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surfsmurf
09.12.2006, 14:57
Ich wollte ganz sicher nicht vorschlagen Kinder mit einer schlechten "sozialen Prognose" auszuselektieren und sie gar nicht auf die Welt kommen zu lassen. Es geht mir nur darum verantwortungslosen jungen Müttern und Vätern eine (noch) leichtere Möglichkeit zu geben eine Abtreibung vorzunehmen Gut, damit hat sich unser Missverständnis wohl aufgeklärt, denke ich. :-top


Beim Einstehen für den möglichst freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, muss man sich häufig den Vorwurf gefallen lassen, man will Menschen -u.a. sozial - ausselektieren. Diese Meinung kann ich nicht teilen und auch nicht gutheißen. Ich glaube nicht, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen möglichst frei sein sollte, und deswegen sehe ich die Zwangsberatung und Bedenkzeit auch nicht als "Tücke des Systems", sondern als durchaus sinnvolle Einrichtungen. Schwangerschaftsabbrüche dürfen imho nie ein "alltägliches" Mittel der Geburtenkontrolle werden, sondern müssen Sonderfall bleiben. Dafür finde ich den gesamten Vorgang einfach als ethisch zu problematisch.

Aber ich glaube, wir können uns auf ein paar Sachen verständigen:
1. Es muss mehr für Kinder getan werden. Ob das nun in Form von gesetzlichen (repressiven?) Regelungen sein sollte (wie von actin und teilweise von tadeus_t gefordert) oder eher in Form von Änderung der gesellschaftlichen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen, sei nun mal dahin gestellt.
Ich finde allerdings schon, dass man bei den von Euch geforderten gesetzlichen Regelungen scharf trennen sollte: Es ist nun mal ein gewaltiger Unterschied, aber Kinder und Jugendliche sich an der Tanke die Birne volldröhnen (mit welcher Biermarke auch immer :-D) , oder ob man von Verwahrlosung und Vernachlässigung spricht. Bei letzterem kann ich euren Appell nach mehr Regelungen verstehen, bei ersterem nicht.

2. Schwangerschaftsabbrüche sind zu vermeiden. Die gesetzliche Regelung (die ich im übrigen im großen und ganzen für gelungen halte) ist eine Rückzugslösung, die man nach pragmatischem Abwägen geschaffen hat; Abbrüche bleiben aber dennoch problematisch und vermeidenswert, im übrigen für alle Beteiligten. (Kurze Anmerkung hierzu: Mit keinem Wort wurden bisher die jeweiligen Partner der Frauen erwähnt, was ich hiermit gerne nachhole. Denn wenn des Mannes Wunschkind abgetrieben wird, ist das mitnichten eine einfache Situation.....)

Deswegen sollte der Zugang nicht weiter erleichtert werden. Ich denke, dass ein paar Barrieren sicherlich hilfreich sind, manch "falsch motiverter" Kandidatin den Weg zum Abbruch zu erschweren. Und wer wirklich einen Abbruch wünscht, wird sich auch nicht von Beratung und Bedenkzeit abschrecken lassen.

actin
09.12.2006, 16:20
Schwangerschaftsabbrüche dürfen imho nie ein "alltägliches" Mittel der Geburtenkontrolle werden, sondern müssen Sonderfall bleiben.

Schwangerschaftsabbrüche sind zu vermeiden. Die gesetzliche Regelung ... ist eine Rückzugslösung, die man nach pragmatischem Abwägen geschaffen hat;...
Deswegen sollte der Zugang nicht weiter erleichtert werden. Ich denke, dass ein paar Barrieren sicherlich hilfreich sind, manch "falsch motiverter" Kandidatin den Weg zum Abbruch zu erschweren. D' accord.


Es muss mehr für Kinder getan werden. Ob das nun in Form von gesetzlichen (repressiven?) Regelungen sein sollte (wie von actin und teilweise von tadeus_t gefordert) Falls Du mit 'repressiven Regelungen' das Bestrafen der Eltern für Erziehungsmängel meinst: Nein, an Strafen denke ich nicht. Das würde den Kindern nicht helfen. Ich fordere professionelle Unterstützung der Eltern bei der Erziehung.


in Form gesetzlicher Regelungen ...oder eher in Form von Änderung der gesellschaftlichen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen Vielleicht ist es aber auch nötig, durch Änderung von Gesetzen die Rahmenbedingungen zu ändern? (Erklärung folgt später)


Ich finde allerdings schon, dass man bei den von Euch geforderten gesetzlichen Regelungen scharf trennen sollte: Es ist nun mal ein gewaltiger Unterschied, aber Kinder und Jugendliche sich an der Tanke die Birne volldröhnen... , oder ob man von Verwahrlosung und Vernachlässigung spricht. Bei letzterem kann ich euren Appell nach mehr Regelungen verstehen, bei ersterem nicht.Wenn sich Kinder regelmäßig an der Tanke oder wo auch immer volllaufen lassen, sind sie vernachlässigt und dann haben die Eltern bei der Erziehung versagt. (Ich meine damit nicht einen einmaligen Ausrutscher der Kinder, sondern ständiges Sichvolllaufenlassen.)

Simone_th
09.12.2006, 16:33
Mit Tücken meinte ich, dass in meinen Augen die heutige Regelung in sich widersprüchlich ist. Einerseits wird eine klare Grenze gezogen, unter der Abbrüche nach Beratung straffrei sind. Damit sagt der Gesetzgeber, dass man der Meinung ist, Abbrüche sind nur bis in ein bestimmtes Stadium zulässig, also je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft, desto "schlechter" ein Abbruch, bis er ab einem bestimmten Zeitpunkt nur unter besonderen Umständne zulässig ist.
Die Zwangsberatung inkl. der Bedenkzeit verzögert das Vorgehen. D.h., eine Frau, welche zu einem möglichst frühen Stadium abbrechen will, kann das nicht, weil sie zuerst eine Beratung aufsuchen muss, dann drei volle Tage warten soll - in der Regel verzögert sich das ganze um 1 bis 2 Wochen (da die Beratunsstellen an Wochenden geschlossen sind, teilweise die 3 Tage dann auf das nächste Wochende zu liegen kommen. Gerade dies hat meiner Meinung nach zur Folge, dass in Deutschland nur ein Bruchteil der Abbrüche mit Mifegyne durchgeführt wird, weil anhand des Prozederes es dafür häufig schon zu spät ist. Denn zwischen eindeutigem Nachweis der Schwangerschaft und spätmöglichstem Abbruch mit Mifegyne (49. Tag) liegt nur gut eine Woche.

Ich führe es weiter aus: aus meinen Beobachtungen schliesse ich darauf,dass Frauen, welche eine Interruptio verlangen, sich in zwei etwa gleich grosse Kategorien aufteilen:
1. Frauen, welche sich bewusst sind, dass mit der Verhütung etwas falsch gelaufen ist und auf die Signale ihres Körpers genau achten. Diese erscheinen häufig bei ihrem Gynäkologen mit der Bitte um Abbruch der Schwangerschaft, bevor sich diese eindeutig feststellen lässt. Es muss abgewartet werden, bis die SS zweifelsfrei feststeht, danach können sie zur Beratung, 3 (volle! - d.h. 72 Stunden reichen nicht) später frühestens den Abbruch durchführen lassen.
2. Solche, welche erst spät merken, dass sie schwanger sind. Einerseits handelt es sich um "verantwortungslose", sehr junge Frauen, oder dann um Frauen, die die Schwangerschaft nicht bemerkt haben (etwa weil sie trotz als korrekt empfundener Einnahme der Pille schwanger geworden sind, Zwischenblutungen haben, oder bei Versagen von Spirale u.ä.); diese erscheinen dann verhältnismässig spät bei ihrem Arzt. Häufig sind diese zum Zeitpunkt ihres Abbruchs nahe an der gesetzlichen Frist (teils schon darüber).

Nun weiss jeder, dass zwischen der 8. und 14. SSW Welten liegen: dies zeigt sich nicht nur im Entwicklungsstadium, sondern auch in der Befindlichkeit der Frauen nach einem Abbruch. Denn je länger die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto schwerer hat der Körper sich danach umzustellen (was sich auch auf die Psyche auswirkt).

Meine (nicht mehrheitsfähige) Meinung: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte bis zur 8./9. SSW ohne Zwangsberatung und Bedenkzeit möglich sein. Für spätere Phasen sollte die Beratung bestehen bleiben (evtl. ohne Bedenkfrist), jedoch bis zu einer weiter geöffneten Grenze, die Meiner Meinung nach in der Grössenordung um die 16. SSW liegen sollte

Das Problem des Erzeugers: Dass der Erzeuger keinerlei Rechte hat, die Abtreibung eines von ihm gezeugten Embryos zu verhindern, ist natürlich in Einzelfällen schwierig. Andererseits muss das Recht der Frau auf freie Entscheidung Vorrang haben. Denn die Frau ist von der Schwangerschaft körperlich betroffen.
Natürlich sind Lösungen, die ein Vetorecht des Mannes beinhalten denkbar. Aber dann müsste umgekehrt der Mann das Recht haben, den Unterhalt für ein gezeugtes Kind, das gegen seinen Willen geboren worden ist, zu versagen - also bleiben wir lieber bei der heutigen Regelung.

actin
09.12.2006, 19:26
@surfsmurf
Die Vernachlässigung von Kindern geschieht nicht nur aus Geldmangel, sondern auch aus Gleichgültigkeit und/oder Unfähigkeit.

Ein Beispiel ist die Ernährung: Es gibt Kinder, die selten oder nie eine normale warme selbst gekochte Mahlzeit bekommen, obwohl die Mutter den ganzen Tag zuhause ist, weil sie nicht kochen kann oder will. Für den Betrag, den die Kinder dann für Pommes, Döner und Coke in die Hand gedrückt bekommen, oder der für teure Fertiggerichte ausgegeben wird, hätte man ein gesünderes und preiswerteres Essen für die ganze Famile kochen können.

Das ist imho nicht nur eine physische 'Vernachlässigung' der Kinder (=> Übergewicht usw.), sondern auch eine emotionale, weil das gemeinsame Kochen und Essen auch eine soziale Funktion hat. (Ich hoffe, Du verstehtst, was ich meine. Bin nicht sicher, ob ich das richtig formuliert habe.)

Was würdest Du da machen?

Gruß, actin

p. s.: Hier ist ein Beispiel, wie ein Sozialarbeiter einer Mutter von drei Kindern das Kochen beibringt:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,3921203,00.html

http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/91020/index.html

Etwa so stelle ich mir Hilfe zur Selbsthilfe für überforderte Eltern vor.

actin
09.12.2006, 19:32
Meine (nicht mehrheitsfähige) Meinung: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte bis zur 8./9. SSW ohne Zwangsberatung und Bedenkzeit möglich sein.
So einfach sollte man es nicht machen. :-dagegen

Simone_th
09.12.2006, 22:03
Find ich nicht. Denn damit wäre die Grenze, die einen gewissen Schutz für den Embryo bietet, von der Nidation ein paar Wochen weiter geschoben...

okulix
09.12.2006, 22:04
Die Zwangsberatung inkl. der Bedenkzeit verzögert das Vorgehen.

Gerade dies hat meiner Meinung nach zur Folge, dass in Deutschland nur ein Bruchteil der Abbrüche mit Mifegyne durchgeführt wird, weil anhand des Prozederes es dafür häufig schon zu spät ist.

Meine (nicht mehrheitsfähige) Meinung: Ein Schwangerschaftsabbruch sollte bis zur 8./9. SSW ohne Zwangsberatung und Bedenkzeit möglich sein. Meine Meinung::-dagegen


......aber der Hersteller von Mifegyne sieht das sicher ganz anders ;-)

Simone_th
09.12.2006, 22:14
Ob ein Abbruch mit Mifegyne objektiv wirklich die bessere Lösung ist, kann ich nicht eindeutig sagen. Aber die meisten Frauen empfinden ihn subjektiv als viel weniger unangenehm als die Absaugmethode. Und gerade durch die komplizierte Regelung in Deutschland, wird vielen Frauen diese Möglichkeit der Wahlfreiheit faktisch genommen - das ist meine Meinung, und: wenn du darauf ansprechen willst, dass es um Geld geht (so interpretiere ich deine Bemerkung): niedergelassene Ärzte verdienen viel weniger an einem Abbruch mit Mifegyne als bei der traditionellen Methode

actin
09.12.2006, 23:26
Bei der Beratung könnten Frauen, die die Schwangerschaft wegen besonders schwieriger sozialer Verhältnisse abbrechen lassen wollen, Alternativen angeboten werden:


In Hannover soll es einen einen Modellversuch des Landes Niedersachsen zur Frühförderung von Kindern aus stark benachteiligten Familien geben. Der Plan dafür stammt noch aus der Zeit, als Ursula von der Leyen niedersächsische Ministerin war.
Die Förderung der Kinder und Eltern soll bereits während der Schwangerschaft der Frau beginnen und bis zum Schuleintritt der Kinder dauern.
Darin sehe ich eine gute Alternative zum Schwangerschaftsabbruch, die man Frauen aus sehr schwierigen sozialen Verhältnissen bei der Beratung anbieten könnte.

Zitat aus einer Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales (http://www.ms.niedersachsen.de/master/C11362762_N1898929_L20_D0_I674.html), Frauen, Familie und Gesundheit vom 21. Juni 2005:




Mit dem Modellversuch wollen von der Leyen und Pfeiffer jungen Familien in schwierigsten Verhältnissen, vor allem auch allein erziehenden Müttern mit niedrigem Einkommen und geringer Schulbildung, umfassende Hilfe anbieten. Modellregion wird die Stadt Hannover mit 200 zu fördernden Kindern sein. Erste Perle in einer langen Kette von Hilfsstrukturen sind die Familienhebammen, die schon die Schwangeren besuchen – möglichst schon ab dem vierten Schwangerschaftsmonat. Die Hebamme macht frühzeitig auf Risiken wie Alkoholkonsum und Rauchen während der Schwangerschaft aufmerksam, erkennt weitere Problemsituationen in den Familien und vermittelt Familienhelferinnen, die den Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder helfen. Die Kinder werden in speziell ausgestalteten Krippen- und Kindergartenprogrammen oder bei Tagesmüttern gezielt bis zum Schuleintritt gefördert. Für die Eltern sind Schulungen und Hilfe bei ihrer eigenen Ausbildung oder Arbeitsplatzsuche vorgesehen. "Solche Projekte haben sich in den USA als sehr erfolgreich erwiesen. Mit ihnen wurde erreicht, dass diese Kinder später weniger krank, arm, drogenabhängig und kriminell wurden als Kinder aus vergleichbaren Familien, die nicht gefördert wurden", so Pfeiffer. Die Mütter profitierten ebenfalls: Sie konnten häufiger in Arbeit vermittelt werden, waren seltener abhängig von staatlicher Unterstützung und hatten weniger Drogen- und Alkoholprobleme.

surfsmurf
09.12.2006, 23:51
@actin: Das Problem, was ich bei der von dir vorgeschlagenen professionellen Beratung sehe, ist nicht eines der Durchsetzbarkeit, sondern der Bewertung. Darf der Staat in Beziehung auf Erziehung "normal" definieren? Was darf noch als normal gelten und wo muss der Staat eingreifen? Wie willst Du denn emotionale Vernachlässigung quantifizieren, was sind Kriterien dafür? Wieviel Vernachlässigung ist noch erlaubt, ab wann wird es kritisch? Ich sehe einfach die Gefahr, dass sich dabei der Staat zu weit aus dem Fenster lehnt und staatsfremde Aufgaben wahrnimmt, die er nach meiner Ansicht auch nicht wahrnehmen sollte. Abzuwägen gilt hier einfach zwischen den Pflichten des Staates dem Kind gegenüber und der Erziehungsfreiheit der Eltern. Und da gewichten wir beide einfach ein bißchen anders, denke ich. Oder anders gesagt: Ich glaube nicht, dass der Staat Eltern dazu zwingen kann, ihre Kinder "gut" zu erziehen, so schade das auch sein mag.

@simone_th: Die heutige Gesetzeslage ist durchaus nicht widerspruchsfrei, dafür ist die Angelegenheit insgesamt auch zu kompliziert. Was ich bei deinem Modell der beratungsfreien Abbrüche vor der 8. Woche ein bißchen vermisse, ist eine gewisse Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Leben gegenüber. Denn nicht nur die Mutter hat hier Rechte, sondern auch der Embryo. Und gerade wenn man im Zweifelsfall entscheidet, die Rechte der Mutter höher zu bewerten (wie es ja die jetzige Gesetzeslage tut), so muss doch erst recht sichergestellt werden, dass die Rechte des Kindes von irgendjemandem stellvertretend wahrgenommen werden. Das fehlt mir bei deinem Modell, denn ich denke nicht, dass dies in diesem speziellen Fall durch die Schwangere geschehen kann (Stichwort: Interessenskonflikt).

Zur Mifegyneproblematik: Ähnliche Kritik von meiner Seite. Ich glaube, dass das Recht des ungeborenen Lebens auf genaue Abwägung und reifliche Überlegung des Schwangerschaftsabbruches höher wiegt, als die "Wahlfreiheit" der Schwangeren und das Recht auf einen möglichst einfachen und unkomplizierten Abbruch.

Zur Erzeugerproblematik (ich hätte "Vater" gewählt, aber nun gut): Ich wollte gar nicht soweit gehen, hier irgendwelche Vetorechte oder sonstiges einzufordern; sondern einfach nur einmal darauf hinweisen, dass einer der drei Hauptbeteiligten in der Diskussion um Abtreibung gar nicht vorkommt. Warum nicht? Es wird beispielsweise in vielen anderen Fällen wie Erziehung, Haushaltsführung und ja auch zunehmend Geburt(-svorbereitung) immer wieder betont, dass der Mann hier eine wichtige Rolle spielt und auch spielen sollte. Warum also taucht er mit keinem Ton in der Diskussion um Abtreibung auf?

Simone_th
10.12.2006, 00:00
Vielleicht klingt das in manchen Ohren herzlos: aber ich persönlich vertrete die Ansicht, dass der Embryo - wenigstens in diesem Stadium - keine Rechte geltend machen kann, da ich ihn nicht als eine eigentständige Person sehe.

Was die Erzeuger angeht: wie gesagt, in Einzelfällen kann das problematisch sein. Aber wie man die Männer einbeziehen sollte, kann ich mir einfach nicht vorstellen. Denn wenn der Mann wirklich dagegen ist und "Schwierigkeiten" machen könnte (und seine Meinung gefragt wäre), was würde dann die Frau hindern, einen Abbruch ohne sein Wissen durchzuziehen?

Pauker
10.12.2006, 00:49
Ich glaube nicht, dass der Staat Eltern dazu zwingen kann, ihre Kinder "gut" zu erziehen, so schade das auch sein mag. . .. .:-???.:-(

okulix
10.12.2006, 08:24
Find ich nicht. Denn damit wäre die Grenze, die einen gewissen Schutz für den Embryo bietet, von der Nidation ein paar Wochen weiter geschoben...@Simone:
Deine postings wirken auf mich in ihrer Gesamtheit fast wie eine Reklame für Mifegyne. Ich will das aber nicht ausdiskutieren. ;)
Wenn Abtreibungen innerhalb des Zeitraums, in dem dafür noch Mifegyne verwendet werden kann, ohne Pflichtberatung und Bedenkzeit freigegeben würden, könnte Mifegyne zum Ersatz für Verhütungsmittel werden. Der Hersteller fände das sicher sehr gut; ich aber nicht.

Dass der Abbruch möglichst bald gemacht werden sollte, wenn sich eine Frau nach Beratung und Bedenkzeit dazu entschlossen hat, stimmt schon. Unnötige Verzögerungen sollte man dann vermeiden, aber das betrachte ich eher als organisatorisches Problem.

Simone_th
10.12.2006, 10:06
Nein, ich will nicht Reklame für Mifegyne machen...

surfsmurf
10.12.2006, 10:55
Vielleicht klingt das in manchen Ohren herzlos: aber ich persönlich vertrete die Ansicht, dass der Embryo - wenigstens in diesem Stadium - keine Rechte geltend machen kann, da ich ihn nicht als eine eigentständige Person sehe.
Das klingt vor allem nach Peter Singer (http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Singer#Das_T.C3.B6ten_von_Embryonen.2C_F.C3. B6ten_und_Neugeborenen):

Ein Kernpunkt ist die These, dass die Interessen eines Individuums in erster Line nach den spezifischen Eigenschaften, nicht aber nach der Zugehörigkeit zu einer Spezies, zu bewerten seien. Demnach ist das Recht der Unversehrtheit des Individuums begründet in seiner Fähigkeit zu leiden. Das Recht auf Leben sei begründet in der Fähigkeit, sich seiner Zukunft bewusst zu sein und sie zu planen. Säuglingen und Menschen mit einer bestimmten schweren Behinderung fehlen Zeitempfinden und Selbstreflexion. Diese können daher keine Wünsche für ihre Zukunft haben. Dies rechtfertigt für Singer die schmerzlose Euthanasie, die Sterbehilfe sowie Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen.

Später mehr Antwort von mir dazu.....

die chondropathia
10.12.2006, 10:59
Aber wie man die Männer einbeziehen sollte, kann ich mir einfach nicht vorstellen.

:-? :-???

Ich habe ja nun den fredd nicht komplett verfolgt, aber da mein Diss-Thema reproduktionsmedizinisch ist, bin ich ja doch interessiert...

...also: Was ist aktuell die These?

DC, confused

actin
10.12.2006, 11:00
Nein, ich will nicht Reklame für Mifegyne machen...Oder schreibst du eine Arbeit (Diss.?) darüber und lässt uns hier Brainstorming machen? ;-)

Simone_th
10.12.2006, 11:17
:-? :-???

Ich habe ja nun den fredd nicht komplett verfolgt, aber da mein Diss-Thema reproduktionsmedizinisch ist, bin ich ja doch interessiert...

...also: Was ist aktuell die These?

DC, confused

Surfsmurf hat gemeint, es sei ein Problem, dass die Erzeuger ("Väter") nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und es so Frauen gibt, welche gegen den Willen des Partners abtreiben; er könne nichts dagegen machen und leide darunter.

Klingt nett: aber in der Praxis ist eine stärkere Einbeziehung einfach nicht möglich - sonst müsste man von jeder schwangeren verlagen, dass sie nachweist, dass Mann X oder Y der Erzeuger ist...

Ach ja, du warst lange nicht mehr hier: also mittlerweile hat sich der Thread zu einer Grundsatzdiskussion entwickelt

die chondropathia
10.12.2006, 11:39
...was ja nicht anders zu erwarten war.

Ich denke, dass es sich keine Frau leicht macht mit einem Abbruch. Und ein Mann kann eine Frau ganz schlecht dazu "nötigen" ein Kind für ihn auszutragen. Ich sehe den Mann da auch eher auf verlorenem Posten...was allerdings unangenehm wird, wenn frau ein Kind austragen möchte - und er nicht. :-meinung

actin
10.12.2006, 13:17
@actin: Das Problem, was ich bei der von dir vorgeschlagenen professionellen Beratung sehe, ist nicht eines der Durchsetzbarkeit, sondern der Bewertung. Darf der Staat in Beziehung auf Erziehung "normal" definieren? Was darf noch als normal gelten und wo muss der Staat eingreifen? Es ist meiner Meinung nach zum Besipiel nicht normal, dass Kinder Schule schwänzen, rauchen, regelmäßig Alkohol trinken oder sich so ernähren bzw. ernährt werden, dass sie stark übergewichtig oder sogar adipös sind.

Das schädigt einerseits jedes dieser Kinder physisch durch die möglichen gesundheitlichen Folgeschäden, andererseits die Gesellschaft /den Staat finanziell, weil die Solidargemeinschaft die Behandlungskosten tragen muss. Beispiel Diabetes-II (http://www.heute.de/ZDFmediathek/inhalt/1/0,4070,4070881-5,00.html)


Den Kindern wird evtl. die berufliche Zukunft verbaut, wenn sie durch Alkoholkonsum, Schule schwänzen und fehlende Unterstützung beim Lernen daran gehindert werden, einen Schulabschluss zu machen und einen Beruf zu erlernen. Das schädigt nicht nur die Kinder selbst, sondern auch den Staat/die Gesellschaft, weil Kinder, wie die von tadeus_t beschriebenen, mit großer Wahrscheinlichkeit nie berufstätig sein werden, sondern auf Transferleistungen angewiesen sein werden.

Fazit: Es liegt sowohl im Interesse eines jeden einzelnen Kindes, als auch dem der Gesellschaft/des Staates, solche Fehlentwicklungen möglichst zu vermeiden.

Nochmal: Es geht mir nicht um eine Bestrafung der Eltern dieser Kinder. Ich gehe davon aus, dass die meisten ihren Kindern eine angemessene Förderung/Erziehung/Ernährung usw. nicht absichtlich verweigern, sondern dass sie nur überfordert sind und sich gern von Fachleuten helfen lassen würden. Siehe nochmal Link1 (http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/91020/index.html), Link2 (http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,3921203,00.html).


Das Recht des Staates, bei solchen Fehlentwicklungen einzugreifen, ergibt sich imho aus dem Grundgesetz, Artikel 6 (2):


Grundgesetz Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.