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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer reicht die anfechtbaren Fragen ein beim IMPP?



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_calendula_
20.04.2015, 18:14
Ich werde für beide argumentieren und habe bisher nur, dass beides möglich ist. "Sehr schnell" war für mich ein Hinweis auf Ketamin, ebenso die Sache mit der Übelkeit - eine nicht zu seltene UAW von Morphin - und dem Ösophagussphinkter. Auch ein Hinweis auf Ketamin war für mich, dass das Opioid zu dem "sehr schnell" passt eher Fentanyl als Morphin wäre. (reine Detailanalyse der Angabe, um mich zu entscheiden)
Sagen kann ich es allerdings nicht, und die Experten sind sich offenbar auch nicht einig.
In Wirklichkeit wird man anscheinend nehmen was man hat, bzw. handeln wie man es gelernt hat (nach SOP). Und im Zweifel wird man das machen womit man sich sicher fühlt.
Stark analgetisch wirkt beides.

MGS87
20.04.2015, 18:15
Ich bin aktuell dabei das in folgende Form zu tippen:
und ja ich habe stellenweise auch die von euch angebenden Quellen zu verwenden, da ich es als sinnvoll sehe dass wir sowohl die gleichen Lehrbücher verwenden ( welche eine nicht eindeutige Definition zulassen ) als auch stellenweise eigene quellen vorzuzeigen haben welche das noch zusätzlich verwenden -
Meinungen/Vorschläge hierzu ?



Tag 1 Frage A 3/ B 14 Nasenpolyp

Antwort B) Kartagener Syndrom
und
Antwort C) Analgetika Intoleranz Syndrom
und
Antwort D) chronische ( Rhino-) Sinusitis

Kommen als mögliche Antworten dieser Aufgabenstellung in frage.

Zum Kartagener Syndrom :
" Although Kartagener's syndrome classically showed situs inversus, a 'partial' syndrome was also recognised historically in which all of the symptoms were present, but the viscera were normally oriented (situs solitus) "
http://www.biomedcentral.com/1471-2466/3/4


Zum Analgetika-Intoleranz-Syndrom:
- Die Polyposis nasi kann in bis zu 25% der Fälle auf ASS zurückgeführt werden, in bis zu 40% auf Asthma. Allergiker ist der Herr nicht, also hätten wir 25/60 Wahrscheinlichkeit für ASS: http://dgaki.de/wp-content/uploads/2010/05/Leitlinie_SinusitisPolypen2003.pdf

- aufgrund der Angabe, dass Allergietests negativ blieben, könnte man hier auch an eine pseudoallergische Reaktion bei ASS-/NSAR-Intoleranz denken, welche mit vasomotorischer Rhinitis, Sinusitis und nasaler Polyposis assoziiert ist (Herold 2014, Seite 359).
Hierbei können die Symptome auch zeitversetzt auftreten.

- „Das klinische Vollbild der Analgetikaintoleranz definiert sich über die Samter-Trias mit Polyposis nasi, intrinsischem bis zum Asthma bronchiale sowie der klinischen Unverträglichkeit gegenüber den nicht steroidalen Antiphlogistika. Jedoch tritt diese Symptomentrias in vielen Fällen zeitversetzt über Jahre und Jahrzehnte auf, so dass über längere Zeiträume eine inkomplette Symptomatik vorliegt. In solchen Fällen ist die klinische Früherkennung beispielsweise einer Rezidivpolyposis in ihrem ursächlichen Zusammenhang zu einer Analgetikaintoleranz oft schwierig.“
Strutz, Mann: Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie, Thieme 2010, S. 927

Zur chronischen ( Rhino- ) Sinusitis:
Pathogenese:
Die kausale und formale Pathogenese der Poliposis ist im wesentlichen Punkten noch ungeklärt. Bei einer Reihe spezifischer Grunderkrankungen ( z.B. Mukoviszidose, Kartagener Syndrom ) lassen sich besondere Pathomechanismen Definieren( s.u. )
(...) Nicht steroidale Analgetika greifen über eine Hemmung der Cyclooxigenase ( Prostaglandin-Endoperoxid-Synthase ) in den Arachidonsäurestoffwechsel ein. In der Folge wird insbesondere bei Patienten mit einer Analgetikaintolleranz ein verlängertes Spektrum der Arachidonsäuremetaboliten ( Protaglandine, Leukotriene, Thromboxane ) beobachtet, das für das Zustandekommen einer Eosinophlie und einer Polipsis mitverantwortlich gemacht wird (...)
Strutz, Mann: Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie - Seite 420, Thieme 2010



bearbeitet : Weil ich eben gesehen habe : ich werde die Links natürlich in voller länge angeben bzw wenn das ein verweis auf ein buch ist entsprechend verfahren.

cfm58
20.04.2015, 19:35
@ Sonnenschein: Ich würde schreiben, dass es dir schwer fiel, zwischen Ketamin und Morphin zu entscheiden, weil beides nicht eindeutig richtig oder falsch ist, und dann erläutern, warum du dich für Morphin entschieden hast und dazu Quellen zeigen (also, dass für die Einleitung eh Opiate gegeben werden, dass Morphin bei akutem Abdomen indiziert ist (was auch in mehreren impp-Fragen bisher so gegeben wurde), was gegen Ketamin sprach, etc). Es wird genug Anfechtungen geben, die eher pro Ketamin sind und so merkt das impp, dass es nicht möglich war, sich zu entscheiden und beide Seiten gute Argumente haben.

@ MGS: Klingt doch gut. Ich denke auch, dass es okay ist, wenn Quellen sich überschneiden, und besonders gut, wenn man noch andere anbringt.

philfanatic
20.04.2015, 20:16
Ok, ich bin so ziemlich fertig mit meiner "Anfechtung" und werde es morgen ans IMPP faxen.
Es sind 9 Fragen. Ich bin mir relativ sicher, dass es mir persönlich nichts bringen wird und trotzdem 1-2 Pkt fehlen. Aber bei mir gehts auch um ein ausgesprochenes Luxusproblem und nicht ums Bestehen. Ich hoffe, dass es vielleicht dem ein oder anderen hilft und bitte euch trotzdem eure "Anfechtungen" auch abzuschicken.
Letzten Endes weiß ich nicht wie meine Argumentation beim IMPP ankommt und denke, dass es bestimmt einige hier gibt, die manches besser/ausführlicher belegt haben.

philfanatic
20.04.2015, 21:05
1.Tag Frage 48 Gruppe A Otitis media-Nervenbeteiligung
1.Tag Frage 49 Gruppe A Hirnabszess Erreger
1.Tag Frage 58 Gruppe A Enoxaparin
1.Tag Frage 99 Gruppe A Diabetes-Ernährung
2.Tag Frage 59 Gruppe A Blutdruck-Grenzwert
2.Tag Frage 88 Gruppe A biliäre Pankreatitis-Steinprophylaxe
2.Tag Frage 102 Gruppe A Borderline Therapie
3.Tag Frage 38 Gruppe A Brötchen-Milch-Massage Kur
3.Tag Frage 57 Gruppe A Digitoxin

Form:
Grund: nicht eindeutig beantwortbar/mehrere richtige Antwortmöglichkeiten, keine Antwort trifft zu,....etc
Begründung: ...
Quelle: ...

Falls jemand noch Anregungen hat oder meint ich soll noch irgendwas mit dazunehmen, bitte sagen. Es kann sein, dass ich hier was überlesen habe!

Sonnenschein2015
20.04.2015, 21:06
@philfanatic: welche fragen hast du genommen?

Ankou
20.04.2015, 21:49
Ich weiss nicht ob es untergegangen ist, daher poste ich es erneut:
Was haltet ihr hiervon?
Tag 2 A54/B99: Ausbelastung bei Fahrradergometrie:
Leitlinie Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention:
Dort wird Unterschieden zwischen Laufband und Fahrradergometrie und 200 - Alter für Fahrradergometrie genommen und für Laufband 220 - Alter. Kann man damit etwas anfangen?
http://www.sportmedizin-hamburg.com/images/pdfs/LeitlinienDGSP.pdf

"Hilfsgrößen, die bei Kenntnis der individuellen Voraussetzungen, vor allem auch im klinischen
Bereich Orientierung bieten können:
Wenn die erzielte Herzfrequenz mindestens über 200/min minus Alter (Fahrradergometer) beträgt,
besser im Bereich von 220/min minus Alter (+/- 10 %) (Laufband) liegt. Hierbei ist auf die individuell hohe Streubreite dieser Frequenzwerte zu achten (8, 15 – 18). "

Kms10
20.04.2015, 22:05
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Medi-Learn Dozenten bei Tag 1 A 59 nicht richtig liegen. Warum sollte es bei Herrn D. im Rahmen seines Hirnabszess zu einer Stauungspapille kommen, wenn in der MRT Aufnahme, auf die in der Fragestellung sogar noch einmal hingewiesen wird, keinerlei Zeichen eines erhöhten Hirndrucks zu sehen sind. Ein Papillenödem kann in diesem Kontext nur durch Hirndruck erklärt werden und der ist eindeutig auszuschließen.

Alle anderen Antworten wären grundsätzlich denkbar: Übelkeit (sehr unspezisch, aber möglich), epileptische Anfälle und fokales neurologisches Defizit durch die Ausbreitung und perifokales Ödem und auch ein Nystagmus wäre durch Arrosion der Bogengänge möglich (was durch die Tatsache, dass der gute Mann ein infiziertes Cholesteatom hat, wahrscheinlich gar nicht so unwahrscheinlich ist.

Sonnenschein2015
20.04.2015, 22:18
@Kms: kannst du das mit Quellen belegen? das wäre toll!!!

Sonnenschein2015
20.04.2015, 23:10
"Fragenrügen
Medizinerprüfungen haben eine Besonderheit: Das Multiple-Choice-System. Erfahrungsgemäß unterlaufen jedoch selbst den Fragefüchsen vom IMPP regelmäßig kleine Fauxpas in Form von fehlerhaft gestellten Aufgaben. Fehlen bei einer Prüfung nicht mehr als 1‒2 Punkte zum Erreichen der Bestehensgrenze oder der nächst höheren Notenstufe, sollte man einen Widerspruch in Erwägung ziehen, um sich alle Chancen für eine nachträgliche Punktegutschrift offen zu halten. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, dass Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muss eine Frage gutgeschrieben werden, wenn man beweisen kann, dass die eigene Lösung neben derjenigen des IMPP richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei in der Regel ein Standardwerk (in der Anatomie z.B. der Atlas von Netter) ausreicht."

Was heisst das mit "Widerspruch" einlegen? und sich die Chancen für nachträgliche Punkte offenhalten?
Sollen wir jetzt lieber Wiederspruch einlegen, weil das "sicherer" ist??

dgu67
21.04.2015, 01:51
Ich hab mich beim IMPP telefonisch erkundigt:
Einwände die per Post oder FAX fristgerecht ankommen werden alle beachtet und geprüft.
E-Mails werden nicht beachtet, auch nicht wenn sie den Brief elektronisch enthalten, der ausgedruckt bereits am Postweg ist und u.U. nicht rechtzeitig ankommt.


@ calendula86: hast du nochmal konkret nach der frist gefragt? also bis donnerstag? oder geben sie uns gnädigerweise z.b. bis freitag? ich würd auch noch ein paar fragen einreichen, würde es aber erst heute oder morgen (Di/Mi) schaffen und hab leider kein fax, kann sie also nur oer post schicken...

Isabel89
21.04.2015, 07:44
Einspruch / Widerspruch

Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelne Aufgaben unklar, missverständlich, unbeantwortbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind, können Sie:

1. Formlos Ihre Einwände gegenüber dem IMPP schriftlich darlegen.
"Frist": Ca. eine Woche (7 Tage) nach der letzten Prüfung (Analytik)
Adresse: IMPP, Große Langgasse 8, 55116 Mainz
Tel. 06131 28130

2. Offiziell Widerspruch gegen den Ergebnisbescheid einlegen. Schriftlich und gut begründet bis vier (4) Wochen nach Zustellung des Bescheides gegenüber dem zuständigen Landesprüfungsamt (LPA -Adresse finden Sie auf dem Bescheid).

Das LPA schickt Ihren Widerspruch zum IMPP und bittet um offizielle Stellungnahme, die Ihnen dann mit Bescheid vom LPA zugesendet wird. In der Regel werden Widersprüche abgelehnt und mit Gebühr berechnet (je nach LPA ca. 20.- bis 150.- Euro).
Dann bleibt Ihnen noch der Rechtsweg über einen Anwalt. In Prüfungs-Angelegenheiten erfahrene Anwälte in Ihrer Region erfragen Sie bitte bei der zuständigen Anwaltskammer. Eine Auswahl von Anwälten für Prüfungs- und Hochschulrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

In jedem Fall sollten Sie Ihre Einwände gut begründen und mit Literaturzitaten belegen.
CAVE: Wenn Sie wollen, dass Sie schnell "Recht bekommen", sollten Sie die Möglichkeit des formlosen Anschreibens wählen. Ein Schiedsrichter nimmt eine offizielle verkündete Entscheidung nur äußerst ungern zurück. Dies gilt in noch stärkerem Maße für das IMPP.

Isabel89
21.04.2015, 07:53
BITTE um KURZE RÜCKMELDUNG:

--> "formlos" - bedeutet das, dass ihr einfach eure A4-Seiten hinschickt?? also OHNE Briefkopf (Adresse, Matt-Nr.) oder das auf jeden Fall angeben??? Nicht, dass am Ende etwas formal nicht in Ordnung ist und deshalb unberücksichtigt bleibt....!!!

--> Schicken per Post oder per Fax oder beide Wege?? (bringt das was? Motto: lieber beide Wege, falls einer nicht klappt?)

-->Adresse: Postfach oder Langgasse 8 egal?

Hab nur Sorge, dass am Ende aus so dummen Gründen, was nicht Juristisch korrekt ist...

DANKE!!!!

__________________________________________________ ____________________________
Meine Einleitung der jew. A4-Seite mit Frage und Begründung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Art. 12 Abs. 1 GG ergibt sich für berufsbezogene Prüfungen der allgemeine Bewertungsgrundsatz, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf. Aus diesem Grund bitte ich um Prüfung und ggf. Rücknahme der Prüfungsfrage, die ich für nicht eindeutig und deshalb als strittig ansehe. Bitte beachten Sie hierzu meine Argumentation mit Quellenangaben. Meine Anfechtung ist gerichtet auf die Prüfung im Rahmen des schriftlichen Staatsexamens M2 Humanmedizin vom 14.-16.04.2015.


[[FONT=Times New Roman]SIZE=1]FRAGE (BEISPIEL...):
Tag 3, A45 Facialis, Glossopharyngeus, Vestibulocochlearis

B) N. facialis: richtig, aber: Fazialisparese bei 0,02% der akuten Otitiden...
http://www.tusi-hno-lehre.org/downlo...ialispares.pdf
http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmi...eihe_hno-b.pdf
http://www.hno-aerzte-im-netz.de/kra...ikationen.html
http://www.biblioserver.com/pferdehe...8051&gid=2&id= (demnach führt eine Otitis media zur Beeinträchtigung von N. facialis UND vestibulocochlearis)

.....

cfm58
21.04.2015, 08:09
Isabel:
formlos heißt, dass es ohne Briefkopf etc genügt, du kannst aber natürlich auch einen hinschreiben, kommt natürlich noch seriöser.
beide Wege sind sicherer, ich hab leider kein Fax und hab es deswegen per Einschreiben geschickt, so kann ich das Eintreffen auch überprüfen. "nur" Fax wäre mir persönlich zu unsicher, aber ich hab da bisher auch einfach Pech gehabt.
Adresse ist glaube ich egal, hab das Postfach genommen.

Deine Einleitung klingt super. Darf ich fragen, welche du Fragen du einreichst?

cfm58
21.04.2015, 08:10
Ankou: Ich fürchte, wenn das die einzige Quelle ist, wird das nicht reichen, zumal in der gängigen Literatur ja 220 steht und es in deiner Quelle auch so undeutlich formuliert ist mit dem "besser 220". Auch wenn da hinterher irgendwann in Klammern "Laufrad" kommt, klingt es für mich so, wie als wäre 220- Alter anzustreben...

cfm58
21.04.2015, 08:11
@ sonnenschein: Erstmal kannst du eh nur einen Einwand hinschicken, Widerspruch geht erst, wenn das offizielle Ergebnis da is.

cfm58
21.04.2015, 08:17
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Medi-Learn Dozenten bei Tag 1 A 59 nicht richtig liegen. Warum sollte es bei Herrn D. im Rahmen seines Hirnabszess zu einer Stauungspapille kommen, wenn in der MRT Aufnahme, auf die in der Fragestellung sogar noch einmal hingewiesen wird, keinerlei Zeichen eines erhöhten Hirndrucks zu sehen sind. Ein Papillenödem kann in diesem Kontext nur durch Hirndruck erklärt werden und der ist eindeutig auszuschließen.

Alle anderen Antworten wären grundsätzlich denkbar: Übelkeit (sehr unspezisch, aber möglich), epileptische Anfälle und fokales neurologisches Defizit durch die Ausbreitung und perifokales Ödem und auch ein Nystagmus wäre durch Arrosion der Bogengänge möglich (was durch die Tatsache, dass der gute Mann ein infiziertes Cholesteatom hat, wahrscheinlich gar nicht so unwahrscheinlich ist.

Aber mit der gleichen Begründung ist doch dann auch die Pupillenstarrefrage raus, denn der Grund für die angebliche Temporallappenherniation wäre ja auch der gesteigerte Druck? Also der impp Gedankengang ist m.E. "Raumforderung" --> gesteigerter Druck --> Temporallappenherniation und Stauungspapille. Wenn man dagegen argumentiert, muss man kosequent beide Frage anfechten, oder?

upt24
21.04.2015, 09:11
sagt mal, was mir gerade noch in den Kopf kam, ist die Frage mit dem epileptischen Anfall. Ich habe mein Prüfungsheft leider nicht mit und bin derzeit nicht zu hause.,deshalb kann ich sie nicht konkret nachelsen.

aber es ging ja darum, bei einem zyanotischen krampfenden patienten das pulsoxy anzulegen. Ich habe mich gegen diese Option entschieden,weil ich a sehe,dass er zyanotisch ist und der patient eben krampft und zum einen deswegen die messung eh vermutlich nicht funktioniert und wenn, dann wegen derbestehenden zyanose u konsekutiven vasokonstriktion potentiell kein richtiges ergebnis liefert.
ich habe den beißkeil genommen,weil auch alles andere keinen sinn gemacht hat.
in den wenigen krampfanfällen die ich gesehen habe, hätte es defintiv bis zum durchbrechen des krampfes,der laut frage im gange war, keinen sinn gemacht n pulsoxy anzulegen.

Was sagt ihr dazu? meint ihr,das hat potential auf anfechtung? oder lieg ich da komplett falsch einfach? dann würde ichd ie noch versuchen auszuarbeiten,hab n fax ,kann also noch morgen/übermorgen was hinschicken.

Mir müsste dann nur jemand das bild der frage oder die frage schicken.

wobei der beißkeil scheinbar ne KI ist, hab ihn auch noch nie gesehen. aber finde es dennoch sehr komisch.

francisdalloway
21.04.2015, 09:27
Hat bis jetzt überhaupt schon jemand etwas eingereicht? nicht, dass es doch irgendwie untergeht

cfm58
21.04.2015, 09:33
Ich hab eingereicht und überlege, noch 1-2 Fragen "nachzureichen". phil hat auch schon 9 losgeschickt, wenn ich das richtig gelesen habe.

@ upt: Sorry, ich glaub da hast du wenig Chance. Fand es auch lustig, wie das gehen soll mit dem Pulsoxy, aber der Rest war ja noch "fälscher". "Praxistauglichkeit" spielt beim impp keinerlei Rolle...