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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfassungsbeschwerde gegen Wartezeit!



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ehemaliger User_29072015
22.09.2011, 15:21
die sollten die wartesemester auf die note anrechnen, meine meinung.

netfinder
22.09.2011, 15:41
Genial, bei 12 WS haben dann alle am Schluss ne 1,0 und dann kann auch nicht jeder studieren...

hulahopp
22.09.2011, 15:49
die sollten die wartesemester auf die note anrechnen, meine meinung.

Wenn du das so meinst, wie ich das verstehe, dass nämlich in der Wartequote die Note pro Wartesemester verbessert wird bis es reicht, dann ist zu bedenken, dass damit die Luft für die schlechten Schnitte sehr dünn würde, weil sich mit jedem neuen Abijahrgang bessere Schnitte vorsetzen dürften. Würde aufgrund des auflaufenden Staus unmittelbar vor der Platzzuteilungsgrenze nicht funktionieren, sodass faktisch wieder eine notenunabhängige Wartezeit dabei herauskäme.

Absolute Arrhythmie
23.09.2011, 10:41
Richtig, wenn man die Note zur Wartezeit mit einrechnet, haben Leute mit nem Abi jenseits von 2,x keine reelle Chance mehr. Klar, das wär dann für Leute super die im guten Zweier-Bereich sind, aber dann beschweren sich die 3,9er Abiturienten, weil sie sich direkt das Medizinstudium abschminken können.
Immer diese blöde Diskussion, et is, wie et ist, wie man hier in Kölle sagt ;)

Autolyse
23.09.2011, 15:20
die sollten die wartesemester auf die note anrechnen, meine meinung.
Da würde ich einer Verfassungsbeschwerde reelle Chancen zutrauen, weil eine stetige Benachteiligung gegenüber den Neuabiturienten einträte und damit die Chance auf die Aufnahme des Studiums der eigenen Wahl stark eingeschränkt würde.

KoelnerMedizin
24.09.2011, 18:53
Das heutige Zulassungsrecht ist ungerecht und unsozial. Es verstößt gegen das Teilhabe-Grundrecht auf freie Berufszulassung und freie Studienfachwahl aus Art.12 Absatz 1 Grundgesetz.


Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Ich bin zwar kein Jurist, aber der Gesetzesverstoß ist mir nicht ganz klar. Es besteht doch die Möglichkeit zum Medizinstudium, man muss nur eben eine lange Wartezeit in Kauf nehmen. In Ausbildungsberufen ist es doch genauso. Wenn ich mich um einen Ausbildungsplatz als Schreiner bewerbe, und ich nur Absagen bekomme, weil ich nicht ausreichend qualifiziert bin, dann ist dies doch auch kein Verfassungsvertoß.

Feuerblick
24.09.2011, 19:09
Mit Schreinern kannste aber als Jurist kein Geld machen...

WackenDoc
24.09.2011, 19:13
Die Idee, die Wartesemester mit der Abinote zu verrechnen, gab es schon mal.
So mussten diejenigen, die nur knapp am NC gescheitert waren, nur kurz warten im Gegensatz zu denen, die schlechtere Schnitte hatten.
Am Ende konnten aber trotzdem alle irgendwann studieren, da es dann mit genug WS dann doch irgendwann gereicht hat.

Fand ich, ehrlich gesagt, fairer als die aktuelle Lösung.

netfinder
24.09.2011, 19:42
Bei der jetzigen Anzahl an Wartenden wuerde diese Regelung dazu führen, dass es 1000e mit ausreichendem Schnitt gaebe, die wieder nicht alle studieren koennen; somit ändert sich da gar nichts...

Autolyse
24.09.2011, 20:14
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Gesetzesverstoß ist mir nicht ganz klar. Es besteht doch die Möglichkeit zum Medizinstudium, man muss nur eben eine lange Wartezeit in Kauf nehmen.[...]
Ich wage zu mutmaßen, dass die Argumentation darauf beruht, dass die Verhältnismäßigkeit bei im Übermaße bestehender Wartezeit nicht mehr gewahrt sein soll. Dabei höhlt die Wartezeit den Grundrechtsschutz insofern aus, als das Recht auf Teilhabe unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Cross
24.09.2011, 21:41
Ich wage zu mutmaßen, dass die Argumentation darauf beruht, dass die Verhältnismäßigkeit bei im Übermaße bestehender Wartezeit nicht mehr gewahrt sein soll. Dabei höhlt die Wartezeit den Grundrechtsschutz insofern aus, als das Recht auf Teilhabe unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Das ist doch egal.
Selbst wenn es die 20% Wartezeitquote nicht geben würde (und Studienplätze nur nach DN und AdH vergeben werden würden) , wäre dies nicht verfassungswidrig!

Dieser Artikel:



Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

ist kein Freibrief!
Ich z.B. darf wegen meiner Rot-Grün Schwäche nicht Busfahrer werden, soll ich nun auch eine Verfassungsbeschwerde einlegen?
Auch kann ein Hauptschüler nicht studieren, und viele Firmen wollen z.B. auch eine mittlere Reife als Minimum für Ausbildungsberufe.
Und für das Medizinstudium braucht man eben eine gute DN, jeder hat seine Zukunft selbst in der Hand...

LotF
24.09.2011, 22:29
Cross,

du hast die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eindeutig nicht verstanden.

Shizr
24.09.2011, 22:36
Selbst wenn es die 20% Wartezeitquote nicht geben würde (und Studienplätze nur nach DN und AdH vergeben werden würden) , wäre dies nicht verfassungswidrig!
Doch, wäre es. Und zwar absolut eindeutig.

Ich hab zwei Begriffe für dich.
Numerus-clausus-Urteil (1972, BVerfGE 33, 303)
Apothekenurteil (1958, BVerfGE 7, 377 ff)
'nuff said.


Dein "Vergleich" mit Hauptschülern, die nicht studieren dürfen / Rot-Grün-Blindheit bei Busfahrern ist ja wohl nicht dein Ernst, oder?

Rico
24.09.2011, 22:41
Die Idee, die Wartesemester mit der Abinote zu verrechnen, gab es schon mal.
So mussten diejenigen, die nur knapp am NC gescheitert waren, nur kurz warten im Gegensatz zu denen, die schlechtere Schnitte hatten.
Am Ende konnten aber trotzdem alle irgendwann studieren, da es dann mit genug WS dann doch irgendwann gereicht hat.

Fand ich, ehrlich gesagt, fairer als die aktuelle Lösung.So ein System gab es meines Wissens nach nie. :-nix
Wann soll das gewesen sein?

Ist ja schon in zahlreichen Threads hier vorgerechnet worden wieso das nicht funktioniert (massive Benachteiligung der 3,x Abis, die sich in den ersten Jahren auf der Warteliste rückwärts (!!) bewegen, weil mehr bessere Neuabiturienten sich vor ihnen einreihen als oben abgeschöpft werden; unter'm Strich stetige steigende NCs (rein rechnerisch auch <1,0 und sogar <0,0!! da sich jedes Semester die Noten der Bewerber automatisch verbessern und zwar von allen 40k Bewerbern, aber nur 10k Bewerber werden aus der Wartepyramide abgeschöpft, und noch viele weitere Gründe...).

Lae-fu
24.09.2011, 22:44
ist kein Freibrief!
Ich z.B. darf wegen meiner Rot-Grün Schwäche nicht Busfahrer werden, soll ich nun auch eine Verfassungsbeschwerde einlegen?
Auch kann ein Hauptschüler nicht studieren, und viele Firmen wollen z.B. auch eine mittlere Reife als Minimum für Ausbildungsberufe.
Und für das Medizinstudium braucht man eben eine gute DN, jeder hat seine Zukunft selbst in der Hand...[/quote]

Also der Vergleich hinkt ja wohl. Wenn man mit Rot-grün Schwäche nicht Bus fahren darf ok, aber jeder Haupt- oder Realschüler hat die Möglichkeit den benötigten Abschluss zu erwerben, auch wenn er möglicherweise mal schlechte Noten hatte, weil er nicht früh genug die Kurve bekommen hat oder aus anderen Gründen. Und, dass eine reele Möglichkeit gegeben sein muss auch trotz vergeigtem DN das studieren zu können, was man möchte (naja, ob eine DN von z.B. 2,5 vergeigt ist...), versteht sich ja wohl.
Wenn ich höre, dass man seine Zukunft selbst in der Hand hat, dann kann ich da nur zustimmen, aber es muss auch die Möglichkeit dazu gegeben sein. Es gibt genügend Leute die erst nach der Schule die Kraft haben, auch durch die plötzliche Notwendigkeit, die Dinge in die Hand zu nehmen.
Mit 18 müssen einfach noch alle Wege offen stehen oder sollen etwa nur noch diejenigen Fächer mit hohen NCs studieren dürfen, die das Glück hatten genügend Förderung oder eine frühe Zielstrebigkeit ihr Eigen zu nennen?

Die Frage ist, wann die Grenze des Wartesemestersammelns erreicht ist.
Ich glaube, dass es schon helfen würde, dass man sich künftig immer wieder bewerben muss (also durchgehend), um Wartesemester zu sammeln, das würde den Berg erheblich reduzieren, da kurzentschlossene dadurch wegfallen würden, welche ja glaube ich auch am ehesten das Studium schmeißen. Bei allen anderen, welche sich Semester auf Semester neu bewerben und die von Anfang an zielstrebig zum Studium wollten, ist die Motivation ja höher.

WackenDoc
25.09.2011, 09:57
@Rico: Damals als ich `96 mein Abi gemacht hab, gab es so eine Regelung noch.

Ein Teil kam über die Abi-Bestenquote rein.
Ein Teil über eine Mischung aus Abi-Note und Wartezeit.
Ein Teil über das Ergebnis des Medizinertestes.
Und ich glaub ein geringer Teil über direkte Auswahl durch die Hochschule.

Dass es damit auch nicht mehr Plätze gab, ist mir schon klar. Aber mit dieser Regelung hatten Abiturienten, die einen guten Schnitt hatten, aber den NC nicht geschafft hatten noch ne Chance ohne viele WS rein zu kommen. Je schlechter der Schnitt, um so länger die Wartezeit.
Ab nem bestimmten Schnitt, war aber auch der nicht mehr ausschlaggebend, sondern nur noch die Wartezeit.

jijichu
25.09.2011, 10:53
@Rico: Damals als ich `96 mein Abi gemacht hab, gab es so eine Regelung noch.

Ein Teil kam über die Abi-Bestenquote rein.
Ein Teil über eine Mischung aus Abi-Note und Wartezeit.
Ein Teil über das Ergebnis des Medizinertestes.
Und ich glaub ein geringer Teil über direkte Auswahl durch die Hochschule.

Dass es damit auch nicht mehr Plätze gab, ist mir schon klar. Aber mit dieser Regelung hatten Abiturienten, die einen guten Schnitt hatten, aber den NC nicht geschafft hatten noch ne Chance ohne viele WS rein zu kommen. Je schlechter der Schnitt, um so länger die Wartezeit.
Ab nem bestimmten Schnitt, war aber auch der nicht mehr ausschlaggebend, sondern nur noch die Wartezeit.

Daran erinnere ich mich auch noch :) Ich glaube wurde '98 oder '99 abgeschafft.

EzRyder
25.09.2011, 11:00
Völlig lächerliche Diskussion. Den Frust der Wartenden kann ich gut nachvollziehen die Verfassungsklage ist aber weltfremd.
Man kann das ganze auch mal von der anderen Seite des Knotens sehen: Wieso bekommt der denn auch nen Studienplatz obwohl ich mich in der Schule total reingehängt habe? Und schon wieder eine Ungerechtigkeit. Ich empfehle mal Hans Kelsen "was ist Gerechtigkeit" zu lesen.
Außerdem: Das deutsche universitäre Bildungsbauwerk ist so was von unelitär wie selten woanders. Wenn ich mir angucke was so an ungarischen Tieffliegern und auf anderen verschlungenen Wegen zum Studienplatz gekommenen rumkrebst liegt es auf der Hand, dass es für die in der Prima zu kurz gekommenen noch genug Schlupflöcher gibt. Sich irgendwie durchbeißen und Probleme lösen gehört eben auch zum Reifeprozess im(oder in dem Falle vor) dem Studium. Mit verrückten Verfassungsklagen lernt man überhaupt nix.

Melina93
25.09.2011, 11:02
ist kein Freibrief!
Ich z.B. darf wegen meiner Rot-Grün Schwäche nicht Busfahrer werden, soll ich nun auch eine Verfassungsbeschwerde einlegen?
Auch kann ein Hauptschüler nicht studieren, und viele Firmen wollen z.B. auch eine mittlere Reife als Minimum für Ausbildungsberufe.
Und für das Medizinstudium braucht man eben eine gute DN, jeder hat seine Zukunft selbst in der Hand...[/QUOTE]


Ich verstehe nicht, warum du dich so aufregst. Die allgemeine Hochschulreife sagt doch aus, dass man für jedes Studium geeignet ist und jedes Studium beginnen darf. Wenn du den Hautp-oder Realschulabschluss hast, dann halt nicht.
Ich gebe dir recht, dass man für seine DN zu 98% selbst verantwortlich ist. Dennoch muss man auch ein wenig Glück haben bsp. bezüglich Lehrern oder allgemein der Fächerwahl. Denn die ist bsp. in Bayern ja nahezu vorgegeben. Nicht jeder kann 1,0 schaffen.
Außerdem finde ich es in diesem Kontext doch mehr als paradox, dass ausgerechnet du dich aufregst. Als du deinen Platz in Jena hattest, ist dir doch auch mal spontan eingefallen, dass du etwas anderes machen möchtest. Damit hast du jemanden anderem die Chance für die Vorauswahl in Jena genommen, der es vll mehr gewollt hätte. Ich finde deine Entscheidung keineswegs falsch oder sonst was. Aber ich glaube, du kannst dich in diejenigen, die Jahre lang auf ihr Traumstudium warten, einfach nicht hineinversetzen.

Qin
25.09.2011, 16:21
Völlig lächerliche Diskussion. Den Frust der Wartenden kann ich gut nachvollziehen die Verfassungsklage ist aber weltfremd.
Man kann das ganze auch mal von der anderen Seite des Knotens sehen: Wieso bekommt der denn auch nen Studienplatz obwohl ich mich in der Schule total reingehängt habe? Und schon wieder eine Ungerechtigkeit. Ich empfehle mal Hans Kelsen "was ist Gerechtigkeit" zu lesen.

Sehe ich auch so.
Bei der Zulassung für Medizin (oder sonst ein zulassungsbeschränkter Studiengang) wird immer irgendeine Gruppe "enttäuscht" aber das ist doch selbstverständlich...? :-nix