Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stillen im PJ
Gruebelwolke
18.03.2014, 21:22
Danke!!!
ja, bin auch nicht so ein "DekoStudent" :)
Bin immer gewillt, viel zu machen, zu helfen und zu lernen. freue mich schon aufs PJ. Erstmal Examen jetzt.
Brutus, darf ich mal fragen, ob du ein Kind hast? Nur interessehalber.
Darfst Du, nöö, ich habe keine, mal abgesehen von einem 15mon. Neffen, den ich regelmäßig bespaße, und der deutlich länger als 6 Monate gestillt wurde. :-)
@hiddl: ja, genau. Deshalb fordern ja viele Ärztinnen eine Lockerung. Ich hätte auch kein Problem mit Nachtdiensten in meiner Situation. Obwohl ich nachts noch stille. Wenn ich das weiß, kann ich das vorbereiten. Deswegen muss ich eigentlich noch längst nicht abstillen. Verstehe das auch nicht. Ist natürlich anders wenn das Kind noch kleiner ist oder ganz viel stillt.
Gruebelwolke, leider sind wir nicht bei Wünsch Dir was, sonder bei So isses! Es gibt das MuSchG, und wenn Du angibst, dass Du noch stillst, dann ist es halt so. Ist wie bei dem Aktionspotential, Hopp oder Topp! Entweder ganz oder gar nicht. Nochmal: lies Dir den Link von Muriel durch. Da ist keine "Kann aber trotzdem" drin. Selbst wenn Du selbst meinst, dass Du es machen kannst und willst, Du darfst es nicht!
@Fr. Pelz: ich denke nicht, dass man grundsätzlich als Arzt abstillen muss wenn man arbeiten will.
Das Gesetz macht es halt extrem schwer. Theoretisch ist es nicht so ein Problem. Muss man auch differziert betrachten- es gibt ja noch andere Bereiche außer OP und Anästhesie/Chirurgie. Denke auch, die Stillpausen sind nicht das Problem. Es sind wohl die Dienste, die verboten werden, obwohl es eigentlich möglich wäre und viele das sicher auch nicht ablehnen würden.
Sag mal, liest und verstehst Du auch die Links, die man Dir postet? Das Gesetz ist nicht schwer, sondern recht simpel und eindeutig! Wenn schwanger und/oder stillend, dann gilt das MuSchG OHNE Ausnahme! Ob Du etwas nicht ablehnen würdest ist schlichtweg uninteressant! Du darfst es nicht!
Und komisch das im klinischen Alltag eben doch die Pj ler schwanger auf der Chirurgie sind- die machen sich nämlich anders nützlich als Haken zu halten (Wow da lernt man ja auch mega viel bei für die Assistenzarztzeit wenn man z.B. Psychiatrie machen will). Sie machen die Aufnhamen, schreiben die Briefe etc. was viele andere kollegen gern abgeben.
So, Frau Grübelwolke, sie waren ja im OP während Ihres Tertials, dann erzählen Sie doch mal, wie Sie die Leistenhernie nach Shouldice operieren würden. Auf welchen Strukturen müssen Sie achten? Was wollen Sie da doppeln? Ach, Sie waren nie im OP? Hmmm. Komisch...
Fragen?
Und es gibt die Anästhesistinnen im OP, die stillen oder schwanger sind.
Liebe Gruebelwolke.
Wenn eine Anästhesieassistentin, die 5 Jahre WB bis zum FA hat, sagt, dass sie schwanger ist, dann ist es für den einteilenden OA ein Leichtes, sie für reine TIVA-Narkosen einzuteilen. Bei grob 2000 Narkosen bis zum FA macht es wohl nix aus, für die Zeit bis zum Mutterschutz TIVA zu machen. Nur was hat das mit dem PJ zu tun? Die Schwangere Anästhesistin darf weder in den AWR, noch in den Knochensaal, noch darf sie Kindernarkosen machen, noch Regionalanästhesien stechen, ZVK / Arterien legen, Notfallmedizin betreiben, etc. etc. etc. Alles das sind Sachen, die Du im PJ sehen / lernen sollst. Also erzähl mir nicht, dass man ja sooooo viel machen kann im PJ ohne dass man mit dem MuSchG konfrontiert wird...
Ich habe auch etliche PN s bekommen, z.B. von Müttern, die sich gar nicht trauen hier zu posten, weil sie nicht gleich nieder gemacht werden wollen. Dadurch habe ich erfahren, dass es gar nicht so schwer zu vereinen ist, wie ich nach diesem thread hier erst gedacht habe. Gerade im PJ kann man so viel absprechen. Innere sollte kein problem sein, Chirurgie mache ich eh nur 8 Wochen, 8 Wochen vom tertial gehe ich in ein klinisch theoretisches fach- ich wusste ja, dass noch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich stille. Und die 8 Wochen in der Chirurgie, muss ich nicht zwangsweise in den OP. Mein Wahltertial in Gyn mache ich zum Schluss, weil da die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, das ich nicht mehr stille und mir dieses Tertial besonders wichtig ist. Ich hab mir also Gedanken gemacht und mit Hilfe vieler Meinungen hier erweitert.
Weißt Du, welcher Post mir in diesm Fred am besten gefallen hat? Der von Frau Pelz! Ich finde es phantastisch, dass Sie mittlerweile sehr realistisch mit Ihrer Schwangerschaft und den Konsequenzen daraus umgeht! :-top
Und ich muss gestehen, dass ich noch vor ein paar Monaten noch ganz anders gedacht habe, und mir sie NIE als Mama hätte vorstellen können. Eher hätte ich die in einer Burn-Out Station gesehen. Umso mehr freue ich mich, dass sie mittlerweile so schreibt wie sie schreibt! Und das finde ich großartig! Man muss ganz einfach einsehen, dass einige Dinge einfach nicht gehen, wenn man schwanger ist oder stillen will! Und von daher finde ich es ganz toll, wenn man dann für sich auch Prioritäten setzt!
Nur muss man das auch selbst begreifen und akzeptieren! Nur, wenn ich mir durchlese, was Du schreibst, dann willst Du entweder Dich selbst, oder den Betriebsarzt, oder Euch beide verar$chen. Zu der Prüfung Chirurgie habe ich ja schon was geschrieben, aber das wirst Du ja auch wieder so lesen, wie Du willst. Ob Dir die Fähigkeiten, die Du im PJ erlernst, im späteren Assistentenleben weiterhelfen, sei mal dahingestellt. Ich meine ja, aber wenn Du als fertige Assistentin die PJler zum Viggolegen holen willst, weil Du nicht weißt wie, oder der OA alle Nähte alleine machen soll, weil Du noch nie geknotetet / genäht hast, bzw. eine Kopfplatzwunde versorgt, .... naja, lassen wir das...
Gut das du nicht mein Arbeitgeber bist. Und gut, das kein Arbeitgeber in deutschland Mütter zwingen kann abzustillen. Wahrscheinlich hast du auch was gegen die ganzen schwangeren Frauen in Kliniken???
Nochmal: Liest Du wirklich mit Verstand, was man hier schreibt? Mittlerweile glaube ich das nicht mehr. Ich habe doch ganz deutlich geschrieben, dass ich mitnichten etwas gegen Schwangere und Stillende habe. Weil es eine überschaubare Zeit ist. Ich habe sehr wohl was gegen Leute, die zwar das Eine (wieder arbeiten wollen) haben wollen, aber Bitte / Danke ohne die unangenehmen Seiten der Arbeit. Und es gibt die Möglichkeiten, dass man eben durch Elternzeit und Mutterschutz länger zu Hause bleiben kann. Wenn ich das nicht will, sondern wieder arbeiten gehen will, dann bitte aber auch ganz oder gar nicht.
Und dafür muss ich nicht Dein AG sein! Ganz im Gegenteil. Dann wäre es mir Schei$$egal, ob Du stillst oder nicht. Denn ich muss ja nicht Deine Arbeit, die liegen bleibt, Deine Dienste, die nicht besetzt werden, übernehmen.
Aber ICH als Dein Kollege, der würde schon angefressen reagieren, wenn Du nach der Zeit des Mutterschutzes, aus was für Gründen auch immer, sofort wieder arbeiten kommen willst, aber Bitte / Danke für eine unbestimmte Zeit eben keine Dienste, Überstunden und überhaupt machen willst!
Und was ist nun auf deiner Station? 4 Schwanger, 2 im Mutterschutz- und geht auch irgendwie oder? Oder willst du es verbeiten schwanger zu werden? Was ist denn am Resultat anders, wenn 4 schwanger sind oder 4 stillen?
Nochmal: LESEN! Die Schwangeren kommen nach dem Mutterschutz und der Elternzeit wieder! Und arbeiten auch wieder normal mit. Da ist niemand dabei, die meint, sie müsse nach MuSchG das Recht in Anspruch nehmen, 2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre weiterzustillen. Das ist das Andere. Man weiß, es ist eine überschaubare Zeit, in der man mehr Arbeit hat, als vorher. Nur, wenn es dann halt auf einmal von 4 (!) Damen heitß: Ällebätsch! Wir stillen jetzt mal einfach 4 Jahre weiter, dann hast Du nicht 1,5 Jahre 8-10 Dienste / Monat gemacht, sondern auf einmal werden daraus mehrere Jahre. Und DAS ist das Problem, was ICH damit habe. Der Verwaltung ist das Schei$$egal, Hauptsache, irgendein Idiot macht die Dienste...
Brutus,
du schreibst, dass man als schwangere Anästhesistin keine ZVK/Arterien legen darf. Weiterhin ist bekannt, dass spitze Gegenstände und z.B. BE oder Flexülen legen verboten sind.
Da die TIVA intravenös ist wird ein Zugang benötigt. Wer legt diesen Zugang? Kommt der OA rein oder macht das die Schwester? Wie wird diese Hürde praktisch angegangen?
Relevant für den Katalog dürften die venösen Zugänge wahrscheinlich nicht sein, da sie vom Schwierigkeitsgrad nicht an einen ZVK oder eine Arterie rankommen und die TIVA/Narkose gezählt wird.
Sebastian1
19.03.2014, 01:03
Ich weiss, das es in anderen Häusern mit TIVA und Co.gehandhabt wird. Bei uns allerdings sitzen schwangere Kolleginnen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes in der Sprechstunde. Und zwar nur noch dort, weil der ag die Auffassung vertritt, in allen anderen Bereichen eine 100%Einhaltung des Muschug nicht garantieren zu können. (Unbekannt infektiöse Patienten, Notfälle etc., von der intensiv mal ganz zu schweigen).
Das ist sehr konsequent, kommt allerdings auch nicht immer gut an bei den Kolleginnen (ich wäre von der Aussicht auf mehrere Monate Prämed auch nicht angetan...).
Zum Rest der Diskussion schreibe ich hier lieber nichts mehr, sonst würde sich jemand auf die Füße getreten fühlen..
Brutus,
du schreibst, dass man als schwangere Anästhesistin keine ZVK/Arterien legen darf. Weiterhin ist bekannt, dass spitze Gegenstände und z.B. BE oder Flexülen legen verboten sind.
Da die TIVA intravenös ist wird ein Zugang benötigt. Wer legt diesen Zugang? Kommt der OA rein oder macht das die Schwester? Wie wird diese Hürde praktisch angegangen?
Relevant für den Katalog dürften die venösen Zugänge wahrscheinlich nicht sein, da sie vom Schwierigkeitsgrad nicht an einen ZVK oder eine Arterie rankommen und die TIVA/Narkose gezählt wird.
Bei uns werden venöse Zugänge eigentlich grundsätzlich von der Pflege gelegt, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ja, Zugang legt halt Pflege, Kollege aus dem Nachbarsaal, AWR, wer auch immer.
Ich hätte übrigens auch keinen Bock auf 6-7 Monate Prämedikation!
Zum Rest der Diskussion schreibe ich hier lieber nichts mehr, sonst würde sich jemand auf die Füße getreten fühlen..
Ach komm, Du weißt doch, dass ich das vertragen kann. :-))
Gruebelwolke
19.03.2014, 09:54
Brutus, ich finde deine Art und Weise nicht schön im Moment.
Egal
Hier noch ein paar Links zu Ärztinnen im Mutterschutz, die für mehr Eigenverantwortlichkeit kämpfen. Zum Beispiel eine Anästhesistin (OA) die erst 1 Woche vor Entbindung die Schwangerschaft bekannt gibt und erst dann in den Mutterschutz geht.
http://www.bda.de/aktuelles/AI_Maerz2014-Mutterschutz.pdf
http://www.dggg.de/mutterschutzrichtlinien-erschweren-die-weiterbildung-von-aerztinnen/
Im übrigen ist es mir NICHT verboten die Tätigkeiten im PJ auszuführen. ich habe dazu ein Zitat weiter oben für mein Bundesland von der öffentlichen Seite gepostet. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Studenten im Pflichtpraktikum. So viel zum richtigen Lesen. Ob das nun gut oder schlecht ist, dass das Gesetz da nicht gilt, steht auf einem anderen Blatt.
Für den Rest- ich war beim Betriebsarzt vorhin- alles kein Problem. Wurden sogar Stillpausen angeboten, die ich gar nicht brauche. Die Ärztin nannte mir etliche Beispiele, wie das an der Uniklinik und Kliniken im Stadtgebiet gehandhabt wird und dass das kein Problem ist. Man hat gerade was Narkosen angeht wohl neue Erkenntnisse. Und PJ ist schon gar kein Problem.
Achso und mündliche Prüfung Chirurgie ohne im OP gewesen zu sein- ist ja wohl total daneben. Ich habe im Studium schon mehrfach die Möglichkeit gehabt im Op zu assistieren. Ich bin ja nicht dauerschwanger oder stillend. Und man hat ja nicht nur das PJ, sondern auch Famulaturen, Unterricht am Krankenbett, Pflegepraktikum...ich habe mich da immer engagiert und viel mitbekommen und mitgemacht. Als ob man so eine Prüfungsfrage nicht auch so beantworten könnte. Kann ich auch einfach aus nem guten buch lernen, schau mir noch paar Videos dazu an und nehme meine praktischen Erfahrungen aus dem Studium. Ich bin sicher, das reicht um die Prüfung zu bestehen. Und kein Patient würde bei der Behandlung versterben, weil ich nicht 8 Wochen Pflichtpraktikum im OP gemacht habe. Ich möchte kein Chirurg werden. Ich habe eine Freundin, die hat PJ auf der Neurochirugie gemacht- schwanger. Jetzt ist sie in Elternzeit und das Kind inzwischen in Betreuung. Sie macht freiwillig noch Op Praktikum auf der Station, weil sie das so spannend findet. Ist doch super. Wo ein Wille, da ein Weg.
Absolute Arrhythmie
19.03.2014, 09:56
Brutus, ich finde deine Art und Weise nicht schön im Moment.
Lol, das sagt genau die Richtige :-))
Brutus, ich finde deine Art und Weise nicht schön im Moment.
Musst Du ja nicht. Allerdings finde ich es bedenklich, dass Du mich nicht magst, weil ich für Dich unbequeme Fakten poste.
Egal
Hier noch ein paar Links zu Ärztinnen im Mutterschutz, die für mehr Eigenverantwortlichkeit kämpfen. Zum Beispiel eine Anästhesistin (OA) die erst 1 Woche vor Entbindung die Schwangerschaft bekannt gibt und erst dann in den Mutterschutz geht.
http://www.bda.de/aktuelles/AI_Maerz2014-Mutterschutz.pdf
http://www.dggg.de/mutterschutzrichtlinien-erschweren-die-weiterbildung-von-aerztinnen/
Aha. Und weil EINE Anästhesistin gegen das Gesetz verstößt und ihre Schwangerschaft nicht anzeigt, ist das dann in Ordnung. Ahh ja. Ganz ehrlich? Wenn ich deren OLA oder Chef wäre, dann hätte SIE sicherlich noch ein sportliches Gespräch vor sich. Dat geht nämlich mal gar nicht. Denn dreimal darfst Du raten, wer der "Böse" ist, wenn eben doch irgendwas mit dem Kind passiert. Und dann versuch mal, da wieder rauszukommen. Klar wird die Schwangere da auch eine Schuld mitbekommen, aber danach wird dann doch wieder gefragt, warum man denn nicht gemerkt hat, dass da jemand Schwangeres unbemerkt bis zur Niederkunft in den OP gehen konnte.
Im übrigen ist es mir NICHT verboten die Tätigkeiten im PJ auszuführen. ich habe dazu ein Zitat weiter oben für mein Bundesland von der öffentlichen Seite gepostet. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Studenten im Pflichtpraktikum. So viel zum richtigen Lesen. Ob das nun gut oder schlecht ist, dass das Gesetz da nicht gilt, steht auf einem anderen Blatt.
Nochmal: was Du Dir da zurechtbiegst, von mir aus auch mit Hilfe des Betriebsmediziners, ist nicht ausschlaggebend. Selbst wenn das MuSchG nicht für PJler gilt (ist das im Übrigen wirklich so konkret im Gesetz drin, oder ist das auch nur eine Auslegungsgeschichte?), die AG, die Uni und die LKH haben eine Fürsorgepflicht, und die gilt auch für Praktikanten, PJ, Schwesternschüler/innen, etc. Und die werden dann analog zum MuSchG behandelt. Alles Andere wäre der Supergau für die Institutionen. Stell Dir doch nur mal vor, die lassen die Hochschwangere weiterhin in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, Dienste machen, etc., und dann passiert was. Angenommen eine Nadelstichverletzung, noch nicht mal am Patienten, sondern beim Entsorgen von irgendeinem harmlosen Gegenstand in eine kontaminierte Kanüle gegriffen. DAS wäre der harmlose Fall. Schlimmer noch, wenn es im Dienst, Nachts beim Legen einer Viggo oder sonstigen Tätigkeiten AM Patienten passiert. Und lass dann da noch irgendwas Infektiöses im Spiel sein. Ohohoh. In der Haut desjenigen, der da gesagt hat, das MuSchG gilt nicht für die o.g. Personen, möchte ich dann definitiv nicht stecken!
Für den Rest- ich war beim Betriebsarzt vorhin- alles kein Problem. Wurden sogar Stillpausen angeboten, die ich gar nicht brauche. Die Ärztin nannte mir etliche Beispiele, wie das an der Uniklinik und Kliniken im Stadtgebiet gehandhabt wird und dass das kein Problem ist. Man hat gerade was Narkosen angeht wohl neue Erkenntnisse. Und PJ ist schon gar kein Problem.
Grübelwolke, ohne Dir jetzt zu Nahe treten zu wollen. Glaubst Du wirklich, dass soetwas interessiert, wenn da jemand sagt, das sei alles kein Problem, die Klinik macht das so, die nächste so... Wenn denn irgendwann mal was passiert, DANN kommen die Anwälte ins Spiel und DANN wird gesagt: Hömma, im Gesetz steht das so und so. Und was IHR da gemacht habt, geht gar nicht!
Und zu den neuen Erkenntnissen in der Anästhsie... so neu sind die nicht. Die Bereiche, die ich oben genannt habe, sind einfach für Schwangere TABU! Da kannst Du noch soviel erklären, dass ja die Systeme immer dichter werden, immer mehr TIVA gefahren werden, etc. pp., es bleibt dabei: das Undichte im System ist und bleibt der Patient. Und wenn Du 8 Stunden vor einem dichten Narkosegerät sitzt, und bei der Ausleitung nimmst Du einen ordentlich Zug Narkosegase vom Patienten, der dich herzhaft anhustet oder anatmet, dann bringt Dir das dichteste Gerät nix. Im AWR atmen dann ALLE Patienten langsam ihre Restkonzentrationen ab. Aber kein Thema, machen ja alle so!
Achso und mündliche Prüfung Chirurgie ohne im OP gewesen zu sein- ist ja wohl total daneben. Ich habe im Studium schon mehrfach die Möglichkeit gehabt im Op zu assistieren. Ich bin ja nicht dauerschwanger oder stillend. Und man hat ja nicht nur das PJ, sondern auch Famulaturen, Unterricht am Krankenbett, Pflegepraktikum...ich habe mich da immer engagiert und viel mitbekommen und mitgemacht. Als ob man so eine Prüfungsfrage nicht auch so beantworten könnte. Kann ich auch einfach aus nem guten buch lernen, schau mir noch paar Videos dazu an und nehme meine praktischen Erfahrungen aus dem Studium. Ich bin sicher, das reicht um die Prüfung zu bestehen.
Es geht nicht darum, ob Du aus Büchern lernen kannst. Wie oft siehst Du den Chef noch mal auf Station? Lass mich kurz überlegen. 1/Woche? Wie oft kannst Du ihn da fragen, was das da für eine Struktur ist? Wie oft erzählt Dir der Prof. auf der Station wie häufig das Zweitkarzinom im GIT vorkommt, während Du nicht im OP bei ihm Haken hälst, sondern im Arztzimmer KG anordnest?
Ach so. Wer prüft nochmal? Doch nicht der Chef, der die meiste Zeit im OP steht und dort die Studenten kennenlernt? Nee, der doch nicht...
Und kein Patient würde bei der Behandlung versterben, weil ich nicht 8 Wochen Pflichtpraktikum im OP gemacht habe. Ich möchte kein Chirurg werden. Ich habe eine Freundin, die hat PJ auf der Neurochirugie gemacht- schwanger. Jetzt ist sie in Elternzeit und das Kind inzwischen in Betreuung. Sie macht freiwillig noch Op Praktikum auf der Station, weil sie das so spannend findet. Ist doch super. Wo ein Wille, da ein Weg.
Weißt Du was. Mach doch einfach wie Du meinst. Aber versuch doch bitte wenigstens, Dir nicht einzureden, nur weil Du es jetzt so machst, sei es richtig und für ALLE richtig. Denn eins sollte klar sein. Dein Beispiel kann kein allgemeingültiges Beispiel sein, wie es überall sein sollte.
Pflichtpraktika im Studium und "nicht geltendes" Mutterschutzgesetz:
Bei uns an der Uni sind Schwangere und Stillende vom Chemie- und Physikpraktikum (teilweise*) ausgeschlossen. Das sind Pflichtpraktika.
Teilweise: in Physik bei Versuchen mit radioaktiven Stoffen
Grübelwolke, du kannst auch in der Schwangerschaft oder während der Stillzeit rauchen und trinken. Das ist dir überlassen. Es gibt sicher Mütter, die es so machen. Aber ob das deinem Kind gut tut ist die andere Frage. Such doch nicht ständig nach Ausflüchten, sondern denk an das Kindeswohl. Ausnahmen hier, andere Ärztinnen dort. Unwichtig!
Du bringst keine Einwände, du bringst nur Vorwände. Einwände kann man behandeln. Und deine Vorwände wurden hier wie Einwände behandelt und widerlegt. Gegen Vorwände kann man aber nicht ankommen, da sie nicht rational sind.
wischmopp
19.03.2014, 11:42
Hey Leute!
Völlig unabhängig vom Inhalt dieser Diskussion würde ich mir wünschen, dass ein bisschen Rücksicht darauf genommen wird, dass Gruebelwolke in weniger als 3 Wochen Examen hat!
Ich weiss, es zwingt sie niemand, immer wieder zu antworten, sie möchte jedoch verständlicherweise wohl einiges nicht einfach so unkommentiert stehen lassen.
Mein Vorschlag: Der Diskussion 2. Teil ab dem 11.4.14?
Gruebelwolke, viel Erfolg noch beim Lernen !
Christoph_A
19.03.2014, 11:56
Und was soll das bringen@ Wischmob: Soll Brutus jetzt alles an unsauber zusammengeschusterten Kommentaren unkommentiert lassen aus Rücksicht auf das besondere Befinden einer Userin? Was ist das bitte für ein Verständnis von Diskussionskultur? Diese Diskussion dreht sich zugegebenermassen im Kreis, aber das liegt nicht an der seite, die Fakten liefert, sondern an der anderen, die lediglich in einem Rückzugsgefecht ihre eigene Meinung vehement gegen alle objektiven fakten verteidigen will.
Das ist schlechter Stil und sollte weder im real life noch in einem Internetforum einfach so hingenommen werden, Stex hin oder her.
Rein interessehalber: wenn inzwischen für Patientinnen erlaubt ist, direkt nach der OP wieder zu stillen, warum dürfen dann stillende Anästhesistinnen nicht in den OP? Liegt das an der Kumulation? Dass man nicht zwischen den OPs abpumpen sollte, kann ich mir vorstellen, aber was rein medizinisch dagegen spricht, am Abend nach einem normalen Arbeitstag sein Baby oder Kleinkind zu stillen, würde mich mal interessieren (reine Interessenfrage, ich bin nicht in der Anästhesie).
Auch von mir alles Gute fürs Examen, Gruebelwolke!
LG
Ally
wischmopp
19.03.2014, 12:07
Und was soll das bringen@ Wischmob: Soll Brutus jetzt alles an unsauber zusammengeschusterten Kommentaren unkommentiert lassen aus Rücksicht auf das besondere Befinden einer Userin?
Mein Vorschlag war nicht, dass Brutus nichts mehr kommentieren soll, sondern dass die Diskussion vertagt wird.
Und ja, das mit der Rücksicht war so gemeint, wenn auch nicht speziell auf Brutus bezogen.
Christoph_A
19.03.2014, 12:24
Naja, wenn Du das so siehst, ich nicht. Im richtigen Berufsleben kriegt man auch nix geschenkt und wer nicht mit Druck umzugehen lernt, wird später untergehen. Abgesehen davon, daß Grübelwolkes Einstellung, wie Brutus schon zu Recht oben angefügt hatte, es ihr eh schwer genug machen würde. Entweder ich arbeite, oder nicht, aber bisschen arbeiten gibts genausowenig wie bisschen schwanger. Und wenn man länger stillen will, dann soll man die Möglichkeiten des zuhausebleibens ausnutzen (sprich Mutterschutz und/oder Elternzeit), wird ihr keiner nen Strick draus drehen. Aber kommen und dauernd eine Sonderbehandlung auf Kosten der Kollegen haben wollen, na Mahlzeit!
als pjler macht man doch eh keine dienste oder?
ich wusste gar nicht, dass man das chirurgie tertial mit einem anderen fach splitten kann. ist das überall so? das fände ich nämlich auch ohne schwangerschaft interessant
Gruebelwolke
19.03.2014, 13:26
Warum mag ich dich nicht Brutus? Ich finde nur die Art und Weise grad nicht schön. Das macht es nicht unbedingt leichter Kritik anzunehmen. War nur ein Feedback, keine Ablehnung deiner Person.
Ich sage nicht, dass alle gegen Gesetze verstoßen sollen. Für mich kommt erstmal das PJ. ich habe nur bei den Recherchen gesehen, dass es durchaus kontrovers diskutiert wird, dass das Mutterschutzgesetz für alle Bereiche gleich gilt. Ich dachte, dass gehört der Vollständigkeit halber zur Diskussion.
In meinem Bundesland gilt das Mutterschutzgesetz nicht für Studenten im Pflichtpraktikum und das hat wahrscheinlich seine Gründe. Ansonsten gilt es durchaus in der Ausbildung. macht jedes Bundesland anders anscheinend. Natürlich ist angeraten, dass sich der Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber/Uni analog zum Mutterschutzgesetz verhält. Rechtlich ist das PJ in diesem Fall eine Grauzone. Hier muss vielleicht in Zukunft alles klar geregelt werden.
Über die Qualität des PJ und Lehre bzw. Prüfung möchte ich hier nicht diskutieren. Das ist denke ich sehr abhängig von Krankenhaus, Arzt und Student...
Nirgendwo habe ich gesagt, dass hier irgendwas für alle gelten soll oder nur meins richtig ist. dann ist das falsch rüber gekommen. ich wollte wissen, wie es in meinem Fall ist. Von "was soll ich beachten" bin ich jetzt hier darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich vielleicht gar kein PJ machen kann oder abstillen muss. Durch Recherche dazu, habe ich jetzt gesehen, dass ich ins PJ kann, dass ich rechtlich keinen Fehler mache und das es in meinem Ermessen liegt (zumindest für mein Bundesland) was ich im PJ mache oder nicht oder ob es mir sicherer ist abzustillen. Darüber wollte ich mich hier informieren. denn nur wer informiert ist, kann entscheiden. Das kann ich ja jetzt.
@Nurbanu: ich denke nicht, dass man Rauchen und Trinken mit Blutentnahme vergleichen kann. Rauchen und trinken geht definitiv in meinen Körper über. Blutentnehmen etc. birgt ein Risiko, welches aber durch meine Erfahrung/Sicherheit im Umgang modifiziert wird. Ich habe mehrfach gesagt, dass es mir v.a. um das Kindeswohl geht. Sonst wäre ich einfach ins PJ gegangen ohne mir einen Kopf zu machen.
@Christoph Warum kann ich auch mit Druck nicht umgehen? Bin noch hier und nicht heulend in der Ecke.
Hast wohl in deine Kristallkugel gesehen und festgestellt, dass ich es mal schwer haben werde? Du kennst mich ja auch sehr gut bis auf diese eine Diskussion. Macht anscheinend einen Menschen komplett aus. Ich denke ihr seid Profis? Dann kann man Verhalten von Person trennen und weil man in einer Sache einen solchen Standpunkt hat, muss das nicht immer so sein.
Wo will ich irgendwo hinkommen und Sonderrechte haben? Ich bin im PJ eine kostenlose Arbeitskraft. Ich werde mind. 40 Stunden die Woche arbeiten, viel lernen und leisten. Die Station wird nicht davon untergehen, weil ich 8 Wochen weniger Haken halte oder halten könnte. So wichtig bin ich nicht. Das kann ich auch vor PJ antritt mit der betreffenden Station in Ruhe besprechen.
Und egal wie viel ihr mich belehren wollt, ich denke nicht, dass es heißen muss, entweder arbeiten oder Stillen etc. wenn man Arzt ist. Gut Arbeitgeber muss das Mutterschutzgesetz einhalten. Punkt. Aber es gibt Kliniken, die sich als Familienfreundlich auszeichnen oder auch nicht und eine Mutter vielleicht anders einsetzen können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Es gibt ja anscheinend Beispiele. Was ihr an mir kritisiert, trifft für euch doch genauso zu. Mit dem Kopf durch die Wand. Nicht links nicht rechts.
Habe das Gefühl, es möchte alles falsch gesehen werden, was ich von mir gebe. Es stimmt, dreht sich im Kreis, bringt zu nichts.
In meinem Bundesland gilt das Mutterschutzgesetz nicht für Studenten im Pflichtpraktikum und das hat wahrscheinlich seine Gründe.
Ist das so? Bitte Quellenangabe.
Gruebelwolke
19.03.2014, 15:13
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=1184!0
wäre für mich gültig in Sachsen
hier noch Düsseldorf
http://www.studentenwerk-duesseldorf.de/Kindertagesstaetten/Mutterschutz.html
sachsen anhalt
http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/mutterschutz-elternzeit/merkblaetter-mutterschutz/mutterschutz-aerzte/
Steht überall, das das nicht für Studenten oder Studenten im Pflichtpraktikum gilt. Wie es in anderen Bundesländern ist weiß ich jetzt nicht. Hm...müsste man mal differenziert überlegen, ob das nun gut oder schlecht ist. Gut ist auf jeden Fall, dass man so weiter studieren kann und Praktika absolvieren kann. gerade für Bafög Studenten wäre es sonst ein riesiges finanzielles Problem. Man hat so natürlich aber auch keine Rechte in Schwangerschaft etc und müsste ggf. bis an den ET arbeiten und danach gleich wieder.
Hier noch etwas zum Umsetzen des Mutterschutzes im saarland (NICHT explizit Studenten)
http://www.saarland.de/dokumente/thema_arbeitsschutz/MUTTERSCH_02_09_Gesundheitswesen.pdf
glaube dasselbe für Thüringen
https://osha.europa.eu/fop/thueringen/de/topics/mutterschutz/gesundheitsdienst-humanmedizin-zahnmedizin
Steht überall, das das nicht für Studenten oder Studenten im Pflichtpraktikum gilt.
Also, erst mal: Das Mutterschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Das gilt auf dem Territorium der BRD überall gleichermaßen.
Und ich wäre mit der Einstufung des PJ als "Pflichtpraktikum" extrem vorsichtig. Ich als Klinikdirektor würde mir den Schuh aber definitiv sowas von nicht anziehen und völlig kompromisslos bei schwangeren PJ-Studentinnen die gleichen Regeln anwenden wie bei schwangeren Assistenzärztinnen.
Spätestens seit das PJ des Öfteren bezahlt wird, wird man nämlich vor Gericht extreme Probleme bekommen, hier eindeutig darzulegen, dass kein Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis besteht.
Wie gesagt, ich als Arbeitgeber würde mir den Schuh nicht anziehen und eine schwangere PJ-Studentin bis zur höchstrichterlichen Entscheidung im gegenteiligen Sinn als Arbeitnehmerin betrachten, die selbstverständlich dem Mutterschutzgesetz unterliegt.
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