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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Ist hier jemand Arzt?" -> WER ist überhaupt ein Arzt?



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Muriel
26.06.2011, 18:48
Wahrscheinlich muss man die Gedankengänge seines Chefs nicht immer verstehen;-).
Nee, wohl eher nicht...

Feuerblick
26.06.2011, 18:52
Da sieht man mal wieder, welche Mauscheleien so möglich sind. Vermutlich hatte Cheffe Angst, dass die vielleicht schon länger vakante Stelle ihm demnächst von der Verwaltung gestrichen wird und hat daher einfach mal besetzt...

roger rekless
26.06.2011, 21:12
OK, die anaphylaktische Reaktion hätte ich nicht als Beispiel anführen sollen, denn auch Heilpraktiker dürfen nach Neuraltherapie mit LA im Notfall Adrenalin per Autoinjektor applizieren.

Aber sie dürfen das LA vorher nicht benutzen, oder? Warum sollte man als Heilpraktiker mit LAs rumhantieren dürfen?

WackenDoc
26.06.2011, 21:27
Ich frag mich nur, wie die an das LA ran kommen. Das müsste doch verschreibungspflichtig sein.

@Funkelchen: Glaubst du wirklich? Dann hätte sich ja mal jemand gar nicht so verkehrte Gedanken gemacht.

SuperSonic
26.06.2011, 21:36
Dürfen sie. Procain und Lidocain bis 2 % und ohne Zusätze sind nicht rezeptpflichtig.

roger rekless
26.06.2011, 21:55
D.h. für jeder mann zu erwerben? Heiliger Jesus!

gnuff
26.06.2011, 22:45
D.h. für jeder mann zu erwerben? Heiliger Jesus!

Ja und? Paracetamol und Ibuprofen (und zwanzig Millionen andere Pillen) gibt es ja auch ohne alles...

WackenDoc
27.06.2011, 04:56
Dafür braucht man schon für Diclo 50mg Tabletten nen Rezept oder Arztausweis.

roger rekless
27.06.2011, 07:25
Nur des Verständnisses halber: Also ein Heilpraktiker darf sich Lidocain kaufen und auch injizieren? Das ist doch krank. Oder geht's um irgendwelche topischen Cremes die mit LA versetzt sind?

@gnuff: schon klar, aber mit Paracetamol und Ibuprofen kannst du eher schwer eine akut lebensbedrohliche Situation herbeiführen. Klar, ne Packung Paracetamol is auch nicht gut, aber dann handelt man ja auch explizit entgegen der Dosierungsempfehlungen. Aber Lidocain kann man ja auch trotz guten Willens aus Versehen i.v. injizieren.
Ich erinnere mich mal an einen Bericht indem ein Kosmetiker für die Anbringung von Permanent-Makeup vorher die entsprechenden Stellen mit einem LA infiltrierte. Inoffiziell. Das ging wohl solang gut bis er einem "Patienten" ordentlichen Bolus i.v. reingeschoben hatte, das ganze hatte ziemlich weitreichende Konsequenzen.

konstantin
27.06.2011, 07:31
Ein Großteil der praktizierenden Heilpraktiker setzt im Zusammenhang mit der Neuraltherapie Lokalanästhetika (Procain oder Lidocain) als Heilmittel ein. Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker unter 2.970 befragten Heilpraktikern hat ergeben, dass über 60 % der befragten Heilpraktiker Procain oder Lidocain als Lokalanästhetika im Rahmen der Neuraltherapie angewendet haben. Die geschätzte Anzahl der Procain-Anwendungen betrug danach ca. 71.100 bei Procain und ca. 29.200 bei Lidocain. Die überwiegende Anwendungsform war bei Procain die subcutane, intracutane und intramusculäre Injektion.

Seit dem 01.04.2006 sind Lokalanästhetika wie Procain und Lidocain verschreibungspflichtig. Dies ist auf eine Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln zurückzuführen, die mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage von §48 Abs.2 und 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) erlassen wurde. Durch diese Verordnung wurden Lokalanästhetika zur parentalen Anwendung der Verschreibungspflicht unterstellt. Von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind lediglich Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2% zur intrakutanen Anwendung und zwar ausschließlich an der gesunden Haut.

Siehe hier (http://www.heilpraktikerundrecht.de/).

Salzi19
27.06.2011, 15:31
Also ich fände das gut, wenn ein Zahnarzt das Beherrschen von häufigen Notfällen in der Praxis im Rahmen des Studiums lernen würde und dann auch behandlen düfte. (Vor allem Anaphylaxie- mit den entsprechenden Medis und Hypotonie- da wohl dann die Viggo und Gabe von Flüssigkeit).

Und eben solche Maßnahmen wie Viggolegen bei sonstigen Notfällen (Myokardinfarkt etc.)

Finde für so was mal Platz in nem 50 SWS-Stundenplan, wenn man zusätzlich noch Patientenorganisation hat und Lernen muss...

netfinder
27.06.2011, 16:50
Man faende sicher Platz, wie waers mit ner Abendveranstaltung? ;-)

gnuff
27.06.2011, 18:18
Finde für so was mal Platz in nem 50 SWS-Stundenplan, wenn man zusätzlich noch Patientenorganisation hat und Lernen muss...

Genau, da ist es natürlich besser auf eine vernünftige Notfallausbildung zu verzichten... ist ja auch nicht so wichtig... wählt man halt 112, dann kommt einer zum Totenschein ausstellen, dann stimmt auf jeden Fall die Patientenorganisation... :-top

Coxy-Baby
27.06.2011, 18:28
Ähm und könnte ich mal den Stundenplan mit den 50 SWS sehen oder ist das bei den Zahnis Usus?

Brutus
27.06.2011, 19:21
Nur des Verständnisses halber: Also ein Heilpraktiker darf sich Lidocain kaufen und auch injizieren? Das ist doch krank. Oder geht's um irgendwelche topischen Cremes die mit LA versetzt sind?

@gnuff: schon klar, aber mit Paracetamol und Ibuprofen kannst du eher schwer eine akut lebensbedrohliche Situation herbeiführen. Klar, ne Packung Paracetamol is auch nicht gut, aber dann handelt man ja auch explizit entgegen der Dosierungsempfehlungen. Aber Lidocain kann man ja auch trotz guten Willens aus Versehen i.v. injizieren.

Auch auf Paracetamol oder Ibuprofen kann man allergisch reagieren. Aber es ist schon bekloppt: Ibu 400 kriegste so in der Apotheke, für die 600er brauchste ein Rezept. Die 10er Packung Paracetamol ist frei, die 20er gibt es auf Rezept... Alles so sinnbefreite Regelungen. Aber ich finde es schön, dass der Gesetzgeber sich so viel Sorgen um mich macht. :-)) :-))


Genau, da ist es natürlich besser auf eine vernünftige Notfallausbildung zu verzichten... ist ja auch nicht so wichtig... wählt man halt 112, dann kommt einer zum Totenschein ausstellen, dann stimmt auf jeden Fall die Patientenorganisation... :-top

Böse, böse. Aber soooo wahr. Und die Patientenorganisation erledigt sich so mit der Zeit selbst... :-music :-))

Salzi19
27.06.2011, 20:36
Ähm und könnte ich mal den Stundenplan mit den 50 SWS sehen oder ist das bei den Zahnis Usus?

MOntag: 8-18 Uhr
Dienstag: 9-19 Uhr
Mittwoch: 9-17 Uhr
Donnerstag: 10-19 Uhr
Freitag: 9-15 Uhr

Coxy-Baby
27.06.2011, 21:20
Sehen! Gibts da nen Link zu?

Muriel
27.06.2011, 21:35
Sehen! Gibts da nen Link zu?

http://www.stu-dent.de/index.php?option=com_phocagallery&view=category&id=8&Itemid=37

Feuerblick
27.06.2011, 21:40
Da sind aber schon noch einige schwarze Flecken... :-))

Brutus
27.06.2011, 21:48
Sehen! Gibts da nen Link zu?

Z.B. hier: http://www.uni-duesseldorf.de/MedFak/FsZm/Klinik/6.%20Semester/index.html

Aber sooooo vollgepackt ist das jetzt nicht, da wäre satt Platz zum Beispiel im letzten Semester für einen lebensrettenden Notfallmedizinkurs... Zumindest aber für einen EH-Kurs. Warum soll ein Trucker eben diesen absolvieren, bevor er auf den Bock darf, der Zahnarzt aber darf munter mit Medikamenten spielen und braucht keinerlei notfallmedizinische Grundkenntnisse... :-nix:-nix:-wand