PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion Bluttransfusion Zeugen Jehovas



Seiten : 1 2 [3] 4

Hellequin
06.09.2008, 10:29
Hätte sie tatsächlich Schmerzensgeld verlangen können? Ich glaube nicht, dass dies ein Gericht in D zugesprochen hätte...

Die zivilrechtliche Seite dürfte dann dein geringstes Problem sein. Eine Transfusion gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten stellt eine vorsätzliche Körperverletzung da. Das kann dich unter Umständen dann auch deine Approbation kosten.

HirnundHerz
06.09.2008, 10:40
Es ist m.E. die entscheidende Frage, ob die Bewusstlosigkeit der Frau auf die geschilderte oder andere Weise tatsächlich zu ihrer Rettung geführt hätte. Gegen den klaren, bewussten Willen eines Patienten darf nichts unternommen werden. Können wir aber davon ausgehen, dass sich die (zumindest erwachsenen) Zeugen bewusst sind, was sie da verfügen?

Weltweit gibt es rund 6 Millionen Anhänger, die in Sachen Blut alle die gleiche Überzeugung haben: Gott hat in der Bibel an mehreren Stellen gesagt, dass Menschen kein Blut in sich aufnehmen dürfen - und das war's. Ist das Massenhysterie oder Massenhypnose? Da wäre ich mir nicht so sicher, denn anders als bei Selbstmordattentätern wollen die Zeugen leben und akzeptieren sämtliche blutfreien Behandlungsalternativen. Es muss also mehr dahinter stecken, u.a. sicher die tiefe Überzeugung, dass es diesen Gott auch wirklich gibt, dessen Anordnung man da befolgt und dass dieser Gott wissen muss, was er da verlangt.

Wenn das aber so ist, dann kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass sich der Wille dieser Patienten auch dann nicht plötzlich ändert, wenn sie bewusstlos werden. Habe ich dann aber noch eine Legitimation für einen fremdbestimmten Eingriff in den klar und wiederholt formulierten Willen des Patienten?

Und noch einmal zurück zu der Frage, was wäre wenn. Die Aussage, dass die Transfusion das Leben der Patientin gerettet hätte, stammt meines Wissens nur aus der Zeitung, könnte daher lediglich die unisono vorgetragene, popularistische Meinung der Journalie sein (tolle Schlagzeile). Wäre die Patientin aber trotz Transfusion oder gar w e g e n ihr verstorben, was dann? Hätte es dazu eine Zeitungsmeldung gegeben? Und was wären die rechtlichen Konsequenzen?

Die Meinungen zum Nutzen-Schaden-Verhältnis von Bluttransfusionen haben sich in den letzten Jahren in anerkannten Fachkreisen international ziemlich gewandelt, was das Dilemma nicht gerade verringert - oder doch?

(z.B. folgender Link: http://www.inforel.ch/index.php?id=i1015e1003 )

Feuerblick
06.09.2008, 10:43
Ganz genau! Mit Leelas Argumentation wären auch sämtliche Patientenverfügungen null und nichtig, denn der Patient könnte ja im Angesicht des Todes und bei fehlender Ansprechbarkeit etwas anderes wollen, es aber nicht mehr artikulieren können.
Nochmal: Jeder Mensch hat das Recht, so er mündig und entscheidunsfähig ist, über sein Leben und mögliche Manipulationen an seinem Körper zu entscheiden. Ich finde den Gedanken extrem gruslig, dass es anscheinend Ärzte gibt, die meinen, sich über dieses Recht hinwegsetzen zu können, einfach nur weil SIE meinen, dass ihre Behandlung das Richtige für diesen Patienten ist. Ich hoffe sehr, dass ich, wenn ich irgendwann einmal als Patient in eine solche Situation komme, nicht an einen solchen Kollegen gerate sondern an einen, der die Entscheidungen seiner Patienten akzeptiert, auch wenn sie seiner eigenen Überzeugung widersprechen.:-nix

roger rekless
06.09.2008, 10:44
Habe ich als Arzt das Recht, diese Begleiter von Station zu verbannen? Wie genau geht man da vor? Reicht es, harte Worte zu sprechen oder geht es nur mit Polizei-Aufwand?

In der Hausordnung der meisten Kliniken steht ja: "Das Hausrecht wird von den Mitarbeitern des XYZ-Hospitals ausgeübt."

Insofern hast Du das Recht.

HirnundHerz
06.09.2008, 11:15
Und was das "Bewachen" betrifft, da weiß ich nicht, welche Paranoia bei mir siegt: das, was ich glaube über bestimmte Journalisten zu wissen oder das, was ich glaube über die Zeuge zu wissen.

Ich hätte selbstverständlich nicht nur ein Mal alle vor die Türe gesetzt um mir im Einzelgespräch ein klares Bild vom seelischen Zustand der Patientin zu machen - ohne den (vermuteten) Druck der Gruppe. Bei hr-online wird die Situation so geschildert:

Zitat:
"Die Ärzte wollten Blut geben, aber der anwesende Ehemann sowie die Frau haben die Gabe von Blut aus religiösen Gründen verweigert", sagte Staatsanwalt Reinhard Hübner. Die Frau habe das auch noch aufrecht erhalten, als sie schon komatös gewesen sei. Der Ehemann habe auf die Patientenverfügung gepocht. Darin hat die Frau vermerkt, dass sie Transfusionen ablehne.

Die Ärzte hätten sich daran gehalten. Am nächsten Tag starb die Frau.
Das Kind der Schwangeren sei nach derzeitigen Erkenntnissen nicht mehr zu retten gewesen, sagte ein Behördensprecher. Nachdem sie die Transfusion abgelehnt habe, habe sich der Zustand der Frau von Stunde zu Stunde verschlechtert. Zuerst sei der Fötus gestorben, dann habe die Frau das Bewusstsein verloren. Die Ärzte hätten vergeblich versucht, das Leben ihrer Patientin mit Blutersatzstoffen zu retten. Zitat Ende

So wie das hier geschildert wird, haben die Ärzte höchst verantwortungsvoll alles getan, was sie konnten und durften und da die Frau bereits am Vortag ihres Todes ins Koma gefallen war, dürften die anderen Anwesenden wohl eher als liebevoller Beistand zu werten sein und nicht als Bewachung.

Hier der Link:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_35137814

milz
06.09.2008, 11:36
Die Patienten stehen oft auch unter einem immensen sozialen Druck. Es gibt sicher welche, die würden einer Transfusion zustimmen, wenn sie sicher wüssten, dass es niemand aus ihrer sozialen Gruppe erfährt. Schwierig zu beurteilen, wie "frei" die Entscheidungen da wirklich sind.

HirnundHerz
06.09.2008, 12:01
Wenn man das erste Mal mit einer solchen Situation konfrontiert wird, kann ich dir bedingt zustimmen. Aber nach all den Jahrzehnten, in denen die Zeugen ihr Verhalten nicht geändert haben, kannst du sicher sein, das ungezählte Ärzte, Professoren, Richter und Beamte alle Register gezogen haben, um den jeweils vom Tod bedrohten Zeugen um zu stimmen.

Ein sozialer Aspekt ist immer und bei jedem vorhanden doch kann er hier nicht wirklich greifen. Nochmal: Die Zeugen wollen ja leben - nur eben nicht um jeden Preis. Und wissenschaftliche Erkenntnisse ändern sich (z.B. wie tief der Hämoglobinspiegel sinken darf).

Nein, das ist in erster Linie eine Sache zwischen dem Einzelnen und Gott, sonst wäre das längst die gängige Methode: "Sie können der Transfusion ruhig zustimmn - davon erfährt keiner" Keiner - außer Gott!

Aber warum werden Kliniken und Ärzte eigentlich immer noch von solchen Fällen überrascht? Man weiß doch, wie die Zeugen reagieren - warum bereitet man sich nicht ein wenig darauf vor? Man muss ja die Argumentation nicht adaptieren, aber im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sollte ich wenigstens wissen, warum diese unangenehme Situation auf mich zukommt, und zwar, bevor der erste Zeuge vor mir liegt. Und das gilt auch für den Umgang mit Kindern. Ich kann mein Gewissen und das Gewissen anderer nicht einfach hinter einem Richter verstecken! Das ist wahre Wissenschaft!

HirnundHerz
06.09.2008, 12:21
Habe gerade einen passenden Link gefunden. Ab der Seite 4 unten wird es sehr religiös, aber vorher gibt es einige interessante Aspekte.

http://www.radio-nachgefragt.de/html/pdf/blut.pdf

Hellequin
06.09.2008, 12:34
Aber warum werden Kliniken und Ärzte eigentlich immer noch von solchen Fällen überrascht? Man weiß doch, wie die Zeugen reagieren - warum bereitet man sich nicht ein wenig darauf vor? Man muss ja die Argumentation nicht adaptieren, aber im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sollte ich wenigstens wissen, warum diese unangenehme Situation auf mich zukommt, und zwar, bevor der erste Zeuge vor mir liegt.
Ich glaube nicht, das die Anzahl der Fälle wo es um eine wirklich lebensnotwendige Transfusion geht, die verweigert wird, tatsächlich so hoch ist. Und ich denke man kann auch durch sein Berufsleben kommen, ohne jemals mit dieser speziellen Fragestellung "Zeuge Jehova - Transfusion" konfrontiert zu werden. Und sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten ist halt doch etwas illusorisch.



Und das gilt auch für den Umgang mit Kindern. Ich kann mein Gewissen und das Gewissen anderer nicht einfach hinter einem Richter verstecken! Das ist wahre Wissenschaft!
Bei Kindern sehe ich die Situation aber nochmal etwas anders. Ein Kind kann die Tragweite so einer Entscheidung nicht einschätzen. Und der Wille der Eltern richtet sich in dem Fall gegen das Kindeswohl. Man sollte sicher genau abwägen ob eine Transfusion nötig ist oder nicht, falls man aber zu den Schluss kommt, das eine Transfusion indiziert ist, dann ist es halt notwendig das Gericht einzuschalten. Ich finde auch nicht, daß das was mit Gewissen verstecken zu tun hat.

EDIT: Auf der von dir verlinkten Seite steht aber auch ein Haufen Unsinn. Insbesondere das Infektionsrisiko das dort beschworen wird, stimmt heutzutage nicht mehr mit der Realität überein.

HirnundHerz
06.09.2008, 13:03
Sorry wegen des Links. Ich wollte nur ein Beispiel zeigen, dass schon ein wenig Recherche hilft, mehr darüber zu verstehen, wie diese Leute ticken.

"Man sollte sicher genau abwägen ob eine Transfusion nötig ist oder nicht"

Da stimme ich dir voll zu. Doch wie mache ich das? Jeder Patient reagiert unterschiedlich. Der Bericht über die blutlose OP in Berlin gibt mir da sehr zu denken. Die eine Klinik sagt: Ohne Blut keine Chance", die andere Klinik macht es erfolgreich.

Bevor ich also massiv in die (mögliche) Selbstbestimmung des Kindes und die Elternrechte eingreife (oder eingreifen lasse), müsste ich wissen, ob eine andere Klinik hier ohne Blut arbeiten würde.

Ich gebe allerdings zu, dass dafür genügend Zeit bleiben muss (auch wieder so ein unbestimmter Faktor). Hier ist es in jedem Fall dringend angeraten, seine eigenen Gefühle weitgehend hinten an zu stellen und mit den Eltern so lange wie möglich zu kooperieren. Die Zeugen haben offensichtlich ein ordentliches Netzwerk an Kliniken und Ärzten aufgebaut, die bereit sind, so weit wie möglich zu gehen - und das nicht selten mit erstaunlichem Erfolg.

Hellequin
06.09.2008, 13:32
Die Zeugen haben offensichtlich ein ordentliches Netzwerk an Kliniken und Ärzten aufgebaut, die bereit sind, so weit wie möglich zu gehen - und das nicht selten mit erstaunlichem Erfolg.
Ich muss zugeben das ich es schwierig finde über die tatsächliche Erfolgsquote zu diskutieren, einfach weil da Zahlenmaterial fehlt. Das besondere an dem Fall ist ja, das die Mutter Anzeige erstattet hat. In Fällen wo die Patienten vollständig (oder ausschließlich) sozial über die Zeugen eingebunden sind, wird man über Todesfälle durch verweigerte Transfusionen wohl nichts lesen. Natürlich ist es auch so das sich in der Medizin auch viel getan hat, sodass man bei einigen Operationen (Operation mit Blutsperre etc.) deutlich weniger Blutverluste hat.

Leelaacoo
06.09.2008, 15:56
Ganz genau! Mit Leelas Argumentation wären auch sämtliche Patientenverfügungen null und nichtig, denn der Patient könnte ja im Angesicht des Todes und bei fehlender Ansprechbarkeit etwas anderes wollen, es aber nicht mehr artikulieren können.
Nochmal: Jeder Mensch hat das Recht, so er mündig und entscheidunsfähig ist, über sein Leben und mögliche Manipulationen an seinem Körper zu entscheiden. Ich finde den Gedanken extrem gruslig, dass es anscheinend Ärzte gibt, die meinen, sich über dieses Recht hinwegsetzen zu können, einfach nur weil SIE meinen, dass ihre Behandlung das Richtige für diesen Patienten ist. Ich hoffe sehr, dass ich, wenn ich irgendwann einmal als Patient in eine solche Situation komme, nicht an einen solchen Kollegen gerate sondern an einen, der die Entscheidungen seiner Patienten akzeptiert, auch wenn sie seiner eigenen Überzeugung widersprechen.:-nix

Ich weiß ja nicht, wie häufig ihr mit diesen Fragestellungen konfrontiert werdet, aber ich habe zum einen nur wiedergegeben, was in diversen Ethikkomissionen diskutiert wurde und zweitens meine Meinung, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass eine 29jährige nach Überstehen einer akuten Blutung durchaus ihre Meinung revidieren kann...ich sehe jeden Tag sterbende Patienten, mit und ohne Pat.verfügung (ich weiß ja nicht, wie häufig das in der Augenheilkunde vorkommt, bei uns ist das sehr häufig und du musst dich recht schnell entscheiden)...und in den allermeisten Fällen hält man sich sklavisch daran und macht eine gute Palliativversorgung. Aber in diesem Fall wäre ich durchaus skeptisch und der Tod ist nun mal endgültig...deswegen hätte ich mich in DIESEM Fall darüber hinweggesetzt.

LG böse Leelaa (hat denn jemand von euch eine Pat.verfügung??? Glaubt ihr, es ist normal mit 29 ... so ganz spontan eine zu machen? Oder steckt da nicht doch religiöser Druck dahinter, dass es jeder muss, um "dabei" zu bleiben? Dieser Druck ist bei den Zeugen enorm und geht bis zum Ausschluß aus Familie und Glaubensgemeinschaft...aber hej...sollen doch alle ihr Zeugs machen, beschneiden, sterben, whatever...ICH kann nur nach meinem besten Wissen und Gewissen handeln...und eine junge Frau ohne Not (nehme ich jetzt einfach mal an, kenne ja die Umstände nicht) sterben zu lassen finde ich gruselig und habe echt Mitleid mit dem Arzt, dem dies sicher auch schon das eine oder andere Mal durch den Kopf gegangen ist).
So, und jetzt zerreißt mich, adieu... :-winky

Evil
06.09.2008, 16:23
Du verstehst die Denkweise der Wachturmgläubigen nicht. Die fühlen sich als elitäres Clübchen, welches nach dem Jüngsten Gericht allein das ewige Paradies bewohnt. Wenn jetzt so ein böser Arzt kommt und die Zeugin Jehovas mit fremden Blut kontaminiert, dann hat sie die ewige Glückseligkeit dauerhaft verloren, ebenso wie das Ungeborene. Nach dieser Denkweise zählen die paar Jahre mehr in diesem Leben nicht viel gegen die Ewigkeit.

Was man als Arzt davon halten mag, bleibt jedem selbst überlassen. Aber Du begehst meiner Ansicht nach einen (überheblichen) Fehler, wenn Du Dich einfach darüber hinwegsetzt.
Ob die Verfügung unter Zwang entstanden ist, kannst Du nicht beurteilen, aber als Arzt mußt Du Dich daran halten.
Feuerblick hat vollkommen recht, mit Deiner Begründung kannst Du Dich über jede Verfügung hinwegsetzen, und das ist gefährlich.

Feuerblick
06.09.2008, 16:32
Also erstens mal habe ich auch schon etwas ganz anderes gemacht und kenne mich insofern doch ein wenig aus mit sterbenden und todkranken Patienten. Insofern bitte etwas vom hohen Roß des "wirklichen Arztes" runterkommen, Leela.
Und ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung: Auch eine 29jährige ist mündig und in der Lage ihre Entscheidungen zu treffen. Ob sie nun aus religiösen Gründen, freiwillig oder unter sozialem Druck oder wie auch immer entstanden sind, das kann ich nicht entscheiden in der kurzen Zeit, die ich einen Patienten sehe als Arzt. Und es geht mich auch nicht wirklich etwas an. Ich muss schlichtweg davon ausgehen, dass es IHRE eigene Meinung ist. Punktum. Gerade wenn ich keine Zeit für stundenlange Sondierungsgespräche mit dem Patienten habe, kann ich mir nicht anmaßen zu sagen "Deine Entscheidung wurde unter Druck gefällt, entspricht ganz sicher nicht deiner eigenen Meinung und ist somit für mich nicht maßgebend. Also mach ich doch, was ICH als Halbgott in Weiß für richtig und angemessen halte. Ob du dann aus deinem sozialen Gefüge rausfliegst, ist mir jetzt total egal. Ich KANN dir helfen, ich WILL dir helfen, also helfe ich dir, koste es was es wolle. Deine Wünsche sind unwichtig, denn das KANN nicht dein freier Wille sein." :-nix
Genausowenig wie du der Patientin freie Meinungsbildung oder das Gegenteil nachweisen kannst, kannst du deine Entscheidung als die alleingültige Wahrheit hinstellen. Was machst du, wenn es ihre ureigene religiöse Überzeugung ist (die du halt vielleicht nicht teilst)? Was bietest du der Patientin an, die durch dein Verschulden mit einer in ihren Augen schwerwiegenden Sünde leben muss? Was bietest du ihr an, wenn ihre Glaubensgemeinschaft sie rauswirft?
Nur weil DU nicht mit einer Entscheidung einverstanden bist, weil sie DIR nicht einleuchtet, kannst du nicht für andere entscheiden.

Lichtschein
06.09.2008, 17:52
Ob die Verfügung unter Zwang entstanden ist, kannst Du nicht beurteilen, aber als Arzt mußt Du Dich daran halten.


:-dafür

aber ich kann auch Leelaas Ansicht nachvollziehen. Man hats als Arzt in solchen Fällen eben nicht einfach :-keks

Leelaacoo
06.09.2008, 19:52
Junge junge...als überheblich wird man hier bezeichnet, wenn man als Arzt in so einer Situation das Leben als das höhere Gut betrachtet...ich setzte mich mitnichten über Pat.verfügungen hinweg, habe ich bisher nie getan, aber auch Gott sei Dank noch keinen solchen Fall gehabt. Eure undifferenzierte "Alle-über-einen-Kamm-scheren"-Betrachtungsweise ist wirklich löblich...aber ich bleibe dabei...ich hätte es getan, und zwar nicht, weil ich gegen die Glaubensrichtung und die Grundsätze dieser Gemeinschaft bin, sondern weil für mich in DIESEM Fall das Leben das höhere Gut wäre, schließlich ist eine akute Blutung beherrschbar und überwindbar...wenn es die Patientin später nicht so sehen würde und lieber gestorben wäre, dann müsste ich mit den Folgen eben leben und mich vor Gericht zerren lassen. Außerdem, achtung Sarkasmus, hätte sie ja dann wieder volle Entscheidungsfreiheit über ihr Leben und könnte damit tun und lassen, was sie will. Dass ich mich aber über Verfügungen und den Patientenwillen grundsätzlich hinwegsetze und mich als Halbgott aufführe, kann ich so nicht stehen lassen und finde eine solche Abschuldigung in einer Disskussion komplett fehl am Platz...aber die "Foren-Halbgötter" sehen das wohl anders..

Es ist eben nicht alles schwarz und weiß und nicht alles, was auf Papier geschrieben steht, das Richtige.

LG Lee (ach so, bei Kindern sehen das alle immer anders, aber das Kind der Zeugen, das gegen deren Willen eine Transfusion bekäme, was alle hier ja für richtig erachten, wäre dann ja auch ausgestoßen...kann man DAS mit eurem Gewissen vereinbaren? Eben, ist nicht alles so einfach....)

Feuerblick
06.09.2008, 20:00
Tja, das Kind kann aber nicht für sich selbst entscheiden, ob es überhaupt zu den Zeugen gehören möchte später, oder? Und es kann eben nicht nach ausreichender Aufklärung entscheiden, was für es selbst in dieser Situation das Beste ist. Eine 29jährige kann beides. Und wenn sie der Meinung ist, dass die Ewigkeit in Glückseligkeit für sie das höhere Gut ist, dann sollte DAS respektiert werden und nicht die Entscheidung, die du als Arzt triffst.

Und die Sache mit den Forengöttern: Ich habe nicht behauptet, dass du dich immer über Patientenverfügungen hinwegsetzt, aber woher soll ich wissen, dass du inkonsequenterweise es hier tätest und bei einem anderen Patienten nicht? Vielleicht solltest du doch etwas an deiner Kritikfähigkeit arbeiten, denn anscheinend fühlst du dich schon angegriffen, wenn man deiner Meinung widerspricht und dir vor Augen führt, welche Konsequenz deine Einstellung haben könnte. :-nix
Weisst du, Leelaa, ich kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Ich bin mir auch bewusst, dass, egal wie man sich entscheidet, immer ein schaler Geschmack zurückbleibt. Aber für mich wäre es einfach undenkbar, mich gegen den Willen eines Patienten zu stellen. Mal abgesehen von der rechtlichen Lage, die mir dann ganz schnell Körperverletzung ans Bein bindet.:-nix

Evil
06.09.2008, 20:17
für mich in DIESEM Fall das Leben das höhere Gut wäre
Und genau das ist Dein Denkfehler. Für Dich ist das Leben das höhere Gut, nicht für die Patientin. Wer bist Du, ihren Wunsch in Frage zu stellen?

Skalpella
06.09.2008, 21:40
Es handelt sich hier ja echt um den "Klassiker" des Zeugen-Jehovas-Problems".
Ich denke, dass der Fall hier schon mal dahingehend stark vereinfacht wurde, dass in diesem Bericht steht, die Patientin hätte mit Transfusion auf jeden Fall überlebt. Ob dies bei einem Blutungsproblem tatsächlich der einzige Lebensretter ist, sei mal dahingestellt (man muss ja auch noch die Blutung zum Stehen kriegen, usw.)

Als Behandlungteam muss man sich auf jeden Fall die Frage stellen, wie man hier vorgeht:

Man muss sich zunächst klar machen, dass eine vorgenommene Bluttransfusion für die Patientin den "sozialen Tod", den völligen Ausschluss aus der Gemeinschaft bedeutet. Wenn man in eine derartige Gemeinschaft eingebunden ist, ist der Verstoß sehr schlimm. Er bedeutet, Familie und Freunde, das gesamte soziale Umfeld zu verlieren.

Auf der anderen Seite steht für die Patientin der Tod. Dies ist umso schlimmer, je weniger aussichtslos die Grunderkrankung scheint.

Darüber hinaus muss die rechtliche Situation bedacht werden. Die Tatsache, dass in einem derartigen Fall tatsächlich geklagt wird, ist schlimm genug. Eigentlich sollte die Rechtslage klar sein. Ist sie aber wohl nicht. Und abgesehen von der persönlichen und menschlichen Tragödie, die der geschilderte Fall in jedem Fall für die betroffene Patientin und ihre Familie ist, finde ich dennoch, dass ein begründetes Vorgehen des Behandlungsteams, wie hier geschildert, nicht dazu führen darf, dass ein behandelnder Arzt wie auch immer in ein Anklageverfahren gerät, oder auch nur ein zivilrechtliches Verfahren mit Zahlung von Schmerzensgeld eingeleitet wird. Es kann auch nicht sein, dass ein Arzt allein hier die Verantwortung übernehmen muss. Deshalb spreche ich immer vom Behandlungsteam. Dies wäre doch auch ein Fall für eine Ethikkomission.

Fazit: Falls sich für den behandelnden Arzt eine solche Grenzsituation einstellt, muss er die Möglichkeit haben, sich rechtlich abzusichern. Durch Rücksprache mit vorgesetzten Ärzten und vor allem auch mit Rechtsexperten aus der Rechtsabteilung und /oder beim zuständigen Amtsgericht. Die haben ja auch sowas wie "Bereitschaft".

Ich bin persönlich auch der Meinung, dass der Wille der Patientin in diesem Fall ausreichen sollte, von der Transfusion abzusehen. Doch die Tatsache, dass es allein hier im Fred so viele verschiedene Meinungen gibt, sollte uns doch zu denken geben. Zumindest dahingehend, dass wir uns bei derartigen Entscheidungen absichern.

HirnundHerz
06.09.2008, 23:22
Es ist neben den ethischen und rechtlichen Fragen die Kardinalfrage: Wäre das Leben der Patientin durch die Gabe einer Bluttransfusion gerettet worden, während die Gabe von Volumenexpandern offenbar nicht zum Erfolg führte? Was hätte das Fremdblut in der akuten Situation denn mehr bringen können, als Volumen aufzufüllen? Wieso sind sich denn da alle so sicher?

Ich kann mich doch nicht über einen klar und wiederholt formulierten Patientenwillen hinwegsetzen mit der unbeweisbaren Behauptung, dass die von mir vorgeschlagene aber abgelehnte Behandlungsmethode das Leben in jedem Fall gerettet hätte.

Das Dilemma ist doch, dass man nie die Wahrheit dieses Falles erfahren kann - hätte man Blut gegeben und die Patientin hätte überlebt wäre nie bekannt gewesen, ob es anders nicht auch gegangen wäre. Hätte die Patientin trotz Blutgabe nicht überlebt, hätte der Ehemann behaupten könne, dass seine Frau ohne Blut bessere Chancen gehabt hätte. Hätte, hätte ...

Wenn das Behandlungsteam wirklich alles getan hat, was im Rahmen der limitierten Möglichkeiten (kein Fremdblut, alles andere ist o.k.) machbar war, dann wird es nie eine Anklage geben.

Davon abgesehen halte ich die Darstellung für falsch, dass ein Zeuge, wenn er einer Transfusion zustimmt oder gar gegen seinen Willen Blut erhält, anschließend massive soziale Probleme bekommt. Er müsste es ja nicht einmal jemandem erzählen (die Zeugen kennen keine Beichte). Aber es bliebe - wie schon erwähnt - eine sehr ernste Sache zwischen dem Einzelnen und seinem Gott. Aus dem selben Grund haben sich die Zeugen (damals noch Bibelforscher genannt) nicht dem NS-Regime gebeugt und sind zu tausenden in Konzentrazionslagern gefoltert und hingerichtet worden. Darum geht auch keiner von ihnen zum Militär - ganz gleich unter welchem Regime und mit welchen Konsequenzen. Auch diese Entscheidungen haben die Zeugen immer mit der Bibel begründet, das sie für Gottes Wort halten und damit für die höchstrichterliche Instanz. Wenn ein Zeuge als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet wird oder wegen der Ablehnung einer Bluttransfusion stirbt - für ihn wäre das dasselbe. Also ich kann das respektieren.