Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH-Urteil zur Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe
mag sein, auf dessen grundlage wird in zukunft aber über ähnliche fälle entschieden.
ferner wird jeder angeklagte, der sich in solch einer situation befindet, wohl solange in berufung gehen, bis er schlussendlich beim BGH ankommt.
und wenn schon niedrigere instanzen ihr urteil nicht an dieses urteil anlehnen, wird es der BGH mit sicherheit tun
Ja und jetzt überlege mal: was wäre denn "in solch einer Situation".
"Solch eine Situation" ist ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten zur Sterbehilfe rät. Das wird so schnell nicht wieder passieren.
Alles andere wäre eine ANALOGE Anwendung des Urteils. Das wiederum kann man VERSUCHEN, ist aber im Rahmen eines Strafrechtsverfahrens nur
E I N
Baustein bei der Beweisführung des Verteidigers.
Es wird also nichts auf "dessen Grundlage" entschieden. Das vorhandene Urteil KANN herangezogen werden im Rahmen eines Verfahrens, aber selbst wenn es wieder beim BGH anhängig ist, heißt es nicht zwingend, dass wieder so entschieden wird und zwar aus folgendem Grund:
Der BGH ist in mehrere Senate eingeteilt. Die Entscheidung hat der 2. Strafsenat gefällt. Die anderen Senate sind aber an diese Entscheidung nicht gebunden.
Nochmal: Urteile des BGH haben KEINERLEI Gesetzeskraft.
Ich habe bereits selbst mehrere Urteile des BGH im Rahmen meiner Arbeit von der Gegenseite abgeschmettert und gegenüber einer höheren Instanz für nicht anwendbar erklärt.
In meinem letzten Leben war ich Jurist, das sollte ich wohl erwähnen. Mit der Medizin geht's jetzt erst los.
Stephan0815
30.06.2010, 22:40
mag sein, auf dessen grundlage wird in zukunft aber über ähnliche fälle entschieden.
ferner wird jeder angeklagte, der sich in solch einer situation befindet, wohl solange in berufung gehen, bis er schlussendlich beim BGH ankommt.
und wenn schon niedrigere instanzen ihr urteil nicht an dieses urteil anlehnen, wird es der BGH mit sicherheit tun
NEIN.
Der deutsche BGH hat mit den US/UK- richtungsweisendenden Urteilen, auf die du hier wohl abstellst, nichts zu tun! Er ist auch nicht an seine eigenen Entscheidungen streng gebunden, zumal er mehrere Kammern unter anderem in Strafsachen hat.
Du gibst eigentlich sogar gerade ein klassisches Beispiel, wie man Urteile missverstehen kann.
Ehemaliger User 05022011
01.07.2010, 10:10
NEIN.
Der deutsche BGH hat mit den US/UK- richtungsweisendenden Urteilen, auf die du hier wohl abstellst, nichts zu tun! Er ist auch nicht an seine eigenen Entscheidungen streng gebunden, zumal er mehrere Kammern unter anderem in Strafsachen hat.
Du gibst eigentlich sogar gerade ein klassisches Beispiel, wie man Urteile missverstehen kann.
Stephan es ist schon ein richtungsweisendes Urteil - für alle die es interessiert hier mal eine wirklich gute Zusammenfassung, was nun entschieden worden ist und welche Bedeutung es im Einzelnen hat von einem der führenden Rechtsverlage in Deutschland
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1277205709.4&Subarea=News&chorid=00954390
Stephan0815
01.07.2010, 10:47
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt - mit "richtungsweisend" meinte ich daß Teevee es dargestellt hat, als wäre das Urteil eventuell Basis nachfolgender juristischer Verfahren.
Das wäre ein Kardinalfehler, da das deutsche Rechtssystem mit dem anglikanischem (wo es sowas nämlich gibt) nicht wirklich viel zu tun hat.
Das Urteil ist natürlich schon richtungsweisend, aber halt nicht in Form von: "Boah, das ist ja völlig ungewöhnlich!"
Sondern eher: "Das war zu erwarten und bestätigt den Kurs!"
Und es ist vor allem nicht der Knüller, als was es gerade von der Presse in der Sommerpause verkauft wird. Bloß weil irgendwo "Grundsatzurteil" steht, heißt nicht, daß auch bombastisch viel mehr als heiße Luft drinsteckt.
Danach siehts zumindest für mich momentan nämlich aus. :-meinung
@Khiri:
Du missverstehst das ganze. Natürlich ist es ein Grundsatzurteil.
Das bedeutet, dass ein solches Urteil bisher nicht gesprochen wurde und herangezogen werden KANN.
De facto ist aber NIEMAND daran gebunden. Unsere Justizministerin selbst scheint zu vergessen, dass BGH-Urteile keinerlei Gesetzeskraft haben.
Aus der Rechtspraxis kann ich dir versichern, dass auch Grundsatzurteile ausgehöhlt werden können - schon dann, wenn ein anderer Senat des BGH eine andere Entscheidung trifft. Aber auch, wenn ein einzelner Anwalt das anders sieht. Ich habe selbst des Öfteren Urteile des BGH angegriffen und abgewehrt.
Von daher: abwarten und Tee trinken.
Das letzte Wort ist in dieser Sache noch LÄNGST nicht gesprochen. In absehbarer Zeit wird sich irgendwann das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Deren Entscheidung, und NUR DEREN ENTSCHEIDUNG, hat dann auch Gesetzeskraft.
Ehemaliger User 05022011
01.07.2010, 13:21
Bloß weil irgendwo "Grundsatzurteil" steht, heißt nicht, daß auch bombastisch viel mehr als heiße Luft drinsteckt.
Danach siehts zumindest für mich momentan nämlich aus. :-meinung
Das sehe nicht nur ich anders Stephan, für Viele ist es schon wichtig, dass jetzt klar ist, auch durch aktives Tun wie z.B. Schlauch durchschneiden kann man den letzten Willen eines Angehörigen erfüllen - eine solche Klarstellung durch ein Bundesgericht ist mehr als heiße Luft !
Aus der Rechtspraxis kann ich dir versichern, dass auch Grundsatzurteile ausgehöhlt werden können ...
ja, ja und auch auch die Rechsprechung kann sich wieder ändern ;-) ist alles drin, nichts ist statisch, aber dennoch entwicklelt sich die Gesellschaft und somit auch deren Rechtswesen selten zurück sondern meistens voran
Das sehe nicht nur ich anders Stephan, für Viele ist es schon wichtig, dass jetzt klar ist, auch durch aktives Tun wie z.B. Schlauch durchschneiden kann man den letzten Willen eines Angehörigen erfüllen - eine solche Klarstellung durch ein Bundesgericht ist mehr als heiße Luft !
LOL.
Du glaubst auf Grund dieses Urteils kann jetzt jeder, der einen Verwandten mit gültiger Patientenverfügung hat und zwangsweise am Leben gehalten wird einfach den Schlauch durchschneiden?
Das ist genau der Trugschluss, dem du unterliegst.
In JEDEM FALLE erwartet jeden, der das selbe macht wie die Familie in dem Fall, ein Strafverfahren. Es KANN dann sein, dass derjenige nicht verurteilt wird auf Grund dieses BGH Urteils. Kann.
Nicht weniger und auch nicht mehr.
Stephan0815
01.07.2010, 19:17
@Khiri: Da haste jetzt etwas missverstanden.
Aber gut, wenns dich näher interessiert und du dich da einlesen willst, warum nicht?
Nur ich klink mich hier an der Stelle aus und muss leider weiterlernen oder mich Dingen, die ich persönlich wichtiger finde, widmen.:-dance
@Khiri: Da haste jetzt etwas missverstanden.
Aber gut, wenns dich näher interessiert und du dich da einlesen willst, warum nicht?
Nur ich klink mich hier an der Stelle aus und muss leider weiterlernen oder mich Dingen, die ich persönlich wichtiger finde, widmen.:-dance
Ich nehm auch n Eis und schließe mich an.
Könnt gerne weiterquasseln, aber ohne mich. Hier hört ja eh keener zu.
Ich nehm auch noch ne Pizza - Stephan, halt mir n Platz frei!
Wegkreuzung
05.07.2010, 23:16
Meines erachtens sollte jeder Arzt selbst entscheiden können ob er bereit dazu ist lebenserhaltende Massnahmen zu unterlassen, im Sinne des Patienten.
Wenn einige damit Probleme haben, gibt es sicher andere die bereit sind Leid zu beenden.
Die Gesetzgebung sollte dies klar regeln, momentan ist es noch immer eine Grauzone.
Aber über sein Leben und das Sterben sollte jeder Mensch frei entscheiden können.
Selbst die Tiermedizin ist gegenüber der Humanmedizin humaner.
Nicht die Gesellschaft muss als Krüppel dahin vergetieren, sondern der Mensch der das Leiden hat.
ich muss ja sagen, wenn ich mir diesen standard-text für die verfügung durchlese, krieg ich ja schon ein wenig gänsehaut
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