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Definiert dein Vertrag eine erste Tätigkeitsstätte?
Ist eine der NEF-Wachen am Krankenhaus in dem du mehrheitlich arbeitest oder beide nicht? Wenn letzteres, dann gilt es für beide.
Das Kh in dem ich (noch) arbeite hat insgesamt 2 Standorte; die jeweilige Rettungswache befindet sich jeweils auf Kliniksgelände.
Bedingt durch die Verteilung der Fachabteilungen arbeite ich dauerhaft nur an einem Standort (OP, ICU, sämtliche Fachabteilungen) während am anderen Standort eine große Pulmo, Geriatrie und Psychiatrie ist sowie die bereits erwähnte NEF-Wache..
Autolyse
13.01.2018, 10:56
Dann gehört die Wache an der Betriebsstätte mit OP zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die zweite gibt es damit 12€ Verpflegungsmehraufwand sowie Reisekosten für Hin- und Rückfahrt.
Bzw. bei 24h-Dienst wohl 24 Euro, wegen Übernachtung?!
Es gehört zwar jetzt nicht zum Thema Notarztdienst, aber ich hätte da auch nochmal ne Frage:
Wenn ich von meinem Arbeitgeber aus als "Leiharbeitnehmer" für mehrere Monate zur Weiterbildung an ein anderes Haus gehe, aber weiter von meinem Arbeitgeber bezahlt werde und bei diesem auch Dienste mache, gebe ich die Tage, an denen ich am anderen Haus war, dann in der Einkommensteuererklärung auch als Dienstreise an? Ich wüsste nicht, wo sonst?
Autolyse
13.01.2018, 19:57
Bzw. bei 24h-Dienst wohl 24 Euro, wegen Übernachtung?!
Fängst Du um 0 Uhr an und arbeitest bis Mitternacht des nächsten Tages? Wenn ja, dann schon. Sonst nicht.
Ich hätte jetzt gedacht, dass das Übernachten auf der Rettungswache eine auswärtige Übernachtung darstellt und deshalb automatisch 12 Euro für den ersten und 12 Euro für den 2. Tag gerechnet werden (insgesamt 24).
Wenn das nicht so ist, kann man wohl nur hoffen, dass der Bereitschaftsdienst am 2. Tag bis kurz vor 8 geht, damit man nicht vor 8 Uhr wieder zuhause ist.... dann hat man 2 Tage mit Abwesenheiten von jeweils 8 h... müßte somit ja 2x 12 Euro geben.
31095
Danke Brutus für die Übersicht...bleibt noch die Frage ob Wegezeiten zur/von der Arbeit zu der Abwesenheit dazu zählt...bei nem 24h-Dienst hat man ja noch An- und Abfahrt und kommt damit eigentlich mit JEDEM 24h Dienst über die 24h Abwesenheit...
außer man wohnt auf dem Krankenhausgelände (was ich jetzt mal in den seltensten Fällen unterstelle) :-)
Wegezeiten zählen auf jeden Fall, da es um die Abwesenheit von der Wohnung UND der ersten Tätigkeitsstätte geht, die zusammengezählt wird. Ob das mit den 24h wirklich gilt, da bin ich mir nicht sicher. Früher gab es die Formulierung mit der Abwesenheit von mehr als 24h, die ist aber ab 2014 rausgefallen! Trotzdem steht sie im Internet noch / wieder in vielen Artikeln zum Thema.
Knackpunkt der Frage ist letzten Endes, ob es sich bei einem 24h-Dienst (plus Wegezeit) um eine eintägige oder eine mehrtägige Abwesenheit von Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte handelt. Ich persönlich würde - so wie die genannten Artikel im Internet und das, was Brutus verlinkt hat - eine mehrtägige Abwesenheit bejahen, sobald die Abwesenheit insgesamt über 24h beträgt. Denn ein Tag hat nun mal 24h, alles was über einen Zeitraum von 24h hinausgeht, ist nach meiner laienhaften Meinung ja schon mal mehr als 1 Tag.
Sobald es sich nicht um eine eintägige, sondern eine mehrtägige Dienstreise handelt, greift die Formulierung des "Anreise- und Abreisetags", für die jeweils 12 euro Verpflegungspauschale angesetzt werden können, unabhängig von der Dauer der Abwesenheit. Siehe auf Seite 27, Beispiel 34, im BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf;jsessionid=AAD0D891C2152F0466 5011BF4899D119?__blob=publicationFile&v=4). Obwohl der Monteur am Donnerstagmorgen um 1:30 Uhr nachhause kommt, kann er für den Donnerstag nochmal 12 Euro Verpflegungspauschale geltend machen.
Autolyse
14.01.2018, 13:22
Es ist aber keine Übernachtung im Sinne des BMF-Schreibens, wie sich aus Rn 48 ergibt. Es gilt die Konstellation wie in Rn 46 beschrieben, also 12 Euro.
Um innerklinische 24h Dienste doch irgendwie steuerlich absetzen zu können gibt es keine Tricks oder? Sobald die an der ersten Tätigkeitsstätte sind Pech gehabt?
Autolyse
14.01.2018, 23:15
So ist es. Der Verpflegungsmehraufwand soll die Kosten ausgleichen, die entstehen, weil der Arbeitnehmer keine regelmäßigen Dispositionen treffen kann um dadurch seine Kosten zu senken. Die Abwesenheitszeit ist dabei nur der Anknüpfungspunkt für den Umfang dieses Mehraufwandes und nicht der Faktor selbst, der ausgeglichen werden soll. Essen müsstest du schließlich auch zu Hause. Deshalb geht der Verpflegungsmehraufwand auch "unter", wenn man mehr als drei Monate am selben Ort ist.
Croonger
18.01.2018, 13:18
Nochmals eine wichtige Frage zur Kilometerpauschale:
Wenn ich für einen 24h-NEF-Dienst 200km hin zur Rettungswache und 200km wieder zurück nach Hause fahre - und das mit der Deutschen Bahn - darf ich dann 30 cent/Kilometer abrechnen oder müssen es die tatsächlichen Kosten sein?
Laut meiner Auffassung ist die Kilometerpauschale verkehrsmittelunabhängig.
FirebirdUSA
18.01.2018, 13:44
Stopp... das ist eine Auswärtstätigkeit. Dort kannst du deine Fahrtkosten ansetzen, insofern Ticketpreis. Die Entfernungspauschale (einfache Strecke) gilt ja nur bei 1. Tätigkeitsstelle
Und wenn 400 Kilometer mal 0,30 € für dich besser sind als die Fahrkarte mit der Bahn kann man auch das angeben meiner Meinung nach.
Croonger
18.01.2018, 16:40
Das wäre für mich die springende Frage, ob man fie 30 cent bei Auswärtstätigkeiten wie NAW fahren statt eines Bahntickets ansetzen darf. Eigentl dürfen Bahnfahrer gegenüber PKW-Fahrern nicht benachteiligt werden. Für 400km (à30cent) könnte ich 120 Euro absetzen, für die Bahntickets nur ca 60
FirebirdUSA
18.01.2018, 17:10
https://www.lohn-info.de/reisekosten.html
Hier wäre zumindest meine Meinung vertreten: es dürfen nur tatsächliche Kosten angesetzt werden
WackenDoc
18.01.2018, 17:15
Nur tatsächliche Kosten. Solange dein Finanzsamtsachbearbeiter nicht gerade im selben Zug saß und du ausreichend km aufm Auto machst....
Dormicum
18.01.2018, 18:59
Die jeweilige Bewilligung hängt auch vom einzelnen FA und/ oder Sachbearbeiter ab. Bei uns bekommt man den Verpflegungsmehraufwand auch auf der ersten Arbeitsstelle bewilligt, wenn man NEF fährt, da man ja ständig in Einsatzbereitschaft ist und zb der Gang in die Klinikkantine nicht unbedingt möglich ist. Ich kenne allerdings auch Leute denen das an anderen FAs nich gewährt wurde...
DoctorNew
23.01.2018, 16:13
Liebe Kollegen,
folge Frage verwirrt mich ein wenig. Zwischen zwei Stellen möchte ich zwei Monate "Auszeit" nehmen, vorallem um meine Dissertation endlich fertig zu machen. Um das Haushaltseinkommen aber trotzdem nicht zu sehr ausbluten zu lassen, würde ich gerne freiberuflich Notarzt fahren. Kranken- und Pflegeversicherung ist bei mir privat, sodass diese Beiträge einfach weiter gehen würden. Aber was ist mit dem Rest? Führe ich für die Sozialversicherungen selber ab? Ist es überhaupt möglich ohne Hauptarbeitgeber freiberuflich als Notarzt zu arbeiten? (wegen dieser ganzen DRV Befreiungsgeschichte)
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