Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk vs BUZ
hennessy
18.02.2008, 16:45
steht denn bei der HUK auch der Prozentsatz drin, ab dem die volle Leistung bezahlt wird?
Von der DÄV weiß ich, dass man (in eingeschränktem Umfang) in seinem Beruf weiter arbeiten kann. Wie sieht dies bei der HUK aus? Wichtig wäre für mich auch z.B. der allgemeine Kräfteverfall als Grund, der zur BU führt.
Generell ist zu sagen, dass man nur einen bestimmten Prozentsatz des Verdienstes (ich glaube, es sind 80% ??) an BU-Leistungen versichern kann. Du kannst Dich also nicht überversichern. Das wäre ja ein cooler deal.
Golfbaer
19.02.2008, 13:36
Klingt für mich aber schon eindeutig, wie kann man mit so einem Passus denn einen chirurgen auf einen MDK Job verweisen? Also da finde ich, klingt das schon besser als das was du von der DÄV gepostet hast.
Dynamisierung bis zu 5% pro Jahr geht bei der HUK24 übrigens auch. Das mit Der Verjährungsfrist war mir noch nicht aufgefallen.
Hast du denn inzwischen schon von anderen BUs die neuen Bedingungen im Vergleich gesehen?
Ein Chirurg ist von Berufes wegen "Arzt". Die "berufliche Tätigkeit/ Fachspezialisierung als Chirurg" bedeutet jedoch nicht, dass ein Chirurg, oder nehmen wir einen Proktologen, keine anderen ärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann, weil ihm das ggf. weniger Kohle bringt. Wenn Du von A nach B ziehst (oder vom Arbeitsamt dorthin verdonnert wirst) kannst Du mitunter auch in die Röhre schauen...
Wer als Internist bei einer Versicherung den medizinischen Schreibkram erledigt, übt auch weiterhin seinen ärztlichen Beruf (gleiche soziale Wertschätzung) aus -> wäre ja allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum Versorungswerk sonst ziemlich übel.
Für mich bedeutet der Passus der HUK, Du bist Arzt und arbeitest als Arzt (welche der zahlreichen fachärztlichen- oder nicht fachärztlichen Tätigkeiten auch immer) - Du wirst nur innerhalb des Arztberufes verwiesen. Hast Du hingegen nur noch die Approbation als Arzt, arbeitest jedoch als Reiseleiter, wirst Du auch innerhalb letzter Berufsbranche verwiesen.
Neue Bedingungen der Versicherer bekommt man doch nie detailiert verglichen. Die Ratings sagen nur "toll" oder "nicht so toll", ebenso wie die Analysen der Stiftung Warentest. Möchtest man die AVB in die Hand, muß man bei einem Markler nachfragen (der Dich dann totnerven wird), da die Versicherer sie nur ungerne rausrücken...
hennessy
19.02.2008, 13:47
ein interessanter Aspekt. Man könnte jetzt hergehen und bei Bedarf die Bedingungen der einen Versicherung gegen die Bedingungen der zweiten Versicherung ausspielen. Das wird zwar dem Repräsentanten nicht sehr gefallen, jedoch kann man in einer stringent geführten Verhandlung, die dann schriftlich als Anhang zum Versicherungsvertrag fixiert wird, sehr wohl noch bessere Konditionen aushandeln.
Gewinner sind imho alle Beteiligten: Der Versicherer hat einen neuen Vertrag, der Repräsentant eine Prämie und der Versicherungsnehmer gute Konditionen.
Ein Chirurg ist von Berufes wegen "Arzt". Die "berufliche Tätigkeit/ Fachspezialisierung als Chirurg" bedeutet jedoch nicht, dass ein Chirurg, oder nehmen wir einen Proktologen, keine anderen ärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann, weil ihm das ggf. weniger Kohle bringt. Wenn Du von A nach B ziehst (oder vom Arbeitsamt dorthin verdonnert wirst) kannst Du mitunter auch in die Röhre schauen...
Wer als Internist bei einer Versicherung den medizinischen Schreibkram erledigt, übt auch weiterhin seinen ärztlichen Beruf (gleiche soziale Wertschätzung) aus -> wäre ja allein wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum Versorungswerk sonst ziemlich übel.
Für mich bedeutet der Passus der HUK, Du bist Arzt und arbeitest als Arzt (welche der zahlreichen fachärztlichen- oder nicht fachärztlichen Tätigkeiten auch immer) - Du wirst nur innerhalb des Arztberufes verwiesen. Hast Du hingegen nur noch die Approbation als Arzt, arbeitest jedoch als Reiseleiter, wirst Du auch innerhalb letzter Berufsbranche verwiesen.
Neue Bedingungen der Versicherer bekommt man doch nie detailiert verglichen. Die Ratings sagen nur "toll" oder "nicht so toll", ebenso wie die Analysen der Stiftung Warentest. Möchtest man die AVB in die Hand, muß man bei einem Markler nachfragen (der Dich dann totnerven wird), da die Versicherer sie nur ungerne rausrücken...
Naja, wenn das so ist, wie du den Begriff Tätigkeit deutest, verstehe ich nicht, wieso Finanztest immer so Wert darauf gelegt hatte, dass das Wort TÄTIGKEIT statt Beruf gewählt wird. Ich glaube schon, dass Tätigkeit enger gefasst ist als Beruf.
hennessy
19.02.2008, 14:09
Naja, wenn das so ist, wie du den Begriff Tätigkeit deutest, verstehe ich nicht, wieso Finanztest immer so Wert darauf gelegt hatte, dass das Wort TÄTIGKEIT statt Beruf gewählt wird. Ich glaube schon, dass Tätigkeit enger gefasst ist als Beruf.
das käme sicherlich darauf an, wie die Fachleute dies auslegen/interpretieren. Genauso ist es ja auch mit dem Passus: "...der ärztlichen Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit...". Wenn wir beim Beispiel Chirurg bleiben, so wird er im Falle einer BU durch beispielsweise Verlust von Gliedmaßen der oberen Extremität nicht mehr weiter als Chirurg arbeiten können. Wie es in anderen Disziplinen aussehen könnte, müßte man abklären. Als Psychiater wäre eine weitere ärztliche Tätigkeit durchaus vorstellbar.
Die Diskussion wird jetzt allerdings sehr theoretisch konstruiert, jedoch durchaus vorstellbar. Wie seht Ihr das?
Golfbaer
19.02.2008, 17:09
ein interessanter Aspekt. Man könnte jetzt hergehen und bei Bedarf die Bedingungen der einen Versicherung gegen die Bedingungen der zweiten Versicherung ausspielen. Das wird zwar dem Repräsentanten nicht sehr gefallen, jedoch kann man in einer stringent geführten Verhandlung, die dann schriftlich als Anhang zum Versicherungsvertrag fixiert wird, sehr wohl noch bessere Konditionen aushandeln.
Gewinner sind imho alle Beteiligten: Der Versicherer hat einen neuen Vertrag, der Repräsentant eine Prämie und der Versicherungsnehmer gute Konditionen.
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass eine BUZ individuell aushandelbar ist, wenn es bereits feste Vorgaben durch die AVB's einer Gesellschaft gibt.
Naja, wenn das so ist, wie du den Begriff Tätigkeit deutest, verstehe ich nicht, wieso Finanztest immer so Wert darauf gelegt hatte, dass das Wort TÄTIGKEIT statt Beruf gewählt wird. Ich glaube schon, dass Tätigkeit enger gefasst ist als Beruf.
Genau, eine Tätigkeit ist viel spezieller ist als ein Beruf, der sich sehr weit umstrecken kann. Allerdings ist die "Tätigkeit" bei der HUK in den Bedingungen dem Wort "Beruf" nachgeschaltet.
Generelles Problem: Das neue VVG sagt jetzt für die Def. einer BU gilt: "...außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf,..." und die Versicherer scheinen das einfach zu übernehmen.
Konsequenz: Offensichtlich Pech für diejenigen (wie mich), die neu abschließen wollten und jetzt diese Einschränkung erfahren. Letztes Jahr gab es den besseren Wortlaut.
das käme sicherlich darauf an, wie die Fachleute dies auslegen/interpretieren. Genauso ist es ja auch mit dem Passus: "...der ärztlichen Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit...". Wenn wir beim Beispiel Chirurg bleiben, so wird er im Falle einer BU durch beispielsweise Verlust von Gliedmaßen der oberen Extremität nicht mehr weiter als Chirurg arbeiten können. Wie es in anderen Disziplinen aussehen könnte, müßte man abklären. Als Psychiater wäre eine weitere ärztliche Tätigkeit durchaus vorstellbar.
Ja, aber wie gesagt, den von Dir geannten Passus gab es nur bei der DÄV und die Betonung liegt auf "gab" !!!
Ich ließ mich gestern beraten - und warte erstmal auf 3 verschiedene Angebote von "meiner" Versicherungsmaklerin. Abhängig von der Summe, werde ich mich für, oder gegen eine BU entscheiden.
Ähnlich wie bei Ally, ist mir auch kein einziger Kollege bekannt, der eine BU abgeschlossen hat.
Das Interessante ist aber, dass mir ein Versicherungspaket angeboten wurde - für ein Jahr, umsonst, wo folgendes enthalten ist: Haftpflicht- (Privat- und Beruf, wobei Privat- auch für Lebenspartner gilt), Unfall-, Hausrat, und Rechtsschutzversicherung. Nach einem Jahr wird das ganze automatisch beendet, es sei denn, ich entscheide mich dafür, einiges - oder alle - fortzuführen. Ich frage mich, wo der Hacken ist... Was hält ihr davon?
hennessy
21.02.2008, 06:22
Ja, aber wie gesagt, den von Dir geannten Passus gab es nur bei der DÄV und die Betonung liegt auf "gab" !!!
Na, dann bin ich ja froh, noch nach dem alten Wortlaut abgeschlossen zu haben. :-)
Golfbaer
22.02.2008, 11:33
man hat sich offenbar besonnen, denn bei der DÄV es heißt jetzt doch wieder:
"...zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. ..." :-dance
hmmm - die Angebote sind gekommen, aber eigentlich sagt mir nur 1 Name wirklich was, und zwar die Allianz. Die anderen sind Zürich und Continentale (?) - höre ich zum 1 mal. Alle so um 80 Euro pro Monat. Mist, wenn ich schon so viel Geld monatlich investieren soll, dann hätte ich lieber etwas bekannteres, glaube ich...
hmmm - die Angebote sind gekommen, aber eigentlich sagt mir nur 1 Name wirklich was, und zwar die Allianz. Die anderen sind Zürich und Continentale (?) - höre ich zum 1 mal. Alle so um 80 Euro pro Monat. Mist, wenn ich schon so viel Geld monatlich investieren soll, dann hätte ich lieber etwas bekannteres, glaube ich...
Wie hoch ist denn die BU Rente in dem Fall?
Huepftigger
22.02.2008, 19:05
Ich zahl ab Juni 85,- für 1000,- Rente, allerdings dann mit Lebensversicherung dabei. Das ganze halt bei der DÄV.
Von der Allianz hab ich bezgl. BU auch schon gutes gehört.
Ich find das auch ne Menge Knete im Monat. Und ich würd es nicht machen, wenn ich nicht eine Töchterchen hätte und momentan der Alleinverdiener wär.
1500...
isoliert oder in Kombination mit Rürup oder Risikolebensversicherung oder irgendwasanderem?
Bei HUK24 bin ich mit der Premium BUZ bei Risikolebensversicherung mit 1250 BU Rente glaub ich auf nen Jahresbetrag von 340 gekommen. Kann man dort online auch für sich mal ausprobieren.
Was ihr probieren könnt, um es günstiger zu machen ist, kürzere Zeit des Versicherungsanspruchs, sprich nur den Versicherungsfall bis 60 oder kürzer versichern (in dem Alter sollten sowieso genug Rücklagen da sein und dann ist es wahrscheinlich sowieso mit nem gewissen Alter sinnvoller die BU zu kündigen und lieber in die Vorsorge zu stecken), trotzdem kann aber die Leistung bis 65 oder 67 vereinbart werden, Jahresbeitrag statt Monatsbeitrag.
Habe ich gerade ausprobiert - bei Vertrag bis 65 würde ich 55 Euro/Monat zahlen, (Rente 1250), bei Vertrag bis 60: 28 Euro/Monat - gewaltiger Unterschied. Und, so oder so, selbst bei längerem Vertrag ist es 25 Euro weniger pro Monat als bei allen anderen Angeboten, die ich bis jetzt hatte.
Allerdings scheint es so zu sein, dass sie dort auch vom "zuletzt ausgeübten Beruf" - nicht Tätigkeit - sprechen.
Habe ich gerade ausprobiert - bei Vertrag bis 65 würde ich 55 Euro/Monat zahlen, (Rente 1250), bei Vertrag bis 60: 28 Euro/Monat - gewaltiger Unterschied. Und, so oder so, selbst bei längerem Vertrag ist es 25 Euro weniger pro Monat als bei allen anderen Angeboten, die ich bis jetzt hatte.
Allerdings scheint es so zu sein, dass sie dort auch vom "zuletzt ausgeübten Beruf" - nicht Tätigkeit - sprechen.
Bisher war HUK24 immer eine der best bewerteten BUs bei finanztest, dabei war immer die Erwähnung der Tätigkeit eines der Kriterien. Ich kenne leider die alten Versicherungsklauseln nicht, ob sich da wirklich etwas geändert hat.
Ich verstehe die Ausdrucksweise " Ein Verweis auf eine andere Tätigkeit, sofern sie nicht ausgeübt wird, ist nicht möglich." (oder so ähnlich) schon so, dass die letzte Tätigkeit nicht Beruf versichert ist.
Hast du auch ein Angebot von der DÄV? Die sind glaube ich ähnlich teuer wie HUK24.
Ich hatte mal ein Angebot von der DÄV, allerdings von einem Versicherungsmakler vorgeschlagen, in einer Kombi mit Lebensversicherung. Bei 100 Euro im Monat und 1500 Rente würde ich ca. 34.000 am Ende kriegen - der Typ versuchte aber alles, um mich zu überzeugen, dass 200 Euro im Monat wesentlich besser wären da am Ende ca. 80.000 rauskommen - und spätestens da verabschiedete ich mich von ihm...
Also in der aktuellen Finanztest wird explizit immmer noch empfohlen keine Kombiversicherungen abzuschliessen...
muss zu meiner schande gestehen, dass ich immer noch keine BU habe und mich auch damit schwer tue monatlich Geld für einen RISIKOfall zu zahlen....
mal schaun...DÄV hab ich mich auch beraten lassen, aber habe explizit gesagt dass ich nur eine BUZ möchte, und er hat mindestens 2 ( oder warens 3??) Stunden was von 3 Säulen gefaselt, mir jede Kombinationsmöglichkeit aufgelistet, Lebensversicherung, Altersvorsorge pie pa po....
hat dazu geführt dass ich nix mehr von ihm wissen wollte....
Wie mich das ankotzt...
Sind denn die normalen Haftpflicht (beruf/Privat) Rechtschutzpakete von der DÄV empfehlenswert?
hab darüber in der Test nichts gefunden-irgendwie will man ja was berufsspezifisches aber es werden immer andere Versicherungen empfohlen...
di bibs :-nix
Sebastian1
28.08.2008, 09:27
Wie grade schon in dem anderen Thread geschrieben: wichtig ist vor allem, was du absicherst, es darf kein sog. Verweisungsvorbehalt drin sein.
Die Niere
28.08.2008, 20:04
Und mir ist nicht ganz klar, warum dieses Kombinationen auf Gedeih und Verderb so verteufelt werden. Wenn man sich dort seine Steinchen vernünftig herauspickt, kann man sich durchaus auch bei der DÄV ein gutes Paket zusammenschnüren lassen, welches viele Vorteile bietet.
Îch hab mich damals von 4 Versicherungsfuzzies beraten lassen, mich dann in die Materie eingelesen und mich dann bei allen 4 nocheinmal mit klaren Vorstellungen, Wünschen und zwingend notwendigen Voraussetzungen gemeldet. Alle haben mir bestimmte Pakete zusammengestellt und dass der DÄV hat mir schlussendlich am besten gepasst.
Aber wie Seb schon gesagt hat...die Sache mit dem Verweisungsrecht ist am wichtigsten...
gruesse, die niere
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.