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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von art3
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    Hallo zusammen!
    Wollte euch mal an etwas "lustigem" Teil haben lassen.
    Zunächst zur erläuterung: wie ihr wisst, teilt Anton einem mit, welche Unterlagen dem ZVS-Studienplatzantragsformular ( tolles Wort ) beigefügt werden müssen, wie z.b. eine Meldebescheinigung, oder das Abizeugnis oder oder oder.
    Man kann im AdH eine Berufsausbildung geltend machen.
    Dass eine beglaubigter Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung beigefügt werden muss, teilt Anton aber nicht mit.Ich dachte mir, ich teile dies der ZVS telefonisch mit, nicht dass hier noch ein Mitkonkurrent selbst Disqualifiziert.Am Telefon wurde mir gesagt ich solle mich per Email an die Zuständige Gruppe wenden.

    Nun lest selbst:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Zuge meiner Antragsstellung auf einen Studienplatz im Fach Zahnmedizin
    ist mir ein eventueller "Mangel" bei Anton aufgefallen.

    Bezüglich des Auswahlverfahrens der Hochschulen, ist es dem Bewerber
    möglich eine abgeschlossene Berufsausbildung anzugeben, da diese
    berücktsichtigt werden kann.[...]
    Gegen Ende der Antragstellung wird man auf beizufügende Unterlagen
    hingewiesen (z.B. Meldebescheinigung).Ich erhielt keinen Hinweis auf eine
    beglaubigte Kopie meines Gesellenbriefes. Somit wurde nun genau genommen nicht von
    mir verlangt, die angegebene abgeschlossene Ausbildung nachzuweisen.
    Ich habe dennoch einfach eine beglaubigte Kopie mit meinem Antrag per Post
    abgeschickt.

    Ich möchte sie dennoch deswegen darauf hinweisen, da sonst vielleicht
    andere Bewerber "vergessen" könnten einen Nachweis beizufügen, auch wenn es sich hierbei genau genommen um Konkurrenten handelt.

    Prüfen sie doch bitte diesen möglichen Mangel.

    -Antwort ZVS-

    Sehr geehrter ... ,

    Sie brauchen nur dann den Nachweis über die einschlägig abgeschlossene
    Berufsausbildung bei der ZVS einzureichen, wenn Sie eine Universität im
    Auswahlverfahren der Hochschulen genannt haben, die eine Berufsausbildung
    berücksichtigt. (s. dazu die Kriterien im Internet im aktuellen
    Studienplatzangebot).

    Mit freundlichen Grüssen,...

    -Antwort-

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir ist bekannt, dass ich nur dann den Nachweis über die einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung bei der ZVS einzureichen habe, wenn ich eine Universität im Auswahlverfahren der Hochschulen genannt habe, die eine Ausbildung berücksichtigt.Dies habe ich auch beides getan.

    In meiner Email ging es darum, Ihnen mitzuteilen, dass man bei ANTON an Stelle der beizufügenden Unterlagen darauf nicht hingewiesen wird, wie man es etwa wird, wenn eine Meldebescheinigung einzureichen ist.
    Das kann dazu führen kann, dass vielleicht andere Bewerber schlicht und ergreifend keinen Nachweis mitsenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    -Antwort ZVS-

    Sehr geehrter ...,

    eine aktuelle Meldebescheinigung muss zu jeder Bewerbung erneut eingereicht werden, aber den Nachweis über die Berufsausbildung nur dann, wenn man dazu noch keine Angaben gemacht bzw. nachgewiesen hat.

    Mit freundlichen Grüssen


    Da fragt man sich doch: können oder kollen sie nicht?



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  2. #2
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    made my day. und das latinIum ^^



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Stuntman Mike
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    Ist doch gut

    Es gibt bestimmt mehr als einen Spaten, der bei der Bewerbung den gesunden Menschenverstand ausschaltet und keine Nachweise mitschickt. Das macht schonmal mehr Plätze für die Anderen


    Zitat Zitat von Mr. Listen
    und das latinIum ^^
    Lass ihn doch Schließlich hatte er ja kein Latein in der Schule, der Arme



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von art3
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    @stuntman:
    ich möchte dir dafür danken das wort "spaten" wieder in meinen aktuellen wortschatz gebracht zu haben. muss ich wohl seit meinen oberstufenzeiten verdrängt haben. jetzt ist es wieder da. danke dafür!



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Stuntman Mike
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    Gern geschehn

    Gibt einfach für manche Personen keine bessere Bezeichnung



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