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Moorhühnchen
15.04.2018, 18:28
Frage zur Absetzbarkeit der Kraftfahrtversicherung: ich stelle gerade fest, daß ich irgendwann in den letzten Jahren dazu übergegangen bin, nur den Anteil der Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben. Den Gesamtbetrag - und damit den Anteil der Kaskoversicherung - habe ich gar nicht mehr angegeben. Ich weiß gerade nicht, warum ich das gemacht habe, aber ist das richtig so? Oder kann ich den Gesamtbetrag absetzen (Kfz-Haftpflicht + Kasko)? :-oopss
Ich habe gerade die erste Schätzung für meine Rückerstattung von meinem Steuerberater bekommen und hätte etwas mehr erwartet. Angeblich bekomme ich nur 635,17 Euro zurück. Dabei hab ich im Jahr 2017 zehn Monate Vollzeit gearbeitet und hab die 18 km bis zur Klinik (einfache Fahrt) mit dem Auto zurückgelegt. Da müsste ich laut sämtlicher Rechner im Internet alleine durch die Pendlerpauschale etwas 1000 Euro erstattet bekommen. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
juke5489
17.04.2018, 15:32
Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
die bereits grundsätzlich angesetzten 1000€ werbungskostenpauschale bedacht?
Rettungshase
17.04.2018, 16:18
Falls es noch wen interessiert: Habe kürzlich den Verlustvortrag für 2012 abgegeben, was mir anstandslos anerkannt wurde.
Den Betrag der Pendlerpauschale bekommt man nicht erstattet, sondern man muss ihn nur nicht versteuern.
Frage zur Absetzbarkeit der Kraftfahrtversicherung: ich stelle gerade fest, daß ich irgendwann in den letzten Jahren dazu übergegangen bin, nur den Anteil der Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben. Den Gesamtbetrag - und damit den Anteil der Kaskoversicherung - habe ich gar nicht mehr angegeben. Ich weiß gerade nicht, warum ich das gemacht habe, aber ist das richtig so? Oder kann ich den Gesamtbetrag absetzen (Kfz-Haftpflicht + Kasko)? :-oopss
Wo willst du die KFZ STeuer absetzen? Eigentlich kannst du das nur bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten angeben. Dort kannst du alle Kosten angeben.
Den Betrag der Pendlerpauschale bekommt man nicht erstattet, sondern man muss ihn nur nicht versteuern.
Ach ja, du hast natürlich recht. Hatte das falsch verstanden. Gut, dass ich noch keine größeren Ausgaben getätigt habe ;)
Hoppla-Daisy
18.04.2018, 19:15
Lalalalaaaaaaa, Bescheid angekommen. Davon angespornt, werde ich doch gleich mal die Steuererklärung für 2014 fertig machen :-)). Und noch für 2015 und 2016 .... das sollte nen geilen Urlaub zu zweit auf Sansibar finanzieren
Examenstraining
27.04.2018, 09:44
Das ist aber auch jetzt notwendig wegen der 4-jährigen Festsetzungsverjährung. Das ist doch eine Antragsveranlagung ...
Examenstraining
27.04.2018, 09:46
Falls es noch wen interessiert: Habe kürzlich den Verlustvortrag für 2012 abgegeben, was mir anstandslos anerkannt wurde.
War das eine Pflichtveranlagung?
Examenstraining
27.04.2018, 09:52
Was haben sie denn beanstandet? Eigentlich soll ja relativ wenig eingereicht werden. Mit Elster online abgegeben und Signatur sogar eigentlich gar nichts. Ich reiche zwar alles an Nachweisen ein, aber meine Erfahrung ist, dass die relativ schnell wieder zurück kommen und IMHO auch nicht wirklich gesichtet werden. Sonst hätte eigentlich die Rentenzusatzzahlung zu meinen Gunsten, die ich auch angegeben hatte, berücksichtigt werden müssen und nicht im Nachhinein bemängelt werden müssen...
Das einreichen von Belege ist mE wichtig, wenn man in den amtlichen Erfassungsbogen von den Belegen abweichende Zahlen eingetragen hat (bspw. Höherer Betrag bei Flugticket iZm beruflicher Reise), dann darf das FA nach § 129 AO und § 173 AO den bestandskräftigen Steuerbescheid, d.h. nach Ablauf der 1-monatigen Einspruchsfrist, nicht mehr korrigieren.
Wichtig ist, dass man in dem Anschreiben erwähnt, dass man die entsprechenden Belege hiermit einreicht.
Examenstraining
27.04.2018, 09:54
Bei mir ist das Finanzamt dieses Jahr sehr insistierend.
Wollten letzte Woche noch viele Belege haben, jetzt verstehen sie auf einmal die vorher veranlagten Sachen nicht mehr und wollen weitere Angaben.
Meine Rechtschutzversicherung deckt "Ärger mit dem Finanzamt" ab. Ich muss mal schauen, ab wann ich die einschalte...
Habt ihr da Erfahrungswerte mit?
Wirst Du von einem StB/WP/RA vertreten?
Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist kostenlos. Es besteht auch kein Vertretungszwang.
Moorhühnchen
27.04.2018, 10:00
Wo willst du die KFZ STeuer absetzen? Eigentlich kannst du das nur bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten angeben. Dort kannst du alle Kosten angeben.Es geht nicht um die Steuer, sondern um die Versicherung. Hat sich aber mittlerweile geklärt.
Rettungshase
27.04.2018, 10:34
Tatsächlich hatten die die Anhänge mit der Aufstellung der einzelnen Posten irgendwo auf dem Weg im Amt verbummelt. So kann ich verstehen, dass diverse - teils sehr hohe Veranlagungen wie die Auslandsaufenthalte - für die Steuerbeamten nicht nachvollziehbar war.
Kurzes Telefonat und wir hatten es geklärt.
Letzten Endes verlief mein Gesamt-Verlustvortrag vom Studium (bei Z.n. Erstausbildung) relativ erfreulich. Jetzt erwarte ich die Rückzahlung ungeduldig :)
@ Examenstraining: War eine freiwillige Veranlagung.
Examenstraining
27.04.2018, 13:54
Ah ok!
Bei uns wurden jetzt auch Belege nachgefordert zur STeuererklärung. Schon nervig, sich jetzt ein zweites Mal damit zu beschäftigen.
LasseReinböng
29.04.2018, 23:52
Hat jemand von euch schon einmal erfolgreich einen PC/Notebook voll im Rahmen der Werbungskosten absetzen können ?
vanilleeis
30.04.2018, 05:47
Ja, abgeschrieben auf (ich glaube) 5 Jahre.
Feuerblick
30.04.2018, 06:29
Ja. Und einen Drucker. War aber zu Zeiten, in denen ich noch für die Weiterbildung Gutachten schreiben musste und dafür einen eigenen Rechner brauchte.
Sebastian1
30.04.2018, 08:32
Ja, AfA 3 Jahre, im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit.
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