Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prognose Wartezeit SoSe 2016
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19Lisschen95
26.01.2016, 11:00
Hallo :)
Ich lese so viele verschiedene Meinungen von vielleicht zukünftigen Medizinstudenten :)
Mal angenommen, man hat ein Abi von 1,8 dann müsste man ca. 6 Semester warten (1,2) und vermutlich dann einen Studienplatz erhalten, richtig? Bzw. bei Abi von 1,6 muss man nur ca. 4 Semester warten (1,2).
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und sorry für diese doofe Frage.
PS: TMS etc. sind alle aussen vor :)
Absolute Arrhythmie
26.01.2016, 11:13
Hallo :)
Ich lese so viele verschiedene Meinungen von vielleicht zukünftigen Medizinstudenten :)
Mal angenommen, man hat ein Abi von 1,8 dann müsste man ca. 6 Semester warten (1,2) und vermutlich dann einen Studienplatz erhalten, richtig? Bzw. bei Abi von 1,6 muss man nur ca. 4 Semester warten (1,2).
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und sorry für diese doofe Frage.
PS: TMS etc. sind alle aussen vor :)
Nein, komplett falsch.
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=2896
Verbessert sich meine Durchschnittsnote mit längerer Wartezeit?
Nein.
Eine Verbesserung der Durchschnittsnote durch Zeitablauf gibt es nicht.
Völlig richtig. In der Wartezeitquote kannst du ausschließlich dann einen Platz bekommen, wenn du, unter anderem, mindestens den Grenzwert an Wartesemestern hast (zuletzt 14 im WS bzw. 13 im SS - Tendenz weiter steigend). Alles darunter bringt dir gar nichts - selbst mit 12 Wartesemestern hast du keinen Vorteil gegenüber jemandem mit 0 Wartesemestern. (Einzige Ausnahme im AdH als nachrangiges Kriterium, aber das ist wieder ein anderes Thema und in deinem Fall irrelevant.)
Ich kenne die genauen Daten der letzten Zeit nicht mehr, aber so als grobe Grundregel kann man glaube ich sagen dass man bis zu 1,3 im AdH einen Platz auch ohne Zusatzleistungen bekommen kann, bis vielleicht 1,8-1,9 (?) mit Zusatzleistungen (wie z.B. TMS oder HAM-Nat), und bei >2,0 bleibt einem dann eben nur noch die Wartezeitquote, sprich man sollte sich auf mindestens sieben Jahre Warten einstellen, Tendenz wie gesagt weiter steigend. Die sinnvollste Alternative für viele ist deshalb IMHO die Teilnahme am MedAT-H in Österreich - kann man beliebig oft wiederholen, die Abiturnote ist irrelevant, man zahlt keine Studiengebühren, etc.
Tortenheber
26.01.2016, 13:06
Unglaublich wie hartnäckig sich solche Halbwahrheiten halten. Immer wieder amüsant.... :P
Ich hab in meiner Ausbildung und auch jetzt noch im Beruf so vielen "angehenden" Studenten das Verfahren erklären müssen. Viele haben da den Beruf wieder geschmissen und etwas anderes studiert, weil sie eben so lange nicht warten wollen. Hier sollte definitiv mal richtig informiert werden. Aber die wenigsten sind ja heute bereit das selbst in die Hand zu nehmen.
19Lisschen95
26.01.2016, 13:08
ok... das heißt, wenn man 2016 nicht angenommen wird mit z.B. Abi 2,0 dann muss man ebenso wie andere mit Abi 3,0 17 Semester warten? Es hat dann keinen Vorteil, wenn man einen besseren Schnitt hat?
Ich denke, dass ich einen Schnitt von 1,5 schaffe und werde ebenso den TMS machen...
Danke für eure Antworten :)
19Lisschen95
26.01.2016, 13:09
eh keine 17 Semester sonder 14 meine ich :)
Absolute Arrhythmie
26.01.2016, 13:18
Du hast den Kern der Sache erfasst. Für die genaueren Sachverhalte empfehle ich die intensive Lektüre von www.hochschulstart.de
Tortenheber
26.01.2016, 16:10
Wenn du nicht den Passenden Schnitt hast um über die Abiturbestenquote oder Auswahhl der Hochschulen reinzukommen, dann musst du ebeno lange warten wie der Rest. Welche Noten in den vorherigen Jahren für welches Verfahren gereicht haben, kannst du bei den Auswahlgrenzen nachlesen.
Hallo, hier mal die Antwort, die in von Hss bezüglich Falschangaben bei der Bewerbung erhalten habe:
"Sehr geehrte Frau XXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Januar, zu der ich Ihnen gerne eine Antwort sende.
Die bewerbungsrelevanten Informationen (z.B. der Erwerb sowie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder der Abschluss einer Berufsausbildung), die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Antragstellung gegenüber der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) nachweisen, sind grundsätzlich durch geeignete Unterlagen zu belegen. Diese Unterlagen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SfH geprüft.
Neben diesen Informationen teilen die Bewerberinnen und Bewerber im Zulassungsantrag mit, ob und ggf. über welchen Zeitraum sie bislang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Die insoweit getroffene Aussage wird durch die auf dem Zulassungsantrag vorgesehene handschriftliche Unterschrift verbindlich bestätigt. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wird regelmäßig durch die Hochschulen im Rahmen der Immatrikulation überprüft.
Selbstverständlich ist es vor dem Hintergrund eines Massenverfahrens nicht auszuschließen, dass wahrheitswidrige Aussagen einzelner Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgedeckt werden. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Hochschulen entsprechende Falschauskünfte identifizieren.
Schließlich ist in Artikel 11 Absatz 6 Satz 1 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 festgelegt, dass eine Zulassung durch die Hochschule oder die SfH zurückzunehmen ist, wenn sie auf falschen Angaben im Zulassungsantrag beruht. Falschangaben hinsichtlich etwaiger Studienzeiten an einer deutschen Hochschule sind unter diese Regelung zu fassen. Somit ist es durchaus möglich, dass die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die lediglich aufgrund verschwiegener Studienzeiten zugelassen wurden, nachträglich zurückgenommen wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen insoweit beantworten konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Jaydee89
29.01.2016, 14:06
Also die Exmatrikulation ist ja logisch und mehr als angebracht in solchen Fällen. Mich würde interessieren, ob sowas auch Folgen haben kann, in Form von Sperrung über gewisse Zeiträume o.ä. !? Ich schätze, wenn man erst einmal einen Platz erhalten hat, prüft auch keine Instanzen mehr nach...
Wie gesagt ich finde es sehr schade, wenn Irgendjemand mit sowas durchkommt und dadurch anderen Wartern, die alle Auswahlkriterien erfüllen, den Platz wegnimmt.
Die Unis müssten also für jeden einzelnen Bewerber eine Abfrage bei ALLEN deutschen Hochschulen machen.
Erscheint mir, neben den erwähnten datenschutzrechtlichen Bedenken, vom Aufwand her nicht realistisch.
MsLifeunderRock
29.01.2016, 17:14
ich frag mich ob das strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass solche Leute dauerhaft gesperrt werden sollten...
Ich möchte das auch moralisch überhaupt nicht gut heißen!
Ansonsten dürfte es eine falsche eidesstattliche Versicherung sein, vorausgesetzt man unterschreibt etwas derartiges bei der Immatrikulation
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt#Strafrechtliche_Folgen _einer_falschen_Versicherung
PrinzessinAmygdala
31.01.2016, 14:00
Die Unis müssten also für jeden einzelnen Bewerber eine Abfrage bei ALLEN deutschen Hochschulen machen.
Erscheint mir, neben den erwähnten datenschutzrechtlichen Bedenken, vom Aufwand her nicht realistisch.
Wieso so kompliziert? Man könnte auch einfach nur den Nachweis erbringen, womit man so die letzten Jahre seine Zeit verbracht hat z.B. Arbeitszeugnisse. Letztendlich weiß es aber auch die Krankenkasse, weil sie einen während des Studiums studentisch versichern. Das muss bei der Immatrikulation ja auch vorgelegt werden. Da reicht keine einfache Mitgliedsbescheinigung.
Wieso so kompliziert? Man könnte auch einfach nur den Nachweis erbringen, womit man so die letzten Jahre seine Zeit verbracht hat z.B. Arbeitszeugnisse. Letztendlich weiß es aber auch die Krankenkasse, weil sie einen während des Studiums studentisch versichern. Das muss bei der Immatrikulation ja auch vorgelegt werden. Da reicht keine einfache Mitgliedsbescheinigung.
Was ich vor dem Studium gemacht habe geht die Universität nichts an. Da sind wir wieder bei den datenschutzrechtlichen Bedenken.
Nachweisen, dass ich nicht immatrikuliert war kann ich nicht, es ist auch möglich, ein Jahr nichts zu tuen, was man logischerweise ebenfalls nur schwer begründen kann.
Die Krankenkassen werden sich freuen zusätzlich Auskunft für die Uni zu spielen, auch führt das in eine gefährliche Richtung:
Die Aufweichung des Datenschutzes mit dem Hinweis "Wer nichts macht hat nichts zu verbergen", so lässt sich auch Vorratsdatenspeicherung begründen.
Am Ende bin ich der Meinung, dass dieses Problem nicht schwerwiegend genug ist, um eine derartige Grundrechtseinschränkung zu rechtfertigen.
Absolute Arrhythmie
31.01.2016, 15:28
Hier ist es genau wie beim Bafög: du kannst Bescheißen, wenn du das möchtest. Aber auch wenn das individuelle Risiko ertappt zu werden gering ist, sind die Konsequenzen enorm hoch.
Deshalb muss man hier wohl auf die Ehrenhaftigkeit und die Angst vor der Konsequenz (Exmatrikulation, Strafverfahren wegen Betrugs -> keine Approbation bei Vorstrafe?) hoffen.
Sehe ich genauso.
Würde auch die psychische Belastungs nicht unterschätzen, 6 Jahre unter fortwährender Gefahr erwischt zu werden zu leben ist kein Pappenstiel.
PrinzessinAmygdala
01.02.2016, 20:47
Was ich vor dem Studium gemacht habe geht die Universität nichts an. Da sind wir wieder bei den datenschutzrechtlichen Bedenken.
Dann müsste man beim Arbeitgeber als Lebenslauf ja auch ne leere Seite abgeben. :D
Dann müsste man beim Arbeitgeber als Lebenslauf ja auch ne leere Seite abgeben. :D
Arbeitgeber und Universität sind dann doch zwei paar Schuhe.
Wie wäre das auch umsetzbar? Werden dann an jeder Uni zehn neue Leute eingestellt, die nichts anderes machen als Lebensläufe zu überprüfen?
Mit manchen Sachen muss man einfach Leben.
Synapse89
06.02.2016, 08:47
Hi zusammen,
wollte nur mal so nachhören, wer von euch noch auf so sehnlichst auf den 10.2. wartet ?
Meint ihr, das es diesen Sommer nochmal 13 WS werden könnten und die DN steigt ? Oder tendenziell eher 14 WS mit niedrigerer DN ? Zum Winter denke ich, werden es sicherlich 15 WS sein.
Mfg
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