Grundsätzlich gilt ja auch bei Intensivpatienten "Treat first what kills first", weshalb bei einer Zustandsverschlechterung kurz nach ZVK-Anlage immer ein (Spannungs-)Pneumothorax ausgeschlossen werden muss - denn der kommt schon unter "B" im ABC De-Schema.
Mit Ultraschall während der Anlage minimiert man vorwiegend das Risiko einer arteriellen Fehlpunktion, nicht so sehr die Entwicklung eines Pneus. Insofern dürfte das Röntgen-Thorax schon richtig gewesen sein.