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  1. #31
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die ganze Diskussion ist doch müßig. Die Angaben zu Vorerkrankungen sind lt. den AGB wahrheitgemäß zu beantworten und zu unterschreiben. Eine Schweigepflichtsentbindung kommt bei vielen (allen?) Verträgen gleich mit.
    Im Streitfall landet die Sache vor Gericht, und spätestens hier wird dann der Arzt die Unterlagen rausrücken müssen bzw. gleich persönlich als Zeuge geladen. Schweigepflicht zieht in dem Fall dann nicht mehr, man will ja Leistungen der Versicherungen erhalten.
    Es geht auch nicht um Schweigepflicht, es geht darum ob eine privat bezahlte Behandlung überhaupt bei der Versicherung bekannt werden kann. Wenn ich zum 150 km entfernten Radiologen fahre und auf eigene Kosten eine MRT machen lasse, deren Befund ich mir nach Hause schicken lasse, wie soll die Versicherung davon etwas mit bekommen? Woher sollen die Wissen, WELCHEN arzt sie "als Zeuge laden" sollen? Glaubst du die schicken flächendeckend Anfragen an alle Ärzte in der BRD?

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Außerdem ist der Arzt ja verpflichtet zu dokumentieren, egal ob über GKV, PVS oder BAT abgerechnet wurde.
    Ja, aber nach einem einem privat bezahlten Arztbesuch landet diese Dokumentation auf dem Computer oder im Aktenschrank des Arztes und sonst nirgendwo.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ansonsten ist der Fall sowieso rein theoretisch, es müßte sich ja um eine Krankheit handeln, die -zum einen folgeschwer, - zweitens mit einem einmaligen Arztbesuch abgehandelt, und drittens, auch keinerlei Folgeüberweisungen, Therapien etc. nach sich zieht, dann geht die Chance, das noch zu verschleiern, gegen Null. Also, außer einer massiven zukünftigen Diagnose beim Humangenetiker a la Huntington bleibt da nicht viel übrig.
    Offensichtlich hast du noch nie einen BU- oder PKV-Tarif mit irgendeiner Art von Vorerkrankung angefragt. Die Frage ist alles andere als "rein theoretisch". Es gibt massenhaft Beispiele, bei denen ein einziger Arztbesuch der Abschluss einer solchen Versicherung massiv verteuert oder sogar komplett verhindert. Einmal eine Prüfung nicht mitschreiben wollen, weil man den Stress nicht ausgehalten hat und dann vom Arzt mit der Diagnose "Burnout" krankschreiben lassen. Einmal z.B. wegen starken Rückenschmerzen nach einem Sturz im Schwimmbad eine MRT der Wirbelsäule gehabt, bei der zwar nicht die vermutete Fraktur festgestellt wurde, aber der Radiologe standardmäßig was von "multisegmentalen leichten Bandscheibenprotrusionen" diktiert hat. Einmal wegen Kopfschmerzen beim Arzt gewesen. All das ist schon "folgenschwer" genug, um massive probleme beim Abschluss so einer Versicherung zu verursachen. Da braucht es bei weitem keine Chorea Huntington.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Was natürlich geht (und vielleicht war die Frage auch so gemeint), ist, bei bestimmten Krankheiten (STD z.B.) gegen Ankündigung der Barzahlung vor Ort (und Hinterlegung fiktiver Personendaten) eine später nicht mehr nachzuvollziehende Behandlung zu erhalten. Natürlich auch nur, wenn ein Privatrezept ausgestellt wird und dieses nicht zur Erstattung eingereicht wird. Für eine chronische Krankheit indes erscheint das nicht praktikabel.
    Der Markt für diese Art Sprechstunde wird zukünftig steigen, wenn mit der TI sämtliche Gesundheitsdaten irgendwo auf externen Servern landen und somit hackbar sind.
    Wie gesagt, ob die Behandlung in den Akten eines Arztes, den man nur einmal besucht hat, nachvollziehbar ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, wenn dieser Arztbesuch sonst niemandem bekannt ist. Wenn keiner weiß, dass man bei diesem Arzt war, kommt auch keiner auf die Idee, ihn von der Schweigepflicht zu entbinden. Ob man nun anonym seinen Tripper behandeln lassen hat oder beim Arzt im Nachbarbundesland als Selbstzahler in Behandlung war, macht eigentlich keinen großen Unterschied: Bei beidem ist man verpflichtet, es anzugeben. Und bei beidem ist die Chance, dass es bekannt wird, wenn man es nicht angibt, relativ klein.



  2. #32
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Der Knackpunkt ist- wie ich schon geschrieben habe und wie GelbeKlamotten jetzt auch nochmal- ob die Versicherung (oder der der halt deine Vorerkrankungen wissen will) den Arzt findet, bei dem du warst. Und ob du dich dann auch später nochmal verplapperst. Ja, man muss alles angeben. Ob man es macht oder nicht hängt davon ab, ob man das Risiko eingehen will oder nicht.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #33
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ähm escitalopram- genau das ist doch die Frage.
    Ja auch eine privat bezahlte Psychotherapie müsste angegeben werden. Die Frage ist nur, ob es rauskommen würde, wenn man es nicht tut.
    Vielen Dank für eure Antworten! Mich betrifft es nicht, ich fand es nur als Aussage interessant damals, habe mich aber nie damit auseinander gesetzt. Hm, aber wenn man die Psychotherapie oder den Psychiater als Selbstzahler bezahlt hat und sonst nie bei diesen Psychologen/Ärzten gewesen ist, wie könnte das rauskommen? Eig. so gut wie ausgeschlossen, oder? Oder gibt es irgendwo einen Zentralregister, in dem steht, bei welchen Ärzten/Psychologen man AUCH als Selbstzahler gewesen ist?



  4. #34
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    wie könnte das rauskommen? Eig. so gut wie ausgeschlossen, oder?
    Ja, außer man hat Escitalopram eingenommen.



  5. #35
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    @escitalopram: Natürlich gibt es kein zentrales Register oder sonstwas. ABER es gibt diese saublöden Zufälle... Bei mir persönlich wäre ich mir sicher, dass das irgendwie durch irgendeinen dämlichen Zufall rauskommen würde. Weshalb ich derartige Dinge gar nicht erst versuche. Andere Leute leisten sich größere Klopper - da kommt nie was raus.
    Also, es ist sicher nicht sehr wahrscheinlich, dass solche absichtlich verschwiegenen Dinge ans Licht kommen. Nur WENN es passiert, dann ist es höchst unangenehm.. Gerade für Ärzte, bei denen man ja davon ausgehen darf, dass sie wissen, aus welchem Grund sie in Behandlung waren und wie die Diagnose lautet. „Vergessen“ ist dann blöderweise keine passende Ausrede.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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