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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Macht es im Moment Sinn, schon Fragen anzufechten einfach auf Grundlage der auf medilearn als richtig angegebenen Antwort? Ich weiß nicht, ob das absurd ist, aber könnte das IMPP offiziellen Antworten dann nicht auch einfach noch schnell ändern, wenn wir jetzt mal von Fällen mit Doppelantworten, die beide gelten könnten, absehen? Also wirklich nur Sachen, wo man jetzt sagt das ist nicht C, das muss D sein, aber aktuell hier C angegeben ist. Dann würden am Ende ja entsprechend weniger Fragen rausgenommen werden. Im Grunde wäre das Melden zum jetzigen Zeitpunkt ja kontraproduktiv.



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Fragen anfechten kannst du nur direkt nach der Prüfung, danach nicht mehr. Die IMPP-Seite ist entsprechend auch nur für diesen Zeitraum (1 Woche?) geschaltet.
    Fragen anfechten kannst du aber nur, wenn du anhand von für Studenten verfügbarer Literatur nachweisen kannst, dass z.B. mehr als eine Antwort richtig wäre, keine Antwort richtig wäre oder sonstige Formfehler vorliegen.
    Die Argumentation „MediLearn sieht es anders“ zieht da nicht, weil das nur inoffizielle Lösungen sind und theoretisch auch die ML-Dozenten irren können (tun sie selten, aber es ist nicht ausgeschlossen). Es ist völlig egal, ob MediLearn Antwort B besser findet als C…
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
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    Ok. Ich lese nur ständig in Beiträgen „Eigentlich muss C richtig sein, nicht D“. Bei Medilearn steht C, C ist vermutlich nicht die offizielle Lösung und alle fechten die Frage an und schreiben dem IMPP, dass D richtig sein muss und wahrscheinlich ist D sogar die offizielle Lösung. Das ist ein bisschen wirr, ich weiß gar nicht, auf welcher Grundlage man da jetzt Sachen einreichen soll, die nur eine Antwort betreffen. Das heisst es muss doch nach Veröffentlichung der offiz. Antworten noch eine Möglichkeit dazu geben? Dann weiß ich ja erst, ob ich nicht aus Grund xy finde, dass eine andere Antwort die richtige sein muss.



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Du kannst nach der Veröffentlichung der Lösungen zwar noch Widerspruch gegen einzelne Fragen einlegen, aber das ist ein langes Verfahren und bezieht sich primär nur auf dich alleine.
    Das Anfechten hingegen bezieht sich auf alle und sorgt für ein Herausnehmen von Fragen. Du kannst nur dann eine vermeintlich falsche Antwort anfechten, wenn es tatsächlich keine einzige richtige Antwort gibt oder ganz klar mehrere Antworten richtig wären, die sich auch nicht priorisieren lassen. Dann aber solltest du dran denken, dass das IMPP nicht grundlos solche Formulierungen wie „am wahrscheinlichsten“ wählt. Denn dann ist nur die „richtigste“ Antwort gemeint, nicht alle möglichen richtigen Antworten.
    Wenn eine Frage mit C gelöst würde, du aber der Meinung bist, dass D richtiger ist, dann siehst du das auch jetzt schon, oder? Das würde bedeuten, dass mehr als eine Antwort zutrifft. Wäre das nicht so, könntest du ja auch nach Veröffentlichung der Lösungen nicht eine andere Antwort favorisieren. Entweder trifft nur eine Antwort zu und alle anderen passen nicht (oder sind weniger wahrscheinlich) oder es gibt von vornherein mehr als eine richtige Antwort (in meinem Beispiel C und D), was anfechtbar wäre.
    Ach ja: Ohne Literaturbeleg kein Anfechten. Das nur der Vollständigkeit halber.
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  5. #5
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    Ich würde lieber mehr anfechten, auch wenn nicht alles aufgegriffen wird.



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