Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stillen im PJ
Christoph_A
19.03.2014, 16:22
@ Grübelwolke:
Meine Kristallkugel sagt mir gerade, daß Du einfach mit Deiner kompromisslos- missionarischen Lebenseinstellung sowas von gegen die Wand fahren wirst, da ich nicht glaube, daß Du in der Assizeit, so denn da das zweite Baby kommen sollte, was ja durchaus vorkommen kann, auf einmal weniger/kürzer stillen wirst und dann wird alles schön auf die anderen Kollegen geturft und immer der Hinweis erbracht werden, daß Du ja eh schon genug arbeitest, da sollen sie sich wegen der paar Nacht/Spät/Notaufnahmedienste nicht so haben, die Mutter Kind Bindung und das Wohl des Kindes gehen schließlich ihren eigenen Interessen vor. Vlt täusch ich mich ja, aber meine Kristallkugel mit Namen 10 Jahre klinische Erfahrung schüttelt da grad ihr kristallines Haupt.
Gruebelwolke
19.03.2014, 18:17
Gut, dass du mich so gut kennst
Alles klar.
Medicina1985
19.03.2014, 18:19
Ohje...da kommen ja eventuell noch einige Probleme auf einen zu....hab das bisher eigentlich alles eher stressfrei mitbekommen...die Kolleginnen haben abgepumpt...da finde ich den Vergleich mit der Raucherpause echt passend :-)
Ich glaube ich lasse mir noch laaaange Zeit damit ;-)
Jule-Aline
19.03.2014, 18:22
Also die Elternzeit nachträglich zu verlängern geht nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.An unserer Klinik setzt die Verwaltung voraus,dass wer wiederkommt,auch Dienste macht.Wer dann noch stillt und sich auf das Mutterschutzgesetz wegen der Dienste beruft-ich glaube ,die würden durchdrehen.
Aber das mit dem Stillen muss jeder selbst wissen-ich jedenfalls werde kein 17 Monate altes Kind stillen,das kann mit am Tisch essen.
@Nurbanu: ich denke nicht, dass man Rauchen und Trinken mit Blutentnahme vergleichen kann. Rauchen und trinken geht definitiv in meinen Körper über. Blutentnehmen etc. birgt ein Risiko, welches aber durch meine Erfahrung/Sicherheit im Umgang modifiziert wird. Ich habe mehrfach gesagt, dass es mir v.a. um das Kindeswohl geht. Sonst wäre ich einfach ins PJ gegangen ohne mir einen Kopf zu machen.
Sei dir mal nicht so sicher, deine Erfahrung ist irrelevant. Als würden die ganzen NSTV dadurch passieren, dass die erfahrenen Leute so unerfahren sind.
Anders ausgedrückt: Deine Selbsteinschätzung ob deiner Erfahrung ist überheblich.
Wenn es dir um das Kindeswohl auf einer Seite und deinem Bafög-Anspruch und einem baldigen PJ Beginn auf der anderen Seite geht, musst du in den sauren Apfel beißen und dich für eines entscheiden.
Du bist nicht privilegiert, dir das auszusuchen und beides wünschen zu dürfen!
Warum mag ich dich nicht Brutus? Ich finde nur die Art und Weise grad nicht schön. Das macht es nicht unbedingt leichter Kritik anzunehmen. War nur ein Feedback, keine Ablehnung deiner Person.
Wohl eher umgekehrt: weil du keine Kritik annehmen kannst, gefällt dir Brutus' kritische Art und Weise nicht.
Gruebelwolke
19.03.2014, 18:55
Ich denke, dass Thema kann an dieser Stelle wirklich geschlossen werden. Hackt ruhig weiter rum.
Ich habe keine Lust mich weiter persönlich beleidigen zu lassen.
Hier beleidigt dich niemand, du bist bloß schnell beleidigt, weil wir dir nicht nach dem Mund reden.
Oh man, jetzt muss ich Gruebelwolke doch noch mal beistehen.
Ich weiß gar nicht, worüber Ihr Euch eigentlich so aufregt?
Die ursprüngliche Frage war, ob das Stillen eines 17 Monate alten Kindes irgendwie mit den Tätigkeiten eines PJlers in Konflikt stehen könnte. Die ganzen ersten Antworten von durchaus ernstzunehmenden langjährigen Usern waren "Nein". Dann warf jemand auf, dass möglicherweise das Mutterschutzgesetz dem entgegen stehen könnte, das ja aber, wie wir inzwischen gelernt haben, nur für angestellte Arbeitnehmerinnen gilt und nicht für Studentinnen.
Außerdem wurde - auch von der Thread-Erstellerin - die Frage aufgeworfen, inwiefern diese Bestimmungen denn für eine Stillende überhaupt sinnvoll sind und ob man sich bei offensichtlicher Schwachsinnigkeit denn auch daran halten müsse.
Da wurde ihr nun einerseits vorgeworfen, sich nicht an geltende Gesetze halten zu wollen, dass aber der "Arbeitgeber" (den es ja in diesem Fall nicht gibt) sich daran halten müsse (dazu schreib ich gleich noch was), andererseits wurde ihr vorgeworfen, dass sie sich daran halten will und möglicherweise "Sonderbehandlungen" in Anspruch nimmt, die den ganzen Betriebsablauf zum Erliegen bringen. Ihr bemerkt den Widerspruch?
Und jetzt noch mal was zum Mutterschutzgesetz: Es gibt ja so etwas wie den "Geist eines Gesetzes", also die Antwort auf die Frage "was will der Gesetzgeber damit erreichen". Es geht in diesem Fall um Schutz von Mutter und Kind, völlig klar. Im Prinzip sind dabei die Regelungen für Schwangere und Stillende gleich. Nichtsdestotrotz lässt auch dieses Gesetz eines Ermessenspielraum, der dann wieder ausgelegt werden kann. Im Zweifel entscheidet die aufsichtführende Behörde (die ist je nach Bundesland unterschiedlich ist), ob eine Tätigkeit möglich ist oder nicht.
Und jetzt wüsste ich gerne:
Wo liegt das Problem, wenn eine Stillende Blut abnimmt oder Braunülen legt? Klar, man kann sich eine Stichverletzung zuziehen, dann kann man das Stillen aber lassen, bis eine mögliche Infektion geklärt ist.
Wo liegt das Problem, wenn sie sich Röntgenstrahlen aussetzt, in dem Maße, in dem man das als Arzt nun mal tut?
Wo liegt das Problem, wenn sie eine Überstunde macht oder nachts arbeitet, wenn das Kind in einem Still-Alter ist, in dem das Stillen weit entfernt ist vom Hauptnahrungsmittel?
Mir scheint der Betriebsarzt von Gruebelwolke irgendwie lebensnäher zu sein als die meisten User hier.
Dieses unterschwellige "Schwangere und Stillende machen nur den Kollegen das Leben schwer" finde ich unverschämt. Ich habe schon monatelang gestillt und gearbeitet (komischerweise hat das niemanden interessiert, das nur am Rande...) und werde das auch jetzt beim inzwischen dritten Kind wieder tun. Interessanterweise ist mein Chef eher froh, dass ich früh wiederkomme, als dass er sich Sorgen um mögliche Einschränkungen durch eine stillende Mutter macht.
Aber das mit dem Stillen muss jeder selbst wissen-ich jedenfalls werde kein 17 Monate altes Kind stillen,das kann mit am Tisch essen.
Und solche Kommentare sind einfach überflüssig. Zum Glück schließen sich stillen und am Tisch essen ja nicht aus. Und wie schon weiter oben jemand schrieb, wenn das 17 Monate alte Kind eine Nuckelflasche oder einen Schnuller hat, regt sich ja auch niemand auf.
Das ist nicht ganz zutreffend.
Die Diskussion fing erst an auszuarten, als Grübelwolke aufgrund der Skepsis eines User bezüglich langen Stillens verbal hyperventilierte und zutreffende mit hanebüchenen Argumenten vermischte. Darauf hat sie Rico in sachlichen Ton hingewiesen, worauf sie recht beleidigt und wiederum hyperventilierend reagierte.
Den Gegenwind hier hat sie sich zu einem guten Teil selbst zuzuschreiben...
Das ist nicht ganz zutreffend.
Die Diskussion fing erst an auszuarten, als Grübelwolke aufgrund der Skepsis eines User bezüglich langen Stillens verbal hyperventilierte und zutreffende mit hanebüchenen Argumenten vermischte. Darauf hat sie Rico in sachlichen Ton hingewiesen, worauf sie recht beleidigt und wiederum hyperventilierend reagierte.
Den Gegenwind hier hat sie sich zu einem guten Teil selbst zuzuschreiben...
Für das verbal hyperventilieren hat sie sich aber inzwischen gefühlte zehnmal entschuldigt.
Ich finde ihren Stil ja auch etwas episch, kann die Grundgedanken aber durchaus gut nachvollziehen.
Ich denke, dass Thema kann an dieser Stelle wirklich geschlossen werden. Hackt ruhig weiter rum.
Ich habe keine Lust mich weiter persönlich beleidigen zu lassen.
Zeig mir EINE Stelle, wo Du persönlich beleidigt wurdest... :-(
Ich denke, Du hast jetzt von mehreren Seiten gehört, dass Du mit Deiner Einschätzung nicht richtig liegst. Aber so ist das halt, gegen eine vorgefertigte Meinung kann man nix machen. Schade. Ich finde es allerdings schlimm, dass andere, die evtl. in der gleichen Situation sind, meinen könnten, dass Du mit Deiner Einschätzung eben doch Vorbildcharacter hast. Naja, egal, das ist ein Kampf gegen Windmühlen...
Du solltest Dir allerdings vll. nochmal folgende Links zur Gemüte führen:
http://www.betriebsarzt.med.uni-goettingen.de/de/content/angebote/183.html
Hier findest Du dann dieses Merkblatt für Studentinnen und PJ der Uni Göttingen:
=> http://www.betriebsarzt.med.uni-goettingen.de/de/media/MerkblMuSchuStudent.pdf
Schwangere Medizinstudentinnen fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz, da dieses nur
für Arbeitnehmerinnen gilt. PJ-Studentinnen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Für
sie gelten das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die
Mutterschutzrichtlinie.
Zweck des Mutterschutzgesetzes und der nachgeordneten Verordnungen ist es, die
werdende Mutter und das ungeborene Kind vor gesundheitlichen Gefahren, die durch die
Arbeit entstehen, zu schützen. Die Gefährdungen bestehen für schwangere Studentinnen im
gleichen Maß. An der medizinischen Fakultät sollen schwangere Studentinnen während ihrer
Ausbildung den gleichen Schutz erhalten wie schwangere Mitarbeiterinnen. Es wird Wert
darauf gelegt, dass den Studentinnen möglichst geringe Nachteile für den Ablauf ihres
Studiums entstehen.
Insofern steht Deine Aussage, das PJ wäre ein Pflichtpraktikum und daher sei man als PJ nicht an das MuSchG gebunden, auf relativ tönernen Füßen. Hatte Shizr ja auch schon gesagt.
Du solltest vll. mal die Stelle fragen, die das letzte Wort hat. Und das ist weder der Betriebsarzt, noch das Land, noch die Uni, noch das KH. Aber das Gewerbeaufsichtsamt. Und von denen würde ich einfach mal schriftlich anfordern, was erlaubt ist und was nicht. Und ob die Tätigkeit eines PJ unter das MuSchG fällt.
Naja, egal, eigentlich wollte ich ja auch gar nix mehr sagen. Hat ja eh keinen Zweck...
Da antworte ich jetzt doch noch mal drauf:
Die ursprüngliche Frage war, ob das Stillen eines 17 Monate alten Kindes irgendwie mit den Tätigkeiten eines PJlers in Konflikt stehen könnte. Die ganzen ersten Antworten von durchaus ernstzunehmenden langjährigen Usern waren "Nein". Dann warf jemand auf, dass möglicherweise das Mutterschutzgesetz dem entgegen stehen könnte, das ja aber, wie wir inzwischen gelernt haben, nur für angestellte Arbeitnehmerinnen gilt und nicht für Studentinnen.
Dieser jemand war ich! Und zum Thema nicht gelten, siehe meinen vorherigen Post. Und das MuSchG steht dem gegenüber. Egal, wie man es interpretieren will. Im Übrigen: wenn man auf die Seite des Bundesministerium geht, dann findet man den Leitfaden für den Mutterschutz. Und da sind die Studenten in der neuesten Fassung nicht mehr als Ausschluß aufgeführt. Zu den Bundesländern: Ob die wirklich richtig liegen, oder ob da jemand seine persönliche Meinung aufgeschrieben hat, sei mal dahingestellt. Vielleicht sollte man wirklich mal das Gewerbeaufsichtsamt fragen. Und dann hier mal die Antwort posten. :-nix
Außerdem wurde - auch von der Thread-Erstellerin - die Frage aufgeworfen, inwiefern diese Bestimmungen denn für eine Stillende überhaupt sinnvoll sind und ob man sich bei offensichtlicher Schwachsinnigkeit denn auch daran halten müsse.
Entschuldigung, aber das hast Du jetzt nicht so gemeint, oder? Wenn ich danach gehe, dann kann ich auch auf der A5 bei Frankfurt schneller als 100km/h fahren. Auf einer 5spurigen Autobahn finde ich die Begrenzung auch schwachsinnig... Wenn man mit dem Gesetz nicht einverstanden ist, dann kann man ja eine Petition starten, um es ändern zu lassen. Aber zu sagen: Och, das Gesetz ist quatsch, komm, wir machen das jetzt einfach so, wie wir es für richtig halten, kann auch nicht richtig sein.
Da wurde ihr nun einerseits vorgeworfen, sich nicht an geltende Gesetze halten zu wollen, dass aber der "Arbeitgeber" (den es ja in diesem Fall nicht gibt) sich daran halten müsse (dazu schreib ich gleich noch was), andererseits wurde ihr vorgeworfen, dass sie sich daran halten will und möglicherweise "Sonderbehandlungen" in Anspruch nimmt, die den ganzen Betriebsablauf zum Erliegen bringen. Ihr bemerkt den Widerspruch?
Der Widerspruch steckt in ihren Aussagen. Auf der einen Seite will sie ihr Kind (und sich selbst) nicht gefährden. Auf der anderen Seite will sie aber partout jetzt auch anfangen mit dem PJ. Und will dort, wenn man zwischen den Zeilen liest, auch eine Art Sonderbehandlung (nicht in den OP, Absprachen, um gewisse Tätigkeiten nicht machen zu müssen, etc...). Wenn man ihr dann erklärt, dass sie "gefährliche" Tätigkeiten eh nicht durchführen darf aufgrund des Gesetzes, kommen immer wieder neue Erklärungsversuche und Aussagen, die ihre Vermutung untermauern sollen.
Und jetzt noch mal was zum Mutterschutzgesetz: Es gibt ja so etwas wie den "Geist eines Gesetzes", also die Antwort auf die Frage "was will der Gesetzgeber damit erreichen". Es geht in diesem Fall um Schutz von Mutter und Kind, völlig klar. Im Prinzip sind dabei die Regelungen für Schwangere und Stillende gleich. Nichtsdestotrotz lässt auch dieses Gesetz eines Ermessenspielraum, der dann wieder ausgelegt werden kann. Im Zweifel entscheidet die aufsichtführende Behörde (die ist je nach Bundesland unterschiedlich ist), ob eine Tätigkeit möglich ist oder nicht.
Und jetzt wüsste ich gerne:
Wo liegt das Problem, wenn eine Stillende Blut abnimmt oder Braunülen legt? Klar, man kann sich eine Stichverletzung zuziehen, dann kann man das Stillen aber lassen, bis eine mögliche Infektion geklärt ist.
Wo liegt das Problem, wenn sie sich Röntgenstrahlen aussetzt, in dem Maße, in dem man das als Arzt nun mal tut?
Wo liegt das Problem, wenn sie eine Überstunde macht oder nachts arbeitet, wenn das Kind in einem Still-Alter ist, in dem das Stillen weit entfernt ist vom Hauptnahrungsmittel?
In den meisten Fällen ist das kein Problem. Es gibt aber auch eben Erkrankungen, die man sich nicht unbedingt über Stichverletzungen zuzieht. Oder eben Medikamentel, die man aufnehmen kann, etc.
Das Alles spielt aber eben keine Rolle, weil es eben das Gesetz gibt, und laut diesem Gesetz gelten die Einschränkungen für Schwangere UND Stillende. Ob ich das jetzt toll finde oder nicht...
Mir scheint der Betriebsarzt von Gruebelwolke irgendwie lebensnäher zu sein als die meisten User hier.
Oder aber auch einer der Sorte: "Ich habe meine Schwangerschaft erst 2 Tage vor dem ET bekannt gegeben.
Und ja, ich hatte auch Kolleginnen, die alles selbst gemacht haben in ihrer Schwangerschaft. Dadurch wird es nicht richtiger.
Auch hier verweise ich mal auf das Merkblatt für schwangere Studentinnen des betriebsärztlichen Dienstes der Uni Göttingen...
Dieses unterschwellige "Schwangere und Stillende machen nur den Kollegen das Leben schwer" finde ich unverschämt. Ich habe schon monatelang gestillt und gearbeitet (komischerweise hat das niemanden interessiert, das nur am Rande...) und werde das auch jetzt beim inzwischen dritten Kind wieder tun. Interessanterweise ist mein Chef eher froh, dass ich früh wiederkomme, als dass er sich Sorgen um mögliche Einschränkungen durch eine stillende Mutter macht.
Hiddl. Was machst du noch gleich? Es gibt einfach Bereiche, da ist es einfach nicht möglich. Wie willst Du auf einem NEF Stillpausen einlegen? Oder auf der ITS / im OP? Nochmal, ich finde es überhaupt nicht schlimm, wenn jemand in der Abteilung schwanger wird oder ist. Und ich finde es auch nicht schlimm, für diese Zeiten ein-zwei Dienste mehr zu machen. Wie ich es schon mehrfach geschrieben habe. Es ist ja eben eine absehbare Zeit.
Nur, wenn man dann nach dem Mutterschutz wiederkommt, und dann eben weiterhin die "Rechte" des MuSchG in Anspruch nehmen will, und das Ganze dann eben nicht mehr absehbar ist, alle anderen Kollegen darunter leiden, dann finde ich das nicht mehr in Ordnung. Das hat nix mit unverschämtem Schwangeren- oder Stillendenbashing zu tun.
Wenn Dein Chef es in Ordnung findet, dass Du früh wiederkommst, und für Dich einen Arbeitsplatz einrichten kann, an dem Du auch noch Stillen kannst, dann ist das doch schön für Dich! Sei froh, dass Du solch einen Chef hast.
Nur leider kann man eben nicht in jeder Abteilung einen solchen Arbeitsplatz schaffen. Und dann erwarte ich eben auch von der Stillenden, dass sie diese Situation eben auch anerkennt. Über die Möglichkeiten, die frau dann ja noch hat, haben ja auch schon mehrere hier geschrieben...
Nur noch ganz kurz:
Das MuschG führt die Regelungen, die für Ärzte relevant sind, ja nicht im Detail aus.
Der Ermessensspielraum ist offenbar schon bei Schwangeren groß. Jedenfalls war in meinem letzten Gefährdungsbogen korrekt angekreuzt, dass ich Kontakt mit Blut habe und eine Verletzungsgefahr besteht (ich spritze Botulinumtoxin im, blutet kaum, aber klar, theoretisch ist eine Gefährdung dar). Das hat zu einer kurzen Rückfrage der Betriebsärztin bei mir geführt, die die genaue Tätigkeit dann auf dem Bogen ergänzt hat und so ist der zum Amt für Arbeitsschutz gegangen. Gehört habe ich nichts mehr, scheint also in Ordnung zu sein.
Daher rühren ja auch die vielen verschiedenen Vorgehensweisen im Umgang mit Schwangeren.
Bei Stillenden ist die Gefährdung für's Kind ja eindeutig noch geringer, darüber müssen wir doch nicht streiten? Ich habe auch noch nie einen Gefährdungsbogen für stillende Mütter gesehen und eine Behörde hat zumindest bei mir auch nie davon erfahren.
Das mit der Schwachsinnigkeit von Gesetzen war vielleicht etwas ungeschickt formuliert.
Fakt ist aber, dass es sich um ein Gesetz handelt, das nur Mutter und Kind und sonst niemanden schützen soll. Es gibt aber zahlreiche Frauen, die sich durch dieses Gesetz bzw. ja auch nur seine Auslegungen, das sie ja eigentlich schützen soll, eingeengt und behindert fühlen. Und da darf man die ein oder andere Regelung sicher hinterfragen.
Dass die Umsetzung von Stillpausen, Verzicht auf Nachtarbeit etc. je nach Abteilungsstruktur und Fach unterschiedlich schwierig umzusetzen ist, ist klar. Aber es gibt doch auch einen eindeutigen Unterschied zwischen Stillen als einziger Ernährung und gelegentlicher Nahrungsergänzung. Diese organisatorischen Vorteile benötigt man doch eigentlich nur in der ersten Phase der Stillzeit. Ich zumindest habe jeweils erst in der zweiten Phase (7, 12 und demnächst 8) Monate wieder gearbeitet, da kann man darauf gut verzichten. Wie gesagt, bei meiner Arbeit wusste niemand, ob ich noch stille. Und die Gefährdung eines gelegentlich gestillten Kindes durch Narkosegase, Infektionen o.ä. halte ich einfach nach wie vor für konstruiert.
Manche Rückkehrer/innen vergessen dann schon mal schnell, dass das Team die Schwangerschaft/kindbedingte Verhinderung diensttechnisch mitgetragen hat bzw. trägt. Ich habe eine Kollegin nach ihrer Rückkehr um ein/zwei Samstags-Dienste (Daddy hätte aufpassen können) als Dienstplaner bekniet, weil es einfach nicht anders ging (grundsätzlich hatte ich mich bemüht sie noch ne Zeit lang rauszunehmen...). Am Folgetag erhielt ich Info aus der Verwaltung das die Kollegin ein Befreiungsattest vorgelegt hat. Das hat - da bin ich ehrlich-massive Vorbehalte bei mir und anderen Kollegen erzeugt. Daran sollte man einfach denken. Aussenwirkung der eigenen Handlung...
Gruebelwolke
24.03.2014, 10:01
Ich möchte jetzt ganz neutral hier noch die heute erhaltenen Informationen weiter geben. Kann jeder mit anfangen was er möchte.
Das Landesprüfungsamt Sachsen und Referat Lehre meiner fakultät teilten mir folgendes mit
"Sehr geehrte Frau ...
gemäß der Rahmenrichtlinie für das Praktische Jahr entscheiden der Betriebsärztliche Dienst und das Büro für Arbeitssicherheit, welche Tätigkeiten Sie im PJ im Rahmen der Elternzeit ausüben können.
Wie ich Ihrer Mitteilung entnehme, sind Sie bereits beim Betriebsarzt gewesen und haben auch schon die ausbildende Klinik informiert.
Wenn diese bereit ist, auf die Vorgaben des betriebsärztlichen Dienstes Rücksicht zu nehmen, können Sie das PJ antreten.
Es wäre aber auch kein Problem, ein Urlaubssemester zu nehmen und das PJ im November zu beginnen.
Die zugesagten Ausbildungsplätze würde ich Ihnen reservieren. Bitte teilen Sie mir bis spätestens Ende April mit, wie Sie sich entschieden haben.
Gern können Sie auch in den Sprechzeiten zu mir kommen, um die Angelegenheit zu besprechen.
Vielen Dank."
Die Landesdirektion Sachsen als übergeordnete Stelle (Brutus, diese Stelle habe ich jetzt als übergeordnet gefunden für Sachsen. Muss man schauen. jedes Bundesland handhabt das anders) schrieb mir folgendes (die Dame hat allerdings gedacht, ich wäre schon Assistenzärztin. habe das korrigiert und warte noch auf eine Rückinfo. Ebenso warte ich noch auf Antwort, ob man Dienste machen könnte, wenn man wöllte trotz Mutterschutz etc.))
"Sehr geehrte Frau ...,
wie können Sie das Stillen und ihre Tätigkeit als Assistenzärztin „unter einen Hut bringen“?
Ich führe Ihnen dazu die einzelnen Gefährdungen kurz auf und wir schauen mal was zum Problem wird.
Auf keinen Fall ist alles verboten.
1. Selbst operieren dürfen sie nicht, weil man hier für einen Arzt Verletzungen durch die Handschuhe hindurch nicht ausschließen kann.
Die Assistenz kann soweit gehen, wie Sie sich nicht verletzen können.
Was völlig ohne Bedenken möglich ist, ist das Zuschauen bei Operationen mit nicht inhalativen Narkosen.
Was das Zuschauen bei Anwendung inhalativer Narkosegase angeht, ist für Sie als Stillende zu bedenken, dass für Isofluran, Sevofluran und Desfluran noch keine Erkenntnisse zu reproduktionstoxischen Effekten vorliegen und es deshalb auch noch keine Grenzwerte gibt. Inwieweit dies auf die Muttermilch und auf ihr Kind Einfluss haben kann, können Sie als Medizinerin vielleicht besser bewerten als wir. Wenn es sich jedoch um einen modernen OP handelt, dürften bei Intubationsnarkosen in geschlossenen Verfahren nur sehr geringe Konzentrationen von Narkosegasen in der Raumluft vorhanden sein, wenn es keine besondere Vorkommnisse gibt. Bei Kindernarkosen kann man meist nicht mit geschlossenem System arbeiten und es kann zu höheren Konzentrationen kommen. Daher ist der Aufenthalt hier nicht zu empfehlen.
2. Der sonstige Umgang mit stechenden Instrumenten wie Kanülen oder Verweilkanülen ist Ihnen dann möglich, wenn ausschließlich Sicherheitsinstrumente (Safty Instrumente)
zum Einsatz kommen und Sie routiniert, also schon lange Zeit ohne Verletzung, damit gearbeitet haben. Das wird im Mutterschutz jetzt im allgemeinen so gesehen und für Stillende auch.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um unruhige Patienten, z.B. Demente oder Kinder, handelt, weil diese bei solchen Aktionen unberechenbar sein können.
Außerdem dürfen Sie das alles nicht, wenn Patienten einen bekannten Status an blutübertragbaren Infektionskrankheiten haben wie z.B. HIV, HVB, HVC.
3. Verbände können Sie mit dem entsprechenden Körperschutz machen,( Handschuhe und wenn Sie meinen auch Mundschutz), hier gibt es keine Verletzungsgefahr.
4. Untersuchungen von Patienten können Sie auch durchführen, wenn es sich nicht um einen „Kreis von Patienten mit bekanntermaßen hohem Anteil an Infektionen, handelt. Wenn Patienten stark erkältet sind, können Sie ja begründen einen Mundschutz zu tragen.
Das Hygieneregime einzuhalten ist ohnehin selbstverständlich und nötig für jeden im Gesundheitswesen und ist für Sie natürlich besonders wichtig.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie sich unsicher sind recherchieren, welche Krankheitserreger überhaupt über die Muttermilch übertragbar sind. In der Verordnung zum Schutze
der Mütter am Arbeitsplatz ist hier speziell nichts angegeben.
5. Was die Röntgenstrahlung angeht, ist hier explizit eine Gefährdung von Stillenden nicht erwähnt. Es geht hier nur um den besonderen Schutz von Schwangeren, der Gefahr von Missbildungen wegen. Grundsätzlich müssen Sie die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten, falls Sie sich in den Kontrollbereich begeben müssen. Außerhalb des Kontrollbereiches besteht ohnehin keine Gefahr.
6. Bei direktem Umgang mit Medikamenten sollten Sie wegen der möglichen Hautresorption Handschuhe tragen. Der Umgang mit Zytostatika ist allerdings konsequent untersagt. Beim Einsatz auf onkologischen Stationen müsste nochmal genau geschaut werden, wie nah der Patientenkontakt ist, inwieweit man sich schützen kann und welche Tätigkeiten unterbleiben müssen. Dies muss in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festgelegt werden.
Für weitere Anfragen stehe ich gern zur Verfügung, auch telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen"
hoffe, das hilft auch anderen weiter.
Das Landesprüfungsamt Sachsen und Referat Lehre meiner fakultät teilten mir folgendes mit
"Sehr geehrte Frau ...
gemäß der Rahmenrichtlinie für das Praktische Jahr entscheiden der Betriebsärztliche Dienst und das Büro für Arbeitssicherheit, welche Tätigkeiten Sie im PJ im Rahmen der Elternzeit ausüben können.
Wie ich Ihrer Mitteilung entnehme, sind Sie bereits beim Betriebsarzt gewesen und haben auch schon die ausbildende Klinik informiert.
Wenn diese bereit ist, auf die Vorgaben des betriebsärztlichen Dienstes Rücksicht zu nehmen, können Sie das PJ antreten.
Es wäre aber auch kein Problem, ein Urlaubssemester zu nehmen und das PJ im November zu beginnen.
Die zugesagten Ausbildungsplätze würde ich Ihnen reservieren. Bitte teilen Sie mir bis spätestens Ende April mit, wie Sie sich entschieden haben.
Gern können Sie auch in den Sprechzeiten zu mir kommen, um die Angelegenheit zu besprechen.
Vielen Dank."
Hallo Gruebelwolke,
erstmal finde ich es gut, dass Du Dich bei den beteiligten Stellen weiterhin informierst! :-top
Zu den Schreiben einfach mal als Anregung zu Nachfragen:
Wenn diese bereit ist, auf die Vorgaben des betriebsärztlichen Dienstes Rücksicht zu nehmen, können Sie das PJ antreten.
Hat für mich so ein bißchen was von "weiterreichen" der Probleme. So wirklich festlegen will sich das LPA hier nämlich nicht. Die Verantwortung wird schön auf das KH weitergeschoben. Im Falle eines Problems kann man sich nämlich dann mit der Aussage: "Das KH wusste um die Situation und war einverstanden" aus der Affäre ziehen. Was hat denn das KH gesagt? Also der Lehrbeauftragte / Dekan / PJ-Verantwortliche?
Die Landesdirektion Sachsen als übergeordnete Stelle (Brutus, diese Stelle habe ich jetzt als übergeordnet gefunden für Sachsen. Muss man schauen. jedes Bundesland handhabt das anders) schrieb mir folgendes (die Dame hat allerdings gedacht, ich wäre schon Assistenzärztin. habe das korrigiert und warte noch auf eine Rückinfo. Ebenso warte ich noch auf Antwort, ob man Dienste machen könnte, wenn man wöllte trotz Mutterschutz etc.))
Auf die Antwort bin ich auch gespannt. ;-)
Die Stelle wird schon richtig sein. Wenn man nicht nach ganz oben will, sind es eben die Gewerbeaufsichtsämter, die die Regelungen vor Ort überwachen.
"Sehr geehrte Frau ...,
wie können Sie das Stillen und ihre Tätigkeit als Assistenzärztin „unter einen Hut bringen“?
Ich führe Ihnen dazu die einzelnen Gefährdungen kurz auf und wir schauen mal was zum Problem wird.
Auf keinen Fall ist alles verboten.
Das hatte ja auch niemand hier gesagt, es wird sich wohl immer irgendeine Regelung finden lassen. Von reiner Schreibtischarbeit bis hin zum Beschäftigungsverbot gibt es ja eine weite Bandbreite. Nur, ob das a) für die Mutter angenehm wird (z.B. ein Jahr Prämed), oder für eine PJlerin sinnvoll sein kann, das steht eben auf einem anderen Blatt.
1. Selbst operieren dürfen sie nicht, weil man hier für einen Arzt Verletzungen durch die Handschuhe hindurch nicht ausschließen kann.
Die Assistenz kann soweit gehen, wie Sie sich nicht verletzen können.
^^ Das ist wieder so eine Aussage, die nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Ich kenne Operateure, die es schaffen in JEDER OP die Assistenz / Pflege zu verletzen... Aber selbst bei erfahrenen Operateuren kann es doch immer mal passieren, dass beim Nähen, Schneiden oder was auch immer jemand getroffen wird. Von daher finde ich diese Aussage mal sehr grenzwertig!
Was völlig ohne Bedenken möglich ist, ist das Zuschauen bei Operationen mit nicht inhalativen Narkosen.
D'Accord! Wie gesagt, bei uns wurden alle Schwangeren aus der Anästhesie und den operativen Fächern in den TIVA-Saal gesperrt. :-)
Was das Zuschauen bei Anwendung inhalativer Narkosegase angeht, ist für Sie als Stillende zu bedenken, dass für Isofluran, Sevofluran und Desfluran noch keine Erkenntnisse zu reproduktionstoxischen Effekten vorliegen und es deshalb auch noch keine Grenzwerte gibt. Inwieweit dies auf die Muttermilch und auf ihr Kind Einfluss haben kann, können Sie als Medizinerin vielleicht besser bewerten als wir. Wenn es sich jedoch um einen modernen OP handelt, dürften bei Intubationsnarkosen in geschlossenen Verfahren nur sehr geringe Konzentrationen von Narkosegasen in der Raumluft vorhanden sein, wenn es keine besondere Vorkommnisse gibt. Bei Kindernarkosen kann man meist nicht mit geschlossenem System arbeiten und es kann zu höheren Konzentrationen kommen. Daher ist der Aufenthalt hier nicht zu empfehlen.
Das ist definitiv falsch! Der BDA/DGAI sagt dazu, weil es keine Erkenntnisse und daher auch keine Grenzwerte zu den neueren Inhalationsnarkotika gibt, sind Schwangere hier tabu.
2. Der sonstige Umgang mit stechenden Instrumenten wie Kanülen oder Verweilkanülen ist Ihnen dann möglich, wenn ausschließlich Sicherheitsinstrumente (Safty Instrumente)
Auch hier nur mal ein Gedankenanreiz: Wie funktionieren denn die Safety-Nadeln? Die Viggos zum Beispiel, werden beim rausziehen des Stahlmandrins von einer Schutzhülle ummantelt, sodass sie am Ende stumpf sind. Die Kanülen zur Blutentnahme werden beim rausziehen in eine Schutzhülle zurückgezogen oder die Schutzhülle über die Kanüle geklappt. Diese Schutzmaßnahmen funktionieren aber NUR, wenn Du die Aktion "ordnungsgemäß" zu Ende geführt hast!
Die Klassiker der Nadelstichverletzung, also Patient zuckt zurück und die Nadel geht erst aus dem Patienten, und dann in Dich, wirst Du auch mit den Sicherheitsnadeln nicht vermeiden.
zum Einsatz kommen und Sie routiniert, also schon lange Zeit ohne Verletzung, damit gearbeitet haben. Das wird im Mutterschutz jetzt im allgemeinen so gesehen und für Stillende auch.
Meine letzte Nadelstichverletzung hatte ich als FA, kurze Zeit später auch mein LOA, seines Zeichens seit nunmehr über 25 Jahren Anästhet und durchaus erfahren! :-nix
Insofern finde ich solche Aussagen schon grenzwertig, besonders bei Schwangeren, die Stillenden können ja zur Not wirklich Gegenmaßnahmen treffen...
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um unruhige Patienten, z.B. Demente oder Kinder, handelt, weil diese bei solchen Aktionen unberechenbar sein können.
JEDER Patient ist unberechenbar! Ich habe Kinder gesehen, die ohne mit der Wimper zu zucken eine grüne Viggo bekommen haben, und Bodybuilder, die angesichts einer stinknormalen Blutentnahme eine mustergültige Synkope hingelegt haben. :-nix
6. Bei direktem Umgang mit Medikamenten sollten Sie wegen der möglichen Hautresorption Handschuhe tragen. Der Umgang mit Zytostatika ist allerdings konsequent untersagt. Beim Einsatz auf onkologischen Stationen müsste nochmal genau geschaut werden, wie nah der Patientenkontakt ist, inwieweit man sich schützen kann und welche Tätigkeiten unterbleiben müssen. Dies muss in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festgelegt werden.
Ich denke, hier liegt der springende Punkt! Auch wenn er hier verklausuliert in der Zytostatikageschichte mit drinsteht. Der AG, und im Fall des PJ das LKH / Uniklinik, muss eben in der Gefährdungsanalyse klären, was Du darfst. Und wenn Du Dir mal Sebastians Post durchliest, kann er das eigentlich gar nicht! Denn Du kannst eben nicht ausschließen, dass Du doch mal bei einem Notfall einspringen musst, doch irgendwelche infektiöse Patienten bekommst, oder Dich an einer Nadel stichst.
Deshalb setzt der AG dort die Schwangeren eben nur noch in "Bürojobs" ein. Sicher konsequent, aber sicher auch nicht schön für die Betroffene...
hoffe, das hilft auch anderen weiter.
Tut es im Grunde genommen nicht, weil es immer eine Einzelfallentscheidung sein wird. Das soll aber kein Vorwurf an Dich sein! Ich stimme Dir ja zu, dass gerade beim Stillen sicher viele Punkte des Mutterschutzgesetzes überarbeitungswürdig sind. Nur, wenn Du eben strikt nach dem Gesetz gehst, wird man an der Maßgabe von Sebastians AG nicht wirklich dran vorbeikommen.
Ich würde noch mit dem KH sprechen, wie die Dame vom LPA gesagt hat, und mir deren Antwort auf jeden Fall auch schriftlich geben lassen. Damit bist Du abgesichert und hast "Rechtssicherheit".
Allerdings finde ich die Gesamtsituation nicht befriedigend. Denn anscheinend hat ja doch jedes LPA, jeder Betriebsmediziner, jedes KH und jede Ordnungsbehörde andere Maßgaben. Finde ich für ein Bundesgesetz schon recht befremdlich. Zumal die Auslegungen ja schon irgendwie makaber sind. Studentinnen fallen gar nicht unter die Sicherheit des Gesetzes, PJlerinnen können, müssen aber nicht, und AN müssen voll und können sich noch nicht mal entscheiden...
Damit haben wir ja quasi Mütter 1., 2. und 3. Klasse. Schöne neue Welt!
Gruebelwolke
24.03.2014, 14:28
Hey Brutus,
ich will es jetzt auch genau wissen. Und werde da dran bleiben. Das muss ja mal geklärt werden.
Also das LPA sagte folgendes (Herr ...ist der PJ Verantwortliche meiner med. Fakultät):
"Sehr geehrter Herr ,
bitte übernehmen Sie die Beantwortung der Fragen dieser Studentin.
In der ÄAppO finden sich für diese Einzelfälle keine Vorgaben. Letztlich ist die Organisation des PJ eine Domäne der Universität.
Schöne Woche"
Daraufhin schrieb der Pj Verantwortliche mir das oben genannte mit Betriebsarzt etc.
Auf Antworten der Landesdirektion bezüglich Dienste etc. warte ich noch. Ich habe auch nochmal das Krankenhaus in dem ich PJ mache angeschrieben. mal sehen was die sagen. ich werde noch das Büro für Arbeitsschutz der Uni kontaktieren. das habe ich schonmal, aber sehr widersprüchliche Antworten erhalten.
Ich denke für mich im PJ wird "es gehen"- zumindest operiere ich nicht, habe keine Kinder zu versorgen und keine Dienste und kann im Notfall abstillen, sollte ich mich stechen.
Die Situation bleibt unbefriedigend- da gebe ich dir Recht. Richtig schwierig wenn man schwanger ist etc.
Übrigens gibt es bei Thieme https://www.thieme.de/viamedici/pj-infos-zum-pj-1553/a/schwangerschaft-und-mutterschutz-im-PJ-4348.htm eine Seite, wo das mal für die Bundesländer nachgefragt wurde. Ist allerdings etwas älter (2008?).
Ich werde Infos weiter geben, wenn ich Antwort erhalte.
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