchte mir natürlich nicht zu viele Hoffnungen machen, aber vielleicht, vielleicht, vielleicht bekomme ich ja noch eine letzte Chance "Frau Dr." zu werden.... :-dafür
Also, ich bin die gesamte Zeit über eingeschrieben gewesen, eben wegen dem Semesterticket und dem Studentenstatus eben bzgl Krankenversicherung und weil es sich für mich auch steuerlich, sprich, ich war als Studentin beschäftigt, gerechnet hat... Wie das in Deinem persönlichen Fall ist, weiß ich natürlich nicht....Sorry... :-nix
Über tatsächliche Erfolgsaussichten kann ich erst berichten, wenn der endgültige Bescheid da ist.....
...habe ich auch über meinen Anwalt einlegen lassen und nun geht das ganze seinen juristischen Gang. Ich habe aber laut Aussage meines Anwalts sehr gute Chancen auf ein Bestehen der letzten Prüfung. Also,lassen wir uns nicht unterkriegen und zeigen es denen! :-dafür
Hallo T-Man!
Worauf stützt sich denn Dein Widerspruch??? Fragenanfechtung??
Mache das Ganze natürlich auch mit juristischer Unterstützung, sonst hat man - glaube ich - eh kaum Chancen!!!
Hoffentlich schaffen wir das, drücke uns die Daumen! :-top
Meine Frage bezieht sich zum einen darauf, ob man nachträglich (also fürs Frühjahr) noch was machen kann, wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Und zum anderen würde ich von euch gerne wissen, wie Ihr jetzt weiter macht... Was ist euer Plan für die nächste Zeit?
Viele Güße
Melli
das physikum ist ein verwaltungsakt und kann deshalb bestimmt auch nur innerhalb eines monats nach bekanntgabe angefochten werden (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html). frag zu der frist am besten nochmal einen anwalt (vielleicht gibt's da einen trick, mit dem man doch noch was machen kann).
hey,Piffy!
Ich muss irgendeine Frage finden, die ich inhaltlich anfechten lassen kann. Allerdings bin ich noch etwas ratlos,welche das sein könnte. Hast du da schon was gefunden? Bzw. weißt du, wo ich rausfinden kann, welche Frage in gruppe B denen in gruppe A entspricht? Weil es gab ja im forum schon jemanden,der einige mögliche strittige Fragen gepostet hat, nur leider mit den Nummern von Grp.A. Also, wenn du da was weißt,dann lass es mich wissen :-)
roger rekless
27.10.2006, 12:20
auf seite 11 in diesem topic gibts einen vordruck mit fraglichen fragen! :)
Hier ein interessanter Artikel:
Multiple-Choice-Prüfungen
In vielen Fällen rechtswidrig
Durchgefallene Prüfungskandidaten können in vielen Fällen auf eine neue Chance hoffen. Das seit Jahren übliche Multiple-Choice-Verfahren - im Rechtsjargon auch "Antwort-Wahl-Verfahren" genannt - ist einem Grundsatzurteil zufolge in vielen Fällen rechtswidrig.
Ein bislang erfolgloser BWL-Student der Universität Köln darf nach einem nicht anfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster seine Vordiplom-Prüfung wiederholen, weil das dabei verwendete Multiple-Choice-Verfahren fehlerhaft gewesen sei. "Diesem Urteil zufolge ist ein Großteil der zum Beispiel in Hochschulen, Fahrschulen, Sport- und Hobbyvereinen angewendeten Multiple-Choice-Prüfungen rechtswidrig", sagte der Anwalt des Studenten, Christian Birnbaum, am Freitag. (AZ: 14B 1035/06)
Die Verwaltungsrichter begründeten ihr Urteil mit zahlreichen Mängeln des Multiple-Choice-Verfahrens. "Der Prüfling hat keine Möglichkeit, die von ihm gewählte Antwort zu begründen und so zusätzliche Grundlagen für die Bewertung seiner Prüfungsleistung durch die Prüfer zu schaffen" heißt es in dem Beschluss. Die Prüfungsmethode berge auch ein hohes, bei 50 Prozent liegendes Rate-Risiko. Außerdem äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die Auswertungsmethode bei solchen Tests geeignet ist, zuverlässig die Qualifikation der Geprüften festzustellen.
Quelle: http://www.n-tv.de/726181.html
Vielleicht könnt Ihr das ja auch auf die Physikumsprüfung anwenden.?!?!?
Dr. Hyde
28.10.2006, 21:45
der gerichtssprecher sowie die hochschulrektorenkonferenz haben ausdrücklich betont, dass es sich um eine einzelfallentscheidung OHNE auswirkungen auf etablierte prüfungsverfahren handelt...
Dr. Jackyll
29.10.2006, 13:08
aber wie will man es auch anders händeln, überleg mal wenn die "hinschreib-antworten-aufgaben" machen würden, da würde man ja jahrhunderte dran sitzen und das korrigieren... bei allein 5 hochschulen und dort 300 Studenten, 100 fragen sind das schon 150 000 Antworten die man korrigieren müsste!!!
roger rekless
29.10.2006, 13:14
ja das ist sicherlich der falsche weg, das einzige was sinn macht ist bei einzelnen fragen einspruch zu erheben. das ist auch die einzige möglichkeit, von der ich weiss dass es da regelmäßige erfolge gibt!
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