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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich habe mich nicht näher mit der Klage auf einen Studienplatz befasst, kenne mich also daher nicht richtig aus. Aber eine Frage macht mich stutzig. Da wird einem jahrelang erklärt, dass man sich über die ZVS bewerben muss, alles über eine maßgebliche Rangliste läuft (oder Auswahlgespräch/ Noten) und dann kommt so ein "Neunmalkluger" mit einem "neunmalsoklugen" Analt daher und wirft der Universität vor, mehr Studienplätze anbieten zu können. Nach meiner Auffassung müssten dann bei verlorenem Prozess der Uni die erstrittenen Studienplätze auf die allgemein zur Verfügung stehenden Plätze, die über Rangliste bei der ZVS vergeben werden, addiert werden und nicht dem Kläger automatisch zugeschrieben werden! Das ist meiner Meinung nach Betrug an dem Vergabesystem der ZVS, diese müsste sich eigentlich auch betrogen vorkommen und sich für ihre eigentlich angedachten "Klienten" (nämlich denjenigen die tatsächlich nach ZVS- Kriterien/ Rangliste einen Platz bekommen würden) einsetzen?!
    Und richtig ärgern würde mich das als erster, nicht nachgerückter, wenn Leute, die z.B. 1800 Plätze hinter einem liegen dann einen Studienplatz bekommen weil es ja 10 mehr gäbe...



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von dhb
    Nach meiner Auffassung müssten dann bei verlorenem Prozess der Uni die erstrittenen Studienplätze auf die allgemein zur Verfügung stehenden Plätze, die über Rangliste bei der ZVS vergeben werden, addiert werden und nicht dem Kläger automatisch zugeschrieben werden!
    Ist im Prinzip richtig, aber nicht praktikabel, da die Klagen ja öfter mal länger gehen als das entsprechende Semester.
    Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kläger immatrikuliert werden sollen, könnten die Leute auf der Rangliste schon im nächsten Vergabeverfahren einen Platz bekommen haben oder was ganz anderes studieren.
    Würde man die jetzt alle anschreiben, dann würde wohl nur die Hälfte (oder so) überhaupt in der Lage oder Willens sein, jetzt kurzfristig anzufangen, sodaß man dann nochmal Nachrückverfahren & Co anfangen müßte - wobei wieder Zeit ins Land ginge.

    Grundsätzlich stimme ich Dir aber zu, daß eine Klage nicht unbedingt ein gerechter Weg zum Studienplatz ist, weil er nur denen offensteht, die sich so einen Spaß leisten können.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Es findet aus meiner Sicht eine relativ große Verzerrung statt. Schafft allein in diesem Sommersemster im Durchschnitt jede Uni 5 Plätze mehr aufgrund von Klagen reden wir hier über 10% der Plätze die z.B. über Warteliste vergeben werden.
    Die von Dir genannten zeitlichen Probleme sind tatsächlich vorhanden, aber die Kläger hält das z.T. dennoch nicht davon ab noch in dem angelaufenen Semester ihr Studium aufzunehmen. Vorstellbar wäre auch, dass weitere nachrücker ine Annahmefrist von drei oder fünf Tagen bekämen. Außerdem müsste die ZVS beobachten und registrieren, welche Universitäten regelmäßig dem Institut zu wenige Plätze angeben und so bewußt an diesem Problem (evtl. sogar gewollt!) partizipieren, ggf. mahnen/ bestrafen und in einer Form versuchen dagegen zu wirken.
    Für mich steht dennoch fest dass den Klageweg eher Kinder von Besserverdienern wählen/wagen, daher eine massive Konfrontation mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz (insbesondere aus finanzieller Sicht) stattfindet und man (provokative Spaß-These) dann kein Theater initieren muss um diese von vornhwerein fesstehenden Plätze zu vergeben(keine Uni wird tatsächlich verwundert sein, dass sie mehr Kapazitäten besitz: "Huch, ich hätte es überhaupt nicht für möglich gehalten, dass wir in der Lage sind 185 statt nur 180 Studenten einen Studienplatz anbiten zu können!" (*g*).
    Dann doch lieber transparent bei ebay die fünf oder zehn Studienplätze versteigern!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Russ04
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    Es sind generell ein paar Fehler in der Denkweise der Zvs aber auch in der der Universitäten. Aber alles auch irgendwo menschlich verständlich.

    Fakt ist ja, dass im Prinzip nur die Kinder von besserverdienenden Leuten klagen, da es für den Rest zu teuer ist. Fürs versteigern wäre ich trotzdem nicht *g*. Weil dies das Problem ja nicht lösen würde. Ich denke, dass Problem liegt nur zum Teil bei den Unis, klar sie sollten gleich die volle Anzahl von Studienplätzen angeben, die sie auch bieten kann. Aber letztendlich, wenn man die überfüllten Vorlesungen sieht, dann versteh ich auch, warum sie es nicht tut. Ich denke das Problem liegt eher darin, dass die Moral in Deutschland nicht die Beste und dass das System es zu lässt, dass man wegen allem und nichts klagen kann.

    Ich habe die letzten 4 Jahre in Skandinavien gelebt und da würde keiner auf die Idee kommen sich einen Studienplatz zu erklagen. Er war halt zu schlecht im Abi, fertig. Es gibt von Seiten des Staates Angebote seine Note zu verbessern. Wer dies nicht wahrnimmt, hat halt Pech, aber eine Klage hätte keine Chance.

    Ähnlich ist es aber doch auch in Deutschland. Über Wartesemestern wird einem ja quasi garantiert, dass man einen Studienplatz bekommt (diese Garantie gibt es nicht in Norwegen). Und klar ist es ein mieses Gefühl einige Jahre zu verschwenden, nur um auf einen Studienplatz zu warten. Aber letztendlich ist man ja selber Schuld und wenn nicht, gibts Härtefallanträge und Nachteilsausgleich. Ich für meinen Teil halte Kläger für Egoisten, da sie sich ein begehrtes Objekt (in dem Falle einen Studienplatz) erklagen, auf das sie theoretisch kein Recht hätten.

    Ich möchte hier keinen angreifen, ist nur die Meinung einer Frustrierten die auch lieber studieren als warten würde
    Es fallen so viele Menschen für dieses Regime, es wird Zeit, dass jemand dagegen fällt.
    Sophie Scholl 16.02.1943



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von dhb
    Es findet aus meiner Sicht eine relativ große Verzerrung statt. Schafft allein in diesem Sommersemster im Durchschnitt jede Uni 5 Plätze mehr aufgrund von Klagen reden wir hier über 10% der Plätze die z.B. über Warteliste vergeben werden.
    Dazu vielleicht noch ein Wort:
    Die Unis geben diese Plätze nicht an, da sie der Auffassung sind, daß sie keine Kapazitäten mehr haben.
    Kläger sind der Auffassung, daß sehr wohl noch Kapazitäten da sind, z.B. wenn wie in Ulm vor einiger Zeit Seminare eingeführt werden, die von Studenten höherer Semester tutoriert werden, da dies nach deren Argumentation die Lehrenden "entlastet," also neue Kapazitäten schafft.

    Ob diese Argumentation Erfolg hat, hängt von dem jeweiligen Richter ab.
    Zitat Zitat von dhb
    aber die Kläger hält das z.T. dennoch nicht davon ab noch in dem angelaufenen Semester ihr Studium aufzunehmen. Vorstellbar wäre auch, dass weitere nachrücker ine Annahmefrist von drei oder fünf Tagen bekämen.
    Du hast ja derzeit schon 10 Tage oder so.
    Aber auch das ist knapp wenn Du nach Erhalt Deines Ablehnungsbescheids nicht mehr mit einem Studienplatz gerechnet hast und deshalb was anderes angefangen hast zu studieren, in eine andere Stadt gezogen bist, dort eine Wohnung angemietet und eingerichtet hast, etc...

    Außerdem können die Unis ja wieder Berufung einlegen und wenn's dumm läuft, dann bist Du den Studienplatz nach einem Semester wieder los (siehe auch neulich in Ulm). Wenn das ganze jetzt offiziell über die ZVS gelaufen wäre, dann kannst Du doch einem, der sich regulär und ordentlich beworben hat, dann im nach-der-Klage-Nachrückverfahren doch einen Platz gekriegt hat und nochmal umgezogen ist den Platz nicht einfach wieder wegnehmen.
    das finde ich moralisch sehr zweifelhaft.
    Zitat Zitat von dhb
    Außerdem müsste die ZVS beobachten und registrieren, welche Universitäten regelmäßig dem Institut zu wenige Plätze angeben und so bewußt an diesem Problem (evtl. sogar gewollt!) partizipieren, ggf. mahnen/ bestrafen und in einer Form versuchen dagegen zu wirken....
    ...dann kein Theater initieren muss um diese von vornhwerein fesstehenden Plätze zu vergeben(keine Uni wird tatsächlich verwundert sein, dass sie mehr Kapazitäten besitz: "Huch, ich hätte es überhaupt nicht für möglich gehalten, dass wir in der Lage sind 185 statt nur 180 Studenten einen Studienplatz anbiten zu können!" (*g*)
    Es sind ja nicht immer dieselben Unis und selten ist es die gleiche Begründung.

    Gerade in den letzten Jahren, in denen die Klagen so geboomt haben, lag das daran, daß die Unis (wegen der neuen AO) ihre Semesterpläne umgestellt haben, neue Veranstaltungen eingeführt haben und andere weggefallen sind. Das gab jedes Semester auf's neue Platz für neue Interpretationen der Kapazitäten.
    Definition of clinical experience:
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