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Evil
03.03.2010, 16:48
Das ist ein verbreitetes Phänomen. Viele Programme wie beispielsweise das von WISO sind einfach falsch eingerichtet, wenn es um Ärzte geht. Deshalb sind auch die Berechnungen falsch. Diese Programme setzen Deine Rentenabgaben als freiwillig ein und ziehen sie somit von der Steuer ab - da die Einzahlung ins Versorgungswerk aber nicht freiwillig ist, werden diese Beiträge auch nicht von der Steuer abgezogen.
Stimmt nicht, sie sind bereits auf der Steuerkarte angegeben.

Wenn Du die nochmal angibst, kann es passieren, daß Du einen bösen Brief vom Finanzamt bekommst, warum Du das denn doppelt angibst :-))

John Silver
03.03.2010, 20:53
Ja, aber viele Programme fragen einen, ob man nun gesetzlich oder freiwillig versichert sei - und wenn man die zweite Möglichkeit wählt, werden die Beiträge bei der Berechnung von der Steuer abgezogen, obwohl's falsch ist.

lara162
04.03.2010, 17:36
Ich habe heute in der Post meine elektronische Lohnsteuerbescheinungung von meinem Arbeitgeber gefunden. Mich wundert, dass an den Punkten 22 + 23 (Arbeitgeber- bzw. nehmeranteil zur gesetzlichen RV/berufsst. Vers.einrichtungen) gar kein Betrag steht. Ich dachte da muss der Arbeitgeber eigentlich ausweisen, was er mir (zur Weiterleitung an das ÄVW) überwiesen hat? Auf den LOhnbescheinugungen steht der Betrag ja schließlich auch immer drauf!

Auch bei Punkt 24 (steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV) ist die Spalte frei, was mir ebenfalls unverstädnlich ist.

Oder muss ich die Spalte selbständig ausfüllen mit der Bestätigung, die ich über meinen Jahresbeitrag von dem ÄVW bekommen habe?

Weiß da einer genaueres?

lara162
04.03.2010, 17:46
Noch ein kleiner Nachtrag:

der Jahresauszug von der ÄV gibt den Betrag an, welcher am bis zum 31.12. eingegangen ist. Seit dem habe ich natrülich die ganzen verspäteten Überstunde und Dienstzahlungen der letzten Monate aus 2009 bekommen, welche mein Arbeitgeber auch in seine 2009 Jahregehaltsrechnung einfließen lässt und somit auf einen anderen Rentenbeitrag kommt. Die Bescheinigung der ÄV zählt dann vor der Steuer sicher nicht, sondern das, was auf meiner Lohnabrechung steht?

Pünktchen
07.03.2010, 13:12
argggg...kann mir vielleicht jemand helfen?

Da ich ja letztes Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt habe, zahle ich nun in ein Zusatzversorgungskasse ein...ich hab jetzt auch das Schripsel bekommen mit den eingezahlten Beiträgen.
Jetzt wollte ich das in meine Steuererklärung einfließen lassen, aber ich weiß nicht wo *grummel* auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen diese Beträge nicht (Zeilen 31/32 sind leer bzw nicht angegeben...warum auch immer!? wäre ja zu einfach gewesen). Auf meinen Monatslohnabrechnungen sind diese schon angegeben.

Also wozu zählen die Beiträge der Zusatzversorgungskasse der "betrieblichen Altersvorsorge"? :-oopss

lara162
07.03.2010, 18:00
Auf der Wiso Cd (wird wo anders wohl ähnlich sein) gibt es unter Versicherungen und Altersvorsorge den Punkt "zusätzliche Altersvorsorgeverträge". Ich denke, das ist es was du suchst.

FirebirdUSA
11.03.2010, 10:14
So, jetzt mal wieder die dumme Frage:

Kann ich die Kosten für meine Steuersoftware 2010 nur für die Steuer 2009 geltend machen (obwohl ich sie 2010 gekauft habe) oder mache ich die dann erst 2010 geltend?

Wenn keiner eine schlaue antwort weiß werde ich sie einfach mal angeben und abwarten was der Sachbearbeiter daraus macht.

lara162
11.03.2010, 18:53
Wenn 2010 erworben kannst du sie 2010 absetzen, also erst in der nächsten Steuererklärung.

hassabasta
02.04.2010, 16:39
Hallo allerseits,

ich sitze momentan mit der WISO CD an meiner ersten Steuererklärung für 2009. Vielleicht kann mir jemand ein paar Fragen beantworten.

1. Ist denn der Beitrag zur Ärztekammer absetzbar, und wenn ja als was? Ich habe den Beitrag für das Jahr 2009 ja erst 2010 gezahlt. Ich nehme an, wenn, dann kann ich ihn auch erst in der Lohnsteuererklärung von 2010 abrechnen?

2. Examen habe ich 2008 gemacht, hatte in dem Jahr aber keine Steuern gezahlt. Ist natürlich ärgerlich, da ja einige Kosten (z.b. Prüfungsliteratur usw.) angefallen sind. Ich nehme mal an, für die Steuererklärung 2009 lässt sich da nichts "übertragen"?

Vielen Dank schon mal im Voraus. Frohe Ostern Euch allen!

LG hassabasta

Käthe, MD
02.04.2010, 17:45
Also ich habe heute meine erste richtige Steuererklärung gemacht (Examen 2008, erste Stelle 2009 angetreten) und habe meine komplette Literatur aus dem Studium sowie diverse andere Ausbildungskosten (Semestergebühren etc.) angegeben, mal schauen was das Finanzamt so sagt! Und selbst wenn ich nur die Hälfte von dem zurück bekomme, was das Programm mir ausgerechnet hat, bin ich immer noch mehr als zurfrieden! :-top

Muriel
02.04.2010, 19:21
Fall nicht darauf rein, dass die meisten Programme mit unserer Rentengeschichte nicht klarkommen und die so deklarieren, als wäre da wer weiß was absetzbar. Das hat bei mir auch zu großer Ernüchterung geführt bei der ersten Steuererklärung bzw. dem nachfolgenden Bescheid ;-)

hassabasta
02.04.2010, 19:24
Sind denn Ausgaben im Studium - wie die von Dir beschriebenen Semestergebühren oder Literatur - überhaupt noch so lange danach absetzbar?

Käthe, MD
03.04.2010, 10:43
Wir werdens ja sehen! In ca. 4-6 Wochen kann ich mehr dazu sagen! :-))

Phillip##
08.04.2010, 21:53
Ich kann euch allen unbedingt eine Software ans Herz legen. Bei der Computer BILD war neulich eine dabei, die war glaube ich von WISO und geht mit einem Schritt für Schritt alles für das Finanzamt durch.

lara162
12.05.2010, 17:36
Ich habe heute meinen Steuerbescheid und pünktlich dazu auch eine dicke Rückzahlung von dem FA auf meinem Konto erhalten. Bei dem was ich alles angegeben habe, war ich mir 100%ig sicher, dass sie mir was streichen. Aber ich glaube, sie haben nicht so genau nachgerechnet und haben mir sehr viel bewilligt. :-))

Hab sogar gut einen Euro mehr wieder bekommen als meine schöne WISO Cd mir ausgerechnet hat (vllt sollen das auch Zinsen sein).

Da hat sich der Aufwand doch mal gelohnt! :-dance

AnnaTomie
12.05.2010, 20:03
nicht schlecht!

darf ich fragen, wann Du den Bescheid eingereicht hast? bei mir sind schon 4 Wochen vergangen...

lara162
13.05.2010, 13:40
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut. Am 07.04., also vor gut 4 Wochen, habe ich die Daten per ELSTER übermittelt und ein paar Tage später noch mal alles samt Belegen per Post hinterher geschickt.

Meine eingereichten Belege habe ich bereits vor ca. 2 Wochen zurück geschickt bekommen.

nlh96
13.05.2010, 18:13
Hi du, was hast du denn alles angegeben bei der Steuerabrechnung? Habe mich mit dem Thema noch nicht so ausführlich beschäftigt, was kann man denn als junger assi, keine kinder, ledig alles absetzen??

lara162
13.05.2010, 18:58
Kauf dir am besten eine Steuer CD, damit ist es recht einfach.
Absetzen kannst du alles "arbeitsnahes" von Arbeitsbekleidung, Wege, Fortbildungen, Bewerbungs- und Umzugskosten (von LKW bis Wohnungsbesichtigungsfahrten über Gardinen usw.), Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen wie Praxisgebühren und Co., Bücher/Zeitschriften, Fachgesellschaftsbeiträge, verschiedene Pauschalen, Arbeitsmaterialien und und und

Ich hab sogar noch Kosten wie Approbationserteilung, Führungszeugniskosten u.ä. aus dem Jahr 2008 angegeben in der Erklärung für 2009.
Es wurde nichts bemäkelt bei mir (ich glaube aber auch nichts richtig geprüft, sonst hätten sie was streichen müssen :-peng) .
Ich hab aber auch feinsäuberlich alle Quittungen mit eingereicht (muss man nicht mehr, man muss sie aber auf nachfrage vorlegen können), daher haben sie es vielleicht nur kurz überflogen und durchgewunken.

FirebirdUSA
14.05.2010, 08:55
Also, mal eine kurze Auflistung (ohne Garantie für Vollständigkeit):

- Fachbücher, Fachzeitschriften
- Beiträge zu Gewerkschaften (MB, HB), Fachgesellschaften
- Kongressbeiträge, Reisekosten von Kongressen (häufig wird ja ein Teil von der Klinik erstattet, häufig ist der steuerlich absetzbare Teil jedoch größer, die Differenz kann man immer noch absetzen)
- Fortbildungskosten (dazu zählt auch Approbationsurkunde, Fahrtkostenpauschale für Treffen mit Doktorvater, Kosten für Kopien, Kosten für Beglaubigungen, Fahrtkostenpauschale zum Rathaus für Kopien, etc.)
- Fahrtkosten zur Arbeit (häufig ein großer Teil)
- Parkgebühren an der Arbeitsstelle (wird wohl z.T. nicht anerkannt, ich hatte noch nie Probleme)
- Versicherungen (Berufshaftpflicht, BU, etc.)

Wie lara162 schon gesagt hat, holt euch eine Steuersoftware die 10-30 Euro lohnen sich fast immer und können ebenfalls abgesetzt werden. Ich bekomme jedesmal eine vierstellige Rückzahlung.