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Grombühlerin
23.08.2011, 11:20
Naja, die PKV rentiert sich für einen jungen Mann viele her, für eine Frau (mit einer pillepalle-OP in der Vergangenheit) ist das nicht mehr sooo ein Schnäppchen.
Und fragt mal Kollegen, die Kinder haben. Die zahlen ganz schöne Summen für den Nachwuchs!

Bei mir war das damals bei der TKK übrigens kein Problem. Ich war 2 Semester ü30 und hatte zum Glück 2 Ablehnungsbescheide, deshalb durfte ich weiter im Studententarif bleiben. Das haben die von sich aus so vorgeschlagen!

Linda.1001
23.08.2011, 11:42
Bei mir war das damals bei der TKK übrigens kein Problem. Ich war 2 Semester ü30 und hatte zum Glück 2 Ablehnungsbescheide, deshalb durfte ich weiter im Studententarif bleiben. Das haben die von sich aus so vorgeschlagen!

Huhu, hast du irgendwie eine Rechtsgrundlage, anhand der du argumentiert hast oder die die TKK dir vllt sogar gesagt hat?

Wäre f. Infos dankbar.

Lg

McDübel
23.08.2011, 12:41
@Linda: § 5 Abs.1 Nr.9 2.HS SGV V ;-) (Ablehnungsbescheide können als Hinderungsgründe zählen)


http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html

Grombühlerin
23.08.2011, 13:22
Huhu, hast du irgendwie eine Rechtsgrundlage, anhand der du argumentiert hast oder die die TKK dir vllt sogar gesagt hat?

Wäre f. Infos dankbar.

Lg

Nee, leider nein. Argumentieren brauchte ich ja gar nicht, da der Vorschlag von denen kam.

Ist aber auch schon ein paar Jahre her :-)

PS: ich fand und finde das mit dem Studententarif gut. Aber generell finde ich meine Kasse zu "großzügig". Ich krieg sooo vielsinnlose Post von denen (blabla-Infos über Babies, Hinweise auf U-Untersuchungen obwohl ich noch nie eine vergessen habe etc.) Manchmal könnten die echt bisschen sparen.

Schlafmützchen
24.08.2011, 22:26
Hallo Linda!
Das war damals die GEK, jetzt Barmer GEK, ob sich da seit der Fussion was geändert hat weiß ich natürlich nicht.
Bei mir lief es wie bei Grombühlerin. Ich erhielt einen Brief in dem Stand, dass ich ab einem bestimmten Datum nicht mehr studentisch versichert sein kann, außer ich erfülle eine der folgenden Vorraussetzungen und die waren dann direkt aufgelistet. Dabei waren eben u.a. FSJ und Wartesemester, die durch ZVS Ablehnungsbescheide belegt werden mussten. An den Rest erinnere ich mich nicht mehr.
Das ganze lief wie gesagt völlig problemlos ab.

bbc69
26.08.2011, 08:17
Übrigens sehen Menschen die bei bei StudienBEGINN über 30 sind wörtwörtlich alt aus was eine erschwingliche studentische Versicherung bei den Gesetzlichen betrifft. Auch wenn sich der späte Eintritt ins Studium durch Kindererziehung/Ausbildung/Dienst/Wasauchimmer und Abitur auf dem 2. Bildungweg ganz fabelhaft begründen lässt.

Ein Hoch auf die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensentwürfe ;-)

Linda.1001
26.08.2011, 10:01
Hallo Linda!
Das war damals die GEK, jetzt Barmer GEK, ob sich da seit der Fussion was geändert hat weiß ich natürlich nicht.
Bei mir lief es wie bei Grombühlerin. Ich erhielt einen Brief in dem Stand, dass ich ab einem bestimmten Datum nicht mehr studentisch versichert sein kann, außer ich erfülle eine der folgenden Vorraussetzungen und die waren dann direkt aufgelistet. Dabei waren eben u.a. FSJ und Wartesemester, die durch ZVS Ablehnungsbescheide belegt werden mussten. An den Rest erinnere ich mich nicht mehr.
Das ganze lief wie gesagt völlig problemlos ab.

Ich bin noch nicht mal versichert und überlege schon wieder zu wechseln - zu ner anderen gesetzlichen Versicherung. Die TKK reibt einem erst die Möglichkeit unter die Nase und wenn man sich dann anmeldet, wird einem das verweigert. Die haben echt Nerven!!!

anfaengerin
12.09.2011, 14:15
Ich stecke in dem gleichen Dilemma. Werde Ende Oktober auch 30 und der "freundliche" Brief von der GKV lag natürlich schon im Briefkasten. Habe auch Abi auf zweiten Bildungsweg gemacht. Bin bei der AOK und auf Nachfrage sagte man mir, dass man da nichts machen kann. Muss dann wohl in den sauren Apfel beissen und erstmal die 146 Euro zahlen. :-(

McDübel
12.09.2011, 17:05
Ich stecke in dem gleichen Dilemma. Werde Ende Oktober auch 30 und der "freundliche" Brief von der GKV lag natürlich schon im Briefkasten. Habe auch Abi auf zweiten Bildungsweg gemacht. Bin bei der AOK und auf Nachfrage sagte man mir, dass man da nichts machen kann. Muss dann wohl in den sauren Apfel beissen und erstmal die 146 Euro zahlen. :-(
Na ja, also man sollte schon Widerspruch einlegen, wenn man bei denen was erreichen möchte. Ist doch klar, dass die erstmal "Nein" sagen. Liste denen mal hübsch deine Zeiten auf, wo du quasi mit dem "2ten Bildungsweg" beschäftigt gewesen bist und wenn du evtl. noch nen Ablehnungsbescheid von der ZVS hast, packste den auch noch mit rein.

Viel Glück :-)

anfaengerin
13.09.2011, 15:49
Danke für den Tipp! Dann werd´ich auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Bis die das entschieden haben, kann man so erstmal etwas Zeit gewinnen. ;-)

McDübel
13.09.2011, 16:34
Danke für den Tipp! Dann werd´ich auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Bis die das entschieden haben, kann man so erstmal etwas Zeit gewinnen. ;-)
Hä?? Bist du nicht die aus dem Ehering-Thread?? Ich meine, hab ich was verpasst oder geht das nicht mehr, das man bei seinem Gatten mitversichert ist bzgl. der KV?

agouti_lilac
23.10.2011, 01:54
So, ich werde im Dezember ebenfalls 30 Jahre alt und der ominöse Brief ist auch schon da. Ich bin bei der AOK versichert und hoffe, dass die mein FSJ und die Wartesemester anerkennen, sonst gibt's Kloppe!

Werde berichten... .

Jemine
24.10.2011, 15:42
*daumendrück*
Ich hoffe, die Barmer ist, wenns dann bei mir soweit ist auch entgegenkommend!
Gott sei Dank hab ich noch immer nen Ordenr mit den ganzen ZVS-Bescheiden... Wollte die schon wegwerfen!

erdbeertoertchen
18.11.2012, 15:03
Kann jemand von euch berichten, ob er Erfolg hatte mit ü 30 weiter studentisch versichert zu sein? wenn ja, mit welchen Argumenten?

nightingale
18.11.2012, 19:19
Hallo,

die BKK pronova hatte mir noch die Jahre bis zum Studienende zugestanden, weil ich begründen konnte, dass ich Ausbildung und gearbeitete Jahre für die Hochschulzulassung auf dem 2. Bildungsweg brauchte.
Bin der Kasse dann auch nach dem Studium treu geblieben :-)

erdbeertoertchen
19.11.2012, 17:10
Leider fallen bei mir die Härtefallkriterien weg, daher wäre es super, wenn sich jemand außern könnte, der auch kein Abi auf den zweiten Bildunsgweg gemacht hat oder FSJ etc.

Schlafmützchen
24.11.2012, 19:29
Die Ablehnungsbescheide der ZVS waren bei mir ausschlaggebend.

erdbeertoertchen
04.02.2013, 18:09
Die Ablehnungsbescheide der ZVS waren bei mir ausschlaggebend.
Meine Krankenkasse war so nett, mich weiter studentisch zu versichern, als Nachweis haben die Ablehnungsbescheide gereicht. Wartezeitler hebt die Ablehnungsbescheide auf, sie sind Geld wert.

Zünder
02.03.2013, 19:35
Ablehnungsbescheide und Zivildienstbescheide eingereicht: Keine Verlängerung der Versicherung. Der Dienst hätte unmittelbar vor dem Studium stattfinden müssen. Scheiss AOK.:-(

Absolute Arrhythmie
05.03.2013, 09:49
Hmm, ich hab mich aber nicht jedes Jahr meiner Wartezeit beworben, dann wirds wahrscheinlich auch eher schwierig, oder was denkt ihr?