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JazzKo
28.12.2016, 18:11
bei uns gibts Gott sei Dank noch fast alles online... bis jetzt. Hab auch gehört, dass sich da wohl was ändern wird :/

Im Prinzip geht es ja nur um Fremdeigentum. Dann müssen sie sich halt mal dran setzen und die Quellen angeben. (Schon merkwürdig, dass es überhaupt Folien gibt, in denen die Quellenangaben fehlen^^

Viehdoc
30.12.2016, 20:23
Im Prinzip geht es ja nur um Fremdeigentum. Dann müssen sie sich halt mal dran setzen und die Quellen angeben. (Schon merkwürdig, dass es überhaupt Folien gibt, in denen die Quellenangaben fehlen^^

das stimmt. Wobei die da bei uns eigentlich schon relativ gewissenhaft sind mit Quellenangaben. Das Gute ist ja auch: viele Profs nehmen eh Bilder aus ihren eigenen Büchern, von daher denke ich wird sich da bei uns vielleicht auch eher wenig ändern...

Nickel1992
01.01.2017, 15:49
Im Prinzip geht es ja nur um Fremdeigentum. Dann müssen sie sich halt mal dran setzen und die Quellen angeben. (Schon merkwürdig, dass es überhaupt Folien gibt, in denen die Quellenangaben fehlen^^

sind das Problem da echt "nur" die Quellenangaben? Dann dürfte es ja im Grunde jetzt nicht so einen riesigen Aufriss geben oder? Wäre ja wie du sagst mit überarbeiten getan...

Nurse4U
04.01.2017, 14:40
sind das Problem da echt "nur" die Quellenangaben? Dann dürfte es ja im Grunde jetzt nicht so einen riesigen Aufriss geben oder? Wäre ja wie du sagst mit überarbeiten getan...

Nein, das Problem ist größer. Selbst mit Quellenangabe müssen die Unis jetzt zahlen für den Studentenkreis, dem der Inhalt zur Verfügung gestellt wird. Der momentane Stand betrifft erstmal "nur" Textzitate (VG Wort), allerdings ist zu erwarten, dass die VG Bild nachzieht. Deutschlandweit haben sich die Unis jetzt erstmal gegen den Beschluss ausgesprochen und nun gibt es eine "Schonfrist" bis zum September 2017. Bis dahin soll eine Einigung gefunden werden. Jetzt sind unsere Folien inkl. Bilder erstmal wieder online und zumindest das Physikum ist gesichert. Wie es dann weitergeht ist aber noch fraglich.

Nurse4U
04.01.2017, 14:43
Da ist meine letzte Info, die ich von der Uni bekommen habe:

§ 52a Urheberrechtsgesetz
Aktuelle Information vom 16.12.2016

Die Senatskanzlei Wissenschaft hat darüber informiert, dass die VG WORT, die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sich darauf geeinigt haben, dass urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG für Unterricht und Forschung an den deutschen Hochschulen auch nach dem 31. Dezember 2016 für einen Übergangszeitraum genutzt werden können.

Für Sie als Lehrende / Forschende der Freien Universität Berlin bedeutet dies, dass Sie in der Übergangszeit bis zum 30. September 2017 weiterhin urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG öffentlich zugänglich machen können.

Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie kontinuierlich auf dieser Webseite.

Viehdoc
04.01.2017, 17:57
das dürfte ja aber auch kein Problem sein, wenn der betreffende Prof selbst der Autor ist oder?

Nurse4U
05.01.2017, 07:00
das dürfte ja aber auch kein Problem sein, wenn der betreffende Prof selbst der Autor ist oder?

Naja manchmal schon. Unser BC-Prof meinte letztens, dass zB die Uni (oder ein Verlag? -weiß nicht mehr genau) alle Rechte an Veröffentlichungen hat und es mal ein Problem gab, dass er fragen musste, ob er sich selbst zitieren durfte. So oder so ähnlich. ^^

davo
05.01.2017, 08:00
Das ist bei der Veröffentlichung von Büchern (fast) immer so. Der Verlag hat das Copyright, nicht die Autoren.

JazzKo
05.01.2017, 19:42
... das ist ja krass. Gab es nicht mal so etwas wie das Recht am eigenen geistigen Gut? Oder tritt man das mit der Veröffentlichung und Bezahlung ab?

DrJoa
07.01.2017, 08:07
das hätte ich auch nicht gedacht... dachte auch es geht da um geistiges eigentum O_o
aber kann natürlich sein, dass der autor jegliche rechte abtritt an den herausgeber...

Nurse4U
07.01.2017, 15:08
Ja das ist echt ein bisschen traurig. Ob das die Regel ist oder eher eine Ausnahme?

Viehdoc
08.01.2017, 13:32
Ja das ist echt ein bisschen traurig. Ob das die Regel ist oder eher eine Ausnahme?

wenn ich so drüber nachdenke wahrscheinlich die Regel... für meine AStA-Skripte musste ich z.B. die Rechte auch an den AStA abtreten. Dafür bekommt der Autor ja auch ne Vergütung und damit ist das dann abgegolten. Vielleicht gibts da immer mal Ausnahmeverträge, oder der Autor ist selber Herausgeber, dann siehts wahrscheinlich anders aus.

Suse77
11.01.2017, 11:45
Nein, das Problem ist größer. Selbst mit Quellenangabe müssen die Unis jetzt zahlen für den Studentenkreis, dem der Inhalt zur Verfügung gestellt wird. Der momentane Stand betrifft erstmal "nur" Textzitate (VG Wort), allerdings ist zu erwarten, dass die VG Bild nachzieht. Deutschlandweit haben sich die Unis jetzt erstmal gegen den Beschluss ausgesprochen und nun gibt es eine "Schonfrist" bis zum September 2017. Bis dahin soll eine Einigung gefunden werden. Jetzt sind unsere Folien inkl. Bilder erstmal wieder online und zumindest das Physikum ist gesichert. Wie es dann weitergeht ist aber noch fraglich.

Glücklicherweise klappt es an unserer Uni ja anscheinend ganz gut mit der semesterübergreifenden Weitergabe von alten (bebilderten) Vorlesungsunterlagen. :-dance

Viehdoc
11.01.2017, 21:13
Glücklicherweise klappt es an unserer Uni ja anscheinend ganz gut mit der semesterübergreifenden Weitergabe von alten (bebilderten) Vorlesungsunterlagen. :-dance

das ist natürlich praktisch, darf sich nur keiner bei erwischen lassen ;)

RockHolly
12.01.2017, 07:58
Ihr Lieben,
mal kurz noch ne andere Frage^^
Mein Gebbie kommt dieses Jahr ja wieder (haha) und meine Ellis würden mir für das vierte gerne ein Stethoskop schenken.
Könnt ihr da eins empfehlen?
Ich hab gehört, dass das Littmann 3 Classic sehr geil sein soll?

MareikeW
12.01.2017, 17:45
Ihr Lieben,
mal kurz noch ne andere Frage^^
Mein Gebbie kommt dieses Jahr ja wieder (haha) und meine Ellis würden mir für das vierte gerne ein Stethoskop schenken.
Könnt ihr da eins empfehlen?
Ich hab gehört, dass das Littmann 3 Classic sehr geil sein soll?

Kommt ganz drauf an was du damit vorhast. Im Kleintierbereich ist das aufjedenfall sehr gut. Noch besser finde ich die Kardiologie-Geräte, weil die einfach richtig richtig gut sind.

Nurse4U
12.01.2017, 20:34
Da habe ich leider gar keine Erfahrung. Ich besitze selbst nur so ein Billig-Stehoskop für 10 €. :-)
Was ist denn an den teuren Stethoskopen so viel besser?

Suse77
14.01.2017, 10:25
Ab welchem Semester brauchen wir denn ein Stethoskop?

RockHolly
14.01.2017, 12:19
Kommt ganz drauf an was du damit vorhast. Im Kleintierbereich ist das aufjedenfall sehr gut. Noch besser finde ich die Kardiologie-Geräte, weil die einfach richtig richtig gut sind.

Guter Tipp :)

RockHolly
14.01.2017, 12:39
Ab welchem Semester brauchen wir denn ein Stethoskop?

Suse mir wurde geraten ab Propädeutik (4. Semester) ein eigenes Stethoskop zu holen. Einfach weil man sich in seins rein hört:)
Auch später für die Praktika usw. :)