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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Honorardienste Notarzt etc. organisatorisches (Steuer, Versorgungswerk etc...)



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Panto-zol
28.12.2017, 16:53
Ich würde gerne nebenberufliche Notarztdienste übernehmen. Ich frage mich, an was muss ich aus organisatorischer Sicht alles denken?

Gibt es dazu eine gute Übersicht?
Benötigt man eine Steuernummer?

Sebastian1
28.12.2017, 18:15
Natürlich brauchst du eine Steuernummer, musst ja die Einnahmen versteuern. Die hast du ja aber eh durch deine Steuererklärung für die nichtselbständige Arbeit. Musst halt bei der Steuererklärung in Zukunft dann Anlage S mit einreichen sowie EÜR bei Einkünften über 17.500 €/a.

Du brauchst die MPG-Einweisungen des jeweiligen Standortes, freiwillige BG nicht mehr seit April diesen Jahres (da seitdem der Auftraggeber dafür verantwortlich ist). Berufshaftpflicht und ggfs Rechtsschutz wären noch wichtig (vor allem Ersteres). Viele AG fordern auch eigene Einsatzkleidung ohne Kennzeichen von HiOrgs oder anderer Gebietskörperschaften.

Neben der Versteuerung auch an die Beiträge zur Rentenversicherung in der Ärzteversorgung denken, das sind 14%, die die nochmal aus der Gewinnsumme haben wollen.

WackenDoc
28.12.2017, 18:19
Haftpflichtversicherung klären- viele "Restrisokoversicherungen" für Ärzte haben genug Notartzschichten für eine Nebentätigkeit mit drin und die kosten nicht viel. Unfallversichert bist du inzwischen gesetzlich.

Steuernummer müsstest du ja so oder so haben. Die schreibst einfach mit auf die Rechnungen. Manche Auftraggeber melden deine Einkünfte an das Finanzamt. Du musst aber am Ende des Jahres selbst versteuern über die Steuererklärung (wichtig- genau aufschreiben wann du wo Dienst gemacht hast, wie lange die gingen, wie viele km Anreise du hattest, Rechnungen für Notarztklamotten aufheben etc.). Im Folgejahr musst dann meist quartalsweise vorauszahlen und dann am Ende des Jahres wieder abrechnen.

Viele auftraggeber fordern noch einen Nachweis,dass du sozialversicherungsbefreit nach §23c SGV IV bist- also Nachweis eines festen Jobs oder eigener Praxis- die Notarztbörse fordert inzwischen eine entsprechende Erklärung und Nachweise und kümmert sich für die Auftraggeber drum. Anders wirst du eigentlich nicht mehr vermittelt. Und einige Auftraggeber fordern die DRV-Befreiung. Das ist eigentlich bekloppt, weil das mit der Gesetzesänderung obsolet ist. In der Regel akzeptieren sie die Befreiung für deinen Hauptjob, auch wenn das nicht zählt.

Wenn du eh beim Versorgungswerk bist, musst dich nicht extra anmelden, aber die Nebentätigkeit melden und dann bekommst in der Regel den Antrag auf Befreiung für die DRV- die bearbeiten Befreiungsanträge nach §23c SGB IV aber offenbar nicht. Also einfach ignorieren. Das ist nur noch eine riesen Verarsche.

Und ein organisatorischer Punkt ist nicht ganz unwichtig wenn du dann deine erste Schicht auf der Wache hast- frag wie das mit den Totenscheinen und deren Abrechnung ist.

Panto-zol
29.12.2017, 08:22
Vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten.
Habe es mal zusammengefasst:

Organisatorisches:

- Meldung an das Versorgungswerk über die neue Tätigkeit
- DRV Befreiungsbescheid für den Betreiber des Standortes
- Steuererklärung am Jahresende (genaue Aufzeichnungen der Tätigkeiten führen)
- Versicherungsumfang prüfen
- Nebenerwerbsgenehmigung des Arbeitgebers einholen

Vor Ort:

- Dienstkleidung klären
- Einweisungen nach MPG etc.
- Totenschein Verfahrensweise klären

Sebastian1
29.12.2017, 09:13
- Meldung an das Versorgungswerk über die neue Tätigkeit
- DRV Befreiungsbescheid für den Betreiber des Standortes


1. Dem Versorgungswerk musst du nix melden. Wenn du in Düsseldorf bist, wie in deinem Profil steht, schickt dir die Nordrheinische ÄV kurz vor Weihnachten immer so ein Formular zu, wo freiberufliche Einkünfte angegeben werden müssen. Das ausfüllen, zurückschicken und du bekommst dann eine Rechnung über die zu leistenden Abgaben (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).

2. DRV Befreiungsbescheide sind nicht mehr notwendig für freiberufliche notärztliche Tätigkeiten, und da würde ich mich auch auf nix anderes einlassen.

WackenDoc
29.12.2017, 11:08
Achso- verbeamtet oder sonstwie vom Versorgungswerk befreit bist du nicht, oder?

Croonger
30.12.2017, 21:16
Frage nochmal zur Steuererklärung. Angenommen ich fahre auf Freiberuflicjer Basis Notarzt. Welche Posten kann ich in meiner Steuererklärung alle absetzen.
Frage, da die Abgaben doch recht massiv sind.

WackenDoc
30.12.2017, 21:52
Klamotten, Bücher, Lehrgänge, Büromittel, Porto, Arbeitszimmer (wenn du was entsprechendes hast, weiss nicht, ob eine entsprechend eingerichtete Ecke im Wohnzimmer inzwischen anerkannt wird). Telefon/Handy, Internet anteilig.
Wegstrecke, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, doppelte Haushaltsführung (macht aber mein Steuerberater, ist aber wichtig, dass du aufschreibst wie lange du weg warst.). Einzahlungen in´s Versorgungswerk, Mitgliedschaft in Notarztbörse (oder wer dich halt vermittelt), Fachgesellschaften, Versicherungen (sofern sie anfallen).
Und es gibt so eine komische Pauschale für Pflege?tätigkeiten, wo auch Notarztdienste drunter fallen. Vielleicht weiss einer der anderen was ich meine.
Steuerberaterkosten, falls du einen nutzt.

Achso- die Einkünfte werden immer dann bei der Steuer angegeben wenn sie bei dir aufm Konto sind- hab das ne Weile mit den Dezemberdiensten falsch gemacht.
Und an die Einkünfte durch Leichenschauen denken.
Am besten die Kontoauszüge irgendwo auf den Rechner ziehen.

Brutus
30.12.2017, 22:08
Vergiß die Verpflegungspauschalen nicht. Bei 24h Diensten sind das immerhin 24Euro. Bei unter 12h noch 12 Euro. ;-)
Haben oder nicht haben. Aber vll. meinte Wacken das mit den Pflegepauschalen? ;-)

WackenDoc
30.12.2017, 22:48
Ne, das mit der Verpflegungspauschale meinte ich eher mit der doppelten Haushaltsführung.

Und das mit der Verpflegungspauschale gilt ab dann wenn du von zu Hause weg bist. Musst mal schauen, wie da die jeweiligne Grenzen sind. Ich glaub unter 12h, 12-16? 16-24? Irgendwie sowas.

Diese andere Pauschale. Hm wo war das nochmal, ich find´s gerade nicht. Ich glaub das kommt irgendwie aus dem bayerischen Steuerrecht. War eine ganz komische Kombination- Pflege und Lehrtätigkeit/Bildung oder sowas.
§3 Nummer 26 EStG war es. Die sog. Übungsleiterpauschale.

Achso- Laptop und Handy an sich (also nicht die Telefonkosten, sondern die Anschaffungskosten) kannst du auch geltend machen, Laptop wird aber über x Jahre abgeschrieben.
Und Waschkosten für die DIenstklamotten.
Vielleicht das erste Mal über nen Steuerberater machen lassen und danach selber.

Croonger
31.12.2017, 13:17
Nehmen wir an ich fahre 200km zur Wache, mache 24h Dienst und dann wieder 200km nach Hause. Kann ich dann die einfache oder beide Strecken absetzen? Kann ich einfach 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer absetzen oder meine tatsächlichen Reisekosten (DB ticket etc?)

Croonger
31.12.2017, 13:18
Man kann also eine Übunhsleiterpauschale bei NA-Diensten absetzen , wieso das?? Gibt es noch andere Pauschalen?

WackenDoc
31.12.2017, 13:33
Das hat mein Steuererater rausgefunden. Da steht ja was von wegen Pflege und in irgendeiner Durchführungsbestimmung steht was, dass Rettungsdienst auch dazu gehört.

Sebastian1
31.12.2017, 14:07
Man kann also eine Übunhsleiterpauschale bei NA-Diensten absetzen , wieso das?? Gibt es noch andere Pauschalen?

Siehe zB hier:
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/fuer-welche-taetigkeiten-gilt-der-uebungsleiterfreibetrag_164_281704.html

Wurde mir mehrfach anerkannt, teilweise aber auch gestrichen, weil andere Abgaben über der Pauschale lagen und das FA der Meinung war, dass das nicht kumuliere. Habe da nicht widersprochen bisher, obwohl ich nicht sicher bin, dass das korrekt ist.

WackenDoc
31.12.2017, 15:02
Wegen den km weiss ich gar nicht. Ich geb meinem Steuerberater die einfache Strecke.
Reale Kosten rechnen über den Nachweis ab, nicht über die km-Pauschale. Ich nutze z.B. um zur Arbeit zu kommen und für ein paar NEF-Wachen eine Fähre. Die Kosten geb ich genau so an wie sie anfallen.

Sebastian1
31.12.2017, 15:08
Bei freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit gilt die km-Pauschale für die tatsächlich gefahrenen km, also Hin- und Rückweg.

Also für die Tätigkeit als NA:

- Versicherungen
- Übungsleiterpauschale (gem § 3 Nr. 26 EStG), aktuell €2400/a
- km für Hin- und Rückweg (0,30 €/km)
- Verpflegungskostenmehraufwand (ab 8h -> 12 €/Dienst, ab 24h -> 24 €/Dienst)
- Kleidung, Bücher, Fortbildungen

mainzer
31.12.2017, 19:02
Bei freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit gilt die km-Pauschale für die tatsächlich gefahrenen km, also Hin- und Rückweg.

war mir noch nicht klar...hab immer den einfachen Weg angegeben..muss ich mir merken für die nächste Steuererklärung



Also für die Tätigkeit als NA:

- Übungsleiterpauschale (gem § 3 Nr. 26 EStG), aktuell €2400/a


Für ne honorarärztliche NA-Tätigkeit kannst du die Ü-Leiter-Pauschale aber nicht angeben, oder?!
Nur für so Sachen wie Ausbildung, Lehre, Unterricht, oder?!?!?!

Sebastian1
31.12.2017, 19:12
Siehe Link oben: doch, das kannst du als NA immer angeben. Hab ich auch mal so auf dem Landesfinanzministerium Bayern so gefunden, den LInk allerdings grade bei kurzer Recherche nicht mehr wiedergefunden. Mit der Anerkennung zusätzlich uz anderen Kosten war mein FA in den letzten Jahren unterschiedlich eingestellt (mal anerkannt, mal nicht), aber da muss ich mich mal schlau machen, was denn eigentlich die ganz richtige Variante wäre.
Grundsätzlich ist die aber für notärztliche Tätigkeiten voll anwendbar.

mainzer
31.12.2017, 19:43
d.h. ich ziehe am Ende des Jahres von den Einnahmen meiner honorarärztlichen Tätigkeit einfach die Ü-Leiter-Pauschale ab und versteuere weniger....cool

Sebastian1
31.12.2017, 22:18
Musst du aber auf der EÜR machen...