Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sammelthread für zu rügende Fragen Physikum H 2007
phil1234
06.09.2007, 10:23
Nur zur Information: Wenn eine Frage falsch ist kann man diese beim IMPP in der genannten Wochenfrist formlos rügen. Das ist quasi als eine Art Service anzusehen.
Sollten sie jetzt noch eine Frage gewertet haben die nicht richtig ist (in welcher Hinsicht auch immer) kann man immer klagen. Da diese Prüfung ein staatlicher Eingriff ist steht euch der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte bis zum BVerfG offen.
Ich würde dem IMPP ernsthaft androhen, dass ich mit der Sache vor Gerichte gehe, damit sich das möglichst aussergerichtlich kläen lässt. Ein Verfahren dauert ewig.
Bücher07
06.09.2007, 12:46
Angenommen es wird eine Frage rausgenommen weil jmd erfolgreich klagt.
Kommt dieser Punkt dann allen zu Gute auch wenn das spät passiert?
Also ich lieg gerade einen Punkt unter der nächsten Notengrenze...
Dr. House
06.09.2007, 13:23
Angenommen es wird eine Frage rausgenommen weil jmd erfolgreich klagt.
Kommt dieser Punkt dann allen zu Gute auch wenn das spät passiert?
Also ich lieg gerade einen Punkt unter der nächsten Notengrenze...
Nein es ist wie überall im Leben: Du mußt Dich natürlich selbst um Dein Zeug kümmern.
Bücher07
06.09.2007, 15:21
Das ist ja mal ne Ansage.
Also wenn einer es schafft ne Frage rauszuklagen dann wird die auch nur bei ihm aus der Wertung genommen?
Ich werd bekloppt^^
Ich werd ein immer größerer Fan vom IMPP :-love
Bastio1906
06.09.2007, 16:02
Stephie vom Medi- Learn- Team schrieb:
Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25 35037 Marburg Tel.: 06421/1 68 96 - 0 antwortet:
Medizinerprüfungen haben eine Besonderheit: Das Multiple-Choice-System. Fehlen bei einer Prüfung nicht mehr als drei oder vier Punkte zum Erreichen der Bestehensgrenze oder der nächsthöheren Notenstufe, sollte man auf jeden Fall Widerspruch erheben, um sich alle Chancen für eine nachträgliche Punktegutschrift offen zuhalten. Dies insbesondere dann, wenn Fragen aus der Wertung genommen wurden und man diese Fragen ggf. richtig beantwortet hat. Leider hält das IMPP mit diesen Informationen hinter dem Berg. Im Widerspruchsverfahren erfährt man aber, ob man die eliminierten Fragen richtig beantwortet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, daß die Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muß eine Frage "gutgeschrieben" werden, wenn man beweisen kann, daß die eigene Lösung neben derjenigen des Instituts richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta) ausreicht.
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Hallo Leute,
mir fehlt genau ein Punkt und ich könnte gerade verdammt durchdrehen wenn ich diese be... 177 sehe! Wie geht Ihr, die Ihr auch in dieser Lage seid, nun diese Geschichte an?
Habt Ihr bzgl. Eurer Anmerkungen zu den o.g. Fragen vom IMPP eine Antwort erhalten oder ist einer von Euch damit erfolgreich gewesen?
Um eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar
ja, ich würde auch sehr gerne wissen, ob ihr antwort erhalten habt auf eure briefe. was war denn mit der frage wegen der schoki und der belohnung, die ist doch wirklich sehr merkwüdig so, oder nicht?
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