Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hammerEX2010 mündl



Seiten : 1 2 3 4 [5]

seelenkind
28.05.2010, 07:53
@moorhühnchen

danke das macht echt mut

Fiscus
28.05.2010, 16:24
Dass du das für Quatsch hältst, ändert aber nichts an den geltenden Rechtsvorschriften. :-nix

Ja OK, sage mir dann bitte wie dann deine Berufsbezeichnung ist nach abgeschlossenem Medizinstudium noch bevor du die Approbation hast.Würde mih brennend interessieren.

Tigerettes15
28.05.2010, 16:30
Meine Güte, dann wartet halt noch zwei Wochen bis Die Approbation da ist und nennste dich halt dann Arzt.
Ich denke Arzt ist man mit abgeschlossenen Studium -mit Approbation ist man approbierter Arzt, ohne ist man eben nichtapprobierter Arzt.
Früher im AiP war man eben teilapprobierter Arzt. Alles klar?

Moorhühnchen
28.05.2010, 19:25
@moorhühnchen

danke das macht echt mut
So war's auch gedacht! Bloß den Kopf nicht hängenlassen wegen dieses Examens!! Der Arbeitsmarkt spricht eine andere Sprache als einem manche Prüfer glauben lassen möchten. :-)

SuperSonic
28.05.2010, 22:57
Ich denke Arzt ist man mit abgeschlossenen Studium -mit Approbation ist man approbierter Arzt, ohne ist man eben nichtapprobierter Arzt.
Früher im AiP war man eben teilapprobierter Arzt. Alles klar?
Was du denkst, steht auf einem anderen Blatt. Tatsache ist: Es gibt keine nichtapprobierten Ärzte. Wer Arzt sein will, muss approbiert sein! Wenn du schon den Gesetzestexten nicht glauben möchtest, dann vielleicht dem Bundesministerium für Gesundheit?!


Die Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin". Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer als Arzt bzw. Ärztin approbiert ist oder aufgrund einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs befugt ist.
http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/A/Glossarbegriff-Aerzte.html

Damit waren AiPler auch nicht "teilapprobiert", sondern besaßen die vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs.



Ja OK, sage mir dann bitte wie dann deine Berufsbezeichnung ist nach abgeschlossenem Medizinstudium noch bevor du die Approbation hast.Würde mih brennend interessieren.
Steht auf dem Zeugnis über die Ärztliche Prüfung, dass dir ein Titel verliehen wurde? Dass du irgendeinen Beruf ausüben kannst? Nein. Es wird lediglich bescheinigt, dass du das Medizinstudium abgeschlossen hast. Macht dich das zum Arzt? Nein, denn "Arzt" ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die an die Approbation als Arzt gebunden ist. "Mediziner" ist nicht geschützt und nach einem Medizinstudium nun mal die naheliegendste "Berufsbezeichnung" bis zur Approbation als Arzt.


Nach einem Pharmaziestudium ist man auch nicht automatisch Apotheker. "Apotheker" ist im Gegensatz zu "Pharmazeut" eine geschützte Berufsbezeichnung, die an die Approbation als Apotheker gebunden ist.

Tigerettes15
28.05.2010, 23:10
Was du denkst, steht auf einem anderen Blatt. Tatsache ist: Es gibt keine nichtapprobierten Ärzte. Wer Arzt sein will, muss approbiert sein! Wenn du schon den Gesetzestexten nicht glauben möchtest, dann vielleicht dem Bundesministerium für Gesundheit?!

Ich hatte dich doch gar nicht gemeint...wenn du da was in den Gesetzen zu gefunden hast, dann wird das wohl stimmen. Frage mich warum dann immer noch diskutiert wird. Dann ruft halt bei der Ärztkammer und fragt nach, dann kann man sich die Spekulation und Diskussion sparen. Und vielleicht sollte man erstmal sein Studium beenden, vorher braucht man sich darüber eh keine Gedanken machen. Die Approbation bekommt man innerhalb von zwei Wochen nach dem Examen und das ist doch völlig egal wie man sich dann in den 2 Wochen schimpft!

SuperSonic
28.05.2010, 23:41
Und vielleicht sollte man erstmal sein Studium beenden, vorher braucht man sich darüber eh keine Gedanken machen.
Genau, bloß nicht über den Tellerrand gucken. Sonst wird einem eines Tages noch bewusst, wie borniert man die ganze Zeit war, Gott bewahre!

Tigerettes15
28.05.2010, 23:53
Genau, bloß nicht über den Tellerrand gucken. Sonst wird einem eines Tages noch bewusst, wie borniert man die ganze Zeit war, Gott bewahre!

Du kennst mich ja wohl nicht um mich als boniert hinzustellen und über den Tellerrand, habe ich wohl mehr geschaut als viele andere aber das kannst du ja auch nicht wissen.
Ich habe lediglich gesagt, dass du mit deinen Gesetzestexten die Antwort gegeben hast und deswegen verstehen ich warum andere (Fiscus) da jetzt noch weiterdiskutieren. Fühl dich nicht immer gleich angegriffen. So das war meine letzter Text zu diesem Thema! Ist mir zu blöd!

DoFu
28.05.2010, 23:54
Bestanden!

Vielen Dank für die Tipps bzgl. Metastase vs. Abszess.
Konnte es heute anführen, und musste Gott sei Dank nicht zwischen beiden unterscheiden ;-)

sena
29.05.2010, 20:16
Ich habe eine andere frage,

Ich habe letzte Woche mündlich bestanden.Heute eine mitteilung von LPA bekommen.Schriftliche schon bestanden.Mitte Mai schon Urkunde bekommen.
Kriege ich in nächsten Tagen endgültige Urkunde? oder?

paul-pohl
30.05.2010, 11:41
ich glaube du musst mit den Zeugnissen auf das RP und das beglaubigen lassen

sena
30.05.2010, 12:30
ich meine Zeugnis.kommt es in nächsten Tagen per post?