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beckspistol
17.10.2003, 18:21
im ernst, sogar in homburg... biochemie war eine qual (bin dann auch nicht mehr hingegangen) - bei physio hingegen wars irgendwann eine gemütliche gruppe von knapp 30 leuten... egal, ich bin eh kein vorlesungsheiner.

wie dem auch sei, stellenweise ist schon richtig was los - und da ist die kapazitätsgrenze definitiv überschritten.

harlekyn
18.10.2003, 00:05
Glaub ich! Und glaub mir, dass ich diesen Weg echt nicht gehen will! Das ich warten muß hat ja seinen Grund! Wenn es bei den 6-7 Wartesemestern bleibt ist es ja ok, aber wenn durch die neue Vergabeverordnung sich das noch weiter hoch schraubt...
Will ja garnicht in die Vorlesung, die Praktika reichen mir und ich mach mich auch ganz klein :-D ...versprochen :-blush !

keldor`
20.10.2003, 01:49
hallo mitkläger,

ich war bereits beim verwaltungsgericht und habe meinen antrag auf eine einstweilige verfügung gestellt.(nie und nimmer braucht ihr dazu nen anwalt)
daraufhin kam bisher nur eine kopie eines dialoges zw. kanzlers der uni und dem gericht, in dem stand, dass die uni beantragt die anträge abzuweisen. mehr weiss ich bisher nicht, nur dass neben mir ca. 500 personen denselben antrag gestellt haben und letztes jahr genau 0 studienplätze bei der nachberechnung rauskamen. die chance auf erfolg ist also gleich null.
die kosten auch, man stelle einfach einen antrag auf prozesskostenhilfe, wenn man die bedingungen erfüllt.

ich hab dann auch noch der ablehnung der universität auf meine bewerbung außerhalb der kapazitäten widersprochen, fahre also quasi zeigleisig. kosten sind mir jez erstmal egal, obwohl die prozesskostenhilfe noch gar nicht bewilligt wurde.
heute geht das studium los und ich habe weder bescheid vom gericht noch von der uni.. es wird sich sicherlich monate hinziehen und im endeffekt wird alles umsonst sein, aber bevor ich untätig rumsitze und die 0,0000001%ige chance nicht nutze mein verpfuschtes leben wieder in ordnung zu bringen :-))

schuld an allem is doch die regierung. ohne etat für bildung und gesundheit keine neuen hochschulen, keine neuen studiengänge , keine neuen studienplätze bei immer mehr akademischen bewerbern.. nirgendwo sonst studieren so wenige wie in deutschland. armes deutschland
:-meinung

condorito
20.10.2003, 11:16
Böse,böse Regierung....

harlekyn
20.10.2003, 16:07
Original geschrieben von keldor`

nie und nimmer braucht ihr dazu nen anwalt


DAs ja, aber wenn es zur Verfahrenseröffnung kommt, wäre es besser einen Anwalt zu haben!



Original geschrieben von keldor`

...gleich null.
die kosten auch, man stelle einfach einen antrag auf prozesskostenhilfe...


Stimmt schon, aber wenn das Verfahren eröffnet wird (d.h. du hast deine Beschwerde net zurück gezogen wenn die Uni net sofort einlenkt) dann kostet das richtig Asche! So um die 1000 Euro je nach Streitwert, Gericht und Kosten der Uni...