Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Elterngeld
@ cicely: nein,während der Bezugszeit hatte ich keine Nachzahlung. Aber für die Berechnung war jeweils der „eigentliche“ Monat relevant. Also z.B. Nachzahlung im September für Juni erhalten, zählte dann zum Juni-Gehalt. Deshalb hätte ich gedacht, dass dann analog bei dir eine Nachzahlung im November auch zum entsprechenden Monatsgehalt gezählt wird und dann, da du ja schon den Höchstbeitrag hast, irrelevant ist.
Aber das ist nur eine Analogie! In meinem Kopf macht es Sinn Aber keine Ahnung wie die Elterngeldstelle das sieht!
Wenn es für die Zukunft nochmal jemanden betrifft:
Ich habe die fragliche Abrechnung bei der Elterngeldtelle eingereicht, der korrigierte Bescheid ist jetzt da. Es ist tatsächlich so, dass eine Nachzahlung (muss halt explizit als Rückrechnung/Nachzahlung auf der Abrechnung stehen) für die Monate gilt für die nachgezahlt wurde, nicht für den Monat der Auszahlung. Man ist auf jeden Fall verpflichtet das zu melden, es führt aber maximal zu einer Erhöhung (!) des Elterngeldes, nicht aber zu einem Abzug. Für mich hat sich somit nichts geändert. :-)
Achja, ZBfS Bayern falls sich das bundeslandmäßig unterscheiden sollte.
Filia_Boehme79
21.03.2020, 14:30
Danke für die Info cicely . Ich habe nämlich gerade dasselbe Problem. Du hast mir sehr geholfen.
Ich hänge mich hier mal dran, ist vielleicht eine spezielle Frage und vermutlich muss ich noch irgendeine Beratungshotline anrufen, aber vielleicht weiß wer was:
Ich bin aktuell noch in einer Klinik angestellt, bin aber seit mehreren Monaten coronabedingt im Beschäftigungsverbot, im Mai beginnt der offizielle Mutterschutz, im Juni ist errechneter ET. Ab Dezember 2021 habe ich eine neue Stelle (keine Klinik, was ganz anderes). Unser Plan war jetzt, dass ich entsprechend bis einschließlich November 2021 in Elternzeit gehe, mein Mann dann ab Dezember. Jetzt habe ich ja aber keinerlei Urlaub im Jahr 2021 in Anspruch nehmen können. Und soweit ich informiert bin, sammle ich ja sowohl während des BV als auch während des Mutterschutzes weiterhin Urlaubsanspruch, nur während der Elternzeit nicht.
Wenn ich dann aber zu Ende November kündige und vorher gar nicht wieder arbeite, dann würde mir ja der Urlaub ausbezahlt werden - dann würde mir das aber doch sicherlich vom Elterngeld abgezogen werden, oder?
Ich hoffe, ich konnte das Problem verständlich ausdrücken. Hab leider nirgendwo was zu dem Thema gefunden, ist vielleicht zu speziell...
Ich, die ich keine Ahnung habe, überlege jetzt, ob das zu umgehen ist, wenn mein Mann schon ab November Elternzeit macht und ich quasi nur bis einschließlich Oktober, dann "offiziell" einen Monat arbeite, in diesem aber meinen Resturlaub und ein paar Überstunden nehme - da müsste sich halt die Klinik drauf einlassen...oder denke ich da irgendwie falsch?
Hoffe, es kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
agouti_lilac
13.04.2021, 17:19
Hey,
zu der Ursprungsfrage kann ich leider nichts beisteuern, aber dir noch einen Hinweis geben: der Elternzeitmonat beginnt mit dem Tag der Geburt, aber nach Mutterschutz. Wenn das Kind also an beispielsweise an einem 18. zur Welt kommt, beginnt die Elternzeit auch an einem 18. und endet dementsprechend an einem 17. eines anderen Monats (je nachdem, wie lange die Elternzeit geht). Das wäre dann auch noch zu berücksichtigen, wenn du "im Dezember" eine neue Stelle antreten willst.
Am Besten, du telefonierst mal mit der Elterngeldstelle und fragst da genau nach.
vanilleeis
13.04.2021, 17:44
Meines Wissens nach (ohne Gewähr, meine Elternzeit ist 5 Jahre her) zählt beim Elterngeld das Zuflussprinzip. Also es kommt darauf an, wann dir deine Urlaubstage ausbezahlt werden. Da ich davon ausgehe, dass sie dir erst nach Beendigung deines ersten Arbeitsverhältnis ausbezahlt werden und du zu diesem Zeitpunkt kein Elterngeld (mehr) beziehst, sollte es unschädlich sein, somit nicht angerechnet werden.
Ich weiss nicht, wo du aktuell arbeitest, aber wenn das ein kleinerer Betrieb/Praxis etc ist, kann es auch sein, dass du den Urlaubsanspruch in Mutterschutz/BV erstmal durchkämpfen musst. So war es bei mir, das hat mehrere Monate gedauert bis der Chef das eingesehen hat, dass er wirklich im Unrecht ist.
Arg verspätet: Vielen Dank für eure Antworten! Es ist letztlich so, wie ihr sagt, ich bekomme die Urlaubstage erst nach Ende der Elternzeit ausbezahlt und somit ist es nicht relevant.
Jetzt habe ich aber ein anderes Problem, das aber auch damit zusammenhängt: ich habe nun Elternzeit bis Mitte November, ab 1. Dezember beginnt die neue Stelle. Ich wusste vom Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit, aber ich dachte, ich kann dennoch regulär unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30.11. kündigen, was ich auch schriftlich getan habe, und dann meinen Resturlaub in der zweiten Novemberhälfte nehmen. Nun sagt aber die Personalabteilung, dass ich nur zum Ende der Elternzeit kündigen kann und das andere gesetzlich nicht möglich wäre.
Ich habe folgende Passagen gefunden:
https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-elternzeit/
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-mein-arbeitgeber-mir-waehrend-der-elternzeit-kuendigen--124814
https://www.gloistein-partner.de/elternzeit-und-kuendigung-welche-fristen-haben-arbeitnehmer-bei-eigener-kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-zu-beachten
Ich verstehe das so, dass dieses Kündigen zum Ende der Elternzeit nur ein zusätzliches Recht ist, aber ich dennoch auch zu Ende November, also rund 2 Wochen nach Ende der Elternzeit, kündigen kann. Oder bin ich zu doof?
Nur zur Auflösung obigen Problems, falls es jemandem mal ähnlich ergehen sollte: Nachdem ich der Personalabteilung die obigen Links zugeschickt hatte, wurde meine Kündigung zu Ende November akzeptiert und ich kann die Zeit zwischen Elternzeitende und Ende November mit Resturlaub abgelten.
Frage zur Berechnung des Elterngelds im ersten Lebensmonat. Wenn mein Mann für den ersten Lebensmonat auch Basiselterngeld beziehen will, das Kind aber Mitte des Kalendermonats geboren wird, dann hat er ja "leider" für den ersten Monat ein Einkommen, was aufs Elterngeld angerechnet wird. Sehe ich das richtig? Der Elterngeldrechner hat ihm für diesen Fall nämlich nur 618,25€ ausgerechnet, statt der vollen 1800€.
Arrhythmie
08.09.2021, 09:17
Frage zur Berechnung des Elterngelds im ersten Lebensmonat. Wenn mein Mann für den ersten Lebensmonat auch Basiselterngeld beziehen will, das Kind aber Mitte des Kalendermonats geboren wird, dann hat er ja "leider" für den ersten Monat ein Einkommen, was aufs Elterngeld angerechnet wird. Sehe ich das richtig? Der Elterngeldrechner hat ihm für diesen Fall nämlich nur 618,25€ ausgerechnet, statt der vollen 1800€.
Jap.
Das ist leider so. In dem Fall wäre dann für den ersten Monat evtl. Elterngeld Plus die sinnvollere Variante. Aber da müsst ihr mal schauen....
Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?
Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?
So ist es. Mein Mann hat auch bei Kind zwei und drei den ersten Monat Elternzeit gehabt (und dazu einmal den fünften und einmal den zehnten) und da gab es keine Probleme mit der Zahlung, gab jeweils den Höchstsatz einschließlich Geschwisterbonus von 1980 Euro im Monat. Und beide sind nicht am 1. geboren.
LG
Ally
Aber es zählen doch Lebensmonate und nicht Kalendermonate?
Aber nehmen wir an, das Kind wird Mitte November geboren. Mein Mann arbeitet also noch den halben November und kriegt Ende November das Gehalt dafür. Dann hat er doch im ersten Lebensmonat ein Einkommen, was angerechet werden muss :-nix
Hab im Elterngeldrechner auch mal Elterngeld Plus probiert, aber da kommt das gleiche raus wie mit dem Basiselterngeld.
Angenommen, das Kind wird am 15.11. geboren. Dann ist der erste Lebensmonat der 15.11. bis 14.12.
In diesem Zeitraum hat dein Mann doch dann kein Gehalt. Der Bezugszeitraum steht ja auf dem Lohnzettel drauf.
Bei Elterngeld Plus bekommt man nur die Hälfte des berechneten EG ausgezahlt, dafür aber doppelt so lang
Hm, also ist es dann egal, wann das Geld ausgezahlt wird?
Hab im Internet einige Beispiele gefunden von Selbstständigen, die z.B. vierteljährlich Geld ausgezahlt bekommen. Da wird vorgeschlagen, für den Monat der Auszahlung tatsächlich keinen Elterngeldmonat zu nehmen. Ebenso, wenn ein Kund eine schon lange ausstehende Rechnung bezahlt. :-nix
Für so ganz spezielle Situationen würde ich die EG Stelle oddr Schwangerenberatung befragen.
Nachzahlungen werden ja ungerechterweise auch für den Erhaltsmonat berechnet
Also irgendso eine Beratungsstelle im Internet habe ich gefragt. Die meinten, dass Gehalt vor Beginn der Elternzeit hätte keinen Einfluss. :-)
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