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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?



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Lan'dall
11.11.2008, 14:45
Hallo zusammen!

Ich habe zu diesem Thema noch nirgendwo eine befriedigende Antwort gefunden: Darf, rein rechtlich gesehen, ein Arzt sich selber BTMs verschreiben?

Ich meine damit ausdrücklich NICHT für den Praxisbedarf, sondern zum eigenen Gebrauch. Für Praxisbedarf wärs ja klar, das ist möglich und legal, "Praxisbedarf" aufs gelbe Rezept schreiben und Buch über den Bestand führen. An dieser Stelle vielleicht auch gleich die Erweiterung der Frage: Dürfte ich im Zweifelsfall von dem Bestand meiner eigenen Praxisbedarf-BTMs selbst etwas einnehmen (inkl. korrekter Dokumentation natürlich)?
Ich meine, Herrn Max Mustermann kann ich ja problemlos alles verordnen was in Deutschland eine Zulassung besitzt, aber wie sieht das mit mir selbst aus? Normal rezeptpflichtige Medikamente darf ich mir mit meinem Arztausweis für mich selbst kaufen, aber BTMs? (letztere natürlich per BTM-Rezept)

(An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es mir nicht um Arzneimittel-Misbrauch geht. Den Stempel bekommt man ja sofort aufgedrückt, wenn man im Netz Fragen dieser Art stellt.)

Ich hab bis jetzt nicht gefunden, was dagegen sprechen würde (nach deutschem Recht), und was nicht verboten ist, ist an sich legal.
Vielleicht weiss hier ja jemand mehr dazu.

alley_cat75
11.11.2008, 15:03
Rechtlich Fundiertes kann ich nicht bieten, aber ganz ehrlich: kann ich mir nicht vorstellen und würde es selbst auch nicht tun, um noch gaaaanz lange meine Approbation zu behalten. Wie Du schon selbst schreibst, kann einem leicht eigener Missbrauch unterstellt werden. Und was sollten die ganzen Reglementierungen, wenn man sich selbst versorgen kann. Da würde ja kein Arzt mehr den Umweg der Fremd-Rezept-Ausstellung gehen.

glücksdrache
16.11.2008, 16:22
hallo,
ich hab da mal was gefunden

http://www.juraforum.de/gesetze/BtMG/13/13_BtMG_verschreibung_und_abgabe_auf_verschreibung .html

Da die Rezepte gesammelt werden, kann der Vorwurf natürlich schnell aufkommen. Man müßte halt beweisen,daß es im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist.

Das wäre z.B. der Fall, wenn der Arzt ADHS hätte und sich selbst Ritalin verschreiben würde. Ich denke,daß das ne Grauzone ist.

Bis dann,
Drache

netfinder
16.11.2008, 22:09
Hey, wenns unproblematisch waer,
könnten die ganzen Junkies ja auch Medizin studieren. 6 Jahre des Leidens für einen gesicherten Lebensabend :-dance

Die Niere
17.11.2008, 08:27
Es ist als Arzt schon einfach genug, an Medis zu kommen, von denen man gefälligst die Finger lassen sollte (obwohl es eigentlich als Schwester noch viel einfacher ist), da muss man Leuten nicht auch noch Tür und Tor öffnen, indem sie sich BTMs selber verschreiben können - wär ja noch schöner.

gruesse, die niere

Dr. Pschy
17.11.2008, 08:46
Ist das eine Meinung oder eine fundierte Aussage? Falls dem so ist, muss es ja irgendwo einen rechtlichen Passus dazu geben...

Pherenike
17.11.2008, 11:26
Es ist meiner Meinung nach rechtlich möglich:
In der BTMVV steht:


Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:

Das BTMG:

Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, ... und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, ... Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.

Damit kann sich ein Arzt selber BTMs verschreiben, wenn er sich selber als Patient sieht und natürlich auch (im Notfall) vom Praxisbedarf nehmen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass man dann, wenn es häufiger vorkommt einen netten Brief der Bundesopiumstelle bekommt.
Ich denke es ist aber ziemlich problematisch und ich würde es nicht machen.

papiertiger
17.11.2008, 13:14
Es ist meiner Meinung nach rechtlich möglich

Der Wortlaut der BtmVVO hält sich da sehr bedeckt. Wird man so oder so auslegen können.

Was ich auffällig finde - ich finde gerade in den Kommentaren zu der einschlägigen Norm keinerlei Hinweis auf die Problematik, es gibt keine Fälle aus der Rechtssprechung, die sich damit befasst haben, nichts (nein, eigentlich habe ich gerade nicht zuviel Zeit :-)) hat mich jetzt nur sehr interessiert).
Könnte man jetzt auch wieder in zwei Richtungen interpretieren - entweder, es ist völlig problemlos möglich, das so zu machen wie hier angesprochen, und da ist noch niemand in Schwierigkeiten geraten diesbezüglich, oder aber: das traut sich von vorneherein keiner. mh ;-)

Lan'dall
17.11.2008, 18:29
Genau das ist der springende Punkt, die initiale Fragestellung wird noch nicht mal an irgend einer Stelle überhaupt thematisiert, zumindest hab ich bis jetzt nichts entsprechendes finden können.

Konstruieren wir mal einen Fall: Ein Arzt leidet an ADHS, besucht für eine Woche seine Verwandten innerhalb Deutschland, die 500km entfernt wohnen. Er vergißt zu Hause seine Medikamente und beschließt, sich in der nächsten Apotheke Methylphenidat zur Überbrückung der paar Tage selbst zu kaufen.
Rein formal müsste er dazu ein Privatrezept für sich selbst ausstellen (seine BTM-Rezepte wird er ja nicht dabeihaben), Notfall darauf vermerken und sobald er wieder zu Hause ist, an die entsprechende Apotheke ein BTM-Rezept nachreichen. (Sicher wird die Apo bei dem Privatrezept seinen Arztausweis/Personalausweis sehen wollen, gehen wir mal davon aus, dass er beides dabei hat).

Tja, ist sowas nun verboten oder nicht? Wie oben schon erwähnt, wenn es verboten wäre, müsste ja irgendwo in einem Gesetz was entsprechendes stehen, ein entsprechender Passus ist aber weder mir noch meinen ehemaligen Komilitonen bekannt. Gut, wir haben auch nicht Jura, sondern Medizin studiert, dennoch.
Auch während unserer Vorlesungsstunde bzgl. Ausstellen von (BTM-)Rezepten, Höchstverordungsmengen etc.pp. wurde so ein Thema nicht angesprochen.

Klar, wenn ein 30-jähriger Arzt sich selbst jeden Monat wie ein irrer Morphin verschreibt als hätte er eine schmerzhafte Tumorerkrankung im Endstadium, dann wird da garantiert irgendeine Kontrollstelle hellhörig und wird ein paar nette Leute zum Kontrollieren vorbeischicken.
Aber hier gehts ja explizit um Selbstverordnung im Notfall oder im medizinisch korrekt indizierten Krankheitsfall, nicht um irgendeine Form des Misbrauchs.

sebi123
10.03.2011, 11:27
nachdem dieses Thema etwas in der Versenkung verschwunden ist würde ich es doch gerne noch mal aufrollen.

Ich bin Arzt im 3ten Jahr der Weiterbildung und unter anderem pseudonym auch hier aktiv. Da ich aber eine konkrete Frage zu meiner Gesundheit habe bin ich auf dieses neue Account ausgewichen. Ich hoffe also nicht gleich als Troll abgestempelt zu werden :)

Folgende Situation:
Ich leide wahrscheinlich unter einem ADHS dies wurde mir auch von freundlich Kompetenten Kollegen bestätigt ;) Nun würde ich gerne einmal sehen ob mir Methylphenidate neben den vielen verhaltenstherapeutischen Ansätzen, die ich fleißig umsetzte, irgendeine entlasstung bringt. Aus Gründen der Berufsunfähigkeits- und potentiell zukünftigen Privatenkrankenversicherung scheue ich mich aber, einen niedergelassen Psychiater aufzusuchen und mir das Medikament verschreiben zu lassen.

Ich würde nun gerne ein paar BTM Rezepte bestellen, und mir das Medikament auf eigene Kosten kaufen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen.

- Kann ich als z.Z. arbeitsloser Arzt in Weiterbildung BTM-Rezepte komplikationslos bestellen?

- Gibt es mitlerweile jemanden der genaueres über die Selbstverordnung von BTM weiß?

- Was würdet ihr Raten wie ich mich am besten gegenüber etwaige Anfragen durch die Bundesopiumstelle absichere (Krankheitsverlaufs Doku, Einahmeplan etc.)

Gersig
10.03.2011, 12:07
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) äußert sich zu diesem Thema nicht, jedoch ist der Bezug von BTMG-Rezepten an eine Niederlassung oder stationäre Tätigkeit gebunden, und das ist auch gut so :-meinung

Deinen Gedankengang kann ich sehr gut nachvollziehen, jedoch sehe ich da wenig Möglichkeiten. Eine rechtssichere Auskunft bekommst du sicherlich von der Bundesopiumstelle (http://www.bfarm.de/cln_103/DE/Bundesopiumstelle/bopst-node.html) :-top

lala
10.03.2011, 13:31
Da du als erwachsener ADHS-Patient dein Methylphenidat sowieso selbst zahlen musst (off-label-use), geh zu dem Kollegen, der es dir diagnostiziert hat, lass dir ein Rezept ausstellen, zahl die Rezeptgebühr oder ggf. weitere "Behandlungen" auch privat (sollte der Kollege überhaupt Gebühren verlangen)- dann erfährt es die Kasse nicht.

Gersig
10.03.2011, 14:07
Da du als erwachsener ADHS-Patient dein Methylphenidat sowieso selbst zahlen musst (off-label-use), geh zu dem Kollegen, der es dir diagnostiziert hat, lass dir ein Rezept ausstellen, zahl die Rezeptgebühr oder ggf. weitere "Behandlungen" auch privat (sollte der Kollege überhaupt Gebühren verlangen)- dann erfährt es die Kasse nicht.

ABER: Beim Abschluss einer BU- oder PKV wird meist explizit gefragt, bei welchen Ärzten und unter welchen Diagnosen man in den letzten Jahren in Behandlung war. Unwahre Angaben an diesem Punkt haben oftmals einen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge (insbesondere, wenn die verschwiegene Krankheit ursächlich für die Leistungserbringung ist)

stennadolny
10.03.2011, 14:42
Ich leide wahrscheinlich unter einem ADHS dies wurde mir auch von freundlich Kompetenten Kollegen bestätigt ;) Nun würde ich gerne einmal sehen ob mir Methylphenidate neben den vielen verhaltenstherapeutischen Ansätzen, die ich fleißig umsetzte, irgendeine entlasstung bringt. Aus Gründen der Berufsunfähigkeits- und potentiell zukünftigen Privatenkrankenversicherung scheue ich mich aber, einen niedergelassen Psychiater aufzusuchen und mir das Medikament verschreiben zu lassen.

Entschuldigung: Willst Du uns hier verschaukeln ?:-???

Entweder Du erfüllst die Kriterien eines ADHS seit Kindes- und Jugendtagen und HAST bereits gute Erfahrungen mit Methylphenidat LEGAL über den Kinder- und Jugendpsychiater gemacht oder Du willst schlichtweg Speed ohne Schwarzmarktkontakt generieren.

Wie hast denn Abi, Studium und bis jetzt die Weiterbildung ohne Speed geschafft ? "Verhaltenstherapeutisch" ? Wohl kaum, wenn man wirklich ADHS hat...

Bestätigen kann das eigentlich nur einer (oder mehrere) darauf spezialisierte (eher skeptische) Psychiater mit ausführlicher Fremdanamnese durch Eltern, ehemalige Lehrer, frühere Schulzeugnisse etc., jedenfalls nicht "freundliche, kompetente Kollegen".

Zum Problem ADHS bei Erwachsene siehe z.B. hier:

http://www.bas-muenchen.de/fileadmin/Paper/BAS_ADHS_Empfehlungen_2010.pdf

Die "wahrscheinlichen" (?) ADHSler unter den Drogis nehmen in letzter Zeit explosiv zu und es finden sich auch genügend Ärzte, die Ritalin & Co auf Privatrezept vertickern. Muß eine Modeerscheinung sein. Hatte mal einen, der `ne hochintellektuelle Grazie als Freundin sein eigen nannte, und er brauchte klarerweise einen Vorwand, um sein kolossales Schulversagen VOR der Drogenkarriere bei an sich unauff. sozialem Hintergrund seiner Abi-Allerliebsten gegenüber plausibel zu machen.

Solltest Du trotzdem ernsthaft erwägen, Ritalin einzunehmen, würde ich mit Offenen Karten spielen, weil ja Deinen Arbeitskollegen bereits bisher Deine eindrückliche Problematik aufgefallen sein müßte und Du dann sicherlich einen leichteren (oder schwereren) Stand bei ihnen haben wirst.

Übrigens: Falls Ritalin hilft, sollte eine BU kein Problem sein - und von der PKV ist mit einer verheimlichten (mutmaßlichen) chronischen Erkrankung ohnedies abzuraten. Das ist Betrug - falls Du dann abhängig von Speed werden solltest, kannste die Entgiftung voll selbst löhnen usw. usf. Kein Honigschlecken.

Wieso verschreibt Dir das Zeugs nicht einer Deiner "freundlichen kompetenten Kollegen" ? Wenn die wirklich meinen, Du hast das, sollten sie Dir doch unter die Arme greifen, nicht ?

Bei Selbstverschreibung bist Du sofort am Radar der Drogenfahndung, weil dann der Verdacht auf Handeltreiben besteht -das meldet schon die erste Apotheke, bei der Du einlösen möchtest. :-winky

sebi123
10.03.2011, 14:50
... jedoch ist der Bezug von BTMG-Rezepten an eine Niederlassung oder stationäre Tätigkeit gebunden

Also ich hab jetzt mal alles genau durchgelesen und kann diese aussage nirgends bestätigt finden, vielmehr ist immer die Rede vom "einzelnen Arzt", die Einzige passage die das Einschränkt ist:


BtMVV
§8 Abs 2
Betäubungsmittelrezepte werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anforderung an den einzelnen Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ausgegeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann die Ausgabe versagen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß die Betäubungsmittelrezepte nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften gemäß verwendet werden.

Bei allen anderen Passagen wo es sich um Niederlassungen, Praxen oder Kliniken handelt geht es immer um die Abgabe von Betäubungsmitteln (also zum weiterverteilen).

EKT
10.03.2011, 15:31
Ich leide wahrscheinlich unter einem ADHS dies wurde mir auch von freundlich Kompetenten Kollegen bestätigtet

Auch wenn ich Deine Symptomatik und Lebensgeschichte überhaupt nicht kenne: Ein ADHS bei Dir dürfte sehr unwahrscheinlich sein, ist halt `ne Modediagnose. Geh mal in eine Spezialambulanz für bipolare Erkrankungen, denn möglicherweise liegt eine solche bei dir vor (macht für Laien ähnliche Erscheinungen). Dann wäre Lithium die richtige Medikamentenwahl, das kannst Du Dir dann auch selbst kaufen ohne BtM-Rezept!

Gruß,
EKT

EKT
10.03.2011, 15:37
...arbeitsloser Arzt...

Wie bitte?????????????????????????

Auf welchem Planeten lebst Du?

Gersig
10.03.2011, 15:48
Also ich hab jetzt mal alles genau durchgelesen und kann diese aussage nirgends bestätigt finden, vielmehr ist immer die Rede vom "einzelnen Arzt", die Einzige passage die das Einschränkt ist.Dann schau dir doch mal das Formular der Bundesopiumstelle zur Anforderung von BTM-Rezepten an...

sebi123
10.03.2011, 16:42
Entschuldigung: Willst Du uns hier verschaukeln ?:-???

Nein möchte ich nicht...



Entweder Du erfüllst die Kriterien eines ADHS seit Kindes- und Jugendtagen und HAST bereits gute Erfahrungen mit Methylphenidat LEGAL über den Kinder- und Jugendpsychiater gemacht oder Du willst schlichtweg Speed ohne Schwarzmarktkontakt generieren.

Wie hast denn Abi, Studium und bis jetzt die Weiterbildung ohne Speed geschafft ? "Verhaltenstherapeutisch" ? Wohl kaum, wenn man wirklich ADHS hat...


Können Sie mir die Quellen nennen auf die Sie sich beziehen? Ich habe keine gefunden die eine Progression des ADHS im Erwachsenenalter ausschließen. Abgesehen davon wurde zu meiner Schulzeit ADHS noch als Zappelphilpp bezeichnet, und in einem entsprechenden Umfeld war auch als Zappelphilpp Abitur und Studium ohne psychiatrische Betreuung möglich. ADHS bedeutet nicht gleich dumm. An der Weiterbildung hapert es aber nun tatsächlich und die Fremdanamnese durch die von Ihnen erwähnten beteiligten ist längst erfolgt.
Zudem bitte ich hier auch um einen etwas sachdienlicheren Tonfall und Verzicht auf beleidigende Mutmaßungen wie "Du willst schlichtweg Speed ohne Schwarzmarktkontakt generieren." und die ganzen folgenden...
Gleiches gilt für die Quelle,


Zum Problem ADHS bei Erwachsene siehe z.B. hier:
http://www.bas-muenchen.de/fileadmin...ungen_2010.pdf

Wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinander setzen will sollte sich lieber z.B. mit folgenden Links beschäftigen.
http://www.springerlink.com/content/vw0177u844367638/
http://www.schattauer.de/de/magazine/uebersicht/zeitschriften-a-z/nervenheilkunde/inhalt/archiv/issue/1024.html
http://www.psycontent.com/content/gt3u8w0m24594281/


Solltest Du trotzdem ernsthaft erwägen, Ritalin einzunehmen, würde ich mit Offenen Karten spielen, weil ja Deinen Arbeitskollegen bereits bisher Deine eindrückliche Problematik aufgefallen sein müßte und Du dann sicherlich einen leichteren (oder schwereren) Stand bei ihnen haben wirst.

Wenn Sie aufmerksam lesen, wüsten Sie, dass ich z.Z. erwerbslos bin. Aber Sie haben recht bei meiner letztenTätigkeit ist es aufgefallen und ich wurde auch von meiner Chefin persönlich besorgt darauf angesprochen und mir wurde geraten diesbezüglich aktiv zu werden.


Übrigens: Falls Ritalin hilft, sollte eine BU kein Problem sein - und von der PKV ist mit einer verheimlichten (mutmaßlichen) chronischen Erkrankung ohnedies abzuraten. Das ist Betrug - falls Du dann abhängig von Speed werden solltest, kannste die Entgiftung voll selbst löhnen usw. usf. Kein Honigschlecken.

Den Abschluss einer BU unter Methylphenidate wird es wohl geben, aber unter Ausschluss sämtlicher psychiatrischer Erkrankungen und zu einem teureren Tarif. Ein Freund von mir leidet unter leichtem Heuschnupfen, eine BU war da nur noch unter Ausschluss sämtlicher kardiopulmonaler und autoimmun Krankheiten, bei nur noch einem Versicherer möglich; so ist das leider. Was die PKV betrifft muss eine Erkrankung diagnostiziert sein, und sofern dies nicht erfolgt ist, sind Beschwerden subjektiv und damit ansichtssache.
Was die Medikamentenabhängigkeit betrifft, da ist sicher eine Gefahr (auch wenn ich keinerlei Drogen nehme). Aber wie ich bereits geschrieben hab geht es mir nicht darum das Zeug konsequent zu nehmen; ich möchte nur wissen, ob ich davon zusätzlich profitiere. Ist dies der Fall sehe ich eine Psychiatrische Behandlung mit allen Konsequenzen voll und ganz ein.



Wieso verschreibt Dir das Zeugs nicht einer Deiner "freundlichen kompetenten Kollegen" ? Wenn die wirklich meinen, Du hast das, sollten sie Dir doch unter die Arme greifen, nicht ?

..ganz einfach weil er es als Klinikarzt nicht kann!


Bei Selbstverschreibung bist Du sofort am Radar der Drogenfahndung, weil dann der Verdacht auf Handeltreiben besteht -das meldet schon die erste Apotheke, bei der Du einlösen möchtest.
…Auch hier würde ich gerne wissen woher Sie das wissen, kennen Sie Apotheker, sind sie selber einer oder arbeiten Sie in einem Bereich der damit zu tun hat?
Bzgl. BTM-Verschreibungen schreibt das bfarm feste max. Monatsdosierungen pro Person vor und solange ich diese nicht überschreite (extra Markierung mit dem Buchstaben „A“ ) besteht kein Grund einen Missbrauch anzunehmen.

Wie bitte?????????????????????????

Auf welchem Planeten lebst Du?
Erst in einer Woche ;) und dann hoffentlich nicht allzu lange. Muss jetzt erst einmal wieder Boden unter die Füße bekommen… nicht zuletzt wegen dem Thema hier.

Dann schau dir doch mal das Formular der Bundesopiumstelle zur Anforderung von BTM-Rezepten an...
Habe ich… was spricht dagegen ein freischaffender Arzt zu sein. Kenne genügend die auf Honorarbasis in Ambulanzen, Krankenhäusern und Praxen arbeiten. Ist ja schließlich ein freier Beruf.
Auf dem Formular steht ja auch nur „z.B. in Praxis oder im Krankenhaus“, und wenn du als Honorararzt über eine Ambulanz ein BTM abgeben möchtest, brauchst du auch deine eigenen BTM Rezepte.

…ist halt `ne Modediagnose. Geh mal in eine Spezialambulanz für bipolare Erkrankungen, denn möglicherweise liegt eine solche bei dir vor (macht für Laien ähnliche Erscheinungen).
Mir hat noch vor ein paar Tage ein Psychiaterkollege gesagt, dass die bipolare Erkrankung eine Modediagnose sei ;) leider passt die Symptomatik nicht zur bipolaren Störung. Es liegen zu viele Latenzphasen zu schwache Stimmungsschwankungen und eindeutig keine ausgeprägten manischen oder depressiven Phasen vor. Was meine Stimmungen angeht ist es eher ne normale Zyklotymie

Sorry für den langen POST :-)

Pherenike
10.03.2011, 18:38
Zur Frage mit den BTM-Rezepten gibt es eine ganz klare Aussage:

Jeder Arzt (egal ob niedergelassen, in der Forschung tätig,...) kann BTM-Rezepte beziehen, denn dazu ist nur eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde nötig und das Ausfüllen des Erstanforderungsformular.

Auch ein Klinikarzt kann daher BTM-Rp (nicht Anforderungsscheine) beziehen.

Zur Vorlage in Apotheken würde ich raten neben dem Rezept auch den Arzt- und Personalausweis vorzulegen, dann wird das kein Problem sein.

Ich sehe allerdings nicht so viel Sinn darin, als Erwachsener mit einer Methylphenidattherapie zu beginnen - es ist bereits off-label bei seit der Kindheit weitergeführten Therapie und nicht so erfolgreich.