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AnnaTomie
14.05.2010, 16:15
Danke!
Ich hab auch alles um die Zeit eingereicht und die Daten online übermittelt. Naja, die brauchen bei uns vielleicht etwas länger. Solange am Ende der Betrag zurückbezahlt wird, den mir das Steuerprogramm ausgerechnet hat, warte ich noch weitere 4 Wochen ;)

Dr. Hyde
14.05.2010, 17:19
Huhu, lästige Steuererklärung, nur die aussicht auf eine rückzahlung motiviert mich :-)

kann mir einer was zu "versorgungsmehraufwand" bei bereitschaftsdiensten sagen?
irgendwie scheint es das nur bei "auswärtigen" tätigkeiten zu geben, wenn ich also 26h-bereitschaftsdienste im krankenhaus runterreiße, dann hab ich keinen erhöhten versorgungsaufwand? :-nix

lara162
14.05.2010, 17:53
Nein, du sagst es schon richtig. Nur bei Auswärtstätigkeiten, also außerhalb der Klinik.

Talelady
17.06.2010, 20:10
...Viele Programme wie beispielsweise das von WISO sind einfach falsch eingerichtet, wenn es um Ärzte geht. Deshalb sind auch die Berechnungen falsch...
... Hab sogar gut einen Euro mehr wieder bekommen als meine schöne WISO Cd mir ausgerechnet hat (vllt sollen das auch Zinsen sein)...
Heute hatte ich das erste Mal nach dem Studium einen Einkommenssteuerbescheid in der Post: auf den Cent genau der Betrag, den mir WISO Steuer ausgerechnet hatte. :-lesen
Die Urlaubskasse ist gerettet!!!! :-dafür

spooky-kate
06.07.2010, 21:37
Hallo zusammen!

Ich habe mir für diese Woche fest vorgenommen meine erste Steuererklärung zu machen - nur leider bin ich völlig planlos.
Deswegen eine kurze Frage an die Steuerprofis unter Euch:
Bei uns im Krankenhaus werden die polizeilichen Blutabnahmen direkt an uns bezahlt. Also von der Staatsoberkasse direkt auf unser Privatkonto. Muss ich diese Beträge als Einnahmen aus selbständiger Arbeit angeben und wenn ja wo? Wie muss ich diese Beträge dann belegen? Mit Kopien meiner Kontoauszüge? Ich habe der Staatsoberkasse schließlich keine Rechnung ausgestellt... Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Beträge einfach "unter den Tisch fallen lassen" kann, oder doch?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

FirebirdUSA
07.07.2010, 05:44
Hi Spooky-kate, ja diese Einnahmen musst du versteuern. Anlage S (selbstständige Tätigkeit) Zeile 4 oder 10 würde ich verwenden. Dort einfach die Gesamtsumme der Einnahmen eintragen (z.B. auch Gutachten) zusätzlich fügst du ein Blatt bei auf dem du angibst wann du welche Summe bekommen hast und warum. Bekommt ihr keine Abrechnung (Zettel mit wieviel Geld sie dir überweisen und warum) über das Geld? Im Zweifel einfach mal so abgeben, wenn sie die Überweisungen sehen wollen kannst du die auch nachreichen.

Muriel
07.07.2010, 12:51
Lohnsteuerhilfevereine sind klasse :-top haben heute den Bescheid für 2009 bekommen: Auf den Cent genauso wie die Leute dort berechnet haben. Und ohne sie, hätten wir so einiges nicht gewusst und sicherlich deutlich weniger bekommen. Da lohnen sich die 80€ doch sehr, zumal man sie bei der nächsten Erklärung wieder angeben kann :-top

arwen_
07.07.2010, 14:08
Muss man die Überweisungen von Reha-Kliniken für den Reha-Antrag (25,20) auch noch extra angeben?

Danke schonmal.

bauerlein
07.07.2010, 14:25
Lohnsteuerhilfevereine sind klasse :-top haben heute den Bescheid für 2009 bekommen: Auf den Cent genauso wie die Leute dort berechnet haben. Und ohne sie, hätten wir so einiges nicht gewusst und sicherlich deutlich weniger bekommen. Da lohnen sich die 80€ doch sehr, zumal man sie bei der nächsten Erklärung wieder angeben kann :-top


Das kann ich nur so bestätigen!:-dafür :-top

Habs für 2009 auch über den Lohnsteuerhilfeverein gemacht ---und viel mehr Geld zurückbekommen als ich erwartet hatte --zumal ich 2009 nur 5 Monate gearbeitet hatte, da Hex im Frühjahr.

Kann das nur jedem empfehlen! :-topMan spart sich viel Arbeit u es lohnt sich wirklich den Mitgliedsbeitrag zu investieren --holt man locker wieder raus.:-dafür

spooky-kate
08.07.2010, 16:12
Hi Spooky-kate, ja diese Einnahmen musst du versteuern. Anlage S (selbstständige Tätigkeit) Zeile 4 oder 10 würde ich verwenden. Dort einfach die Gesamtsumme der Einnahmen eintragen (z.B. auch Gutachten) zusätzlich fügst du ein Blatt bei auf dem du angibst wann du welche Summe bekommen hast und warum. Bekommt ihr keine Abrechnung (Zettel mit wieviel Geld sie dir überweisen und warum) über das Geld? Im Zweifel einfach mal so abgeben, wenn sie die Überweisungen sehen wollen kannst du die auch nachreichen.

Danke für Deine fixe Antwort, so werd ich's machen. Nein, eine Abrechnung kriegen wir nicht. Wir geben nur unsere Kontodaten beim Untersuchungsbogen der Polizei an und bekommen das Geld direkt aufs Privatkonto überwiesen.


Muss man die Überweisungen von Reha-Kliniken für den Reha-Antrag (25,20) auch noch extra angeben?

Danke schonmal.

Prinzipiell glaube ich schon. Es sind schließlich (noch nicht versteuerte) Einnahmen. Ich geb jetzt einfach alles an. Lieber ein paar Angaben zuviel als irgendwas unterschlagen...

FirebirdUSA
09.07.2010, 09:26
Prinzipiell glaube ich schon. Es sind schließlich (noch nicht versteuerte) Einnahmen. Ich geb jetzt einfach alles an. Lieber ein paar Angaben zuviel als irgendwas unterschlagen...

Ich würde es bei deinen Kosten aber ähnlich handhaben. Lieber zu viel als steuerlich abziehbare Ausgaben angeben als zuwenig, z.B. 20% der Telefonkosten pauschal, Kontoführungsgebühren, Mitgliedsbeitrag DJH u.v.m. bei den Details was geht hilft hier aber wirklich am besten der Lohnsteuerhilfeverein oder ein entsprechendes Softwarepacket (und Kosten für beides lässt sich auch wieder absetzen).

Lakemond
25.09.2010, 15:45
wie beweist man beim FA, dass man zum Vorstellungsgespräch war?

bauerlein
26.09.2010, 11:51
Man bittet die nette :-) Chefsekretärin um eine Bescheinigung,

dass man am xx.xx.xxxx um yy Uhr zum Vorstellungsgespräch (eingeladen) war und KEINE Fahrkosten erstattet wurden.

Dieses Schreiben reicht man dann zusammen mit der Quittung für die Übernachtungskosten / Zugtickets / Angabe der mit dem Auto gefahrenen Kilometer beim Finanzamt ein. :-top

lara162
26.09.2010, 15:41
Ich hab einfach nur meine km aufgelistet und was an Quittungen hatte (Tankbelege, Parkschein o.ä.) beigelegt.

ClooneyGeorge
06.11.2010, 10:39
Hi Leute,

stehe nun auch schon in den Startlöchern für die Steuererklärung 2010 und hoffe ebenfalls, eine ordentliche Rückzahlung zu kriegen (erst im Mai 2010 angefangen).

Habe mir jetzt mal die Programme bei Amazon kurz angeschaut und frage mich, ob es auch reicht sich das WISO-Sparbuch 2010 statt 2011 zu kaufen (schlappe 15 Euro weniger) oder ob es Neuerungen im Steuerrecht gibt so dass ein jährliches Update sinnvoll ist.

Dr. Rock
06.11.2010, 12:29
Hi Leute,

stehe nun auch schon in den Startlöchern für die Steuererklärung 2010 und hoffe ebenfalls, eine ordentliche Rückzahlung zu kriegen (erst im Mai 2010 angefangen).

Habe mir jetzt mal die Programme bei Amazon kurz angeschaut und frage mich, ob es auch reicht sich das WISO-Sparbuch 2010 statt 2011 zu kaufen (schlappe 15 Euro weniger) oder ob es Neuerungen im Steuerrecht gibt so dass ein jährliches Update sinnvoll ist.

Hallo, Schorsch,
m.E. geht das nicht. Üblicherweise wird ja das Ergebnis Deiner Bemühungen ja aus dem Programm heraus online direkt an das Finanzamt übermittelt und würde ja somit als Vorjahres-Erklärung gekennzeichnet. Wenn man es mit dem Programm nur durchführt/berechnet und dann auf selbst auf die korrekten Formulare ausdruckt und dann regulär per Post übersendet, dann setzt das voraus, daß die Position jedes einzelnen Postens auf den Formularen identisch zum Vorjahr ist, wofür ich meine Hand nicht ins Feuer legen würde.

Ich nutze übrigens seit Jahren die SteuerSpar Erklärung von einer Mannheimer Akademischen Arbeitsgemeinschaft und berechne damit die Höhe der Nachzahlung im Voraus fast auf den Euro genau. Man kann ja das Programm im darauffolgenden Jahr als Werbungskosten geltend machen, von daher...

Gruß, Doc Rock

ClooneyGeorge
06.11.2010, 13:22
Danke für die Antwort DocRock,

habe mir schon sowas gedacht, na dann werde ich mir einfach direkt die 2011 Version zulegen.

Dr. Rock
06.11.2010, 13:38
Danke für die Antwort DocRock,

habe mir schon sowas gedacht, na dann werde ich mir einfach direkt die 2011 Version zulegen.


Hi, bitte.

Man kann das Programm übrigens sehr gut bei Amazon Marketplace wieder verkaufen, wenn man fertig ist, dann hat man gleich wieder 50 Prozent refinanziert.

Gruß

lara162
06.11.2010, 18:30
Jetzt schon die Steuererklärung, wann kriegst du denn deinen letzten Abrechnungsschein *staun*

Ich kriege den erst im März/April...

ClooneyGeorge
07.11.2010, 09:30
Jetzt schon die Steuererklärung, wann kriegst du denn deinen letzten Abrechnungsschein *staun*

Ich kriege den erst im März/April...

:-)
Ich stehe im Startloch, wirklich machen kann ich sie noch nicht.
Den letzten Abrechnungsschein für 2010 kriegt man aber doch im Januar oder nicht? (oder werden Dienste bei euch so stark verzögert gezahlt?)