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FirebirdUSA
21.01.2010, 11:08
Ich hab mir ebenso das Aldi-Programm Steuer zugelegt und die Fragen beantwortet.

Ich hab 2009 insgesamt 4 Monate gearbeitet und bin erstaunt, da mir das Programm ausgerechnet hat, dass ich 7800€ zurück bekommen sollte???
Das kann doch nicht stimmen, an Einkommenssteuer wurden bisher "nur" etwa 3800€ einbehalten.
Sonstige gesetzliche Abzüge sind Solizuschlag, Kirchensteuer, KV, Arbeitslosen-V, Pflege-V - die werden doch nicht erstattet.
Netto Abzüge: VBL-Umlage Arbeitgeber, AG-Zusch Befreiende RV (???), abz. Beitrag BV (wofür steht das?).

Vielen Dank!

1. Wie Hennesey schon gesagt hat ist das Finanzamt VERPFLICHTET euch zu helfen bei der Steuererklärung (hab es selber schon gemacht und keinerlei Probleme gehabt). Also einfach den Ausdruck + alle Belege nehmen und denen Vorlegen. Die gehen es dann mit euch durch und korrigieren auch evtl. Unstimmigkeiten.

2. Also ich habe auch 2009 für 2008 auch Kirchensteuer etc. zurück bekommen, hatte aber auch nur einen Monat gearbeitet. Was man in welchem Umfang zurückbekommt kann ich dir aber auch nicht aus dem Kopf sagen.

Papa Patient
21.01.2010, 18:32
Also Purpurello, eine der wichtigsten Eigenschaften eines mündigen Steuerbürgers ist - cool bleiben , keine hysterischen An- und Ausfälle.
Das Aldi-Programm ist in Ordnung . Entspricht wohl demTAXMAN von LEXWARE. (Kommt aus dem gleichen "Stall"). Da ich so ca. 15-20 Jahre (seit der ersten DOS- Variante) damit arbeite, kann ich es nur wärmstens empfehlen.

Was für Zahlen/Daten gibts du denn ein? Ich hoffe du hast die ausgefüllte Lohnsteuerkarte von deinem Arbeitgeber (Abkürzung = AG) zurückerhalten. Die dort stehenden Zahlen eingeben! (Zahlen/Daten jeder nummerierten Reihe der Lohnsteuerkarte in die entsprechende nummerierte Reihe des Vordrucks der Einkommensteuererklärung bzw. der Maske des Programms eintragen und Ende der Durchsage. Naja, wirst es schon packen.)

Mir scheint, du willst mit deinen monatlichen VERDIENSTABRECHNUGEN die Steuererklärung machen?? Finanzamt will die Lohnsteuerkarte. Und wenn du eine zweite Lohnsteuerkarte hast , wollen sie die auch.

Das Finanzamt will nicht wissen, was du mit irgendeinem Programm ausgerechnet hast. (Die haben ja ihr eigenes...)
Renne bloß nicht mit deinen errechneten Ergebnissen hin, dazu werden die nüscht sagen.
Naja, was die dir unklaren Abkürzungen betrifft, entweder gugeln oder die Lohnabrechnungs-Sachbearbeiterin in deinem Krankenhaus fragen, die wird´s bestimmt wissen .(z.B. RV = Rentenversicherung).

(Aber sowas sollte man eigentlich schon beim Erhalt des ersten Monats-Gehaltsabrechnung klären; ich bin/war da immer sehr wißbegierig. Ich halte es da mit Brecht´s "Lob des Lernens": Lege den Finger auf jeden Posten. Frage, wie kommt er hierher).

Ach so, und abgegeben beim Finanzamt werden nicht die errechneten Ergebnisse des Programms, sondern die ausgefüllten und unterschriebenen (grünen) Vordrucke der Einkommensteuererklärung.

Purpurello
21.01.2010, 19:26
OK, OK, ich geb's zu, ich hatte's mir einfacher vorgestellt. Hab meine Gehaltsabrechnungen einfach genommen und die Spalten ausgefüllt. Ich hab meine Lohnsteuerkarte noch nicht zurück bekommen.
Aber ich glaube ich gehe einfach bei Gelegenheit zum Finanzamt.
Und keine Angst - ich hab keine Minute geglaubt, dass ich 7000+Euro zurück bekomme.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Papa Patient
22.01.2010, 11:27
Für die, die schon einen Blick in die Zukunft wagen wollen:
http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/steuern/9722376-Das-Ende-der-Lohnsteuerkarte.html
Wie das werden soll, weiß der Kukuck...
Angeblich soll dann das Finanzamt unsere Steuererklärungen gleich selbst machen... (und die Steuerberater wohl arbeitslos werden). Seid also glücklich, daß ihr Arzt und nicht Steuerberater geworden seid.
Naja rankommen lassen. Wir werden auch das packen. :-) :-))

synovia
28.01.2010, 21:06
Ich hab da auch mal eine Frage: Ich bin Mitglied in einem Berufsverband. Vor einer Woche wurde mir der Mitgliedsbeitrag für 2008, 2009 und 2010 auf einmal abgebucht (die sind da wohl etwas schludrig, haben seit meiner Anmeldung eine Weile gebraucht, die Beiträge abzubuchen).
Kann ich jetzt den Beitrag von 2009 obwohl erst 2010 bezahlt in der Steuererklärung von 2009 geltend machen oder soll ich dann in der Steuererklärung von 2010 alle drei Jahre, die abgebucht wurden, geltend machen?

Papa Patient
30.01.2010, 08:48
Schwer (für mich) zu sagen.
Also meine Meinung als altgedienter "Steuerbürger" ist, daß Kosten jeweils in der Jahres-Steuererklärung geltend gemacht werden, in der sie angefallen sind. 2010 angefallen, also in der Einkommensteuererklärung 2010 berücksichtigen. Meine Meinung. Die kann aber auch falsch sein.

Berufsverband? Da es ja nun nicht soviele davon für Ärzte gibt, tippe ich mal auf Marburger Bund. Ruf dort an, dort sitzen die Juristen und Steuerrecht gehört meines Wissens zu Jura.

Übrigens brauchst du natürlich noch ´ne Rechnung von deinem Berufsverband.

Beim Berufsverband sind deine in 2010 abgezogenen oder eingenommenen "summierten" Beiträge der 3 Jahre ja auch steuerrechtlich zu verbuchende Zugänge im Jahr 2010.

Variante2 / Plan B: Finanzamt anrufen.

FirebirdUSA
01.02.2010, 08:25
Ich hab da auch mal eine Frage: Ich bin Mitglied in einem Berufsverband. Vor einer Woche wurde mir der Mitgliedsbeitrag für 2008, 2009 und 2010 auf einmal abgebucht (die sind da wohl etwas schludrig, haben seit meiner Anmeldung eine Weile gebraucht, die Beiträge abzubuchen).
Kann ich jetzt den Beitrag von 2009 obwohl erst 2010 bezahlt in der Steuererklärung von 2009 geltend machen oder soll ich dann in der Steuererklärung von 2010 alle drei Jahre, die abgebucht wurden, geltend machen?

Wie schon weiter vorne geschrieben --> Frag dein Finanzamt und dir wird geholfen.

Im Zweifel (oder wenn keine Zeit, Lust, o.ä. nachzufragen) kannst du natürlich auch den Betrag von 2009 einfach auf der Lohnsteuererklärung 2009 angeben, den Beitragsbescheid für 2009 beifügen und schauen was passiert.

Hellequin
07.02.2010, 17:22
Weiß jemand auf Anhieb, auf welches der zahlreichen lustigen Formulare ich die AHB-Befundberichtserstattung und Gutachten eintrage?

lala
08.02.2010, 11:57
In der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) gibt`s unten irgendwo eine Zeile mit zusätzlichen Einkünften/Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit oder so.....da hab ich nur "Honorare aus der und der Tätigkeit" eingetragen und ggf Auflistung beigefügt - gab nie Probleme.

Hellequin
08.02.2010, 12:45
Danke. :-)
Hat jemand Erfahrung damit inwieweit die Kosten für die Approbationsurkunde abrechenbar sind? Ich habs jetzt mal mit angegeben, aber vielleicht mag sich jemand dazu äußern der das bereits hinter sich hat.:-)

FirebirdUSA
08.02.2010, 13:36
In der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) gibt`s unten irgendwo eine Zeile mit zusätzlichen Einkünften/Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit oder so.....da hab ich nur "Honorare aus der und der Tätigkeit" eingetragen und ggf Auflistung beigefügt - gab nie Probleme.

Theoretisch kannst du auch Kosten gegenrechnen, wenn du also für das Gutachten extra zur Klinik gefahren bist (z.B. Urlaubstag oder Frei nach Dienst) kannst du die Kosten für die Fahrstrecke abziehen. In manchen Kliniken muss du auch selbst von dem Geld noch etwas an beteiligte MTAs überweisen, etc. Du musst einfach eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (alle Einnahmen aufflisten, alle Ausgaben auflisten und Einnahmen-Ausgaben als Gewinn angeben) machen und zusammen mit den Belegen mit abgeben.

Approbationsurkunde.. keine Ahnungk, Dissertationskosten gehen aber (Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, etc.)

Evil
08.02.2010, 18:52
Die Approbationsurkunde kannst Du als Werbungskosten absetzen.

Ich kann ein Steuerprogramm wie Taxman oder so nur wärmstens empfehlen!

feylinia
08.02.2010, 19:02
In der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) gibt`s unten irgendwo eine Zeile mit zusätzlichen Einkünften/Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit oder so.....da hab ich nur "Honorare aus der und der Tätigkeit" eingetragen und ggf Auflistung beigefügt - gab nie Probleme.

Sind denn Gutachten nicht selbständige Arbeit? Wegen Anlage N (nichtselbständige Arbeit)?

John Silver
11.02.2010, 17:09
Zumindest als angestellter Arzt aquiriert man Gutachten ja nicht. Die Stelle, die ein Gutachten anfordert, fordert es beim jeweiligen Chefarzt an, und man selbst wird dann vom Chefarzt und somit vom Krankenhaus beauftragt. Deshalb ist das keine selbständige Arbeit.

Papa Patient
12.02.2010, 14:11
@lala FirebirdUSA hat Recht. Du must bei den Honorareinkünften die dir entstandenen Unkosten abziehen,also summiert eine Einnahme-Überschußrechnung erstellen, damit nur der GEWINN versteuert wird. Das Finanzamt wird das nicht mokieren, wenn du die volle Summe der Einnahmen versteuerst und nicht nur den Gewinn. Dadurch wird nämlich die ans FINAmt zu zahlende Steuer höher. Daß der Betrag auf Anlage N aufgeführt werden soll ist mir ein Rätsel, ich glaube eher, hier muß wohl eine Anlage GSE her.

@FirebirdUSA die Approbationskosten, Approbationsurkunde, Dissertationskosten, Prüfungskosten für Dissertation, Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, Porto etc. - sind alles WERBUNGSKOSTEN, denn Werbungskosten sind die Kosten, die der Mensch braucht um die Einküfte, die er versteuern will und soll, auch erhält! Denn - ohne Approbation, keine Knete , ohne Dissertation - ggfls. weniger Knete.

@John Silver Das Finanzamt fragt nicht, ob du das Gutachten selbst gemacht hast oder im Auftrage des Chefarztes. Das Finanzamt will wissen, ob du dafür explizit Geld bekommen hast, also außerhalb deines regulären Salärs/Gehaltes. Wenn dem so sein sollte, daß extra Geld geflossen ist, dann ist das eine nebenberufliche Tätigkeit , deren GEWINN, (also die Differenz von Einnahme minus die bei der Erarbeitung des Gutachtens entstandenen oder verauslagten Kosten) versteuert werden muß. (auf Anlage GSE).
Wenn du also für das Gutachten eine Rechnung mit deinem Namen geschrieben hast und das Geld auf dein Konto gepurzelt ist, dann warst du nebenberuflich tätig.

lala
12.02.2010, 14:22
Natürlich habe ich nur die Gewinne versteuert - bin ja nicht ganz blöd ;-)
In den letzten 7 Jahren ging das (bei verschiedenen Finanzämtern) ohne Probleme mit der Anlage N und ohne große Aufstellung - waren aber auch bisher meist nur Summen von 1000-2000 Euro....

John Silver
12.02.2010, 23:05
@Papa Patient: Die Frage war, ob es selbständige Arbeit war oder nicht, und diese habe ich auch beantwortet. Wer lesen kann... :-))

Papa Patient
13.02.2010, 09:33
@John Silver, also nochmals zum Mitschreiben:
Gutachten sind, wenn sie intern in der Klinik angefordert und angefertigt werden keine "selbständige oder nebenberufliche Tätigkeit" - sofern für den Ersteller kein "Extra-Geld" fließt.
Gutachten, die beispielsweise für die psychiatrische Begutachtung von Patienten von Außen (z.B. durch Richter der Amtsgerichte) angefordert werden, sind nebenberufliche oder selbständige Tätigkeit, die allgemein auch außerhalb der Klinik erfolgt. Für diese nebenberufliche Tätigkeit benötigt man üblicherweise das vorherige Einverständnis des Arbeitsgebers.
Beglichen oder liquidiert wird diese Tätigkeit durch Rechnungsstellung des Gutachtenerstellers gegenüber der Justiz.
Und das Geld fließt auf das Konto des Erstellers.
Das ist dann finanztechnisch gesehen : selbständige oder nebenberufliche Arbeit, die entsprechend versteuert werden muß. :-)) :-)) Ende der Durchsage.

ingakind
02.03.2010, 17:46
Hi,

wie schön zu lesen, dass ich nicht die Einzige bin, die sich so durchkämpft durch den Steuerdschungel.
Ich hab meine Einkommenssteuererklärung für 2009 mit dem WISO-Programm gemacht und da wird man dann auch irgendwann gefragt, ob man in "eine landwirtschaftliche Kasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk" einzahlt und von der gesetzlichen RV-Pflicht befreit ist. Ist bei mir der Fall, habe auch von der Ärzteversorgung (ÄV) HH bzw. Niedersachsen (Arbeitgeberwechsel in 2009) die Bescheinigungnen über den gezahlten Beitrag erhalten. Und die Summe dann im WISO eingetragen. Nun das große ABER:
1. fragt das Programm, ob man die Zahlungen an die ÄV als Nichtarbeitnehmer oder als freiwilligen Beitrag geleistet hat. Ich hab meine Summe dann bei letzterem hin geschrieben und mir dazu folgende Erklärung gebastelt: ich bin ja freiwillig aus der ges. RV ausgetreten, in dem Bewusstsein danach in die ÄV einzuzahlen. Wie seht ihr das?
2. Warum sollte es uns aber nun besser gehen, als anderen Arbeitnehmern, die in die DRV einzahlen und das nicht extra angeben können? Liegt es daran, dass der ÄV-Betrag höher ist als der DRV-Beitrag? Auf den Bescheinigungen steht ja auch explizit drauf, dass man des anrechnen kann laut §10 EstG oder so.
3. WISO hat mir daraufhin eine Rückzahlungssummer genannt die ca. 2000€ über der Summe liegt, die ich wohl bekäme, wenn ich die ÄV-Beiträge nicht angebe.
4. Außerdem ist auf den Bescheinigungen noch aufgeführt, dass, sollte ein Angestelltenverhältnis vorliegen, der Arbeitgeberanteil bereits mit eingerechner wurde. Was soll das nu heißen?:-???

Nach diesem ganzen Stress bin ich dann frohen Mutes zum Finanzamt gefahren und wollte da mal Experten fragen. Leider wussten die das auch nicht so genau:-nix, meinten dann nur: "Ach, tragen Sie das da man ruhig ein. Bearbeiten tut das dann ein Kollege in einer anderen Abteilung, der wird das schon wissen." Sehr beruhigend...

Für weitere Tipps (dann für die Erklärung für 2010) bin ich dankbar.

John Silver
03.03.2010, 11:59
Das ist ein verbreitetes Phänomen. Viele Programme wie beispielsweise das von WISO sind einfach falsch eingerichtet, wenn es um Ärzte geht. Deshalb sind auch die Berechnungen falsch. Diese Programme setzen Deine Rentenabgaben als freiwillig ein und ziehen sie somit von der Steuer ab - da die Einzahlung ins Versorgungswerk aber nicht freiwillig ist, werden diese Beiträge auch nicht von der Steuer abgezogen.