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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung im AiP



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Paracelsus
26.02.2003, 19:24
Hallo zusammen !
Bin zwar noch im PJ, lese aber hin und wieder schon Stellenanzeigen zum Thema AiP.
Dabei ist mir aufgefallen, daß kirchliche bzw. gemeinnützige
Kliniken teilweise nach AVR und nicht nach BAT vergüten.
Kennt sich da jemand aus und kann mir mal sagen, welche
Unterschiede es da gibt und was man nach BAT und AVR
jeweils im AiP verdienen würde ? Das wäre echt toll...

Gruß Paracelsus :-)

Vandroiy
27.02.2003, 18:59
Hallo!

Habe vor kurzem etwas dazu gelesen (ich glaube,es war sogar hier im Forum,finde es gerade nicht mehr) und mir die Zahlen mal aufgeschrieben.
Hier sind sie:

AIP-Vergütung ab 1.1.03 lt. Marburger Bund:

1.Jahr 1161,92 EUR
2.Jahr 1323,96 EUR

Ich denke mal,daß die Zahlen stimmen;ist ja nicht gerade viel ;-)
Für mich hoffe ich,daß ich das AIP mal nicht mehr machen muß......

Einen Link hab ich auch noch:
Vergütung (http://www.nlbv.de/inhalt/verguetung/tabellen/tabellenwerke.html)

Die Unterschiede zwischen AVR und BAT kann ich Dir nicht genau sagen,aber die Höhe der Vergütung ist ähnlich.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen!
Grüße,Vandroiy

Älgen
04.03.2003, 21:14
Hej igen !

Etwas vereinfacht könnte man sagen, daß der AVR der kirchliche BAT ist.
Der BAT als "Bundesangestelltentarifvertrag" ist in seiner Form der Tarifvertrag für die Angestellten des Bundes & der Länder & gilt so natürlich nicht für Kirchliche Institutionen, die mit dem Bund & den Ländern nix am Hut haben; letztendlich ist dieser AVR aber im Grunde sowas wie ne Abschrift des BAT mit gewissen Änderungen, so z.B. recht so oft der Vorderung der kirchlichen Häuser, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören (kirchensteuer zu zahlen also, etwas polemisch ausgedrückt ...), was ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber natürlich nicht fordern kann.

Soviel dazu in vereinfachter Form.

Kolja

June
04.03.2003, 21:45
Würde gerne mal wissen, was da die Grundlage ist, daß die kirchlich getragenen Krankenhäuser das von ihren Mitarbeitern verlangen können, bzw Bewerber ablehnen dürfen, die keine oder nicht die richtige Religion haben!
Immerhin ist ein großer Anteil der Krankenhäuser kirchlich finanziert, es ist also kein ganz kleines Problem.
Ein Lehrkrankenhaus von Göttingen verlangt selbst von den PJlern, daß sie evangelisch oder katholisch zu sein haben!
Eine kopfschüttelnde June

Feuerblick
05.03.2003, 17:29
Gibt es solche Forderungen immer noch? Ich kann mich erinnern, daß man vor einigen Jahren bei den Johannitern schräg beäugt wurde, wenn man keiner Kirche angehörte. Das hat sich aber inzwischen gegeben.

Mich würde auch mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage so etwas gemacht wird, denn laut Grundgesetz darf man in diesem Lande doch nicht wegen seines Glaubens diskriminiert werden, oder?

Ein ebenfalls kopfschüttelndes Blickchen
:-???

hiddl
05.03.2003, 18:20
Ich finde ehrlich gesagt, es ist das gute Recht der Kirchen, nur Leute einzustellen, die auch die eigene Philosophie vertreten. Hat mit Diskriminierung in meinen Augen wenig zu tun. Schließlich ist jeder Mitarbeiter ein gewisser Repräsentant seines Arbeitgebers.
Wenn eine Parfumerie ihre Mitarbeiter nach dem Aussehen aussucht, würde ja auch niemand von Diskrimierung sprechen.

Neujahrsrakete
05.03.2003, 19:49
Original geschrieben von June
Immerhin ist ein großer Anteil der Krankenhäuser kirchlich finanziert

Meintest Du "staatlich" finanziert?

Rakete

June
05.03.2003, 20:23
Ich meinte unter kirchlicher Trägerschaft, und damit unter den Regeln, die der jeweilige Träger festlegt.

Neujahrsrakete
05.03.2003, 20:40
http://www.kirchensteuern.de/Texte/Kirchenfinanzierung.htm
ist ein Link zu einer ganz spannenden Tabelle (in der unteren Hälfte des Textes):
Die 29200 Beschäftigten in Krankenhäusern und Heimen des Erzbistums Köln wurden 1993 zu 0% von der Kirchsteuer finanziert.
Mit welchem Recht nehmen sich diese Häuser also die Frechheit heraus, nur Beschäftigte einzustellen, die "in der Kirche" sind?
Wären diese Arbeitsplätze zu 100% durch die Kirchensteuer finanziert, sähe das anders aus. Aber wenn staatliche Gelder eingesetzt werden, sollten auch staatliche Einstellungskriterien gelten.

Rakete

June
05.03.2003, 20:57
@Rakete
Sehe das natürlich erst mal genauso wie du.
Allerdings finde ich auch, daß selbst bei hundertprozentiger Finanzierung durch die Kirchensteuer es reichlich fragwürdig ist, eine derartige Vorauswahl zu treffen!
Ist ein jüdischer, moslemischer oder atheistischer Arzt per se unmoralischer als ein christlicher Arzt? Sind es die Ärzte, die in diesen Krankenhäusern geistlichen Beistand geben sollen?
Und wenn die Religionsangehörigkeit nunmal nichts direkt mit dem Beruf zu tun hat (ich sehe ja schon ein, daß man keinen Moslem als Pfarrer in einer katholischen Kirche einstellen würde! ;-) ), dann sehe ich in dieser Zugangsbegrenzung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz!
Noch krasser finde ich aber, daß selbst PJler auf diese Weise diskriminiert werden! Das Krankenhaus bekommt immerhin vom Staat Geld dafür, PJler auszubilden! Naja, zum Glück ist das nicht überall so, kenne bislang nur das eine Krankenhaus in Rothenburg/Wümme, wo das so gehandhabt wird...
Die June :-music

Neujahrsrakete
05.03.2003, 21:25
Original geschrieben von June
@Rakete
Sehe das natürlich erst mal genauso wie du.
Was heißt hier natürlich????? Das ehrt mich ja ungemein. Bedeutet das, daß Du immer meiner Meinung bist??????
Scherz beiseite:


Original geschrieben von June
Allerdings finde ich auch, daß selbst bei hundertprozentiger Finanzierung durch die Kirchensteuer es reichlich fragwürdig ist, eine derartige Vorauswahl zu treffen!
Ist ein jüdischer, moslemischer oder atheistischer Arzt per se unmoralischer als ein christlicher Arzt?
Bei 100%iger Finanzierung durch christliche Steuerzahler würde ich es einsehen, daß auch 100% "eingetragene" Christen eingestellt werden. Wenn trotzdem, also unter völliger kirchlicher Finanzierung, Angestellte anderer Religionen eingestellt werden würden, wäre es zwar schön, aber nicht so zwingend nötig, wie unter den jetzigen Umständen, nämlich bei hauptsächlich staatlicher Finanzierung.


Original geschrieben von June
Noch krasser finde ich aber, daß selbst PJler auf diese Weise diskriminiert werden! Das Krankenhaus bekommt immerhin vom Staat Geld dafür, PJler auszubilden!
Ich bin vor einigen Jahren aus der Kirche ausgetreten, würde aber wahrscheinlich aus reinem Opportunismus wieder eintreten, wenn ich wegen des Austrittes keine Arbeitsstelle finden würde. Allerdings würde ich es dann an die größte aller Glocken hängen, daß ich nur eingetreten bin, um eine Stelle zu bekommen und nicht, weil ich plötzlich gläubig geworden bin.


Rakete

airmaria
18.03.2003, 11:19
Original geschrieben von Vandroiy
Hallo!

AIP-Vergütung ab 1.1.03 lt. Marburger Bund:

1.Jahr 1161,92 EUR
2.Jahr 1323,96 EUR

Ich denke mal,daß die Zahlen stimmen;ist ja nicht gerade viel ;-)


Dazu kommt noch, was mir bis vor kurzem schon gar nicht mehr bewußt war, daß es im Osten noch weniger ist!

Bei wieviel Prozent sind wir da inzwischen? 90, 95% ?

"Mary" airmaria

Bastian
28.03.2003, 09:20
Man hört ja immer wieder von Kliniken v.a. in Ostdeutschland, die eine übertarifliche Vergütung im AiP anbieten. Man spricht in diesem Zusammenhang von 2 bis 3000 € Brutto. Hat vielleicht jemand davon gehört oder hat sogar persönliche Erfahrungen mit solchen Angeboten? Oder sind das nur Gerüchte?

Gruss

B

Nico
28.03.2003, 10:30
Original geschrieben von June
Würde gerne mal wissen, was da die Grundlage ist, daß die kirchlich getragenen Krankenhäuser das von ihren Mitarbeitern verlangen können, bzw Bewerber ablehnen dürfen, die keine oder nicht die richtige Religion haben!


Ich habe vor dem Studium als MTA in einem katholischen Krankenhaus gearbeitet - ohne dass ich überhaupt in irgendeiner Kirche war und Kirchensteuern gezahlt habe.

Es ging bei der Einstellung auch nicht um den Glauben, sondern um die Einstellung zu Menschen.
Das Klima war dort wirklich gut, da hat der Chefarzt noch die Putzfrau gegrüßt.

Gruß
Nico

June
28.03.2003, 10:34
Ich sage ja gar nicht, daß es überall so ist. Ich weiß ja auch, daß das nicht der Fall ist.
Ich finde es aber vollkommen unverständlich, daß kirchliche Krankenhäuser überhaupt diese Möglichkeit haben. Und in einigen Fällen, wie in dem Beispiel des Lehrkrankenhauses in Rothenburg/Wümme, fordern sie dann eben doch, daß man katholischer oder evangelischer Konfession ist.

*kopfschüttelnd*
June

Nico
28.03.2003, 10:44
dann weiss ich ja jetzt schon, dass ich mich in ROW nicht bewerben brauche - ist nur 30 km weg von mir. ;-)

steht das nicht irgendwo im Grundgesetz, dass man wegen seines Glaubens nicht benachteiligt werden darf? :-(

Nico
28.03.2003, 10:46
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

ClooneyGeorge
28.03.2003, 15:32
Steht´s, aber es gibt sicher eine Fülle von Gesetzen auf die man sich berufen kann um diese "elegant" zu umgehen...
So darf jemand der z.B. ein Geschäft hat sich aussuchen wen er bedient und wen nicht, manche Diskobesitzer geben Anordnungen keine Ausländer reinzulassen und es gibt gar Geschäfte die nur Menschen aus Nicht-Eu-Ländern bedienen, im Osten verdient jemand weniger als im Westen usw....

Gibt aber auch Gegenbeispiele, kirchliche Kindergärten werden auch von nicht-Mitgliedern der jeweiligen Konfession besucht wie auch kirchliche Schulen...

herrderzwerge
09.04.2003, 13:31
:-meinung

@june: Ich bin der Meinung das ein Unternehmen , alsonauch ein Krhs von seinen Mitarbeitern verlangen kann , die eigene sog. Corporate Identity mitzutragen. Bei Krankenhäusern unter kirchlicher Trägerschaft ist dies nun einmal der jeweilige Glaube ( neben anderem) . Insofern ist es schon in Ordnung sich seine Mitarbeiter danach auszusuchen.
Fragwürdig ist dieses Vorgehen , da stimme ich Dir zu, bei PJ, wegen deer staatlichen Finnazierung.

Pünktchen
09.04.2003, 17:52
Original geschrieben von Bastian
Man hört ja immer wieder von Kliniken v.a. in Ostdeutschland, die eine übertarifliche Vergütung im AiP anbieten. Man spricht in diesem Zusammenhang von 2 bis 3000 € Brutto. Hat vielleicht jemand davon gehört oder hat sogar persönliche Erfahrungen mit solchen Angeboten? Oder sind das nur Gerüchte?

Gruss

B

Hi Bastian :-)

ich musste ersteinmal den Link dazu suchen...
Die Helios Kliniken bezahlen übertariflich...schau mal hier (http://www.helios-kliniken.de/pressecenter/press_011124.htm) ...

Klinikshomepage: www.helios-kliniken.de

Gruß
pünktchen :-)