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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Leute,

    also ich möchte ein Zweitstudium Medizin beginnen. Ich habe damals 2001 (lang ists her) Zivildienst in einer Notaufnahme eines KHs gemacht. Wird sowas auch als Pflegepraktikum anerkannt?

    Vielen Dank
    Daniel



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Vielleicht hast du Glück, aber wohl eher nicht. Frag bei deinem LPA nach.
    Aber da du damals auf keiner Bettenstation warst und auch nicht wirklich Pflege verrichtet hast, sehe ich da wenig Chancen für dich.



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  3. #3
    Herzschamane
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    6.WBJ Wunderheilung
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    Falls das KPP nicht verjährt (hatte sowas mal von der neuen AO gehört, k.A. ob das stimmt), kannste dir das ja von der PDL ganz normal unterschreiben lassen - das LPA fragt sicher nicht nach, wo du genau warst. Wichtig ist nur, was auf dem Wisch steht.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    14.08.2006
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    Ende der Klinik
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    540
    Das mit der KPP-Verjährung hängt vom jeweiligen LPA ab.
    Und die PDL sind auch nicht blöd. Ich glaube kaum, dass sie dir wenn man nicht pflegerisch tätig war das als KPP bescheinigen.
    Wen a3xx aber in der Pflege war, dann könnte das natürlich gehen.



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  5. #5
    ehem-user-21-04-2023-1140
    Guest
    Beim LPA NRW in Düsseldorf sagen auf jeden Fall, dass das KPP nach 2 Jahren verjährt! Ich weiß nicht wie es woanders ist, oder ob es überall gleich ist...



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