Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstattungsfähige Privatmedis->Erstattung GKV für Ärzte
kartoffelbrei
07.03.2014, 08:50
So, gerade von der TK zurückgerufen worden. Nachdem wir kurz aneinander vorbeigeredet haben, weil der Herr nicht wusste, dass man auch ohne Facharzt schon Arzt ist, bekam ich folgende Info: Ich darf mir selbst Medikamente verschreiben, die in meinen Fachbereich (Anästhesie) fallen. Ich hab natürlich gleich losgelegt von wegen "Anästhesie, so ein breiiiiiiites Feld" und er meinte nur jaja, es würde mir ja wohl vor allem um akute Sachen wie Antibiotika usw. gehen, ich würde halt keine Krebsmedikamente oder Hautcremes (fand ich eine witzige Kombination... :D )erstattet bekommen. Ich soll jetzt eine unbeglaubigte Kopie von meinem Arzausweis in die Geschäftsstelle schicken, damit die das eintragen können, und mir dann immer selbst ein Rezept schreiben und das in der Apotheke abstempeln lassen. Einen Beleg, ob ich tatsächlich im genannten Fachbereich tätig bin, wollte er nicht. Ich hatte das Gefühl, dass diese Regel tatsächlich mehr den Sinn hat, dass ich nicht versuche, mich eigenmächtig mit Antiepileptika etc. zu behandeln... ;)
Fazit: Die 0800-Hotline hat keine Ahnung, lieber sich direkt an die Geschäftsstelle wenden, dann geht's auch! (Sogar ohne das Schreiben von mainzer, danke nochmal dafür!)
schön, dass es klappt! geht doch...siehste :-)
Bei mir auch TK.
Ich war nicht so hartnäckig und hatte mich mit der einfachen Aussage "geht nicht" abfertigen lassen. Mal sehen, ob ich mich nochmal bemühe.
LG
kartoffelbrei
07.03.2014, 15:44
schön, dass es klappt! geht doch...siehste :-)
Jaaaaaaa, freu mich voll! :love::love:
nachdem sooo viele nachgefragt haben, lade ich hier einfach mal mein bewilligungsschreiben hoch...
nachdem das internet sowas von öffentlich ist, habe ich mir erlaubt meinen namen und (zugegebenermaßen meine nicht mehr aktuelle) adresse aus dem dokument zu entfernen...
wer etwas damit anfangen kann, benutze es bitte :-)
viel erfolg.
ehem-user-02-08-2021-1033
08.03.2014, 20:52
Einen Beleg, ob ich tatsächlich im genannten Fachbereich tätig bin, wollte er nicht. Ich hatte das Gefühl, dass diese Regel tatsächlich mehr den Sinn hat, dass ich nicht versuche, mich eigenmächtig mit Antiepileptika etc. zu behandeln... ;)
Das geht deine Krankenkasse gelinde gesagt einen Dreck an.
Die Approbation ermächtigt dich zur Ausübung der Heilkunde. Punkt.
Egal in welchem Fachbereich!
Aber noch eine Anmerkung zum Thema:
Ich hatte mich wegen Erstattung etc. auch schonmal mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und muss sagen, dass ich es nie genutzt habe.
Warum?
Es gibt eine nette alternative für Klinikärzte: Personalverkauf der Krankenhausapotheke.
Falls es das bei euch gibt, kannst du dir die Kostenerstattung bei den meisten Medikamenten sparen.
Da kommste im Personalverkauf billiger und unbürokratischer weg. :-)
Das geht deine Krankenkasse gelinde gesagt einen Dreck an.
Die Approbation ermächtigt dich zur Ausübung der Heilkunde. Punkt.
Egal in welchem Fachbereich!
Aber noch eine Anmerkung zum Thema:
Ich hatte mich wegen Erstattung etc. auch schonmal mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und muss sagen, dass ich es nie genutzt habe.
Warum?
Es gibt eine nette alternative für Klinikärzte: Personalverkauf der Krankenhausapotheke.
Falls es das bei euch gibt, kannst du dir die Kostenerstattung bei den meisten Medikamenten sparen.
Da kommste im Personalverkauf billiger und unbürokratischer weg. :-)
was zu bedenken ist: oftmals ist der personalverkauf der krankenhausapotheke auf nicht-verschreibungspflichtige medikamente limitiert...ausnahmen bildet ofmals "die pille"....und rein theoretisch müsste man in der jahressteuererklärung den "geldwerten vorteil" angeben :-P
ehem-user-02-08-2021-1033
09.03.2014, 07:34
was zu bedenken ist: oftmals ist der personalverkauf der krankenhausapotheke auf nicht-verschreibungspflichtige medikamente limitiert...und rein theoretisch müsste man in der jahressteuererklärung den "geldwerten vorteil" angeben :-P
Kommt auf die Klinik an. Manchenorts gibt es alles. :-)
Die steuerrechtliche Betrachtung ist so, dass es hierfür einen Freibetrag von 44 Euro im Monat gibt, wenn man es ganz genau nehmen möchte.
Kommt auf die Klinik an. Manchenorts gibt es alles. :-)
Die steuerrechtliche Betrachtung ist so, dass es hierfür einen Freibetrag von 44 Euro im Monat gibt, wenn man es ganz genau nehmen möchte.
ach krass...das ist ja mal gut zu wissen...haste fix mal n beleg/link dafür?
ehem-user-02-08-2021-1033
09.03.2014, 08:54
Für die 44 Euro:
http://www.lohn-info.de/sachbezuege.html#bagatellgrenze
ggf. gilt auch die Grenze für den Rabattfreibetrag von jährlich 1.080 Euro:
http://www.lohn-info.de/sachbezuege.html#rabattfreibetrag
Aber hier würde ich raten einen Steuerberater zu fragen. :-)
(bzw. meine Kosten für Medikamente sind deutlich niedriger. ;-) )
merci
wieder was gelernt in sachen steuer...
...wenn du mir jetzt noch erklärst ob eigenes auto oder leasing besser ist... ;-)..hätt ich die eierlegende wollmilchsau und bräucht keinen steuerberater mehr...
(mainzer: Leasing ist ja wohl nie besser als Privatperson)
Gibt es außer TK und Barmer eigentlich noch andere KKs die so verfahren?
(mainzer: Leasing ist ja wohl nie besser als Privatperson)Außer mit eigener Praxis, wenn man das Auto geschäftlich - z.B. Hausbesuche - braucht. Die Leasingrate ist als Betriebskosten dann besser absetzbar als die Anschaffungskosten für einen PKW. Sagt zumindest der Steuerberater meiner Schwiegermutter.
Wie sieht es eigentlich mit der Erstattung bei der PKV aus?
Reicht da ein Privatrezept "Ad usum proprium" mit Beleg für eine Erstattung? Habe geglaubt gelesen zu haben dass auch bei der PKV der Arzt eine Kassenzulassung haben muss.
Verhandlungssache? Vll kann ein PKV-Versicherter Kollege/in mal seine Erfahrung schildern ;)
FirebirdUSA
26.04.2014, 07:17
Wie sieht es eigentlich mit der Erstattung bei der PKV aus?
Reicht da ein Privatrezept "Ad usum proprium" mit Beleg für eine Erstattung? Habe geglaubt gelesen zu haben dass auch bei der PKV der Arzt eine Kassenzulassung haben muss.
Verhandlungssache? Vll kann ein PKV-Versicherter Kollege/in mal seine Erfahrung schildern ;)
Du brauchst keine Kassenzulassung musst aber niedergelassen sein. Insofern scheidet eine Erstattung durch die PKV in der Regel aus. Wenn sie es doch tun dann auf Kulanz. (siehe auch Link (https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/privatrezept.pdf)Seite 3).
Lakemond
26.04.2014, 08:19
@Firebird in diesem Link geht es aber nicht um die Erstattung für die Medikamente, sondern Erstattung für die ärztliche Leistung nach GOÄ
Wenn ich für meine Familie Medis kaufe, zeige ich einfach meinen Arztausweis in der Apotheke. Dann schreibe ich auf der Belegrückseite die Diagnose und Name des Patienten. Die Kosten werden mir immer erstattet und zwar nicht aus Kulanz
vanilleeis
26.04.2014, 09:41
Nix niedergelassen. Zumindest nicht bei uns. Privatrezepte werde sowohl bei meiner Familie (Vollprivat), als auch bei meiner privaten Zusatzversicherung anstandslos bezahlt
Nix niedergelassen. Zumindest nicht bei uns. Privatrezepte werde sowohl bei meiner Familie (Vollprivat), als auch bei meiner privaten Zusatzversicherung anstandslos bezahlt
die an dich selbst ausgestellten?
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