Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen rund um die BU
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Ich habe die beiden Themen, die Du ja auch beide aufgemacht hast, Coronavirus, zusammengeführt und den Titel abgeändert, so dass klar ist, dass einfach alle Frgen zur BU hier herein passen :-)
Relaxometrie
03.12.2009, 11:42
Nein, Versicherungsmathematisch steigen die Beiträge gegen Ende der Laufzeit exponentiell an, da das Risiko eines Schadensfalls für die Versicherung steigt.
Aber auch wenn das Risiko für das Eintreten des Versicherungsfalls mit zunehmender Versicherungsdauer ansteigt, kann man das gesamte Risiko doch von vornherein berechnen und die Beiträge "pseudogleich" machen. Das bedeutet also, daß man zu Beginn der Versicherung anteilsmäßig eher zu viel, am Ende der Vertragslaufzeit eher zu wenig zahlt. Insgesamt gleicht es sich aber aus, und die Beiträge sehen auf dem Papier immer gleich aus. Das gibt es bei der PKV doch als Altersrückstellung (oder wie man das nennt) auch.
Irgendwie sowas hab ich auch, Relaxo, bei meiner BU. Da können zwar auch die Beiträge in einem gewissen Rahmen pro Jahr steigen, aber ich kann dem widersprechen oder so. Ganz genau blick ich da auch nicht durch, weil es mich ehrlich gesagt nicht interessiert und ich da ganz Mäuschen die entsprechenden Briefe dem Gatten rüberschiebe :-blush
Relaxometrie
03.12.2009, 11:52
ich da ganz Mäuschen die entsprechenden Briefe dem Gatten rüberschiebe :-blush
Klingt entspannt :-party (Warum gibt es diesen Smilie nicht mit einer Tasse Kaffee? Ich möchte ja nicht immer mit Alkohol zuprosten ;-)).
Aber auch wenn das Risiko für das Eintreten des Versicherungsfalls mit zunehmender Versicherungsdauer ansteigt, kann man das gesamte Risiko doch von vornherein berechnen und die Beiträge "pseudogleich" machen. Das bedeutet also, daß man zu Beginn der Versicherung anteilsmäßig eher zu viel, am Ende der Vertragslaufzeit eher zu wenig zahlt. Insgesamt gleicht es sich aber aus, und die Beiträge sehen auf dem Papier immer gleich aus. Das gibt es bei der PKV doch als Altersrückstellung (oder wie man das nennt) auch.
Könnte man machen, macht man aber nicht :-keks
Ja, es gibt bei der PKV eine Altersrückstellung, aber trotzdem steigt dein Beitrag auch mit dem Alter.... oder bei dir nicht ?
Relaxometrie
03.12.2009, 12:10
Ich bin nicht in der PKV und habe auch keine BU. Verstehen möchte ich das Thema trotzdem.
Ich dachte, daß Versicherungsbeiträge in BU und PKV zu einem Teil "altersrückstellungsmäßig" im Voraus berechnet werden, und zu einem anderen Teil, der nämlich immer nur mit aktuellen Zahlen kalkulierbar ist, ab und zu angepasst (sprich: erhöht) werden.
Aber jetzt weiß ich, daß das in einer BU nicht so gemacht wird. Das bedeutet also, daß man die Beitragszahlungen, die einem bei Vertragsabschluß vorgelegt werden, mit Vorsicht genießen muß, weil sie im Laufe der Jahre noch sehr stark steigen werden.
Naja, so kann man das auch nicht pauschalisieren.
Ich bin ja kein Experte für Versicherungstheorie (vielleicht findet sich ja noch ein BWLer ;-) ), aber es ist auch bei der BU so, dass diese insgesamt günstiger ist (auch später) wenn Du früher anfängst einzuzahlen. Also gibt es wohl auch eine Art Altersvorzahlung...
Leider habe ich kein Buch zu dem Thema...
Hi!
Hatte jetzt gestern auch mal ein Gespräch bei der DÄV (ich sag nur 2,5 Stunden!!! :-kotz) und bin irgendwie immer noch maximal unschlüssig.
Ich finde ja, dass das ganz gut klingt, v.a. dass die Fachrichtung abgesichert ist und nicht nur das Arzt-sein – aber was die Sache mit dem Koppeln angeht.... :-nix Ich bin da eigentlich hin mit der festen Überzeugung, was Ungekoppeltes zu nehmen, aber jetzt bin ich doch ins Schwanken gekommen. Diese Frau war schon sehr überzeugend, andererseits raten hier ja die meisten eher von ab – d’oh!!!!! Und bis morgen muss ich mich entscheiden...
Ich weiß, das ist hier schon öfters diskutiert worden, aber hat sich denn jemand von euch FÜR die gekoppelte Variante entschieden? Anscheinend kann man das Ganze bei Bedarf relativ leicht auch wieder entkoppeln, hat da wer schon Erfahrungen mit?
Vielen Dank und LG,
juho
surfsmurf
03.12.2009, 13:40
Bis zu welchem Lebensjahr ist es sinnvoll, diese abzuschließen? Meine Maklerin wollte mir die BU bis 67 andrehen, habe das jetzt auf 65 reduziert und überlege, ob nicht 63 noch besser/günstiger ist.
Meine läuft auch bis 65. Die zwei Jahre kann man ja weit im voraus planen, entweder durch Rückstellung, Altersteilzeit, Frühberentung, was auch immer. 63 fände ich persönlich ein bißchen knapp, aber preislich günstiger wäre es auf jeden Fall.
@pottmed: Bist Du Dir sicher, dass die BU-Beiträge im Alter exponentiell steigen? Ich dachte nämlich auch, dass es mit Altersrückstellung funktioniert, wie relaxometrie vermutet hat.
aber hat sich denn jemand von euch FÜR die gekoppelte Variante entschieden?
Ich :-)
Meine läuft auch bis 65. Die zwei Jahre kann man ja weit im voraus planen, entweder durch Rückstellung, Altersteilzeit, Frühberentung, was auch immer. 63 fände ich persönlich ein bißchen knapp, aber preislich günstiger wäre es auf jeden Fall.
@pottmed: Bist Du Dir sicher, dass die BU-Beiträge im Alter exponentiell steigen? Ich dachte nämlich auch, dass es mit Altersrückstellung funktioniert, wie relaxometrie vermutet hat.
Hmm, normalerweise müsste es schon so sein, aber sicher bin ich mir nicht :-blush
Der grundsätzlich höhere Beitrag bei längerer Laufzeit könnte auch ausreichen, schau doch am besten mal in deinen Vertrag und klär uns auf :-dafür
Die Niere
03.12.2009, 15:39
Ich hab auch eine gekoppelte, jedoch nicht das klassische Ärzteversicherungsmodell sondern hab an ein paar Schrauben gedreht bis ich das perfekte Angebot hatte.
gruesse, die niere
Was heißt das genau für Dich? Wie ist es eigentlich in der Schweiz geregelt mit der Absetzbarkeit der verschiedenen Modelle?
Die Niere
03.12.2009, 15:46
Was heißt das genau für Dich? Wie ist es eigentlich in der Schweiz geregelt mit der Absetzbarkeit der verschiedenen Modelle?
...dass ich nicht in das einfache Lebensversicherungsmodell investiere sondern irgendetwas anderes, das ich vor 6 Jahren nach wochenlangem Einlesen in das Thema für sehr intelligent hielt und dementsprechend bei meiner Meinung bleibe ohne zu wissen, wovon ich jetzt genau spreche.
Auf der anderen Seite, versteh ich jetzt nicht genau, was Absetzbarkeit bedeutet?
BTW...wovon du da redest bzgl. widersprechen bei Erhöhnung bezieht sich auf die Erhöhung der Versicherungssumme zum Ausgleich der Inflation. Man kann zwar widersprechen, macht man dies jedoch zu oft hintereinander (ich glaube 2 oder 3 mal), dann entfällt die automatische Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung...ist ein kleiner Trick von den Versicherungsjungs.
gruesse, die niere
Ich meinte mit Absetzbarkeit, dass es in D ja so ist, dass eine BU nur noch dann von der Steuer abzusetzen ist, wenn sie in einem gekoppelten Modell vorliegt, bei dem die Altersvorsorge >50% des Gesamtbetrags ausmacht. Und da wollte ich wissen, ob es in der CH ähnliche Bestimmungen gibt.
Die Niere
03.12.2009, 16:21
Ach so...das ist - wie immer in der CH - anders geregelt. Hier kannst du so etwas wie eine Altersvorsorge komplett von der Steuer absetzen, die sind aber an ganz bestimmte Modelle geknüpft, die es garnicht in Deutschland gibt und der Maximalbetrag liebt bei etwas über 6000 CHF pro Jahr. Die schöpfe ich sowieso schon immer voll aus, so dass ich eigentlich nichts absetzen kann von der BU, aber vielleicht sollte ich mal nachfragen ob es da ein Hintertürchen gibt...aber so viele davon kann es nicht geben bei einer Steuererklärung die auf 4 Seiten passt.
gruesse, die niere
Muriel & Niere, danke für eure Antworten! Oh mann, so langsam wünsch ich mir echt das Studenten-Dasein zurück...
Eigentlich fänd ich’s ja schon schön, von dem eingezahlten Geld später wieder was zu sehen, aber eben habe ich noch mit nem Bekannten meiner Eltern telefoniert, der so halbwegs vom Fach ist, und der hat mir von der Koppelung jetzt auch erst mal wieder abgeraten. *seufz* Naja mal schauen, auch wenn’s ab 01.01. teurer wird, werde ich mich von der Versicherungstante jetzt einfach nicht stressen lassen und werde wohl ums Versicherungen-Abklappern nicht drum rum kommen....
ich hab ebenfalls gekoppelt und mein Paps, Versicherungskaufmann aD, hat mir dazu geraten, auch wenn seine ehemalige Versicherung aufgrund der höheren Beiträge den Zuschlag net bekommen hat ;-)
surfsmurf
03.12.2009, 19:46
Der grundsätzlich höhere Beitrag bei längerer Laufzeit könnte auch ausreichen, schau doch am besten mal in deinen Vertrag und klär uns auf :-dafür
Also, hab nochmal nach geschaut und da steht nix von Steigerung mit Alter. :-nix Theoretisch hat der Versicherer aber noch zwei Möglichkeiten der Beitragserhöhung:
1) Bis zum Brutto-Betrag erhöhen: Im Netto-Betrag (Zahlbetrag) sind ja Anlagegewinne der Versicherung verrechnet, der ist also nicht garantiert.
2) Beitragserhöhung im Rahmen §163 VVG (auf die meine Versicherung allerdings verzichtet).
Ich bin jedenfalls froh, dass ich den ganzen Driss hinter mir bzw. unterschrieben in der Schublade hab.....
DoctorNew
27.05.2010, 03:28
Ich möchte diesen Thread neu ausgraben, da ich mir auch überlegt habe, eine BU abzuschließen. Eine befreundete Versicherungsmaklerin riet mir davon jedoch ab, sofern man als Arzt nicht operativ tätig ist.
Aufgrund dieser Aussage habe ich mir mal ein paar Gedanken zu dem Thema gemacht. Wann ist man eigentlich als Internist, Radiologe, Neurologe o.ä. wirklich berufsunfähig? Eigentlich braucht man zum Ausüben der Tätigkeit doch nur einen klaren Verstand und einen beweglichen Arm. Selbst schwere Verstümmelungen werden einen nicht dauerhaft berufsunfähig machen. Auch fällt mir keine Krankheit ein, die einen berufsunfähig machen könnte, aber man gleichzeitig noch irgendetwas vom Leben mitbekäme. Ich kenne selbst einen niedergelassenen Augenarzt, der trotz Querschnittslähmung ohne Einbußen weiter praktiziert. Wenn ich hingegen dement werde oder wirklich ab dem Hals gelähmt bin, brauche ich eine BU auch nicht mehr wirklich. Dazu kommt, dass traumatische Verletzungen durch Unfälle ja viel günstiger (ca. 100€ p.a.) durch eine Unfallversicherung abgesichert werden können.
Versteht mich nicht falsch, in der Vergangenheit war ich immer davon überzeugt, dass eine BU sinnvoll sei, bei genauerem nachdenken, fällt mir kein Szenario ein, wo ich sie brauchen würde. Dazu kommt ja noch, dass die meisten BU erst nach ewigen Rechtsstreiten wirklich bezahlen.
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