Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Marburger Bund und VKA vereinbaren neuen Tarifabschluss für Ärzte
ChillenMitBazillen
15.02.2015, 22:05
Ich hätte jetzt doch mal eine Frage, oder besser eine Diskussion:
Ist das wirklich so? Sprich sind die Zahlen für das Wochenende richtig? Das hieße ja, dass die RB-Stunde mit 250% berechnet würde...
Nein, das ist nicht so, wäre sehr schön. Der normale Stundensatz ergibt sich aus Monatsbrutto durch 4,348 Wochen durch Wochenarbeitszeit, also für einen frischgebackenen Facharzt zB 5426,63€/(4,348*40)=31,20€/h. Das ist das sogenannte individuelle Stundenentgelt, das Grundlage für alle weiteren Zuschläge ist.
Geplante Arbeitszeit am Feiertag ist zunächst erstmal keine Überstunde, es ist ja geplant. Von den schön klingenden 135% Zuschlag entfallen 100% darauf, dass die Sollarbeitszeit in Monaten mit Feiertag reduziert ist, oder andersrum gesagt: alle kriegen für den Feiertag 100%, egal, ob sie arbeiten, oder nicht. Damit bleiben noch 35% Zuschlag, also in Summe 42,12€/h. Für 8 Stunden tagsüber arbeiten kriegt ein Facharzt im ersten Jahr also 8x42,12=337€ brutto mehr, als wenn er nicht gearbeitet hätte. So viel zum Thema dreistellige Stundenlöhne :-heul
Das größte Problem ist doch mMn das weiterhin bestehende Konstrukt aus Bereitschaftsdiensten und der fehlenden Zuschlagszahlung bei BDen. Ich verbringe 100% meiner Zeit im Krankenhaus und verlange dafür 100% Bezahlung. Denn ich kann diese Zeit ja auch zu 100% nicht mit meinen Freunden/Familie verbringen. Stattdessen bekommt man nur 70/80/90% und zusätzlich NICHTMAL Sonntagszuschlag.
Wir schenken dem AG quasi unsere Wochenenden. Das ist absolut nicht hinzunehmen!
Die paar Prozente Steigerung sind schon okay, beseitigen aber nicht das Problem der indiskutablen Wochenendbezahlung.
Die einzige Alternative, mit 100% Bezahlung, ist ein Schichtdienstmodell mit allen Konsequenzen. Viele Assistenten wollen das aber gar nicht, da sie mit Bereitschaftsdiensten mehr verdienen und keine Nacht-, oder Spätdienstblöcke vorkommen. Für das Haus ist das glaube ich gar nicht so ein großer Unterschied... beim Schichtdienst beschäftigen sie mehr Ärzte, die weniger bekommen und beim Bereitschaftsdienst halt weniger Ärzte die mehr verdienen.
Dr. Jekyll
26.02.2015, 12:22
Das größte Problem ist doch mMn das weiterhin bestehende Konstrukt aus Bereitschaftsdiensten und der fehlenden Zuschlagszahlung bei BDen. Ich verbringe 100% meiner Zeit im Krankenhaus und verlange dafür 100% Bezahlung. Denn ich kann diese Zeit ja auch zu 100% nicht mit meinen Freunden/Familie verbringen. Stattdessen bekommt man nur 70/80/90% und zusätzlich NICHTMAL Sonntagszuschlag.
Wir schenken dem AG quasi unsere Wochenenden. Das ist absolut nicht hinzunehmen!
Die paar Prozente Steigerung sind schon okay, beseitigen aber nicht das Problem der indiskutablen Wochenendbezahlung.
Aber 40% Arbeitszeit im BD kriegt man 90% bezahlt und ab 50% 100% des Stundenlohnes. (nach vka)
Eigentlich ist es auf dem Papier ziemlich fair. Was ist der Grund für deinen Ärger?
Ich persönlich bin für das 12 Stunden-Schichtmodell. 10 Stunden bin ich sowieo da. So werden wenigstens alle Stunden erfasst und ich muss nur 13 mal im Monat zur Arbeit. Ist auch ein Argument. Und ob ich nachts wenig zu tun habe ode viel, es ist Arbeitszeit.:-)
LasseReinböng
26.02.2015, 22:34
Aber 40% Arbeitszeit im BD kriegt man 90% bezahlt und ab 50% 100% des Stundenlohnes. (nach vka)
Eigentlich ist es auf dem Papier ziemlich fair. Was ist der Grund für deinen Ärger?
Ich persönlich bin für das 12 Stunden-Schichtmodell. 10 Stunden bin ich sowieo da. So werden wenigstens alle Stunden erfasst und ich muss nur 13 mal im Monat zur Arbeit. Ist auch ein Argument. Und ob ich nachts wenig zu tun habe ode viel, es ist Arbeitszeit.:-)
Verdient man in anderen Branchen denn nachts auch weniger als tagsüber , nur weil man im Schnitt z.B. weniger Arbeit/ Kunden hat ?!
Das wäre mir neu.
Da darf man auch nicht schlafen...
Was fallen dir denn für andere Berufe für nachts ein? Polizisten? Schlafen die nachts? Lokführer die nachts weniger Leute herumfahren? Hoffentlich schlafen die nicht! Rettungsdienstler/Feuerwehrler? Oh, bei denen heißt es ja auch Bereitschaftsdienst und wird nicht zu 100% anerkannt...
Ich weiß nicht. Es kommt halt immer auf die Klinik an. In meiner jetzigen Klinik ist es relativ fair, ich kann von meinen 7,5h Bereitschaftsdienst eigentlich immer 4h am Stück schlafen, oft mehr, selten weniger und einmal bisher gar kein Schlaf. Das ist für mich völlig ok, ich geh nach dem Nachtdienst heim, hab den Tag frei und bin einigermaßen fit.
Unsere internistischen Kollegen haben ein 3-Schicht-Modell ohne Bereitschaftsdienst, arbeiten nachts eher durch und bekommen statt 90% wie bei uns halt 100% der Zeit anerkannt. Da ist mir unser Modell lieber. Lieber nachts schlafen und von der Schlafenszeit nur 90% als Arbeitszeit anerkannt bekommen...
Wisst ihr was ich viel unfairer finde? (hat jetzt aber gar nichts mehr mit dem Thema zu tun) Bereitschaftsdienste und Elterngeld. Man bekommt das Geld für Bereitschaftsdienste ja meist (bisher wars in allen Kliniken so) mit 2 Monate Verspätung ausbezahlt. Nimmt man dann aber Elternzeit/-geld in Anspruch zählt das einem als Einkommen eben diese 2 Monate später, weils dann ja erst ausbezahlt wird -> obwohl man nicht arbeitet wird einem das Elterngeld gekürzt weil man Geld bekommt das aus organisatorischen Gründen zu spät ausbezahlt wird.
DAS ist unfair. Alles andere bzgl. Bereitschaftsdienst ist aktuell für mich ok.
Anginu, das muss aber vom Sachbearbeiter abhängig sein. Meine Zuschläge werden nicht angerechnet, habe explizit danach gefragt. Bei unserer Gemeinde zählt der Monat in dem die Zuschläge erwirtschaftet wurden.
Dann hast Du Glück, dass sich Deine elterngeldzahlende Stelle nicht mit den Gesetzen auskennt, Strodti ;-) es gilt beim Elterngeld das Zuflussprinzip, sprich der Auszahlungszeitraum und nicht der, wann es erwirtschaftet wurde.
Dann sag ich mal nichts ;-)
Werte Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich bin ich der Meinung, der Tarifvertrag gehört sozusagen ausgemistet und vereinfacht. Mit seinen Querverweisen und Absätzen ist er so kompliziert geworden, dass es teilweise schwierig ist, ihn richtig zu verstehen. Zudem bietet er, meiner Meinung nach, weiterhin Möglichkeiten der Interpretation in unterschiedliche Richtungen. Konkretes Beispiel:
Ich habe letztes Jahr Silvester seit längerer Zeit mal wieder Dienst gemacht und hinterfrage die Bezahlung diesbezüglich.
Was meint Ihr, findet die Zusatzbezahlung für Sonderformen der Arbeit §11 (1) wirklich nur Anwendung außerhalb des Bereitschaftsdienstes? Meine Personalabteilung will mir weismachen, dass für die 24 Std. Bereitschaft D3 am 31.12. nur ab 0 Uhr bis 9 Uhr 25% Zuschlag auf die 90% Arbeitszeit für die Feiertagsarbeit am 1.1. und 15% auf die Nachtarbeit von 21-6Uhr gezahlt wird. Kein Zuschlag von 35% auf die Zeit am 31.12. von 9-24 Uhr (nach meinem Verständnis fällig lt. §11(1).
Falls dies stimmen sollte, wäre ja die BD-Arbeit am Heiligen Abend und Silvester genauso schlecht bezahlt wie an einem normalen Arbeitstag unter der Woche (abgesehen von den 25% Zuschlag ab 0 Uhr). Ich bin quasi schockiert und freue mich auf Antworten!
Ich hätte mal gesagt: das kommt drauf an.
Grundsätzlich gilt erstmal zu klären was euer D3-Dienst überhaupt ist.
Ich hab z.B. einen Spätdienst der so funktioniert: 15:30 kommen, 9 Uhr gehen. Dann ist von 15:30 bis 24 Uhr die Zeit eine normale Arbeitszeit abzüglich 30 min Pause -> 8h Arbeit. Von 0 Uhr bis 7:30 Uhr oder 8 Uhr (so genau hab ich das nicht verstanden) hab ich Bereitschaftsdienst, der zu 90% zählt und dann wieder bis 9 Uhr Vollarbeitszeit. Ich geh dann um 9 heim, hab den Rest frei und mach weder Überstunden noch Minusstunden...
Die Frage ist also als allererstes: was ist dein D3 Dienst überhaupt.
Denn dann gibt es den Paragraph 12 (4) Bereitschaftsdienstentgelt: 1Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach den Absätzen 1 und 2 für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.H. des Stundenentgelts nach Absatz 2 Satz 1. 2Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht.
-> weitergehende Ansprüche bestehen nicht, weil Silvester kein Feiertag ist.
Aber: für den Teil des Silvesters der z.B. Vollarbeitszeit wäre, würdest du die Zuschläge aus 11 (1) bekommen.
Also bevor du dich bei der Personalabteilung beschwerst würde ich erstmal für mich selbst klären was ich den überhaupt gearbeitet hab. Es muss ja irgendeine Tabelle geben in der steht was euer D3 ist.
Moonchen
13.03.2015, 09:02
Ich habe auch eine Frage zum VKA-Tarifvertrag:
1. Wenn ich an einem Sonntag Bereitschaftsdienst in der Nacht mache - bekomme ich dann nur die 15% ND-Zuschlag für die Bereitsschaftsdienststunden oder auch nochmal 25% zusätzlich weil es ja Sonntag ist?
2. Und dann geht es noch um den Zusatzurlaub: Laut Paragraph 28 stehen einem ja bei z.B. 150 Nachtarbeitsstunden 1 zusätzlicher Urlaubstag zu. Zählen denn da auch die Bereitschaftsdienst-Nachtdienststunden oder nur "regulär" gearbeitete Stunden?
Vielen Dank schonmal!
Reihe mich hier mal in die Fragerunde mit ein...
habe gerade meine März-Abrechnung in der Hand..
mal abgesehen davon, dass als Entgeld zwar die korrekte Eingruppierung und Stufe ausgewählt ist (E1; Stufe 5) steht hier allerdings in der März-Abrechnung der Betrag aus dem 2014er Tarifabschluss....
Eigentlich müsste doch ab 01.12.2014 der neue gelten, oder vertue ich mich?!...
LasseReinböng
13.03.2015, 23:58
Reihe mich hier mal in die Fragerunde mit ein...
habe gerade meine März-Abrechnung in der Hand..
mal abgesehen davon, dass als Entgeld zwar die korrekte Eingruppierung und Stufe ausgewählt ist (E1; Stufe 5) steht hier allerdings in der März-Abrechnung der Betrag aus dem 2014er Tarifabschluss....
Eigentlich müsste doch ab 01.12.2014 der neue gelten, oder vertue ich mich?!...
...es dauert halt immer, bis der Abschluss umgesetzt wird.
...es dauert halt immer, bis der Abschluss umgesetzt wird.
Genau. Weil das eigentliche Ergebnis des Tarifabschlusses erst gilt wenn die jeweiligen Tarifkommissionen noch zugestimmt haben. Das ist zwar Fromsache, aber eben wichtig. Beim Marburger Bund kann man das auch nachlesen unter https://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/kommunale-krankenhaeuser
Einigung am 5.2. aber eigentliche förmliche Zustimmung erst am 27.2.
Bei der Einigung die der MB veröffentlicht steht auch "Gremienvorbehalt bis zum 14. März 2015, 12.00 Uhr." drunter. So lange haben die Arbeitgebervereinigung auch noch Zeit das doch noch umzustoßen. Theoretisch. Gut, dann machen sie sich halt extremst unglaubwürdig als Verhandlungspartner...
Nachdem ich sowas schonmal mitgemacht hab: die Entgelterhöhung gilt zwar ab einem früheren Zeitpunkt tritt aber erst später in Kraft. Also werden, wenn alles quasi rechtskräftig ist, alle Monate zuvor einzeln rückgerechnet und man bekommt den Differenzbetrag ausgezahlt. Das Geld ist also nicht futsch.
CaliforniaKicky
01.04.2015, 17:21
Habt ihr eigentlich schon rückwirkend die Gehaltserhöhung bekommen? Ich hab heute bemerkt dass bei mir noch immer das alte Grundgehalt steht! wie kommt das? Müsste das nicht in allen kommunalen Krankenhäusern sofort in Kraft treten?
CaliforniaKicky
01.04.2015, 17:35
Alles klar:-)ich habs oben gelesen. geklärt-
Moorhühnchen
02.04.2015, 17:31
Wir haben mit der März-Abrechnung nen Schrieb bekommen, daß es mit der nächsten Abrechnung ausgezahlt wird.... und daß, obwohl wir nichtmal VKA-Tarif haben, sondern in den AVR Diakonie diesem nur angelehnt sind! ;-)
Meine Märzabrechnung war so hoch, dass ich schon dachte "juhu, endlich wird alles nachbezahlt" und ich hab mich gefreut. Dann hab ich genauer nachgelesen und es waren nur ein paar Dienste und ein Stufenaufstieg... seither freu ich mich, dass die Nachzahlung noch kommt :-)
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