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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A7/38 - D (Röntgen Thorax idr 100-150 kv)



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17.04.2016, 14:23
Klar, dass es in der Praxis oft anders gehabt wird, aber ich sehe aufgrund der in der Fragestellung explizit verneinten bzw. fehlenden Hinweise der KU auf eine Fraktur oder Komplikationen die ursprüngliche Indikationsstellung auch sehr kritisch. (eine "kleine Schramme" deute ich nicht als Frakturhinweis)

aus der Röntgenverordnung: "(1) 1Röntgenstrahlung darf unmittelbar am Menschen in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur angewendet werden, wenn eine Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. 2Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. 3Andere Verfahren mit vergleichbarem gesundheitlichen Nutzen, die mit keiner oder einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind, sind bei der Abwägung zu berücksichtigen. "

Da die strahlenbelastende Untersuchung nun weder theraupetischen noch sicheren diagnostischen Mehrwert - weder vorraussichtlich noch im Nachhinein betrachtet - brachte, finde ich "war überflüssig" in der Tat nicht nur semantisch, sondern auch im Sinne einer kritischen Indikationsstellung durchaus zutreffend. Ein Gefühl dafür zu vermitteln insbesondere belastende Überdiagnostik zu vermeiden finde ich hierbei mindestens so wichtig, wie die an die Röntgenröhren angelegte Spannung zu kennen. Nicht nur für Radiologen und 1er Kandidaten.