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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Elterngeld



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Lava
21.03.2018, 12:29
Aha, bedeutet das, man bekommt genauso viel als wenn man nicht Teilzeit arbeiten würde? Und ist das generell so oder abhängig vom Lohn?

Salzi19
21.03.2018, 14:13
Beim basis Elterngeld wird jede Einnahme verrechnet, beim elterngeld plus bekommt man die Hälfte der Summe (dafür doppelt so lange) und es wird erst verrechnet wenn man mehr als 50% der vorherigen zeit wieder arbeitet. Das ist wohl unabhängig vom Einkommen, wenn ich den Sachbearbeiter heute richtig verstanden habe. Sonst würde sich die teilzeitarbeit während dem elterngeld ja überhaupt nicht lohnen.

lukaskupasz
25.04.2018, 10:30
dann will ich gleich mal anfangen, auch wenn es mich z.Zt. nicht wirklich betrifft, sondern nur interessiert:

Ich habe schon zwei total unterschiedliche Aussagen von Experten für folgende Situation gelesen:

Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Sollte ich in dieser noch ein Kind bekommen, bekomme ich dann lediglich die € 300,00 / Monat (+ evlt. Geschwisterbonus) oder zählt das Gehalt, was ich vor der Elternzeit bekommen habe als Grundlage? Ich habe nämlich schon Beides gelesen, weiß nun wirklich nicht, was stimmt. Achso, jetzt arbeite ich nicht.

Danke, dass Du hier so freiwillig und hilfsbereit Auskunft gibst!!

McBeal
25.04.2018, 12:38
Das kommt darauf an, wie groß der Abstand ist und wie lange Elternzeit genommen wurde.

LG
Ally

Espressa
25.04.2018, 13:39
Ich meine dass nur Elterngeld-bezugsmonate ausgeklammert werden (evt auch nur bis zum 14. LM, da bin ich nich sicher), ist man darüber hinaus in Elternzeit, zählen die Monate mit 0,-€ - daher erhielte man dafür nur den Mindestsatz.

Ich bin grad am überlegen wie ich mein Elterngeld beantragen soll... glaube ja an sich nicht, dass ich im ersten Jahr schon arbeiten ginge, daher könnte ich einfach 12 Monate Basis nehmen... wenn auch mein Chef mich sicher gerne vorher schon hätte, Tage- oder vertretungsweise...
Und andererseits denke ich eh, dass ich eher 16-17 Monate Elternzeit nehme, da könnte ich es eigentlich doch etwas strecken, und würde, falls etwas arbeitend, aufgrund der plus-Variante ja nix verlieren.
Oder hab ich einen Denkfehler?

Espressa
25.04.2018, 13:47
Beim basis Elterngeld wird jede Einnahme verrechnet, beim elterngeld plus bekommt man die Hälfte der Summe (dafür doppelt so lange) und es wird erst verrechnet wenn man mehr als 50% der vorherigen zeit wieder arbeitet. Das ist wohl unabhängig vom Einkommen, wenn ich den Sachbearbeiter heute richtig verstanden habe. Sonst würde sich die teilzeitarbeit während dem elterngeld ja überhaupt nicht lohnen.

Dazu lese ich jetzt aber:
„Elterngeld Plus und Zuverdienst
Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten. Dabei ist es egal, ob man das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezieht. Auch Einkünfte die man erhält, ohne dass man selbst arbeitet (z.B. aus einer Photovoltaikanlage) werden auf das Elterngeld angerechnet.“
https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

Salzi19
25.04.2018, 14:42
Ich habe erst heute meinen neuen Bescheid bekommen, ich kann gerne mal was davon hier rein schreiben, geht aber erst heute wenn der kleine im Bett ist.

Espressa
25.04.2018, 15:14
Ich hab’s mal mit dem online-Rechner ausprobiert, und es wird definitiv angerechnet. Klar, der Abzug ist bei EG plus geringer als beim BasisEG, aber doch da.

Salzi19
25.04.2018, 19:04
Also da steht u.a. folgendes:
"Das EltergeldPlus wird für die Monate, in denen die berechtigte Person Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Elterngeld-Netto und dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den ElterngeldPlus-Monaten berechnet. Für das Erwerbseinkommen gelten dieselben Abzugsmerkmale wie für das Erwerbseinkommen im Bemessenzeitraum. [...] Der errechnete ElterngeldPlus-Beitrag ist höher als die Hälfte des BasisElterngeldes, das Ihnen zustünde, wenn Sie während des Elterngeldbezugs keine EInnahmen hätten oder haben. ElterngeldPlus wird daher nur in HÖhe des halben Basiselterngeldes gezahlt."

Irgendwie versteh ich das ganze auch nicht so 100prozentig, der Sachbearbeiter am Telefon hat mir vor ein paar Wochen was anders erzählt. Muss mal meinen Bruder fragen, der hat mal in der Elterngeldstelle gearbeitet.....letztendlich weiß ich ja noch gar nicht, wie lange ich die Aushilfe bei meinem Chef mach. Ich muss halt dann alle Gehaltsnachweise wieder an die Elterngeldstelle schicken und dann wird sich rausstellen ob ich noch was zurückbekomme.
Ist auf jeden Fall saukompliziert, kein Wunder dass da kaum einer freiwillig in der Elterngeldbezugszeit wieder arbeiten geht :-oopss

tragezwerg
25.04.2018, 19:12
Bei meinem Mann und mir war das eigentlich nicht so kompliziert wie wir erst dachten. Die wollten einfach ein vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular mit den voraussichtlichen Einkünften (das Formular hat mir der Sachbearbeiter per Email geschickt), und dann wurde es direkt verrechnet und der Restbetrag vom Elterngeld überwiesen. Nach Ende der EZ wollten sie dann nochmal ne Kopie der Gehaltsabrechnungen des betreffenden Zeitraums, wir mussten dann n paar Euro zurückzahlen. Nicht viel.
Wir hatten beide Basis-Elterngeld. (Da gab es diese vielen verwirrenden Möglichkeiten nicht, die es jetzt gibt)

Espressa
25.04.2018, 20:38
Die vergleichen halt Zuverdienst während vollem EG-Bezug mit Zuverdienst während des halben Elterngeldes. Und da bleibt beim letzteren schon mehr:

„Beispiel zum Zuverdienst bei Elterngeld Plus:
Zu berücksichtigendes Einkommen der Mutter im Bemessungszeitraum 1.500 Euro, Zuverdienst aus 20 Wochenstunden 1.000 Euro.

Anspruch auf Basiselterngeld ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975 Euro.

Anspruch auf Basiselterngeld mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro.

Anspruch auf Elterngeld Plus ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975, 975 / 2 = 487,50 Euro.

Anspruch auf Elterngeld Plus mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro, Prüfung der Nebenbedingung (Sind 325 Euro höher oder niedriger als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne anzrechnenden Zuverdienst? Antwort: 325 Euro sind niedriger als 487,50 Euro.) Pro Bezugsmonat und gleichzeitigen Zuverdienst in Höhe von 1.000 Euro werden 325 Euro Elterngeld Plus ausgezahlt.

Fazit des Beispiels: Beantragt die Mutter für 12 Monatsbeträge Basiselterngeld und verdient 1.000 Euro dazu, erhält sie in Summe 12 x 325 = 3.900 Euro Basiselterngeld. Nimmt sie stattdessen das neue Elterngeld Plus in Anspruch, so erhält sie bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro in Summe 24 x 325 = 7.800 Euro Elterngeld Plus - und damit doppelt so viel!“

Unterm Strich kriegt man am meisten (EG) raus wenn man nicht dazu verdient, bzw erst wieder nach dem Bezugszeitraum.
Blöd nur wenn man kurzfristig doch eher was verdienen will und man hat es anders beantragt.

ninakatharina
01.09.2018, 12:20
Ich beanspruche mal euer Schwarmwissen zum Thema Basiselterngeld und EG plus... Wenn beide Eltern Elternzeit nehmen, stehen einem ja max. 14 Monate zu. Wenn man nun also 3 Monate EZ gleichzeitig nehmen möchte (Monate 7-9) und ein Elternteil bis einschließlich dem 15. Lebensmonat, so könnte man Elterngeld plus beantragen, auch wenn man in diesem Zeitraum nicht in Teilzeit arbeitet, ist das korrekt? Kumulativ wären es dann 10 Monate Basiselterngeld und 8 Monate Elterngeld plus. Der Rechner vom BMFSZ hilft da leider nicht wirklich weiter, der zeigt einem auch an, dass beide Elternteile 14 Monate Basiselterngeld beziehen können :-D

Salzi19
01.09.2018, 12:53
EG plus kannst du auch beantragen, wenn du nichts dazu verdienen willst.

cicely
29.11.2019, 07:53
Ich hänge mich mal an den alten Thread ran mit meiner Frage:

Ich bekomme seit Ende des Mutterschutzes Ende Oktober Basiselterngeld (Höchstbetrag). Nun hab ich überraschend im November eine Auszahlung vom Arbeitgeber bekommen (Rückrechnung für ein paar Monate im Frühling 2019... kenne Ahnung was genau das ist, hat womöglich mit dem neuen VKA-Tarif zu tun...). Muss ich das nun der Elterngeldstelle melden und mir abziehen lassen für November? Oder gilt das als Gehalt in den Monaten die auf der Abrechnung stehen?

Ich fürchte die Antwort schon zu kennen und finde das irre ärgerlich... :-((

Muriel
29.11.2019, 07:59
Du fürchtest richtig, sofern sich da nichts mit all den Reformen der letzten Jahre, die ich nicht mehr verfolgt habe, geändert hat.

Amy83
29.11.2019, 10:43
Da es unsere Abrechnungsstelle nie gebacken bekommt, habe ich fast jeden Monat irgendwelche Rückrechnungen mit dabei. Als ich dann Elterngeld beantragt habe, wurden die Rückrechnungen dann immer für den betreffenden Monat „verbucht“, also nicht für den Monat der Auszahlung. Daher denke ich, dass es nichts ändern sollte.
Um sicher zu gehen, kannst du ja evtl. bei der Elterngeldstelle nachfragen, je nachdem wie die bei dir so drauf sind.

Muriel
29.11.2019, 13:11
Ich musste am Ende des Bezugsraums immer noch Abrechnungen einreichen, dann wäre verrechnet worden.

cicely
29.11.2019, 15:04
Danke für eure Antworten! Amy83, also auch in Monaten, in denen du bereits Elterngeld bezogen hast, hast du Beträge aus Rückrechnungen überwiesen bekommen, die nicht vom Elterngeld abgezogen wurden? Das wär ja super bzw. dann bestünde ja Hoffnung dass ich nicht einen Monat Elterngeld fast komplett gestrichen kriege... :-)

Muriel
29.11.2019, 15:21
Wie gesagt musste ich am Ende alles einreichen und dann hätte zurückgezahlt werden müssen, wenn da Eingänge gewesen wären.

tragezwerg
29.11.2019, 16:31
Bei mir war es so wie bei Amy. So lange es als Nachtrag für Monat XY angegeben war, galt es nicht als Einkommen in der Elternzeit.