berlinDOC
11.04.2011, 10:29
Hinweis Nr. 1 - 3. Tag, Frage A1/B33 - Katzenbiss
Meiner Ansicht nach am ehesten richtige Antwort: (B) – [... beugeseitige operative Revision].
In Kapitel 16.1.1 des Buches „Kurzgefasste Handchirurgie“ [1] beschreibt J. Rudigier die Symptome einer Infektion im Handbereich, die mit den im Fall beschriebenen übereinstimmen. Der Satz „Die Gefährlichkeit solcher Infektionen wird daher oft unterschätzt und eine chirurgische Behandlung erst dann eingeleitet, wenn bereits tiefere Strukturen (vor allem Sehen Knochen) mitbetroffen sind.“ zeigt, dass man diese Situation eher als revisionsbedürftigen Notfall werten sollte denn als einen Befund, bei dem man ein Antibiotikum gibt und die Hand ruhig stellt. Spezifischer betont der Autor in Kapitel 16.3.1, dass man eine operative Entlastung einer Sehnenscheideneiterung nicht hinauszögern sollte. In 16.3.2 wird das Vorgehen bei beugeseitiger Revision (bereits bei Verdacht einer Sehnenscheideninfektion) beschrieben. Im Rahmen dieser Revision – entsprechend Antwort (B) – kann es auch vorkommt, dass sich der Verdacht auf eine Sehenenscheidenphlegmone nicht bestätigt.
Die Gefährlichkeit von Bisswunden im Allgemeinen wird auch an anderer Stelle betont [2]. In einem vielgenutzten Lehrbuch [3] wird nicht spezifisch auf Katzenbisse an der Hand eingegangen – eine Antibiotikatherapie nach Antibiogramm wird empfohlen. Aus diesem Grund mögen vielleicht einige Personen Antwort (A) für richtig halten. Allerdings wird die Problematik der Sehnenscheiden der Hand in der kurzen Ausführung in diesem Lehrbuch außer Acht gelassen; Antwort (B) schließt eine Antibiotikagabe nach / bei Revision keinesfalls aus, während man bei Antwort (A) nicht mehr mit einer operativen Revision rechnen würde.
Zusammengefasst ist gerade bei der Problematik Katzenbiss – Hand – Infektion – Sehnenscheiden die Notwendigkeit einer operativen Revision zu betonen und damit Antwort (B) als richtig zu werten.
Ich zweifele nicht an dieser Lösung, schicke Ihnen diesen Hinweis jedoch, weil auf einer einschlägigen Website von vielen Personen eine andere Antwort favorisiert wird und ich also davon ausgehen muss, dass diesen Personen und vielleicht auch Ihnen eine andere Quelle vorliegt, die zu einer anderen Lösung führen würde.
(1) Rudigier J., Kurzgefasste Handchirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2006, S. 264 ff.
(2) Lippert, H., Praxis der Chirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1998, S. 191
(3) Henne-Bruns, D., Bürig, M., Kremer, B., Duale Reihe – Chirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2008, S. 145
Meiner Ansicht nach am ehesten richtige Antwort: (B) – [... beugeseitige operative Revision].
In Kapitel 16.1.1 des Buches „Kurzgefasste Handchirurgie“ [1] beschreibt J. Rudigier die Symptome einer Infektion im Handbereich, die mit den im Fall beschriebenen übereinstimmen. Der Satz „Die Gefährlichkeit solcher Infektionen wird daher oft unterschätzt und eine chirurgische Behandlung erst dann eingeleitet, wenn bereits tiefere Strukturen (vor allem Sehen Knochen) mitbetroffen sind.“ zeigt, dass man diese Situation eher als revisionsbedürftigen Notfall werten sollte denn als einen Befund, bei dem man ein Antibiotikum gibt und die Hand ruhig stellt. Spezifischer betont der Autor in Kapitel 16.3.1, dass man eine operative Entlastung einer Sehnenscheideneiterung nicht hinauszögern sollte. In 16.3.2 wird das Vorgehen bei beugeseitiger Revision (bereits bei Verdacht einer Sehnenscheideninfektion) beschrieben. Im Rahmen dieser Revision – entsprechend Antwort (B) – kann es auch vorkommt, dass sich der Verdacht auf eine Sehenenscheidenphlegmone nicht bestätigt.
Die Gefährlichkeit von Bisswunden im Allgemeinen wird auch an anderer Stelle betont [2]. In einem vielgenutzten Lehrbuch [3] wird nicht spezifisch auf Katzenbisse an der Hand eingegangen – eine Antibiotikatherapie nach Antibiogramm wird empfohlen. Aus diesem Grund mögen vielleicht einige Personen Antwort (A) für richtig halten. Allerdings wird die Problematik der Sehnenscheiden der Hand in der kurzen Ausführung in diesem Lehrbuch außer Acht gelassen; Antwort (B) schließt eine Antibiotikagabe nach / bei Revision keinesfalls aus, während man bei Antwort (A) nicht mehr mit einer operativen Revision rechnen würde.
Zusammengefasst ist gerade bei der Problematik Katzenbiss – Hand – Infektion – Sehnenscheiden die Notwendigkeit einer operativen Revision zu betonen und damit Antwort (B) als richtig zu werten.
Ich zweifele nicht an dieser Lösung, schicke Ihnen diesen Hinweis jedoch, weil auf einer einschlägigen Website von vielen Personen eine andere Antwort favorisiert wird und ich also davon ausgehen muss, dass diesen Personen und vielleicht auch Ihnen eine andere Quelle vorliegt, die zu einer anderen Lösung führen würde.
(1) Rudigier J., Kurzgefasste Handchirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2006, S. 264 ff.
(2) Lippert, H., Praxis der Chirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1998, S. 191
(3) Henne-Bruns, D., Bürig, M., Kremer, B., Duale Reihe – Chirurgie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2008, S. 145